1. Die Hinzurechnung des Kindergeldanteils auf die Einkommenssteuer gem. §§ 31 Abs. 5, 36 Abs. 2 S. 1 EStG ist auch in Mangelfällen, in denen der Steuerpflichtige von der Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB a.F. betroffen war, mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschl. v. 13.10.2009 – 2 BvL 3/05, FamRZ 2009, 2065 m. Anm. Borth).
  2. Hat ein Rechtsanwalt zu vertreten, dass infolge nicht rechtzeitiger Erhebung der Scheidungsklage der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam wurde, so hat er Schadensersatz für den Verlust des Versorgungsausgleichs zu leisten; er kann aber analog § 255 BGB vom Geschädigten die Abtretung der Unterhaltsansprüche verlangen, die diesem infolge des wirksamen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs gegen seinen Ehegatten zustehen (BGH, Urt. v. 24.9.2009 – IX ZR 87/09, FamRZ 2009, 2075).

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