Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlic...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / IV. Kindergeld, Mindestunterhalt und Hartz IV

Erhöhung des Kindergeldes Das Kindergeld ist eine der größten Sozialleistungen des Staates und wird regelmäßig angepasst. Zum 1.1.2018 wurde das Kindergeld um 2 EUR je Kind erhöht. Es beträgt nunmehr Erhöhung des Mindestunterhalts Der Unterhalt für minderjährige Kinder wird durc...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 11. Verfahrenstrennung bei Anhängigmachen einer "Nicht-Folgesache"

Rz. 179 Wird eine "Nicht-Folgesache" in unzulässiger Weise im Verbund anhängig gemacht, kommt eine Abtrennung nach § 140 FamFG nicht in Betracht, da § 140 FamFG nur für Folgesachen gilt. Es ist in diesen Fällen vielmehr eine Verfahrenstrennung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO vorzunehmen.[125] Rz. 180 Wird danach getrennt, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie bei...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Einigung

Rz. 375 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht eine 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV). Beispiel 212: Beschwerde mit Einigung Gegen die Entscheidung des FamG über rückständigen Unterhalt in Höhe von 3.000,00 EUR erhebt der Ehemann Beschwerde zum OLG, über die in der mündlichen Verhandlung eine Einigung getroffen wird. Zu den ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Wesentlichkeit der Leistung

Rz. 423 Bezahlung wird auch nicht erwartet etwa für Pflegeleistungen.[306] Das gilt selbst in dem Fall, dass ein Partner das Zusammenleben mit Krediten finanziert hat.[307] Hat ein Partner Handwerker beauftragt, um Arbeiten am Haus des anderen ausführen zu lassen, so sind auch diese ein Beitrag zum täglichen Zusammenleben, weshalb der Auftragsgeber die Kosten hierfür sogar d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 591 Der Schuldner kann nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO darf das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Rz. 592 Eine Pflicht zur Stellung des Antrags gibt es jedoch grds. nicht. Lediglich der Unterhaltsschuldner ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 258 Voraussetzung für einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist zunächst, dass die Ehegatten voneinander getrennt leben, aber noch nicht geschieden sein dürfen. Denn mangels Anspruchsgrundlage ist ein Verfahrenskostenvorschussanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nicht existent.[248] Rz. 259 Des Weiteren muss der Vorschuss begehrende Ehegatte einen Rechtsstreit...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 169 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG) und auch die Verjährungsfristen gegebenenfalls unt...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 77 Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB – oder geht man auch schon für die Zeit der Trennung von einem solchen Anspruch aus[11] –, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine sonstige Familienstreitsache i.S.d. ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 229 Das begrenzte Realsplitting ist für einen Unterhaltsverpflichteten eine steuerrechtliche Möglichkeit, Ehegattenunterhaltsleistungen von der Steuer abzusetzen, also sein zu versteuerndes Einkommen um die Unterhaltsbeträge zu vermindern und dadurch die auf sein Einkommen fallende Steuerlast zu reduzieren. Im Rahmen der Trennung spielt das dann eine Rolle, wenn der eine...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Mindestunterhalt

Maßgeblich ist der für die ersten zwölf Monate nach Antragseingang geforderte Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Maßgeblich ist dabei der Monatsbetrag des zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltenden Mindestunterhalts, und zwar nach der zum Zeitpunkt des Antragseingangs maßgeblichen Altersstufe (§ 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Die Höhe des Mindestunterhalts ist nach Altersstufen g...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Geschäftsfähigkeit

Rz. 20 Neben der Ehemündigkeit ist Voraussetzung für die Eheschließung, dass die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung geschäftsfähig sind, § 1304 BGB. Wer geschäftsunfähig ist, kann keine Ehe schließen. Wird die Ehe trotzdem geschlossen, ist sie aufhebbar. Rz. 21 Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stör...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / II. Gegenstandswert

Rz. 50 Da im gerichtlichen Verfahren Festgebühren erhoben werden (Nrn. 1710 ff. FamGKG-KostVerz.) ist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nicht anwendbar. Es gilt § 23 Abs. 1 S. 2 RVG, wonach die Wertvorschriften des FamGKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 51 Der Gegenstandswert ist auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen. Rz. 52 Zur Höhe des Gegenstandswerts ist mangels einer besonder...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Steuerrecht

Rz. 330 Ehegatten haben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) zu wählen. Entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung, so folgt daraus, dass für sie das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG anzuwenden ist. Dabei wird jeder Ehegatte so behandelt, als habe er im Veranlagungszeitra...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg, Stand 1.1.2018

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG

a) Überblick Rz. 222 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [69] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Eine Unterscheidung, ob der Anwa...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigung

Rz. 42 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 150,00 EUR. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Die Mandantin erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, Trennungsunterhalt zu verlangen. Der Anwalt...mehr

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§ 4 Ehe / III. Verfahren

Rz. 338 Das Aufhebungsverfahren ist weitgehend dem Scheidungsverfahren nachgebildet. Das gilt insbesondere für die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie für die Form der Antragsschrift (§§ 111 Nr. 1, 122, 113 Abs. 5 FamFG). Anders aber als das Ehescheidungsverfahren kennt das Aufhebungsverfahren keinen Verbund. Soweit also Unterhalts-, Zugewinn- oder Versorgungsausgleic...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / I. Differenzbetrag ist maßgebend

Abänderungsinteresse ist maßgebend Wird die Abänderung eines Unterhaltstitels beantragt, so richtet sich der Wert nach dem Abänderungsinteresse. Maßgebend ist die Differenz zwischen dem festgesetzten Betrag und dem begehrten abzuändernden Betrag. Unerheblich ist insoweit, ob eine Herauf- oder eine Herabsetzung begehrt werden. In beiden Fällen gilt der jeweilige Differenzbetra...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Anerkenntnis

Rz. 53 Des Weiteren entsteht eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, das eine Familienstreitsache ist, gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 307 ZPO aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden wird.[29] Beispiel 42: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Anerkenntnis Der Anwalt beantragt für die Kind...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Anrechnung im nachfolgenden gerichtlichen Umgangsverfahren

Rz. 302 Schließt sich bei Erfolglosigkeit des Vermittlungsversuchs ein gerichtliches Verfahren an, so ist dies eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Verfahrens angerechnet (Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV). Eine Anrechnung der Terminsgebühr ist – im Gegensatz zum vereinf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / g) Anpassungsverfahren

Rz. 314 Auch Anpassungsverfahren wegen Unterhalts (§§ 33, 34 VersAusglG) werden nur auf Antrag durchgeführt (§ 34 Abs. 2 VersAusglG). Sie sind immer selbstständige Verfahren, weil eine Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung, sondern für den Fall eines wirksam gewordenen Wertausgleichs getroffen wird.[81] Für andere Anpassungsverfahren, z.B. wegen Todes oder Invaliditä...mehr

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§ 4 Ehe / V. Checkliste

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Schleswig - Holstein, Unter... / Zusammenfassung

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig - Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen . Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einze...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / II. Einstweilige Anordnungen im Beschwerdeverfahren

Rz. 71 Ist die Hauptsache in einem Beschwerdeverfahren anhängig und wird in dieser Phase eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). Ungeachtet dessen richtet sich die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren jedoch nach den erstinstanzlichen Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV (Vorbem. 3....mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Die Geschäftsgebühr ist gem. Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel 18: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn wegen angeblicher Unterhaltsrückstände in Höhe vo...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 40 Sonstige Güterrechtssachen als Familienstreitsachen – ausgenommen Verfahren auf Zugewinn (siehe Rdn 241 ff.) – sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 Abs. 1 FamFG).Hierzu zählen folgende Verfahrenmehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / O. Erbrecht

Rz. 580 Im Fall des Todes eines der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen gesetzliche Erbansprüche des überlebenden Partners nicht. Insbesondere scheidet die direkte oder analoge Anwendung der Vorschriften der §§ 1931, 1932, 1371 BGB aus, so dass der gesamte Nachlass des Verstorbenen auch dann dessen gesetzlichen Erben anfällt, wenn darin wesentliche wirts...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Billigkeitskorrektur

Rz. 49 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[94] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[95] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten de...mehr

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§ 4 Ehe / II. Aufhebbarkeit

Rz. 9 Alle anderen Voraussetzungen, die das BGB normiert, etwa auch das Vorliegen einer persönlichen Erklärung nach § 1311 BGB, also das Verbot der Stellvertretung während der Eheschließung, bei Ausländern das Vorliegen eines Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 BGB oder die Geschäftsfähigkeit der zukünftigen Ehegatten nach § 1304 BGB, haben im Falle der Nichtbeachtung oder ...mehr

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AGS 1/2018, Editorial

Im Aufsatzteil behandelt Hagen Schneider die Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Verfahrenswerte und der Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger. Das AG Hannover (S. 8) hatte sich mit dem Eintritt eines Erben in den laufenden Rechtsstreit des verstorbenen Erblassers zu befassen. Es bejaht mit der h.M. eine Gebü...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / V. Geschichtlicher Rückblick

Rz. 46 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als Form des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau nicht so neu, wie man meinen könnte. So war das Nebeneinander der Ehe als einer vom Recht herausgehobenen Form der Verbindung zwischen Mann und Frau und dem Konkubinat schon dem römischen Recht bekannt. Während die reguläre Ehe, das "matrimonium" durch religiös sakramentalen Ak...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 1. Familienversicherung/Krankenversicherung

Rz. 138 Praktisch relevant ist die Frage, ob bzw. wie die Kinder krankenversichert sind. Sofern Kinder nicht privat über einen Elternteil mitversichert sind, greift die gesetzliche Familienversicherung. Die einschlägigen Regelungen hierzu finden sich in § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Versicherungsnehmer mitversichert:mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 7 Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bestimmt sich gemäß Art. 55 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich nach dem Territorialprinzip, so dass jede Aufsichtsbehörde nur im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats für die dort vollzogenen Verarbeitungen zuständig ist. Soweit es sich bei der Verarbeitung um eine "grenzüberschreitende" Verarbeitung (Art. 4 Nr. 23 DSGVO) handelt, i...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Fahrtenbuchauflage für Ersatzfahrzeug

Rz. 16 Bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist der Begriff des "Ersatzfahrzeuges" i.S.d. § 31a Abs. 1 S. 2 StVZO weit auszulegen. Ziel ist nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeuges" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht. "Ersatzfahrzeug" ist daher nicht nur das vor oder während der Fahrten...mehr

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§ 4 Ehe / a) Trennung von weniger als einem Jahr/Härtefallscheidung

Rz. 428 Wenn die Ehegatten getrennt sind, seit dem Tag der Trennung aber noch nicht ein Jahr verstrichen ist, ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB eine Scheidung nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Tatbestandsvoraussetzungen für eine solche Härtefalls...mehr

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Anhang / Anlage 11 (zu § 31)

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnismehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Leitsatz 1. Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. 2. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. 3. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Normenkette § 2, § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 10, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Vorlage von Vertragsentwürfen bei Antragstellung erforderlich

Leitsatz Der Antragsteller eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss dem Finanzamt alle tatsächlichen Merkmale des noch nicht verwirklichten Sachverhalts mitteilen. Hierzu gehört auch die vollständige Vorlage von (geänderten) Vertragsunterlagen oder -entwürfen. Sachverhalt Der Kläger ist als Wirtschaftsingenieur nichtselbstständig tätig und unterhält ein F...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 4.10.2017 – XII ZB 55/17 Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Dafür ...mehr