Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / Einführung

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind kann gem. § 249 FamFG in einem vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dem Verfahren kann sich ein streitiges Verfahren, das wie eine normale Familienstreitsache behandelt wird, anschließen. Kostenrechtlich sind Besonderheiten zu beachten, wenn es zur Durchführung eines solchen Verfahrens kommt. Die im vereinfachten und im streit...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass das Kind ohne zusätzliche Aufwendungen krankenversichert ist. Be...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 2. Unterhaltsvorschuss

Rz. 143 Die Frage der Berechtigung auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist oft praxisrelevant, da der tägliche Bedarf des Kindes gesichert werden muss, auch wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Es tritt dann der Staat dabei nicht nur in Vorleistung, sondern übernimmt diese Leistung für den Fall, dass eine Rückforderung nicht möglich ist, komplett (Unterhaltsausfallleistung...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 78 Die Gegenstandswerte in Ehewohnungssachen richten sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. Rz. 79 In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Antr...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Gerichtlicher Termin

Rz. 47 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht eine 1,2-Terminsgebühr, wenn das Gericht über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich erörtert oder verhandelt. Beispiel 36: Einstweilige Anordnung mit Erörterung Der Kindesvater beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgangsrecht. Über die einstweilige Anordnung wird im ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.2 Laufende Unterhaltsleistungen

Der Wert bestimmt sich nach den für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geforderten Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Wird laufender Unterhalt für weniger als 12 Monate nach Antragseingang gefordert, ist der geringere Betrag maßgeblich (§ 51 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FamGKG).mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / cc) Schriftlicher Vergleich

Rz. 54 Möglich ist die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs.[30] Beispiel 43: Schriftlicher Vergleich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung (I) Der Anwalt beantragt für die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Unterhalt (Wert: 1.500,00 EUR). Es komm...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 3. Die Gebühren

Rz. 198 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe dieser Gebühr beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird ode...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S. von § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) ge...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / E. Bezugnahme auf andere Gesetze

Rz. 44 Soweit sich in anderen Kostengesetzen, auf die das RVG Bezug nimmt, Änderungen ergeben, gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Es kommt also auch hier grundsätzlich auf den Tag der Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG), bzw. im Rechtsmittelverfahren gegebenenfalls auf den Tag der Einlegung des Rechtsmittels (§ 60 Abs. 1 S. 2 RV...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Haftung Dritter

aa) Ansprüche bei Tötung des Partners Rz. 195 Die §§ 844 und 845 BGB räumen im Falle einer Schädigung durch eine unerlaubte Handlung unter engen Voraussetzungen auch nur mittelbar Geschädigten eigene Ersatzansprüche gegen den Schädiger ein. Rz. 196 Nach § 844 Abs. 1 BGB kann im Falle der Tötung einer Person der Ersatzpflichtige verpflichtet sein, die Kosten der Beerdigung demj...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Verfahrensgebühr

Rz. 174 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[60] Beispiel 92: Unterhaltsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Grundlage der Tabellensätze ist der Bedarf z...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

Rz. 55 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 7: Gerichtliches Verfahren ohne Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau vom Ehemann eine...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Einigung über nicht anhängige und anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 143 Wird eine Einigung über nicht anhängige oder anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, ist vom Prinzip her ebenso zu rechnen. Zu beachten ist jetzt die höhere Einigungsgebühr für die nicht anhängigen Gegenstände unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 70: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Im...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Terminsgebühr

Rz. 228 Hinzukommen kann eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Da hier gerichtliche Termine grundsätzlich nicht vorgesehen sind, kommt die Terminsgebühr in der Regel nur in Betracht, wenn der Anwalt eine Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Die gegenteilige Rechtsprechung,[71] wonach eine Terminsgebühr insoweit ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / II. Anwaltswechsel

Rz. 5 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[2] Rz. 6 Nach der Rspr. sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[3] Beispiel 1: Anwaltswechsel Anwalt A hatte für die Antragstellerin im Mai 2013 einen ...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Ehe unter Blutsverwandten und Adoptierten

Rz. 30 Nach §§ 1307 und 1308 BGB darf eine Ehe zwischen Blutsverwandten oder Adoptierten nicht geschlossen werden. Eine gegen diese Vorschrift geschlossene Ehe ist aufhebbar, ebenfalls nicht nichtig. Nicht unter dieses Eheverbot fällt die Eheschließung zwischen Schwägern.[44] Rz. 31 Die Rechtsfolgen der Aufhebung der Ehe wegen Blutsverwandtschaft oder Adoption richten sich na...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / h) Freistellung

Rz. 164 Freistellungsansprüche sind auf Geldleistung (Zahlung an Dritte) gerichtet und daher ebenso nach §§ 35, 51 FamGKG zu bewerten, wenn die Freistellung aus familienrechtlichen Vorschriften verlangt wird. Beispiel 86: Freistellungsantrag, zukünftige Leistung Der Ehemann und Kindesvater hatte sich in einem Scheidungsfolgenvergleich verpflichtet, die Ehefrau und Kindesmutte...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / bb) Besonderheiten der Bürgschaft für den anderen

Rz. 179 Begründet ein Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Verbindlichkeiten, für die der andere sich verbürgt, so findet die Rechtsprechung zur Bürgschaft finanziell überforderter Ehegatten regelmäßig entsprechende Anwendung.[161] Voraussetzung ist allerdings, dass dem Gläubiger die enge persönliche Verbundenheit zwischen Schuldner und Bürgen überhaupt bekannt ist....mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / D. Rechtsverteidigung gegen Anschlussbeschwerde oder Anschlussrechtsbeschwerde

Rz. 5 Ist einem bedürftigen Beteiligten Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde oder eine Rechtsbeschwerde bewilligt worden, so erstreckt sich die Bewilligung und Beiordnung kraft Gesetzes auch auf die Rechtsverteidigung gegen eine Anschlussbeschwerde (§ 66 FamFG) oder Anschlussrechtsbeschwerde (§ 73 FamFG) des Gegners (§ 48 Abs. 2 S. 1 RVG), sofern der Beiordnungsbeschlus...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familienstreitsachen richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptge...mehr

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§ 4 Ehe / 8. Arglistige Täuschung

Rz. 43 Gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung derselben durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihm bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Die Täuschung kann durch positives Tun oder durch Unterlassen begangen...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahrensrecht

Rz. 511 Ein wirklicher Vorteil des Verbundes ist vor allem die im Vergleich zur isolierten Rechtsverfolgung bestehende Beschleunigung des Verfahrens. Scheidung und Folgesachen werden gemeinsam entschieden, § 142 Abs. 1 FamFG. Die Verfahrenskostenhilfeentscheidung gilt für die Scheidung samt Folgesachen, § 149 FamFG. Leider muss trotzdem für jede Sache eine separate Erklärung...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig da...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (4) Problem: Trennungsunterhalt

Rz. 130 Wird Trennungsunterhalt geltend gemacht, gelten für den Wert der zukünftigen Leistungen zunächst auch einmal die auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Ist allerdings davon auszugehen, dass die Scheidung vor Ablauf eines Jahres rechtskräftig ausgesprochen werden wird, soll bei den künftigen Leistungen nach einer Auffassung ein kürzerer Zeitraum als zwölf ...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV.mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Rechtsmittelverfahren

Richtet sich die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands, finden wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Nrn. 3200 ff. VV Anwendung. Erfasst sind folglich die Beschwerden nach § 256 FamFG, wenn sie sich gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Unterhalt oder die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwendungen na...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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§ 4 Ehe / b) Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 282 Soweit die sich trennenden Ehegatten Kinder haben, ist daran zu denken, dass den Kindern Ansprüche auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entstanden sein könnten. Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat seit dem 1.7.2017 das Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Kinder i...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Überblick

Rz. 65 Soweit vertragliche Unterhaltsansprüche (keine Unterhaltssache nach § 231 FamFG) geltend gemacht werden, ist § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG anzuwenden. Es gilt hier letztlich das Gleiche wie beim gesetzlichen Unterhalt (siehe Rdn 109 ff.). Rz. 66 Im Übrigen sind für die Verfahren nach § 266 Abs. 1 FamFG keine besonderen Wertvorschriften vorgesehen. Es gelten daher die allgem...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / VI. Beratungshilfe

Rz. 13 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, der allerdings auch vor der Erteilung des Beratungshilfescheins liegen kann. Beispiel 8: Beratungshilfe (I) Der Anwalt war im August 2013 vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt worden. Den Beratungshilfeschein hatte der Mandant bereits Juli...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Abwehr der Vollstreckung

Rz. 69 Soll der Anwalt die Vollstreckung abwehren, ist zu differenzieren:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Beispiel

Rz. 652 Die bundeseinheitlich vorgeschriebenen Formulare für die Verbraucherinsolvenz können auf der Seite des BMJV unter www.bmjv.bund.de (Service, Formulare, Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren) heruntergeladen werden. Da das Formular mit seinen Anlagen recht umfangreich ist, soll der Antrag beispielhaft mit den Angaben aus...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Ehegattenunterhalt

Rz. 78 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate bleibt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 82 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[100] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung od...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Positiver Feststellungsantrag

Rz. 159 Wird die positive Feststellung einer Unterhaltspflicht beantragt, richtet sich der Wert nach § 51 Abs. 1 S. 1, 2 S. 1 FamGKG. Ein Feststellungsabschlag ist nicht vorzunehmen, da der Wortlaut des § 51 Abs. 1 S. 1 und 2 S. 1 FamGKG nicht nur von Zahlungsanträgen, sondern von allen Verfahren auf wiederkehrende Leistungen spricht.[54] Abgesehen davon handelt es sich bere...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 4.10.2017 – VI R 22/16 1. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. 2. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Grundsatz um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 6. Kindesunterhalt

Rz. 74 Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt für einen geringere...mehr

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§ 4 Ehe / 5. Verstoß gegen Formvorschriften

Rz. 33 Gemäß § 1311 BGB muss die Erklärung zur Eheschließung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Sogenannte "Sukzessivbeurkundungen", also zeitlich nacheinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist nicht möglich.[46] Eine Stellvertretung ist nicht zulässig. Die Erklärungen dürfen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbesti...mehr

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§ 4 Ehe / 9. Drohung

Rz. 46 Auch wenn eine Eheschließung durch Drohung gegen den anderen Ehegatten oder dessen Angehörigen herbeigeführt wurde, ist diese Ehe aufhebbar, also nicht nichtig. Das kann beispielsweise durch Androhung von Gewalt, Mord oder auch Selbstmord erfolgen. Antragsberechtigt ist in diesem Fall nur der Bedrohte unter der Ausschlussfrist des § 1317 Abs. 2 Nr. 4 BGB. Auch hier ri...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 5. Gemeinsame Kinder

Rz. 205 Seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Kindschaftsrechts zum 1.7.1998 ist das Abstammungsrecht neu gestaltet worden. Die frühere Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung ist – wenngleich umgangssprachlich durchaus noch üblich – zugunsten einer einheitlichen Regelung aufgegeben worden. Die Abstammung ist für alle Fälle einheitlich in den §§ 1...mehr