Rz. 40

Sonstige Güterrechtssachen als Familienstreitsachen – ausgenommen Verfahren auf Zugewinn (siehe Rdn 241 ff.) – sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 Abs. 1 FamFG).Hierzu zählen folgende Verfahren

Ansprüche aus der Gütergemeinschaft nach §§ 1416 ff. BGB

Ansprüche auf Mitwirkung an der Grundbuchberichtigung, § 1416 Abs. 3 S. 1 BGB, Gegenstand des Verfahrens ist eine Mitwirkungspflicht (Zustimmung), wobei die Mitwirkungshandlung eine unvertretbare Handlung darstellt,
Ansprüche auf Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut nach §§ 1445, 1446 BGB, Gegenstand des Verfahrens ist eine bezifferte Geldforderung,
Ansprüche auf Aufhebung der Gütergemeinschaft bei Verwaltung durch den Mann oder die Frau (§ 1447 BGB), Gegenstand des Verfahrens ist eine Gestaltung des Rechtsverhältnisses, die mit Rechtskraft des Beschlusses eintritt; die Entscheidung ist nur im Kostenpunkt vollstreckbar,
Ansprüche auf Herausgabe der Bereicherung des Gesamtguts (§ 1457 BGB) Gegenstand des Verfahrens ist eine bezifferte Geldforderung,
Ansprüche auf Ausgleich zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut (§§ 1467, 1468 BGB), Gegenstand des Verfahrens ist eine bezifferte Geldforderung,
Ansprüche auf Aufhebung der Gemeinschaft bei Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten (§ 1469 BGB), Gegenstand des Verfahrens ist eine Gestaltung des Rechtsverhältnisses, die mit Rechtskraft des Beschlusses eintritt; die Entscheidung ist nur im Kostenpunkt vollstreckbar,
Ansprüche auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts (§ 1472 Abs. 3 BGB), Gegenstand des Verfahrens ist die Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme; zu derartigen Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch die Zurverfügungstellung des notwendigen Unterhalts,
Ansprüche auf Auskunftserteilung zum Umfang der Teilungsmasse, der aus § 1472 BGB hergeleitet wird, Gegenstand des Verfahrens ist eine unvertretbare Handlung,
Ansprüche auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft nach den §§ 1471 ff. BGB (Auseinandersetzungsklage); diese Ansprüche richten sich auf Zustimmung zu einem mit der Auseinandersetzungsklage vorzulegenden Aufteilungsplan und nicht auf Zahlung,
Ansprüche auf Übernahme von Gegenständen nach § 1477 Abs. 2 BGB, Gegenstand des Verfahrens ist die Zustimmung zur Übernahme, der zu leistende Wertersatz ist keine bezifferte Geldforderung, Anrechnung erfolgt im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung,
Ansprüche auf Freistellung bei gemeinschaftlicher Verwaltung, § 1481 Abs. 2 BGB, Gegenstand des Verfahrens ist eine vertretbare Handlung,
Ansprüche auf Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 1484 BGB),
Ansprüche auf Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 1492 Abs. 1 BGB),
Ansprüche auf Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch einen Abkömmling, (§ 1495 BGB),
Ansprüche Eintragung der Gütertrennung in das Güterrechtsregister (§§ 1560 S. 1, 1561 Abs. 1 BGB), Gegenstand des Verfahrens ist die Mitwirkungspflicht des jeweiligen Ehegatten.
Ansprüche aus der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft nach §§ 39, 40 ff. FGB/DDR
Ansprüche aufgrund eines ausländischen Güterstands.

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