Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 7 Meldeversäumnis

Leistungsberechtigte unterliegen nach Aufforderung durch das Jobcenter der Meldepflicht. Wird diese Meldepflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, so tritt eine Leistungsminderung ein.[1] Die Meldung muss beim Träger, der zur Meldung auffordert oder beim ärztlichen oder psychologischen Dienst zu einer Untersuchung erfolgen. Für die Meldepflicht gilt neben § 59 SGB II auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 5 Außergewöhnliche Härte

Das BVerfG hat angeordnet, dass eine Leistungsminderung nicht erfolgen darf, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Das ist der Fall, wenn die Leistungsminderung in der Gesamtbetrachtung untragbar erscheint. Der Gesetzgeber hat diese Anordnung in die Regelung des § 31a Abs. 3 SGB II übernommen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 1 Systematik

Personen müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld u. a. erwerbsfähig sein. Dabei wird lediglich geprüft, ob sie nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung für länger als 6 Monate gehindert sind, eine marktübliche Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Anders als bei der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird also nicht im Vorhi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 6.1 Unfallversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen nach § 7 Abs. 2 DGVU Vorschrift 1 Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 3 Umfang/Dauer

Der Zeitraum für eine Leistungsminderung ist abhängig davon, ob es sich um eine erste, eine zweite oder eine weitere Pflichtverletzung handelt. Das Bürgergeld mindert sich: bei der ersten Pflichtverletzung um 10 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für 2 Monate und bei jeder weite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.2 Leistungsminderung wegen Vermögensminderung

Darüber hinaus liegt auch eine Pflichtverletzung vor, wenn Einkommen oder Vermögen vermindert wird, um die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen oder zu erhöhen, zur Hilfebedürftigkeit führendes unwirtschaftliches Verhalten fortgesetzt wird, der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht oder erlischt, die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 6 Entzug des Regelbedarfs bei vollständiger Arbeitsverweigerung

Der Leistungsanspruch entfällt in Höhe des Regelbedarfs vollständig, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen.[1] Für den Entfall des Regelbedarfs gelten demnach 2 weitere Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen: Das Bürgergeld muss innerhalb des letzten Jahres vor der Arbeitsverweigerung gemindert gewesen sein; dabei reicht ein Tag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 4 Höhe

Die Höhe der Leistungsminderung richtet sich nach dem jeweils maßgebenden Regelbedarf für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II. Das Bürgergeld besteht aus dem Regelbedarf und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie nach Falllage auch aus Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende oder für medizinisch erforderliche kostenaufwendige Ernährung).[1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.1 Leistungsminderung wegen Verweigerung als Pflichtverletzung

Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich weigern, einer Aufforderung aus dem Kooperationsplan nachzukommen; eine Pflichtverletzung liegt auch vor, wenn kein Kooperationsplan besteht und eine Aufforderung mit Rechtsfolgebelehrung ergangen ist, sich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen; das gilt auch für eine Ausbildung oder Arbeitsgele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 102. Erstes Gesetz zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III Änderungsgesetz – Erstes SGB III-ÄndG) vom 16.12.1997, BGBl I 97, 2970

Rn. 122 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Iw wurden § 3 Nr 2 und § 3 Nr 28 und § 32b Abs 1 Nr 1a) neu gefaßt sowie § 39 Abs 1 S 5 und § 42d Abs 6 S 2 und § 52 an verschiedenen Stellen (Abs 2b, 2e, 23, 32b) geändert. Schließlich wurden § 62 S 2 2. HS und § 65 Abs 1 S 3 neu gefaßt sowie in § 66 die Absätze 3 und 4 gestrichen. Betrifft Steuerbefreiung von Teilarbeitslosengeld, Übergang...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / a) Vorschussregelung des § 168 SGB III

Rz. 60 Das Insolvenzgeld kann bevorschusst werden, um den Arbeitnehmern, die u.U. bereits seit längerem keine Vergütung mehr erhalten haben, ein Abwarten der Bearbeitungsfristen (die durchschnittliche Bearbeitungsfrist kann je nach Dienststelle ca. sechs Wochen betragen) nicht zuzumuten. Die Höhe der Vorschüsse liegt im billigen Ermessen der Arbeitsverwaltung. Rz. 61 Während ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / b) "Vorfinanzierung" von Insolvenzgeld gem. § 170 Abs. 4 SGB III

Rz. 64 Bei der Vorfinanzierung gewährt nicht die Arbeitsverwaltung den Vorschuss aus eigenen Mitteln, sondern der Verwalter handelt mit seiner Hausbank, einer anderen Bank oder einem Betriebserwerber einen Kredit in Höhe der künftigen Insolvenzgeldansprüche aus. Daraus bezahlt er die Nettolöhne im Insolvenzgeldzeitraum. Im Gegenzug treten die betroffenen Arbeitnehmer ihren A...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Anmeldung von Kurzarbeit gem. §§ 95 ff. SGB III

Rz. 89 Neben Kündigungsmaßnahmen bleibt dem Insolvenzverwalter wie jedem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, Kurzarbeit zu beantragen. Er wird diese Möglichkeit vornehmlich für eine Interimszeit nutzen, wenn er eine Fortführung beabsichtigt.mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / c) Verfügbarkeit

Rz. 21 Verfügbar i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitsloser dann, wenn er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn alle in § 138 Abs. 5 Nr. 1–4 SGB III geregelten Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind oder ein Sonderfall der Verfügbarkeit nach § 139 SGB III vorliegt. Die Verfügbarkeit nach § 138 Abs. 5 SGB ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Verstoß gegen Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 57 Nach § 31a Abs. 1 S. 1 SGB II mindert sich das Bürgergeld in einer ersten Stufe um 10 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert es sich um 20 % und bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert sich das Bürgergeld...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Arbeitslosmeldung/Antrag

Rz. 34 Gemäß § 141 Abs. 1 S. 1 SGB III hat sich der Arbeitslose elektronisch im Fachportal der BA oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine telefonische oder schriftliche Arbeitslosmeldung oder eine Meldung durch einen Vertreter genügt nicht (Ausnahme bei leistungsgeminderten Personen aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 145 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / a) Beschäftigungslosigkeit

Rz. 9 Beschäftigungslosigkeit setzt nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III voraus, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Nicht in einem Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III steht generell derjenige, der seine Arbeitskraft nicht in persönlicher Abhängigkeit einem Dritten unterstellt, der also nicht der Verfügungsbefugnis (Direktio...mehr

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§ 33 Bürgergeld / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Arbeitslosengeld II ist im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelt. Das SGB II wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")[1] eingeführt und ist im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zum 1.1.2011 wurde das SGB II umfassend novelliert und in der Tendenz einer Sozialhilfe für Erwerbsfähige ange...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Bemessungsentgelt

Rz. 56 Bemessungsentgelt ist gemäß §§ 149, 151 Abs. 1 S. 1 SGB III das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige (Brutto-)Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Rz. 57 Zum erzielten Arbeitsentgelt zählen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einna...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber gem. § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX den Antrag auf Zustimmung nur innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Kenntniserlangung gelten die Grundsätze des § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 174 Abs. 2 S. 1 SGB...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Regelbedarf zur Sicherung des Unterhalts

Rz. 40 Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in § 20 SGB II geregelt. Nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst der Regelbedarf insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Teilhabe am sozialen und kult...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 58 Menschen sind i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. Unterfällt das zu kündigende Arbeitsverhältnis nicht deutschem Vertragss...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / b) Eigenbemühungen

Rz. 14 § 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Hierzu hat der Arbeitslose gemäß § 138 Abs. 4 S. 1 SGB III alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, zu denen die im nicht abschließenden ("insbesondere") Katalog des § 138 Abs. 4 S. 2 Nr. 1–3 SGB III aufgezählten Maßnahmen zählen. Rz...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Dauer des Ruhens

Rz. 56 Nach § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab. Grundsätzlich ruht der Anspruch bis zum vollständigen Ablauf der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. In § 158 Ab...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Erwerbsfähigkeit

Rz. 11 Erwerbsfähig ist gemäß § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit[18] oder Behinderung[19] auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Für Ausländer gilt zusätzlich § 8 Abs. 2 SGB II, wonach die Aufnahme einer Beschäftigung zumindest erlaubnisfähig wäre. Rz. 1...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / a) Lösen des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 10 Lösen i.S.d. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III bedeutet rechtlich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei hierfür grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers erforderlich ist.[6] Neben der Eigenkündigung, der berechtigten verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Aufhebungsvertrag kommt auch die Beteiligung des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Weitere Sperrzeittatbestände

Rz. 42 Eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) erfolgt, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 1 SGB III) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt ode...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 75 Gem. § 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt seine Entscheidung innerhalb eines Monats ab Antragseingang treffen. Wird die Frist überschritten, hat dies auf die Wirksamkeit der Entscheidung keinen Einfluss. Die Zustimmungserklärung wird dadurch auch nicht entbehrlich. Unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Gegen die Entsche...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Erfüllung der Anwartschaftszeit

Rz. 41 Gemäß §§ 142 Abs. 1 S. 1, 143 Abs. 1 SGB III hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate[52] in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist gemäß § 143 Abs. 1 SGB III ist eine in die Vergangenheit zu berechnende Frist und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen f...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Wahrung des Sonderkündigungsschutzes als schwerbehinderter Mensch

Rz. 14 Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) und besteht sein Arbeitsverhältnis bei dem kündigenden Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung mindestens sechs Monate lang, so genießt er besonderen Kündigungsschutz gem. §§ 168 ff. SGB IX . Außer im Fall offenkund...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Leistungsentgelt

Rz. 64 Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt (§ 153 Abs. 1 S. 1 SGB III). Abgezogen wird eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III), die Lohnsteuer (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) und der Solidaritätszuschlag (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III). Anders als unter dem bis zum 31.12.2004 geltende...mehr

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§ 33 Bürgergeld / B. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 8 Anspruch auf Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 19 S. 1 SGB II). Die allgemeine Berechtigung für Leistungen nach dem SGB II ist in § 7 SGB II geregelt. Formell ist gemäß § 37 Abs. 1 SGB II ein Antrag auf Leistungsgewährung erforderlich. Rz. 9 Leistungen nach dem SGB II erhalten gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–4 SGB II Persone...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / V. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 68 Das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist in § 161 SGB III geregelt. Gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 SGB III erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit der Entstehung eines neuen Anspruchs. Mit Anspruch ist hier nicht der konkrete Leistungsanspruch, sondern der Anspruch im Sinne einer Anwartschaft gemeint (§ 142 SGB III), der sich gemäß § 147 SGB III im Zeitpu...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 4. Aufnahme einer zumutbaren Arbeit

Rz. 28 Der Grundsatz des Forderns der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemäß § 2 SGB II wird durch § 10 SGB II hinsichtlich der Zumutbarkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit konkretisiert. Die Vorschrift nennt die Tatbestände, die eine Arbeit ausnahmsweise unzumutbar erscheinen lassen und den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der gr...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 2. Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen

Rz. 21 In einem zweiten Schritt ist zu ermitteln, ob der für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ermittelte Grundsicherungsbedarf durch den Einsatz des zu berücksichtigenden Einkommens und/oder Vermögens gedeckt wird. Rz. 22 Den Grundsicherungsbedarf deckendes Einkommen und/oder Vermögen schließt Hilfsbedürft...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / 2. Einholung der Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts

Rz. 73 Nach §§ 168, 174 Abs. 1 SGB IX bedarf die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt.[197] Die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden, § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei dem Integrationsamt/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Sperrzeittatbestände u... / c) Kausalität

Rz. 21 Der Arbeitnehmer muss gemäß § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III die Arbeitslosigkeit (gemeint ist Beschäftigungslosigkeit) durch sein versicherungswidriges Verhalten herbeigeführt haben. Zwischen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses und Arbeitslosigkeit muss also ein Kausalzusammenhang bestehen.[42] Rz. 22 Keine Kausalität ist gegeben, wenn es lediglich zu einem Arbeitsp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Ruhen des Anspruchs bei Entgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 62 § 157 Abs. 1, 2 SGB III ordnet das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an, wenn dem Arbeitnehmer Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustehen. Die Vorschrift soll Doppelzahlungen verhindern, da die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld nicht benötigt wird, solange trotz Arbeitslosigkeit kein Verdienstausfall eintritt.[119] Rz. 63 Gemäß § 157 Abs. 1 SGB III ruht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / C. Sozialversicherungsschutz des Arbeitslosen

Rz. 71 Die Bezieher von Arbeitslosengeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1 Alt. 1 SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 Hs. 1 SGB XI). Erforderlich ist aber, dass das Arbeitslosengeld tatsächlich bezogen wird.[74] Rz. 72 In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bezieher vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / E. Sozialversicherungsschutz

Rz. 70 Die Bezieher von Bürgergeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2a SGB XI).[64] Erforderlich ist aber, dass der erwerbsfähige Bezieher tatsächlich Bürgergeld bezieht.[65] Rz. 71 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für erwerbsfähige B...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / f) Beginn und Dauer der Sperrzeit

Rz. 33 Die Regelsperrzeit wegen des Lösens des Beschäftigungsverhältnisses beträgt nach § 159 Abs. 3 S. 1 SGB III zwölf Wochen. Sie verkürzt sich gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne den Sperrzeittatbestand ohnehin innerhalb von sechs Wochen geendet hätte, und gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB III auf sechs Wochen, ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / D. Arbeitsbescheinigung

Rz. 75 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der BA hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Antrag

Rz. 36 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit auch das Arbeitslosengeld II werden nur auf Antrag (§ 37 Abs. 1 SGB II) und nicht rückwirkend für Zeiten vor der Antragstellung (§ 37 Abs. 2 S. 1 SGB II) erbracht. Rz. 37 Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II). Rz. 38 Für Beda...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 1. Beendigungsart und Zeitpunkt

Rz. 7 Zu Nr. 1 des Beendigungsvergleichs werden typischerweise Art und Zeitpunkt der Beendigung geregelt. Rz. 8 Formulierungsbeispiel Die Parteien sind sich einig, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitiger ordentlicher fristgerechter betriebsbedingter Kündigung/Kündigung aus betrieblichen Gründen vom (…) zum (…) sein Ende gefunden hat/finden wird. Rz. 9 Durch die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 184. Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854

Rn. 204 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Betrifft redaktionelle Anpassungen wie folgt: § 3 EStG: In § 3 Nr 2 EStG wird "§ 187 u 208 Abs 2 SGB III" durch "§ 169 u § 175 Abs 2 SGB III", die Angabe "§ 143 SGB III" wird "§ 157 SGB III" und die Angabe "§ 183 SGB III" durch "§ 165 SGB III" ersetzt. § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a u Abs 3 S 3 EStG: Die Angabe "§ 188 SGB III" wird jeweils durch...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 4. Wirkung der Sperrzeit

Rz. 47 Nach § 159 Abs. 1 S. 1 SGB III führt die Sperrzeit zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, also zu einer zeitlichen Verschiebung der Arbeitslosengeldzahlung. Darüber hinaus mindert sich nach § 148 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB III auch die Anspruchsdauer, und zwar um die Anzahl der Tage der Sperrzeit (siehe Rdn 1). Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe in Höhe v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / B. Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Rz. 5 Das Arbeitslosengeld ist im SGB III (seit April 2012 in den §§ 136–164, bis dahin in den §§ 117–152 a.F.) geregelt. Es ist eine beitragsfinanzierte Leistung zur wirtschaftlichen Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit, die keinen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zur aktiven Arbeitsförderung hat.[5] Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung für Arbeitnehm...mehr