Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.1.1 Voraussetzung für ein Budget für Ausbildung

Rz. 5 Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber dem Menschen mit Behinderungen ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem besonders für Menschen mit Behinderungen eingerichteten Ausbildungsgang nach § 66 des Beruf...mehr

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Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 17 Krempl, E-Patientenakte: Pauschale Freigabe von Daten für die Forschung umstritten, www.heise.de/news/E-Patientenakte-Pauschale-Freigabe-von-Daten-fuer-die-Forschung-umstritten-4767254.html; abgerufen: 29.3.2021. Thiel/Stroetmann/Deimel, Sekundärnutzung von Daten in elektronischen Patientenakten, www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublik...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.1 Überblick

Rz. 119 Keine Versicherungspflicht besteht, wenn die Tätigkeit in einem rentenpflichtversicherungsschädlichen Maße unterbrochen wird. Rz. 120 Da die selbstständige Tätigkeit nicht nur vorübergehender Natur sein darf und daher auf Dauer angelegt sein muss, kann es Fallkonstellationen geben, in denen die soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 geregelten Personengruppe nicht (me...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.5 Tragung von Auslagen (Abs. 5)

Rz. 20 Der mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu gefasste Abs. 5 trägt der Tatsache Rechnung, dass Sonderregelungen zur Vereinnahmung der Geldbuße (§ 90 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nicht nur Begünstigungen umfassen (Einnahme der Geldbuße), sondern auch mit einer Ersatzpflicht verbunden werden. Deshalb ist in Satz 1 bestimmt, dass die Bundesagentur für Ar...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.2 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Rz. 5 Mit der Regelung in Nr. 2 wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter (§ 160 Abs. 5) sowie die Gestaltung des Ausgleichsfonds und die Verwendung der Mittel durch ihn für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.3 Ausübung der Tätigkeit

Rz. 45 Die Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden und nicht unterbrochen worden sein; außerdem darf sie nicht beendet sein (vgl. weitergehend unter Rz. 105 ff. – Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht).mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ermächtigt das BMAS zur Festsetzung der Höhe der Umlage selbst, setzt dafür aber den Maßstab fest. Insoweit rundet sie die übrigen Vorschriften zur Winterbeschäftigungs-Umlage sinnvoll ab. Die Ermächtigung umfasst über den Prozentsatz zur Berechnung der Umlage und die Berechnungsgrundlage selbst (Abs. 1 Nr. 2 und 3) als Herzstück der Vorschrift hinaus a...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.6 Organisatorische Voraussetzungen

Rz. 6 Voraussetzung für die nach § 71 anerkannten Pflegeeinrichtungen ist, dass es sich um selbständig wirtschaftende Einrichtungen handelt. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es unerlässlich, dass verschiedene Versorgungszweige innerhalb ihres Leistungsverbundes organisatorisch und wirtschaftlich selbständig geführt werden, um unterschiedliche Aufgaben und Finanzierungsve...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.4 Herabsetzung der Ausgleichsabgabe

Rz. 10 Die Regelung in Nr. 4 sieht die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung vor, mit der die Ausgleichsabgabe bei Arbeitgebern, die über weniger als 30 Arbeitsplätze verfügen, für einen bestimmten Zeitraum allgemein oder für einzelne Bundesländer herabgesetzt oder erlassen werden kann. Eine solche Rechtsverordnung ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Zahl de...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.5 Beginn der Versicherungspflicht

Rz. 82 Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem der in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker seine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Sie endet mit dem Tag, von dem an der Handwerker seine selbstständige Tätigkeit nachweislich nicht mehr ausübt, spätestens mit dem Tage, an dem die Eintragung in der Handwerksrolle gelöscht wird (vgl. im Übrigen auch die Komm....mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.4 Fortgeltung der Richtlinien zu § 56 Schwerbehindertengesetz (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 stellt sicher, dass die nach dem SchwbG erlassenen allgemeinen Richtlinien zur bevorzugten Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an Werkstätten für behinderte Menschen bis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zu § 224 weiterhin gelten und damit in dem bisherigen Umfang den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge weiterhin bevorzugt angeb...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.4 Gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Mit Abs. 4 ist wie auch beim Budget für Arbeit eine rechtliche Grundlage geschaffen worden, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Betreuung gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam etwa die Fachdienste zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – insbesondere angespro...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1 Anspruch auf Sozialhilfe

2.1.1 Anspruchsinhalt 2.1.1.1 Anspruch dem Grunde nach (Abs. 1 Satz 1) Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 besteht auf Sozialhilfe ein einklagbarer Rechtsanspruch, soweit das SGB XII bestimmt, dass die Leistung zu erbringen ist. Rz. 12 Damit geht die Vorschrift von der Systematik des SGB XII aus, die 3 Kategorien von Anspruchsgrundlagen unterscheidet: die sogenannten Muss-Leistungen, auf...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.5 Finanzierung der Administrationskosten (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 ist ebenfalls durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden. Der angefügte Absatz stellt sicher, dass abweichend von § 160 Abs. 5 Satz 2, wonach aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe persönliche und sächliche Kosten der Verwaltung und Kosten des Verfahrens nicht bestritten werden dürf...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.4 Antragstellung

Rz. 9 Leistungsberechtigter für das Budget für Arbeit ist der Mensch mit Behinderungen. Deshalb muss er den Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen, der ansonsten für die Erbringung der Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter zuständig ist. Der bewilligte Lohnkostenzuschuss kann mit Zustimmung de...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.2.2 Wählbarkeit

Rz. 9 Wählbar sind nur diejenigen im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen, die am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind. Diesbezüglich sieht die zu § 227 Abs. 2 erlassene Mitwirkungsverordnung vor, dass Zeiten der Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich angerechnet wer...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.2.1 Auf Dauer

Rz. 92 Auf Dauer für einen Auftraggeber tätig ist der Selbstständige, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses für denselben Auftraggeber erfolgt (vgl. BT-Drs. 14/1855 S. 6 f.). Dabei ist nach der Rechtsprechung das Merkmal auf Dauer erfüllt, wenn der Selbstständige mehr als ein Jahr für einen A...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.4 Förderung von Modellvorhaben für nicht schwerbehinderte Jugendliche (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. Nr. 146) mit Wirkung zum 1.1.2024 eingefügt worden. Diese Regelung ermöglicht die Förderung von Modellvorhaben aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Förderung der Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen, ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständigen Behörden, die ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 9 Ein Feststellungsverfahren nach Abs. 1 ist (grundsätzlich) nur durchzuführen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung nicht schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Die...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.2 Umfang der Leistung

Rz. 6 Das Budget für Arbeit besteht aus einem Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Mensch mit Behinderungen eine möglicherweise dauerhafte persönliche Unterstützung benötigen würde, um die Tätigkeit ausüben zu können. Auch ...mehr

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Sommer, SGB XI § 125 Modell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125 wurde durch Art. 4 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) als Folgeregelung der durch Art. 10 des Gesetzes v. 6.5.2019 zum 11.5.2019 aufgehobenen Altfassung mit Wirkung zum 19.12.2019 neu eingefügt. Satz 1 der Vorschrift wurde durch Art. 5 des Gesetzes zum Sch...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.8 Aufschiebende Wirkung

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid kann der Arbeitgeber Widerspruch einlegen, anschließend Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Abweichend von dem sonstigen Grundsatz der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 80 Abs. 1 VwGO) haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte haben nach § 80 Abs. 1 der Verw...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.5 Gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen

Rz. 14 Mit Abs. 4 ist eine rechtliche Grundlage geschaffen, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam etwa die Fachdienste zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – besonders angesprochen sein können hier die...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 1, 2 und 3 geändert worden. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung zum 1.1.2005 in A...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.3 Dauer der Unterbrechung

Rz. 125 Die dogmatische Einordnung eines Rechtsinstituts der Unterbrechung kann jedenfalls dort offen bleiben, wo die Annahme einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung ohnehin ausscheidet; dies hängt von der Dauer der Unterbrechung ab; es gilt zu unterscheiden: kurzzeitige untermonatige Unterbrechung der Tätigkeit, längerfristige übermonatige Unterbrechung der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.5 Ruhen des Betriebs

Rz. 138 Dort wo gesetzliche Anordnungen bestehen, dass ein Betrieb nicht ruht, kann ein Unterbrechungstatbestand nicht geltend gemacht werden. So ordnet § 11 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) an, dass der Betrieb verhinderter Bezirksschornsteinfegermeistern nicht ruhen darf. Ein Bezirksschornsteinfeger hat grundsätzlich einen Vertreter zu benennen.mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.4 Amt des Mitglieds der Vertreterversammlung

Rz. 24 Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV sind nach Ziff. 7.1 der Satzung in ihrer Amtsführung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden, sie haben ihre Entscheidungen nach ihrer eigenen, von pflichtgemäßen Überlegungen getragenen Überzeugung zu treffen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind nur gebunden, soweit die Satzung oder das Gesetz dies vorsieht...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.3 Psychisch kranke Menschen

Rz. 7 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 der Satz 2 angefügt, dass von den in dieser Vorschrift genannten Aufgaben der Inklusionsbetriebe auch psychisch kranke behinderte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.5 Sonstige Leistungen zur Teilhabe (Abs. 1 Nr. 1, 5. Alternative)

Rz. 16 Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 kann der Versicherte während der vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten sonstigen Leistungen zur Teilhabe Übergangsgeld beanspruchen. Als sonstige Leistungen gelten nur die unter § 31 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen (onkologische Nachsorgeleistungen), sofern sie zulasten des Rentenversicherungsträgers durchgeführt werden. Ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.2 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.4 Leistungen zur Nachsorge (Abs. 1 Nr. 1, 4. Alternative)

Rz. 15 Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Anschluss an eine von ihnen erbrachte medizinische Rehabilitationsleistung (§§ 14 bis 15a, § 31) nachgehende Leistungen (Leistungen zur Nachsorge), wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern (vgl. § 17). Dies setzt voraus, dass sich die Nachsorgeleistungen zeitnah an d...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.2 Überwachungsrechte

Rz. 35 Zu den wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung gehören das Überwachungsrecht ( Abs. 3 Nr. 2) und die Überwachungsbefugnis von Entscheidungen (Abs. 3 Nr. 3), die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beide unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Gesetz nicht näher definiert. Sie erhalten ihre Konturen durch das Selbstverwaltungsrecht ihres Organs Vert...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.4 Frauenbeauftragte

Rz. 12 Mit dem Bundesteilhabegesetz v. 23.12.2016 ist das Amt einer Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen eingeführt und in § 139 (nun § 222) Abs. 5 gesetzlich geregelt worden. Der Gesetzgeber hat dieses Amt auch auf der Grundlage von Erkenntnissen aus einer Studie der Universität Bielefeld "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigu...mehr

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Sommer, SGB XI § 54 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufbringung der Mittel (Abs. 1) Rz. 4 Abs. 1 bestimmt, dass die Mittel für die soziale Pflegeversicherung durch Beiträge sowie sonstige Einnahmen gedeckt werden. Die zunächst vorgesehene Mitteldeckung auch durch einen Bundeszuschuss für die Investitionsförderung wurde noch im Gesetzgebungsverfahren gestrichen (vgl. BT-Drs. 12/ 5952 S 42 zu § 51 und S. 45 zu § 69) und zunä...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.3 Höhe der Ausgleichsabgabe

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 regelt die Höhe der Ausgleichsabgabe, Satz 2 enthält eine Sonderregelung für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen. Rz. 10 Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) gilt mit Wirkung seit 1.1.2001 nicht mehr eine einheitliche Ausgleichsabgabe unabhängig von dem G...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.2 Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote

Rz. 8 Die Ausgleichsabgabe wird (seit dem 1.1.2001) nicht auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen Beschäftigungssituation, sondern auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt; hierzu wird aus den monatlichen Beschäftigungsdaten der Mittelwert der Beschäftigungsquote eines Kalenderjahres gebildet. Hierdurch wird erreicht, dass durch "Üb...mehr

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Sommer, SGB XI § 54 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem nicht geändert worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5 Abgrenzung Krankengeld/Übergangsgeld bei gleichzeitig bestehender Arbeitsunfähigkeit

2.5.1 Grundsatz Rz. 25 Besteht während der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit, kann der Versicherte grundsätzlich sowohl Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung als auch Krankengeld zulasten der Krankenkasse beanspruchen. Grundsätzlich ruht dann der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.4 Mehrfachanrechnung Auszubildender

Rz. 11 Stets auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden schwerbehinderte Menschen, die beruflich ausgebildet werden. Dies sind nicht nur betriebliche Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Hierzu gehören auch Stellen, auf denen Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebi...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist es Aufgabe der Inklusionsbetriebe, der in § 215 Abs. 1 genannten Zielgruppe Beschäftigung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten. Darüber hinaus können in Einzelfällen auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Möglichkeiten zur Teilnahme an entsprechenden außerbetriebl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.2 Dualer Studiengang

Rz. 103 Die Gleichbehandlung der Beschäftigung zur Berufsausbildung und Teilnahme an dualen Studiengängen nach Satz 5 stellt sicher, dass Teilnehmer an dualen Studiengängen künftig wieder einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und der Arbeitsförderung als Beschäftigte versicherungspflichtig sind; sie werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgeste...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2 Verfassungsrecht

Rz. 34 Die Versicherungspflichttatbestände des § 2 sind insgesamt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das haben BVerfG und BSG immer wieder bestätigt. Rz. 35 Die Begründung einer Versicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG; auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht berührt. Durch die Zwangsmitgliedschaft in der gesetz...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.11 Verwendung

Rz. 27 Die Mittel der Ausgleichsabgabe dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, und zwar ausschließlich für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben. Näheres über die Verwendung bestimmen § 185 und die Vorschriften der Ausgleichsabgabeverordnung. Die Mittel der Ausgle...mehr