Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 5 Mahnverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Das Mahnverfahren ist auch in Familiensachen insoweit eröffnet, als Zahlungsansprüche in Familienstreitsachen geltend gemacht werden (§ 113 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 688 ff. ZPO). Dies betrifft vor allem Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder rückständigen Unterhalt oder auch sonstige Zahlungsansprüche, die unter § 266 Abs. 1 FamFG fallen (Gesamtschuldnerausgleich, Zahlung ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 4. Haftung

Rz. 169 Das nichteheliche Zusammenleben ist wie die Ehe vielfach darauf ausgerichtet, nicht nur eine Haushalts-, sondern auch eine Wirtschaftsgemeinschaft zu begründen. Anders als unter Eheleuten gibt es für die dadurch auftretenden Probleme jedoch keine gesetzlichen Regelungen, so dass auf die allgemeinen Regeln des Schuldrechts zurückgegriffen werden muss. Rz. 170 Die unter...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IX. Mehrwertvergleich

Rz. 21 Wird in einem Verfahren, für das der Anwalt vor dem 1.8.2103 beauftragt worden ist, nach dem 31.7.2013 eine Einigung auch über nicht anhängige Gegenstände geschlossen, berechnen sich die Gebühren einschließlich der 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert nach altem Recht, da nur eine einzige Angelegenheit vorliegt. Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamburg[4] ist schli...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 2. Umfang der Angelegenheit

Rz. 14 Jede Beratung stellt grundsätzlich eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar, so dass der Anwalt für mehrere Beratungen folglich auch mehrere Ratsgebühren nach § 34 Abs. 1 RVG erhält. Insbesondere in Familiensachen ist es in der Praxis äußerst schwierig festzustellen, wann eine Angelegenheit der Beratung vorliegt und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Dies...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mutwilligkeit

Rz. 69 Getrenntes Vorgehen in gesonderten Verfahren kann dann mutwillig sein, wenn es dem bedürftigen Beteiligten zuzumuten ist, seine verschiedenen Begehren in einem Verfahren geltend zu machen. Insoweit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.[62] Rz. 70 In der Regel wird es als mutwillig angesehen, wenn verschiedene Kindschaftssachen in gesonderten Verfahren gel...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / V. Bedingter Auftrag

Rz. 11 Wird ein bedingter Auftrag erteilt, so ist nicht auf den Tag des Auftrags, sondern auf den Tag des Bedingungseintritts abzustellen. Dies ist insbesondere bei gestaffelten Aufträgen zu beachten. Beispiel 6: Bedingter Auftrag (I) Der Anwalt hatte vom Mandanten im Juli 2013 den Auftrag erhalten, den Ehemann anzumahnen und für den Fall, dass dieser nicht bis zum 2.8.2013 z...mehr

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§ 4 Ehe / a) Begriff der Folgesachen

Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden können, sind in § 137 Abs. 2 und Abs. 3 FamFG abschließend aufgezählt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:mehr

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§ 9 Ehesache / 3. Einigungsgebühr

Rz. 32 Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann in der Ehesache selbst nicht anfallen. Sie wird durch Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV ausgeschlossen. Möglich ist lediglich, dass anlässlich der Ehesache eine Einigung über weiter gehende Gegenstände geschlossen wird. Dann entsteht aus dem Mehrwert eine Einigungsgebühr (Anm. Abs. 5 S. 2 zu Nr. 1000 VV). Beispiel 12: Scheidungsve...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 86 Für die Darlegungs- und Beweislast gelten die allgemeinen Regeln. Derjenige, der sich auf eine Tatsache beruft, hat diese darzulegen und zu beweisen. Im Bestreitensfall muss eine Trennung deshalb beweisbar sein. Als Beweismittel können der Ummeldeantrag beim Einwohnermeldeamt dienen[108] oder der bei der Post gestellte Nachsendeantrag. Rz. 87 Noch sicherer ist die schr...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.3 Fällige Beträge

Den laufenden Unterhaltszahlungen sind die bei Einreichung der Antragsschrift fälligen Beträge (unzutreffend oft auch als Rückstände bezeichnet) hinzuzurechnen (§ 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG). Da der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB monatlich im Voraus zu zahlen ist, ist daher der für den Monat der Einreichung verlangte Betrag bereits hinzuzurechnen. Eine Wertgrenze ist hier im Gege...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 2. Hauptsache und Eilsache

Rz. 6 Zu beachten ist, dass der Anwalt auch außergerichtlich mit einer vorläufigen Regelung beauftragt werden kann, so dass dann gem. § 23 Abs. 1 S. 3, 1 RVG i.V.m. § 41 FamGKG von einem ermäßigten Wert der Hauptsache auszugehen sein kann. Beispiel 7: Gegenstandswert vorläufige Umgangsregelung Der Anwalt ist vom Ehemann und Kindesvater beauftragt worden, kurzfristig eine vorl...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / I. Überblick

Rz. 23 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und gegebenenfalls eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV). Rz. 24 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvors...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 217 Auch das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger ist eine Familienstreitsache, und zwar eine Unterhaltssache (§§ 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG). Allerdings gelten hier besondere Vorschriften. Rz. 218 Der Gegenstandswert bestimmt sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 42, 51 FamGKG. Rz. 219 Ein vereinfachtes Abänderungsverfahren ist nach dem FamFG nic...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 4. Abänderungsverfahren (§ 240 FamFG)

Rz. 240 Im Gegensatz zum früheren Recht ist eine vereinfachte Abänderung nicht mehr vorgesehen. Daher ist auch der gesonderte Gebührentatbestand der Nr. 3331 VV a.F. entfallen. Möglich ist nur ein Abänderungsverfahren nach § 240 FamFG. In diesem Verfahren erhält der Anwalt wiederum die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Abzurechnen ist wie in einem Abänderungsverfahren nac...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XIII. Vereinfachtes Verfahren

