Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts. Begründet von Dr. Elmar Kalthoener, Vors. Richter am OLG Köln a. D., und Dr. Helmut Büttner, Vors. Richter am OLG Köln a. D., bearbeitet von Birgit Niepmann, Direktorin des AG Siegburg, und Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt. 11., völlig überarbeitete Aufl. 2010. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 445 S. 48,00 EUR.

Der Wegbegleiter jedes Familienrechtlers ist wieder da. Das war auch nicht anders zu erwarten. Bereits die Vergangenheit hat gezeigt, dass er sich mit jeder familienrechtlichen Reform stets aktuell zu präsentieren vermag und sich dadurch in unaufdringlicher Art und Weise nahezu unreflektiert in jedes Bücherregal schleicht. Denn: Das blinde Vertrauen in ihn ist bisher nie enttäuscht worden. Alle unterhaltsrelevanten Stichwörter sind auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage mit einem Rechtsprechungsstand bis zum 31.5.2010, korrelierend mit den aktuellen Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte, systematisch aufbereitet worden. Ob es um die Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, Kompensation ehebedingter Nachteile und nacheheliche Solidarität oder den Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs beim Krankheitsunterhalt geht: Alles ist eingearbeitet worden. Dabei sind die vom BGH insbesondere in seiner Entscheidung v. 17.2.2010 (FamRZ 2010, 629 = NJW 2010, 1598 = ZFE 2010, 229 = FuR 2010, 342 = FF 2010, 262) aufgestellten Kriterien versiert berücksichtigt und dargestellt.

Das Werk ist in zwei Teile gegliedert, wobei der erste Teil die schematisierenden Grundlagen zur Bestimmung der Höhe des Unterhaltsanspruchs – Leitlinien, Düsseldorfer Tabelle 2010, Berechnungsmethoden und Übergangsregelungen etc. – beinhaltet. Der zweite Teil belebt fundiert die konkrete Bemessung der Höhe des Unterhaltsanspruchs. Dabei haben die Autoren der Verzahnung der jeweiligen familienrechtlichen Bereiche dadurch Rechnung getragen, dass auch die aktuellen Reformen im Familienrecht – FamFG, Güterrechtsreform und Strukturreform des Versorgungsausgleichs – nicht nur berücksichtigt, sondern teilweise auch im Einzelnen dargestellt worden sind. So wird insbesondere in die Besonderheiten der durch das FamFG (§§ 49 ff. FamFG) grundlegend neu ausgestalteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit den für das Unterhaltsrecht aus § 246 FamFG ergebenden Besonderheiten eingeführt, weil Grundlage einer angemessenen Unterhaltshöhe auch stets die Kenntnis des für Unterhaltssachen maßgeblichen Verfahrensrechts ist.

Der Kalthoener/Büttner steht weiterhin für Qualität! Der tradierte Name sollte trotz der Veränderung des Autorenteams die Begründer des Werkes wertschätzend aufrechterhalten bleiben.

FAFamR Lotte Thiel, Koblenz

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