Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden d...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 1. Rechtliche Gestaltung

Rz. 113 Vor dem Hintergrund dieser sich seit dem 1.1.2005 aufzeigenden Parallelen zwischen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII drängt sich eine Übertragung der Gestaltung des Behindertentestaments auch auf Fälle der Absicherung von Langzeitarbeitslosen auf. Rz. 114 Es werden sich dabei auch in den Fällen, bei denen es zur Inanspruchnahme...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 54 Die Entscheidungsbefugnis über die Ausschlagung als Gestaltungsrecht kann auch der Sozialleistungsgläubiger nicht gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII, § 33 Abs. 1 S. 3 SGB II mangels Anspruchsqualität auf sich überleiten[73] (vgl. Rdn 24). Der Betroffene kann also selbst ausschlagen und damit einen Vermögensanfall, der weiteren aktuellen Sozialleistungsbezug verhindert und ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 21 Das seit 1.4.1965 geltende Wohngeldgesetz (WoGG) – das rechtlich Bestandteil des Sozialgesetzbuchs ist (vgl. § 68 Nr. 10 SGB I), so dass bspw. die Rückforderungsrechte des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts (SGB X), entsprechend gelten –, gewährt einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) bzw. zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (sog. Lastenzuschuss)[17]...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.5.2 Die tariflichen Regelungen im BMT-G-O

§ 6 BMT-G-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / IV. Wohngeldgesetz

Rz. 37 Eigene Regressvorschriften enthält das WoGG nicht, so dass die Regelungen des SGB X entsprechend gelten (insb. dessen § 45: Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, etwa bei verschwiegenem Vermögen, oder § 47: Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts bei zweckwidriger Verwendung der Geldleistung, sowie § 48: Aufhebung eines Verw...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 3. Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 15 Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1979 BGB haben die Gläubiger als den Nachlasswert mindernd gegen sich gelten zu lassen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreicht.[15] Hinweis Das bedeutet, dass der Erbe nicht ohne Weiteres die sich ihm o...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 6. Bildung von Schonvermögen

Rz. 171 Für die Bestattungsvorsorge kann ein Schonvermögen gebildet werden. Mittel für die Grabpflege sind zwar nicht in der Aufzählung verschonter Vermögensgegenstände in § 90 SGB XII aufgeführt. Ihre Verschonung ist aber unter den Voraussetzungen des § 90 SGB XII möglich. Entsprechend ist der Wunsch vieler Menschen, für die Zeit nach ihrem Tod vorzusorgen, dahin zu respekt...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelung zur Beschäftigungs- und Dienstzeit

§ 6 BMT-G II (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Die Beschäftigungszeit beginnt mit dem Tag der Aufnahme der Arbeit; sie wird frühestens von der Vollendung des 18. Lebensjahres angerechnet (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden müssen; ...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Erblasserschulden

Rz. 6 Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden schon ihm gegenüber, § 1967 Abs. 2 Var. 1 BGB .[4] Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten, die noch der Erblasser selbst eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Schuld schon ihm gegenüber bestand oder – wie bei gestreckten Tatbeständen – erst gegenüber dem Erben; entscheidend ist, dass sie noch vom Erblasser herrü...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Verfügungsziel

Rz. 128 Ausgangspunkt für Behindertentestamente[145] – dieser besonderen Verfügungsart – ist, dem meist in einer entsprechenden Einrichtung Lebenden und/oder von Hilfe zum Lebensunterhalt abhängigen Kind Leistungen aus dem Nachlass zugutekommen zu lassen, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden. Über die Nachlasssubstanz wird oft dahingehend verfügt, dass s...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.5.3 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Testamentsvollstreckung

Rz. 63 Der Schutz des Zugriffs des Sozialhilfeträgers zu Lebzeiten des Behinderten wird im Rahmen der Vermächtnislösung erneut durch Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung mit den entsprechenden Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB bewirkt. Entscheidend ist, dass die Testamentsvollstreckung nicht als reine Vermächtnisvollstreckung gem. § 2223 BGB ausgestaltet, s...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / Literaturtipps

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 124 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / b) Umfang der Kostenerstattung

Rz. 163 Der Sozialhilfeträger ist zur Erstattung der "erforderlichen" Kosten gem. § 74 SGB XII verpflichtet, soweit der Nachlass oder Versicherungsleistungen für die erforderlichen Bestattungskosten nicht ausreichen.[225] Bemessungsgrundlage für die erforderlichen Kosten ist eine der Würde des Toten entsprechende Bestattung, also ein ortsübliches und angemessenes Begräbnis.[...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Mitarbeiterzahl

Rz. 509 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[784] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.4 Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigten

Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden bei Berechnung der Dienstzeit grundsätzlich in vollem Umfang berücksichtigt. Besonderheiten bestehen für Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 bzw. für Zeiten einer Teilzeitarbeit vor dem 1.5.1994. Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BAT in der bis 31.12.2001 gültigen Fa...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung der einfachen Vermächtnislösung

Rz. 78 Die auf die Lebensdauer des Behinderten beschränkten Leistungsansprüche bieten den Vorteil, dass sie mit dem Tod des Behinderten enden und daher – ausgenommen von nicht verbrauchten Nutzungen/Rentenbeträgen – nicht weiter in den Eigennachlass des Behinderten fallen und daher auch nicht einem Zugriff nach § 102 SGB XII unterworfen sind. Soweit in derartigen Fällen bzgl...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Inhalt des Behindertentestaments

Rz. 133 Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die entsprechende letztwillige Verfügung folgende Elemente enthalten sollte:mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / (2) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 35 Eine weitere Gefahr für die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialleistungsträger kann sich aus lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ergeben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB nach sich ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB stehender und von diesem unabhängiger eig...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Gefahren aus § 2306 BGB

Rz. 44 Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB ein Wahlrecht zu, den belasteten Erbteil anzunehmen oder ihn auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen. Nach zwischenzeitlich wohl überwiegender Ansicht kann der Sozialleistungsträger das Ausschlagungsrecht als höchstpersönliches Gestaltungsrecht nicht auf sich überleiten,[60] damit kann er auch...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Wohlverhaltensphase

Rz. 57 Dies gilt entgegen der früher wohl h.M. auch im Rahmen einer RSB. § 295 S. 1 Nr. 2 InsO statuiert eine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des "von Todes wegen erworbenen Vermögens"; hierzu würde dem Wortlaut nach auch der bereits mit dem Ableben entstandene Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 Abs. 1 BGB zählen, so dass die RSB versagt werden müsste, wenn der Gemeinsc...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 8. Anordnung von Auflagen

Rz. 89 Die zunächst augenscheinlich dem Wunsch nach Versorgung des behinderten Kindes am nächsten kommende Möglichkeit der Anordnung von Auflagen nach den §§ 1940, 2192 ff. BGB, also z.B. die Verpflichtung der gesunden und als Erben eingesetzten Geschwister des Behinderten, sich um diesen zu kümmern oder ihm Wohnraum zu gewähren, ist nicht empfehlenswert. Die so erfolgten ve...mehr

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AGS 12/2023, Beschwer der V... / I. Sachverhalt

Nach Rücknahme des Scheidungsantrages hatte das FamG den Verfahrenswert für die Ehesache auf 4.000,00 EUR und für den Versorgungsausgleich auf 1.000,00 EUR festgesetzt, wobei es jeweils von den gesetzlichen Mindestwerten ausgegangen ist. Das monatliche Nettoeinkommen der Antragstellerin hatte das FamG dabei mit 525,90 EUR und das des Antragsgegners mit 432,00 EUR angenommen....mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament

Rz. 130 Die Testamentsvollstreckung ist die zweite Säule des Behindertentestaments. Während durch die Einsetzung des Behinderten zum nicht befreiten Vorerben der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf die Substanz des Nachlasses verhindert werden soll, dient die Testamentsvollstreckung in einem Behindertentestament kombiniert mit einer entsprechenden Verwaltungsanordnung gem. § ...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / II. Behindertentestament

Rz. 204 Die richtige Gestaltung von letztwilligen Verfügungen für den Fall des Vorhandenseins eines behinderten Kindes gewinnt immer mehr an Bedeutung. Rz. 205 Erblassermotive von Eltern mit behinderten Kindern sind meist einerseits das Abwälzen der Kosten der notwendigen Heimunterbringung des Kindes auf die Allgemeinheit durch weitgehende Sicherung des Familienvermögens vor ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Praktischer Vollzug

Rz. 48 Der praktische Vollzug des Behindertentestaments ist schwieriger als gedacht. Erfüllt der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben nicht, so drohen ihm Haftung (§ 2219 BGB)[72] oder gar Entlassung (§ 2227 BGB). Derartige Rechte sind ggf. durch den gesetzlichen Vertreter des Behinderten, in vielen Fällen daher durch einen Betreuer, vor dem Hintergrund des Wohls des Betreu...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / X. Testamentsvollstreckung und Zugriffverbot, insbesondere bei Insolvenz

Rz. 48 Wegen § 2211 BGB kann der Erbe sich hinsichtlich der Nachlassgegenstände schuldrechtlich verpflichten, der Testamentsvollstrecker selbst wird dadurch aber gerade nicht verpflichtet. Die Eigengläubiger können nur wegen persönlicher Forderungen nicht auf den Nachlass zugreifen. Persönliche Forderungen sind dabei alle Forderungen, die sich direkt gegen den Erben als Schu...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 52 Danach wird der behinderte Angehörige nicht als Mit-/Vorerbe, sondern neben einem oder mehreren anderen Mit-/Erben als Vermächtnisnehmer mit einem Erwerb von Todes wegen, der mindestens in Höhe seiner Pflichtteilsquote liegt, eingesetzt. Das Vermächtnis ist dabei als Vorvermächtnis ausgestaltet und soll mit dem Tod des Behinderten gem. § 2191 Abs. 1 BGB an den oder di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 10.11.1998, BStBl II 2005, 261) stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen. E...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit

Rz. 116 Zunächst kann hinsichtlich der Schwachstellen und Bedenken im Wesentlichen auch auf die hierzu gemachten Ausführungen beim Behindertentestament, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (s. Rdn 42) und zu den Problematiken aus § 2306 BGB (s. Rdn 44 ff.), verwiesen werden. Rz. 117 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das BSG angenommen, dass die Konstruktion eines Be...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 5. Ersatzvornahmen durch die Ordnungsbehörde

Rz. 167 Wird eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme durch die Ordnungsbehörde veranlasst, so können dem Ersatzpflichtigen nur die Kosten für einen "notwendigen Mindestaufwand" in Rechnung gestellt werden.[237] Dieser notwendige Mindestaufwand umfasst lediglich die Kosten für "ein einfaches Begräbnis ohne religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten".[238] Hierzu gehören deshalb ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5.1 Kurzarbeit

Rz. 64 Kurzarbeit liegt vor, wenn die betriebsübliche regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend aus betrieblichen Gründen vermindert wird und auch der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entsprechend gekürzt wird. Die Regelungen der §§ 95 ff. SGB III können zur Bestimmung herangezogen werden. Maßgeblich ist, dass die Arbeitszeitverkürzung zur Überbrückung einer "konjunkturellen De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.1 Kurzarbeit im Urlaubszeitraum

Rz. 76 Findet im Urlaubszeitraum des Arbeitnehmers Kurzarbeit statt, so hindert das nicht die Urlaubserteilung an den Arbeitnehmer. Im Gegenteil, aus § 96 Abs. 4, Satz 2 Nr. 2 SGB III ergibt sich, dass gerade zur Vermeidung von Kurzarbeit die Urlaubserteilung vorrangig zu nutzen ist, sofern nicht nach § 7 BUrlG vorrangige Urlaubswünsche des Arbeitnehmers dem entgegenstehen. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3 Beitragspflicht der Dienstwagennutzung während des Bezugs von Sozialleistungen

Steht der Dienstwagen dem Mitarbeiter auch während des Bezugs von Sozialleistungen zur Verfügung, stellt dies eine arbeitgeberseitige Leistung dar, die grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialversicherung ist.[1] Dies gilt allerdings nicht, wenn die arbeitgeberseitige Leistung zusammen mit der Sozialleistung das vorher erzielte Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 2.2 Steuerfreie Renten oder nichtsteuerbare Renten

Rz. 945 Nicht alle Renten unterliegen der Besteuerung. So sind z. B. folgende Renten oder Rentenanteile steuerfrei: Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft; § 3 Nr. 1 Buchst. a) EStG), Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG), Abfindungsbetrag ein...mehr