Rz. 353
Checkliste: Eheaufhebung
▪ | Wurde eine Ehe geschlossen? Ist diese Ehe nichtig? |
▪ | Wenn eine Ehe geschlossen wurde, wo und wann geschah dies? Vorlage der Heiratsurkunde. |
▪ | War die Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung mit Eingehungsmängeln behaftet? |
▪ | Welche Eingehungsmängel bzw. Aufhebungsgründe kommen in Betracht? |
▪ | Gibt es die Möglichkeit, zwischen Ehescheidung und Eheaufhebung zu wählen? Welche Alternative ist vorteilhafter? Besteht bei Eheaufhebung die Ausschlussfrist des § 1317 Abs. 1 BGB von einem Jahr? Ist dieses Jahr bereits abgelaufen? |
▪ | Gibt es Unterhalts-, Zugewinn- oder Versorgungsausgleichsansprüche und Ansprüche auf Zuweisung der Ehewohnung bzw. der Haushaltsgegenstände? |
▪ | Wurde mit Eheschließung der Familiennamen des anderen Ehegatten angenommen? Wenn ja, ist er darauf hinzuweisen, dass mit Rechtskraft der Aufhebung der Ehe automatisch eine Änderung seines Familiennamens eintritt. |
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