Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / Literaturtipps

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Gütertrennungsmodell

Rz. 64 Als pflichtteilsfeste Gestaltung wird auch ganz überwiegend das sog. Gütertrennungsmodell angesehen:[209] Hierzu wird in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung des entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nach den §§ 1372 ff. BGB ein entsprechender Vermögenswert übertragen.[210] Es soll eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtig...mehr

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§ 19 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 9 Durch Gesetz vom 31.7.2017 über die Reform des belgischen Erbrechts ist insbesondere auch das belgische Pflichtteilsrecht geändert worden – während die Regeln über die gesetzliche Erbfolge weitgehend unberührt blieben. Entsprechend einer europaweiten allgemeinen Tendenz werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers erweitert und das Pflichtteilsrecht beschränkt. Di...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / Literaturtipps

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Anordnung einer Verwaltungsvollstreckung

Rz. 124 Weiter kann der Erblasser nach § 2338 Abs. 1 S. 2 BGB für die Lebenszeit des Abkömmlings auch eine Verwaltungstestamentsvollstreckung (§ 2209 S. 1 Alt. 1 BGB) anordnen mit der Maßgabe, dass dann dem Abkömmling der Anspruch auf den jährlichen Reinertrag des Pflichtteils verbleibt; die Dreißig-Jahresgrenze des § 2210 BGB gilt hier nicht (§ 2210 S. 2 BGB). Mit dieser Ma...mehr

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§ 19 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 113 Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers. Auch der eingetragene Lebenspartner hat unter den oben (vgl. Rdn 110) genannten Voraussetzungen ein Pflichtteilsrecht.[107] Gem. Art. 1829 griech. ZGB gelten Beschränkungen des Pflichtteils durch Testament als nicht geschrieben. Hieraus folgt, dass pflichtteilswidrige Verfügungen...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im Haush...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 308 Das österreichische materielle Erbrecht ist durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015[339] mit Wirkung vom 1.1.2017 an wesentlich geändert worden. Im österreichischen Recht erwirbt der Pflichtteilsberechtigte wie im deutschen Recht eine Geldforderung gegen den Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. § 762 ABGB der Ehegatte und die Abkömmlinge; fehlen Abkömmlinge, si...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 399 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 457 ZGB die Kinder und bei deren Vorversterben ggf. weitere Abkömmlinge. Es tritt Repräsentation nach Stämmen ein. Uneheliche und eheliche Abkömmlinge sowie angenommene Kinder erben gleich. In zweiter Ordnung erben die Eltern bzw. deren Abkömmlinge, Art. 458 ZGB. In dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge berufen,...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 1. Entstehung von Wertungswidersprüchen

Rz. 260 Das Pflichtteilsrecht weist enge Bezüge zum Unterhalts- und Güterstatut auf. In den einzelnen Rechtsordnungen wird auf unterschiedlichen Wegen die Absicherung naher Angehöriger, insbesondere des überlebenden Ehegatten, verschiedenen Rechtsbereichen zugewiesen. Im schwedischen und finnischen Recht sorgt z.B. der gesetzliche Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 6. Finnland

Rz. 36 Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle ist auch in Finnland das Erbstatut nach den Vorschriften der EUErbVO zu bestimmen. Die gem. Art. 75 Abs. 3 EUErbVO zu beachtende Nordische Nachlasskonvention ist allein hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aspekte vorrangig anzuwenden und hat damit auf die Rechtsanwendung keine Auswirkungen. Das Haager Testamentsformüb...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 4. Rechtsanwendung aus deutscher Sicht

Rz. 131 Seit Inkrafttreten der EUErbVO kommt es aus deutscher Sicht bei der objektiven Anknüpfung auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers nicht mehr an. Der deutsche Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland wird ausschließlich nach deutschem Erbrecht beerbt. Für seine im Vereinigten Königreich belegenen Immobilien gilt zwar aus Sicht der dortigen Gerichte das ...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Einsetzung der gesetzlichen Erben als Nacherben

