Die Gewährung des Pflegefreibetrags gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist nicht aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses, welches gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, ausgeschlossen.

BFH, Urteil vom 10. Mai 2017 – II R 37/15

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