Rz. 28 War der Anwalt vor dem 1.8.2013 im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger tätig und ist es nach dem 31.7.2013 zur Durchführung des streitigen Verfahrens gekommen, richtet sich das vereinfachte Verfahren nach den Beträgen des alten Rechts; das streitige Verfahren ist dagegen nach neuem Recht abzurechnen. Beispiel 25: Vereinfachtes Verfahr...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / VI. Wechselseitige Abänderungsanträge

Wechselseitige Anträge sind zu addieren Wird wechselseitig Abänderung beantragt, beantragen also der Unterhaltsschuldner eine Herabsetzung und der Unterhaltsgläubiger eine Heraufsetzung, so sind beide Anträge zunächst gesondert zu bewerten und dann nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren. Insoweit liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor, so dass nach § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren in sonstigen Familiensachen nach § 261 Abs. 1 FamFG sind ausnahmslos Familienstreitsachen (§ 112 Nr. 3 FamFG). Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / bb) Ansprüche bei Verletzung des Partners

Rz. 199 Nach § 843 BGB kann ein durch eine unerlaubte Handlung Verletzter dann, wenn seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder vermindert ist, Schadensersatz beanspruchen, wenn seine oder ihre Erwerbsfähigkeit als Folge der Verletzung aufgehoben oder gemindert ist. Ersatz ist dann zu leisten, wenn eine Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten eintritt. Nach § 842 BGB ist daneb...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IX. Änderung des Gebührenrechts nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG

Rz. 226 Nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist auf alle Versorgungsausgleichsverfahren, für die nicht ohnehin schon Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG gilt, neues Recht anzuwenden, wenn über den Versorgungsausgleich nicht bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug entschieden worden war. Rz. 227 Im Gegensatz zu Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG sieht Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG nicht vor, dass d...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / III. Vermögensauseinandersetzung

Rz. 396 Es gibt innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keinen allgemeinen Vermögensausgleich. Insbesondere sind die Regeln über den Zugewinnausgleich weder direkt noch auch nur analog anwendbar. Denn die Rechtsordnung gesteht in Übereinstimmung mit Art 6 Abs. 1 GG nur den Partnern einer rechtsgültigen Ehe im Fall deren Beendigung Rechte am Vermögen des anderen mit e...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Tod des Zuwendenden

Rz. 575 Auch im Fall der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod desjenigen Partners, der dem anderen eine Zuwendung hat zukommen lassen, gilt, dass ein Ausgleich wegen solcher Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Zusammenlebens haben dienen sollen, nicht in Betracht kommt. Das gilt insbesondere für den laufenden Unterhalt,[433] für Dienstleistung...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Anträge

Rz. 251 Das Vollstreckungsrecht sieht aber auch für den Normalgläubiger eine Reihe von ­Möglichkeiten vor, unter bestimmten Vorsetzungen den Vollstreckungszugriff zu erweitern. Rz. 252 Insbesondere soll auf die nachstehenden Möglichkeiten hingewiesen werden:mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 163 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[120] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel 88: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei voller und ermäßigter Verfahrensgebühr Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR; Ver...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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AGS 1/2018, Ausdrückliche F... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie auch Erfolg. Die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin als Übernahmeschuldnerin ist durch § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG ausgeschlossen. Nach § 26 Abs. 4 FamFG gilt die Regelung des § 26 Abs. 3 FamFG entsprechend, wenn einem Übernahmeschuldner nach § 24 Nr. 2 FamGKG Verfah...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / H. Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Rz. 311 Nach § 1 Abs. 3 UVG haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder dauernd getrennt lebt, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Anspruch entfällt dagegen, wenn der das Kind betreuende Elternt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Die Gebühren

Rz. 45 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 7: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt ein Verfahren auf Feststellun...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Scheidungsantrag

Rz. 485 Muster 4.12: Scheidungsantrag Muster 4.12: Scheidungsantrag Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsgegn...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / aa) Vertretung

Rz. 171 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ebenso wie die Ehe durch das gemeinsame Wirtschaften der Partner geprägt. Im Rahmen der Gemeinschaft kann jeder Partner grundsätzlich nur sich selbst verpflichten. Eine Mitverpflichtung des anderen Partners, wie sie innerhalb der Ehe über § 1357 BGB im Rahmen der so genannten Schlüsselgewalt für solche Rechtsgeschäfte möglich ...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Einigungsgebühr

Rz. 57 Wird im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Einigung über den Gegenstand des Verfahrens getroffen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Da die einstweilige Anordnung zur Anhängigkeit führt, entsteht insoweit jedoch nur eine 1,0-Gebühr (Nr. 1003 VV). Beispiel 46: Einstweilige Anordnung mit Einigung Der Antragsteller beantragt den Erlass einer einstweiligen...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 7. Anordnung und Abänderung oder Aufhebung (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 67 Wird die Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 Abs. 1 FamFG beantragt, so ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung oder Aufhebung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[33] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / D. Auslagen

Rz. 231 Die Auslagen im Verbundverfahren richten sich nach Teil 7 VV, also den Nrn. 7000 ff. VV. Grundsätzlich gelten hier keine Besonderheiten. Zu beachten ist, jedoch, dass das gesamte Verbundverfahren eine Angelegenheit ist (§ 16 Nr. 4 RVG), was Bedeutung für die Dokumentenpauschale und die Postentgeltpauschale hat. Beispiel 129: Abrechnung Dokumentenpauschale im Verbundv...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr