- Die Hinzurechnung des Kindergeldanteils auf die Einkommenssteuer gem. §§ 31 Abs. 5, 36 Abs. 2 S. 1 EStG ist auch in Mangelfällen, in denen der Steuerpflichtige von der Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB a.F. betroffen war, mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschl. v. 13.10.2009 – 2 BvL 3/05, FamRZ 2009, 2065 m. Anm. Borth).
- Hat ein Rechtsanwalt zu vertreten, dass infolge nicht rechtzeitiger Erhebung der Scheidungsklage der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam wurde, so hat er Schadensersatz für den Verlust des Versorgungsausgleichs zu leisten; er kann aber analog § 255 BGB vom Geschädigten die Abtretung der Unterhaltsansprüche verlangen, die diesem infolge des wirksamen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs gegen seinen Ehegatten zustehen (BGH, Urt. v. 24.9.2009 – IX ZR 87/09, FamRZ 2009, 2075).
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