Rz. 120 Setzt der Erblasser den Abkömmling als Erben ein, so kann er Vor- und Nacherbfolge anordnen und dessen gesetzliche Erben entsprechend den ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Anteilen als Nacherben berufen. Zu vermeiden ist, die Nacherben namentlich zu benennen, da sich die gesetzlichen Erben nach Errichtung der Verfügung ändern können. Werden andere Pers...mehr

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Doppelte Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Leitsatz 1. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung, d.h. der "eigene Hausstand" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist. 2. Die Hauptwohnung ist i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG am Beschäftigungsort belegen, wenn der Steuerpflichtige von dieser seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise t...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / 2. Kein Pflegefreibetrag bei gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Personen?

Hauptkampflinie in Praxis und Dogmatik war bisher die Frage, ob das Bestehen einer gesetzlichen (familienrechtlichen) Unterhaltspflicht aufgrund Verwandtschaftsverhältnisses nach den §§ 1601 ff, 1589 S. 1 BGB die Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ausschließt. Dies wird sowohl von der Finanzverwaltung[9] als auch großen Teilen der Literatur bejaht....mehr

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FF 11/2017, Anrechenbarkeit... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Anrechnung von Familienzulagen nach dem EU-Beamtenstatut auf den Kindesunterhalt. EU-Bedienstete erhalten sie zusätzlich zu einer großzügigen Grundvergütung; hinzu kommen andere Zulagen und Vorteile etwa bei Urlaub, Umzug, Dienstreisen, Versicherung und Steuern. Familienzulagen gibt es kumulativ in drei Formen: als Kinder-, Haushalts- un...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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FF 11/2017, Verwirkung rück... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 20.4.2016, mit dem die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin – Jugendamt – vom 22.3.2007 für unzulässig erklärt wurde, soweit Unterhalt bis einschließlich Dezember 2013 tituliert ist. Zur Begründung dafür, weshalb die Vollstreckung von im Zeitra...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 1 I. Der Fall zusammengefasst

Schuldner und ein unterhaltsberechtigtes Kind Am 9.7.2014 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtet ist. Von seiner zweiten Ehefrau hat sich der Schuldner getrennt und zahlt ihr keinen Unterhalt, weshalb deren Nichtberücksichtigung nach § 850c ZPO gerichtlich besch...mehr

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zerb 11/2017, Pflegefreibet... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO – ). Das FG hat zu Recht entschieden, dass der Erwerb der Klägerin wegen der von ihr gegenüber M erbrachten Pflegeleistungen in Höhe von 20.000 EUR nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG steuerfrei ist. 1. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.0...mehr

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FF 11/2017, Ehe für alle – ... / 4. Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung?

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe wie auch die von Mann und Frau. Das heißt, dass alle die Ehe betreffenden Regelungen auch für sie gelten, von der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) über den Familienunterhalt (§ 1360 BGB) bis zum Ehegattensplitting, der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung. Die gleichgeschlechtliche Ehe kann gesc...mehr

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zerb 11/2017, Pflegefreibet... / Leitsatz

Die Gewährung des Pflegefreibetrags gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist nicht aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses, welches gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, ausgeschlossen. BFH, Urteil vom 10. Mai 2017 – II R 37/15mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 2 II. Die Entscheidung

LG Düsseldorf verweist die Sache zurück Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und führt in der Sache zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und Rückgabe der Sache an das Amtsgericht. Ab welcher Höhe ein eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten seine Berücksichtigung bei der Bestimmung der Pfändungsfreibeträge aus Arbeitseinkommen des Unter...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / a) Sachverhalt

Die Erbin (Klägerin und Revisionsbeklagte) hatte ihre Mutter bis zu deren Tod in ihr Haus aufgenommen und auf eigene Kosten gepflegt. Das Finanzamt versagte im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung den Freibetrag iSd § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG mit Hinweis auf die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Erbin gegenüber der Erblasserin. Das Finanzgericht gab der hiergegen erhobenen K...mehr

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FoVo 11/2017, Nachweis der ... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger profitiert doppelt Kann der Gläubiger seinen Anspruch auch als Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen, profitiert er in zweifacher Weise:mehr

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zerb 11/2017, Pflegefreibet... / Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Miterbin ihrer im August 2012 verstorbenen Mutter (M). Zum Nachlass der M gehörten u. a. Bankguthaben in Höhe von 785.543 EUR. M war im Jahr 2001 pflegebedürftig geworden. Die Klägerin hatte M im Dezember 2001 bis zu deren Tod in ihr Haus aufgenommen und auf eigene Kosten die Pflege der M übernommen. Ab November 2001 hatte die...mehr

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zerb 11/2017, BFH weitet An... / 1. Einführung

Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, wenn er Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Regelung soll – im Lichte des mit dem demographischen Wandel einhergehenden Bedarfs –...mehr

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FF 11/2017, Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BGBl I S. 3525) wurde aufgrund des § 1612a Abs. 4 BGB der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Abs. 1 BGB zum 1.1.2018 und 1.1.2019 neu festgelegt. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die zum 1.1.2018 zu er...mehr

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zfs 11/2017, Rechtsschutzde... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der Bekl., bei der er seit dem 31.7.2014 einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhält, Deckung für die Geltendmachung eines Anspruchs auf eine weitere Invaliditätsentschädigung gegenüber seinem Unfallversicherer, dem er mit Schreiben v. 21.5.2014 einen eigenen Unfall v. 8.5.2014 angezeigt hat. Nach einer Teilleistung verweigerte der Unfallversicherer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Liebhaberei

Tz. 51 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit Urt v 04.12.1996 (DB 1997, 707), v 08.07.1998 (DB 1998, 2399) und v 22.08.2007 (BStBl II 2007, 961) hat der BFH entschieden, dass auf eine inl Kap-Ges, da diese eine nichtunternehmerische Sphäre nicht haben kann (ebenfalls hierzu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff), das von der Rspr zur ESt entwickelte Rechtsinstitut der Liebhaberei nicht übertragb...mehr

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Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Leitsatz Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsge­sellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß übersch...mehr

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E-Auto: Stromanschluss

Leitsatz Aus § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG folgt kein Anspruch auf den Stromanschluss für ein E-Auto. Normenkette WEG § 21 Abs. 5 Nr. 6 Das Problem Wohnungseigentümer K beantragt, bei seinem Stellplatz (Teileigentum) eine Ladestation für seinen Elektro-Pkw auf eigene Kosten installieren zu dürfen, wobei die Zuleitung vom Hausanschlussraum und dort über den einem dem Teileigentum zugew...mehr

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Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim - Ansatz einer Haushaltsersparnis für beide Ehegatten

Leitsatz 1. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. 2. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Grundsatz um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftig...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame Familienheim: Gesamtschuldnerausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt

Einleitung Ein beim Scheitern der Ehe recht alltäglicher Sachverhalt führt zu einer juristisch komplizierten Gemengelage von schuldrechtlichen, güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen. Illustriert sei dies an folgendem Fall: Praxis-Beispiel Die Ehegatten sind hälftige Miteigentümer des von ihnen bewohnten Familienhauses. Zu dessen Finanzierung haben sie gemeinsam...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / X. Leibrente statt Unterhalt?

Mit Unterhaltsvereinbarungen – das hat der bisherige Gang der Darstellung gezeigt – hat der Vertragsgestalter keinen leichten Stand. Kein Wunder, dass Stimmen in der Literatur zu vernehmen sind, welche die dogmatische Sehnsucht nach einer einfachen Regelung zum Ausdruck bringen, die geeignet sein könnte, alle diese Klippen und Fallstricke zu vermeiden. Gemeint ist die Konzep...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / VIII. Unterhalt und Pflichtteilsverzicht

