Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1

Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Mit der Kombinationsperspektive der Betreuung soll im Interes...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2.1 Anzeigepflicht und Reduzierung der Aufnahmequote

Rz. 3 Wenn ein Land seine Aufnahmepflicht bei Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend der Quote nach § 42c nicht erfüllen kann, hat es nach Abs. 1 die Möglichkeit, dies gegenüber dem Bundesverwaltungsamt anzuzeigen. Das in der Vorschrift eingeräumte Ermessen ist dann auf Null reduziert, wenn die Ressourcen zur Unterbringung und Betreuung des Minderjährigen noch nicht vorhand...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.3 Rechtsfolgen und Justiziabilität unterbliebener Beteiligung

Rz. 69 Eine unterbliebene Beteiligung ist nicht isoliert justiziabel, sondern kann nur mit dem Rechtsmittel gegen die Versagung der Hilfegrundentscheidung oder mit dem Rechtsmittel auf eine bestimmte Hilfeartentscheidung gerügt werden. Rz. 70 Wenn (teilweise) nicht sorgeberechtigte Eltern nicht nach § 36 Abs. 5 beteiligt werden, ist ihnen gleichwohl, da sie als (teilweise) ni...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Verteilung unbegleiteter Minderjähriger auf die Bundesländer. Vor der Einführung des Verteilungsverfahrens nach § 42b hatten einige Bundesländer nur sehr wenige unbegleitete minderjährige Asylsuchende und Flüchtlinge aufgenommen. Die Vorschrift des § 42d räumt diesen Bundesländern eine Übergangsfrist ein, damit sie die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.1 Einwilligung nach Nr. 1

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist die Datenweitergabe dann zulässig, wenn die Einwilligung (also die vorherige Zustimmung) dessen, der die Daten anvertraut hat, vorliegt (zur Einwilligung des Jugendlichen zur Weitergabe der von ihm gegenüber den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienst anvertrauten Daten vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö, JAmt 20...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.2 Ersetzung der Einwilligung

Rz. 4 Die Ersetzung der Einwilligung in die Annahme als Kind ist der weitestgehende Eingriff in das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Elternrecht. Daher sind die Voraussetzungen für die Ersetzung in § 1748 BGB abschließend geregelt. Das BVerfG hat die Regelungen für verfassungsmäßig erachtet (BVerfG, Entscheidung v. 29.7.1968, 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66 zu § 1748 Abs. 3 BG...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.3 Wechsel Fallzuständigkeit nach Nr. 3 und Fachkräfte nach Nr. 4

Rz. 18 Die Tatbestände Nr. 3 und Nr. 4 sind in Abs. 1 Satz 1 mit dem KICK eingefügt worden. Die damit vorgenommene Erweiterung der Weitergabebefugnisse begründet der Gesetzgeber damit, dass nach bisherigem Recht im Falle eines Zuständigkeitswechsels innerhalb eines Jugendamtes oder von einem Träger der örtlichen Jugendhilfe zum anderen, die Übermittlung der anvertrauten Date...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.2 Erfahrung der örtlichen Träger nach Satz 2

Rz. 10 Soweit der Untersuchungsgegenstand Verfahrenslotse – Satz 1 Nr. 1 – betroffen ist, soll insbesondere auf die Erfahrung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zurückgegriffen werden, die bereits vor dem 1.1.2024 Verfahrenslotsen eingesetzt haben (diese Regelung ist erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.3 Datenverarbeitung Begriff – Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679

Rz. 16 Nach dem weiten Verarbeitungsbegriff i. S. d. Art. 4 Nr. 2 VO (EU) 2016/679 ist Verarbeitung jede mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.2 Beratungsanspruch der Einrichtungsträger

Rz. 3 Abs. 2 richtet sich an die Träger von Einrichtungen nach § 45a im Anwendungsbereich des Erlaubnisvorbehalts nach § 45, in denen sich Kinder regelmäßig ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Schülerheime, Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten, Jugendbildungsstätten und Schullandheime. Ihnen und den nach §§ 12, 18 bis 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnah... / 4 Anhang: Verteilungsquoten der Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY) für das Jahr 2023

Rz. 7 Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sog. "Königsteiner Schlüssel". Die jährliche Neuberechnung wird durch das Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz durchgeführt und legt zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes zugrunde. Die Berechnung orientiert sich an den §§ 45, 46 Abs. 2 AsylG (Quelle: Bund...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.2 Beratung nach § 1747 Abs. 1 BGB

Rz. 19 Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Abs. 1 und 3 BGB zu beraten. Nach § 1747 Abs. 1 BGB ist die Einwilligung des Vaters (Satz 1) oder des Vaterschaftsprätendenten (Satz 2) zur Annahme des Kindes erforderlich. Das Jugendamt hat den Vater darüber zu informieren. Den Vaterschaftsprätendenten wird es ferner auf die Möglichkeit der Gla...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 23 Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfJ 2002, 109; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Vorrangstellung des nichtehelichen Vaters im Adoptionsverfahren nach § 1747 II, III BGB – Einfluss einer zuvor gescheiterten Ehelichkeitserklärung, DAVorm 1995, 208; Coester-Waltjen, Statusrechtliche Folgen der Stärkung der Rechte der nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.3 Krankheitswert der Abweichung nach Satz 3

Rz. 32 Gemäß § 35a Abs. 1a Satz 3 ist bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Hiermit sollen etwaige Konkurrenzansprüche gegen die Krankenkassen abgegrenzt werden, die gemäß § 10 Abs. 1 bei einer diagnostizierten Krankheit vorrangig leistungsverpflichtet sind (vgl. auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.4 Wegfall der Beratungspflicht

Rz. 21 Auch die Beratungspflicht gegenüber dem Kindesvater entfällt in bestimmten Fällen. Dies gilt zunächst für den Fall, dass der Vater nicht festgestellt ist und die Mutter nicht bereit ist, ihn zu benennen. Der Gesetzgeber hat mit der Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft bewusst die zuvor bestehende Kompetenz des Jugendamtes, von Amts wegen den Vater des Kindes z...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.6 Auslandsregelung in Abs. 4 a. F.

Rz. 59 Die ursprünglich in Abs. 4 enthaltene Regelung über die zwingend einzuholende Stellungnahme der Personen nach § 35a Abs. 1a, sofern eine Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. ganz oder teilweise im Ausland erbracht wird, ist mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 entfallen, weil der Gesetzgeber die Hilfeer...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.5 Inkompatibilitätsgebot nach Satz 5

Rz. 38 § 35a Abs. 1a Satz 5 stellt ein Inkompatibilitätsgebot auf. Die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 5 verschoben worden (vgl. auch BR-Drs. 5/21 S. 79, 80 = BT-Drs. 19/26107 S. 83 f.). Die Hilfe soll nicht von der Person, dem Dienst ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.2 Willensäußerung des Kindes, des Jugendlichen und der personensorgeberechtigten Person

Rz. 68 Die Entscheidung über die Beteiligung ist letztlich auch im Lichte der Willensäußerungen und Bedürfnisse des jungen Menschen und auch im Lichte der Haltung des Personensorgeberechtigten bei der Entscheidung über das "Ob" und das "Wie" zu treffen, deren Willensäußerungen sind angemessen zu würdigen. Die Einholung der Willensäußerung ist daher zwingend. Die Berücksichti...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8.2 Integrative Perspektive nach Satz 2

Rz. 75 Satz 2 greift die integrative Perspektive zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern auf und ordnet bei heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter eine gemeinsame Betreuung an, sofern diese in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren ist und der Hilfebedarf es zulässt. Eine Beschränkung dieser Integrationsmaxime allein auf die...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3 Zulässige Weitergabe nach Nr. 1 bis 6

Rz. 13 Aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 ergeben sich die Tatbestände einer zulässigen Datenweitergabe. Die Weitergabebefugnisse stehen nach dem Wortlaut der Norm nur dem Mitarbeiter zu, dem die Sozialdaten anvertraut wurden. Die Annahme einer "mittelbaren Adressierung" an die Träger kommt bezüglich der Befugnis zur Weitergabe nicht in Betracht. Rz. 14 Der Katalog ist abschließen...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1 Hilfe zur Erziehung nach Abs. 1

Rz. 14 Die zentrale Norm des § 27 Abs. 1 sieht vor, dass der Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung) hat, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Abs. 1 beinhaltet daher zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.3 Berücksichtigung der speziellen Schutzbedürfnisse

Rz. 4 Abs. 3 stellt klar, dass sowohl bei der fachlichen Beratung nach Abs. 1 bei Gefährdungseinschätzung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, als auch bei der konzeptionellen Beratung von Einrichtungsträgern nach Abs. 2 über fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Beteiligungs- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1 Untersuchung der Regelungen §§ 10, 10b nach Satz 1

Rz. 5 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet und untersucht die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen für die Einführung der Verfahrenslosen im Sinne des § 10b (ab 1.1.2024) und zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die konkrete Ausgestaltung des Bundesgesetzes nach § 10 Abs. 3 Satz 4 (ab 1.1.2028). Rz. 6 Hierzu wird das BMFSFJ e...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.2.1 Untersuchungszeitraum und Berichtspflicht nach Satz 1

Rz. 14 Satz 1 legt den Untersuchungszeitraum fest; so ist das BMFSFJ verpflichtet, die rechtlichen Wirkungen von § 10 Abs. 4 in den Jahren 2022 bis 2024 zu untersuchen. Rz. 15 Damit sollen die Inhalte des Bundesgesetzes passgenau bestimmt werden; ausdrückliches gesetzgeberisches Ziel ist, dass weder Verschlechterungen für Leistungsberechtigte und Kostenbeitragspflichtige eint...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1 Anlass zur Belehrung

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt im Ersetzungsverfahren die nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Belehrung vorzunehmen. Nach letzterer Vorschrift darf wegen Gleichgültigkeit (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB), die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) darstellt, die Einwilligung nicht ersetzt werden, b...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.2 Datenverarbeitung

Rz. 13 Der Schutz von Sozialdaten greift nach Satz 1 bei ihrer Verarbeitung. Der Oberbegriff (Daten-)Verarbeitung fand Eingang in § 61 Abs. 1 Satz 1 erst durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) mit Wirkung zum 26.11.2019. Damit wurde das bis dahin geltende Recht nicht verändert. Es handelte sich ledigli...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.2 Keine gröbliche Pflichtverletzung

Rz. 10 Die Belehrungs- und Beratungspflicht des Jugendamtes besteht nur dann, wenn die Gleichgültigkeit nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung darstellt (§ 51 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Nichtzahlung von Unterhalt allein begründet keine gröbliche Pflichtverletzung. Es müssen erschwerende Umstände hinzutreten, etwa wenn das Kind i...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.3 Vormund

Rz. 20 Eine vergleichbare Problematik stellt sich dar, wenn die Hilfe durch einen Vormund beantragt wird, der das Mündel in seiner Familie betreut. Fami­lienrechtlich hat ein Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB das Recht und die Pflicht, für sein Mündel zu sorgen. Die dem Vormund obliegende Personensorge beinhaltet nach §§ 1800 Satz 1 i. V. m. 1631 Abs. 1 BGB insbesondere ...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.4 Untersuchung- und Berichtspflicht nach Abs. 4

Rz. 20 Nach Abs. 4 trifft das BMFSFJ eine Berichtspflicht über die Wirkung des Gesetzes einschließlich der finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den Bundesrat (diese Regelung ist erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt worden, vgl. BT-Drs. 19/...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt. Sie enthält anknüpfend an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" Regelungen zur weiteren Qualifizierung des Kinderschutzes. Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.2 Anspruch auf Beratung und Unterstützung

Rz. 5 Der Anspruch der Personensorgeberechtigten bezieht sich zunächst auf ihre Beratung, d. h. auf die Benennung geeigneter Einrichtungen zur Unterbringung des Kindes sowie Erläuterungen zur Finanzierung dieser Maßnahme. Eine umfassende Beratung sollte außerdem andere Wege als die Unterbringung mit einbeziehen. Bei der Entscheidung für eine Unterbringung besteht darüber hina...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.1 Personensorgeberechtigte

Rz. 15 Anspruchsinhaber der Hilfe ist nach Abs. 1 ausdrücklich der Personensorgeberechtigte; also der Inhaber der Personensorge über das Kind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.1.2020, 12 E 656/19). Anspruch auf Pflegegeld kann daher auch die Pflegemutter haben, wenn sie im Pflegezeitraum personensorgeberechtigt für das Pflegekind war (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.3 Erziehung außerhalb des Elternhauses nach Abs. 2a

Rz. 43 Wenn innerhalb des Elternhauses eine Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen nicht mehr zu gewährleisten ist und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich werden. Rz. 44 Dabei ordnet Abs. 2a HS 1 an, dass der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch entfäll...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 38 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.3 Familiengerichtliche Eingriffe

Rz. 22 Gerade in den Fällen, in denen etwa eine Fremdunterbringung geboten ist, wird es häufig vorkommen, dass die Personensorgeberechtigten mangels Akzeptanz keinen Antrag auf notwendige Hilfe (etwa nach § 33 oder § 34) stellen. Gegen den ausdrücklichen Willen des Personensorgeberechtigten darf eine Hilfe jedoch nicht geleistet werden. Hierin liegt eine Verletzung des Elter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / b) Ernsthaftigkeit

Hinreichende Wahrscheinlichkeit auf Inanspruchnahme: Bzgl. der Ernsthaftigkeit kommt es zunächst einmal darauf an, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gesellschaft aus der Pensionszusage überhaupt in Anspruch genommen wird und ob die Gesellschaft diese dann auch erfüllen kann. Beraterhinweis Der fehlende Abschluss einer Rückdeckungsversicherung allei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Anspruch der Agentur für Arbeit auf Erstattung der SGB III-Leistungen

Rz. 24 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch für den Fall, dass ein Arbeitgeber trotz des Forderungsübergangs nach § 115 SGB X mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an einen Dritten gezahlt hat. Aber auch wenn der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an einen Dritten gezahlt hat (z. B. Pfändungsgläubiger), i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a. F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III ist von dem Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Der Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Formulierungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitgeber im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Informationspflicht folgende Formulierungshilfen[1] herausgegeben: Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB III § 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB III § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

1 Allgemeines Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a. F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Gleichwohlgewährung (Abs. 3)

4.1 Allgemeines Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheit / 2 Berufskrankheit

Die Berufskrankheit ist ein Spezialbegriff der Krankheit im unfallversicherungsrechtlichen Sinn.[1] Der Begriff ist zentrale Voraussetzung für einen Versicherungsfall und damit Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich für die Einstufung eines Leidens als Berufskrankheit ist die Aufnahme in die "Berufskrankheitenliste".[2] Die Besonderheit besteht da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr