Rz. 652

Die bundeseinheitlich vorgeschriebenen Formulare für die Verbraucherinsolvenz können auf der Seite des BMJV unter www.bmjv.bund.de (Service, Formulare, Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren) heruntergeladen werden. Da das Formular mit seinen Anlagen recht umfangreich ist, soll der Antrag beispielhaft mit den Angaben aus dem nachstehenden Fall ausgefüllt werden:

 

Fall: Flexibler Nullplan

Mandant Max Muster ist ledig und hat ein minderjähriges Kind Klaus Muster, das bei der Kindesmutter lebt, jedoch von ihm regelmäßig Unterhalt i.H.v. 150,00 EUR erhält. Er verdient bei der XY-GmbH ein Nettoeinkommen von 1.000,00 EUR. M hat sowohl bei der A-Bank als auch bei der B-Bank Schulden von 10.000,00 EUR bzw. 250.000,00 EUR zuzüglich Zinsen.

M besitzt keine weiteren Vermögenswerte, sodass im außergerichtlichen Einigungsversuch des RA Rudolf Rat den Gläubigern nur ein flexibler Nullplan angeboten werden konnte. M bewohnt ein kleine 40 m2große Wohnung, für die er 450,00 EUR zahlt (400,00 EUR kalt + 50,00 EUR Nebenkosten).

Die genauen Personendaten und Anschriften ergeben sich aus der Ihnen vorliegenden Handakte.

 

Rz. 653

Ein Eröffnungsantrag für die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens würde im vorliegenden Fall wie folgt aussehen.

 
Hinweis

Hinsichtlich der Anlage 5 "Vermögensverzeichnis" sind immer nur die Formulare (5A – 5K) beim Insolvenzgericht einzureichen, die auch tatsächlich benötigt und ausgefüllt werden. Im vorliegenden Fall sind dies nur die Anlage 5G (laufendes Einkommen = Lohn) und 5 J (Regelmäßig wiederkehrende Verpflichtungen = Mietkosten + Kindesunterhalt).

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