Unterhaltsansprüche als höchstpersönliche Ansprüche erlöschen mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten. Nur der Verwandtenunterhalt folgt in § 1615 BGB diesem allgemeinen erbrechtlichen Prinzip. Dagegen macht der Betreuungsunterhalt der alleinerziehenden Mutter nach § 1615l BGB eine Ausnahme, denn der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters. Auch im nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Unterhalts- und Ausbildungszuwendungen (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 111 [Autor/Stand] Entsprechende Zweckschenkungen sollen schenkungsteuerfrei bleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für lebzeitige Zuwendungen, d.h. solche mit Steuerentstehungszeitpunkt zu Lebzeiten des Schenkers.[2] Ebenso motivierte Schenkungen auf den Todesfall (§ 2301 BGB) oder derart bedingte Zuwendungen zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB – s. § 7 Anm. 268), die als Er...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XI. Gestaltung und Abänderung

Der BGH hat sich in der letzten Zeit mehrfach mit Unterhaltsvereinbarungen beschäftigt, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, also aus der Zeit vor Einführung des § 1578b BGB stammen. Den Sachverhalten, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, ist gemeinsam, dass die beteiligten Eheleute Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen, dabei aber Fragen der Begrenzun...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XII. Abfindung und Anpassung nach § 33 VersAusglG

Besonders sorgfältig sollten Unterhaltsabfindungen behandelt werden bei Eheleuten, die sich in einem rentennahen Alter befinden. Wenn der Gestalter hier nicht sauber abgrenzt, wird es ihm wie dem Kollegen ergehen, dem der BGH in der Entscheidung vom 26.6.2013[22] eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die Eheleute stritten um einen nachehelichen Unterhalt von 500 EUR und um eine...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / 6

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XIII. Schlussbetrachtung

Sieht man sich die Schwierigkeiten an, die mit einer vertraglichen Gestaltung von Unterhalt verbunden sein können, kann man die Sehnsucht einiger Autoren nach einem einfacheren System nachempfinden. Ziehen wir also Bilanz, ob die Instrumente der Gestaltung bzw. Gestaltungsbegrenzung tauglich sind. Ich meine, dass diese Frage durchweg mit Ja beantwortet werden kann.mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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AGkompakt 10/2017, Streitwe... / III. Hinzurechnung fälliger Beträge

Fällige Beträge werden hinzugerechnet Oftmal wird übersehen, dass es nicht bei den zukünftigen Beträgen verbleibt. Auch wenn nach § 48 Abs. 1 S. 1 ZPO auf § 9 ZPO abzustellen ist, gilt ergänzend § 42 Abs. 3 GKG. Danach sind die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge hinzuzurechnen. Die Klage ist hier im Oktober 2017 eingereicht worden, so dass man geneigt ist, die Beträge ...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 502/16 a) Anders als bei der Feststellung eines freien Willens i.S.v. § 1896 Abs. 1a BGB muss sich die Geschäftsfähigkeit und damit die für sie erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht auf die Betreuung, sondern auf die vorzunehmenden Rechtshandlungen – hier den Widerruf und die Vollmachterteilung – beziehen (im Anschluss an Sen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendungen an Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich dieser als Freibetragsregelung zu verstehenden Vorschrift[2] erschließt sich nur schwer. Unstreitig greift sie nicht, soweit der Erwerb zivilrechtlich als nachträgliche Entlohnung vorangegangener Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen zu behandeln ist[3], die der Erwerber dem Erblasser/Schenker aufgrund eines Dienstleistungs- oder Ge...mehr

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zerb 10/2017, Dinglicher Ar... / Aus den Gründen

Die gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers ist zulässig. In der Sache hat die Beschwerde jedoch keinen Erfolg. Das Landgericht Hamburg hat zutreffend die Voraussetzungen einer Arrestanordnung nach den §§ 916 ff ZPO verneint. Beim Arrestverfahren handelt es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtssch...mehr

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FF 10/2017, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2017

23. bis 25. November 2017 in Berlin Programm Donnerstag, 23. November 2017mehr

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FF 10/2017, Ausbildungsunte... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt fort, sie bringt also inhaltlich nicht wirklich etwas Neues. Lesenswert ist sie vor allem, weil der BGH in den Entscheidungsgründen seine bisherige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt in kompakter Form referiert, und zwar auch in Bezug auf Gesichtspunkte, die mit dem entschiedene...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr