Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.6 Angeordnete Untersuchung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 In der Nr. 3, der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung, wird die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche Folgen eingetreten sind, unter Versicherungsschutz gestellt (BSG, Urteil v. 12.5.1981, 2 RU 107/79; Mehrtens, in: Bereiter/Hahn, SGB VII, § 11 Rz. 10). Untersuchung i. S. d. § 11 ist nicht nur eine Ma...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.2 Schutz der öffentlichen Gesundheit (Nr. 2)

Rz. 11 Nr. 2 verweist auf § 8 IfSG, der die zur Meldung verpflichteten Personen benennt. Gleichzeitig verknüpft er diese Personen mit den Fällen, in denen Meldungen zu erfolgen haben, indem er auf die §§ 6 und 7 IfSG verweist. § 6 IfSG umfasst die meldepflichtigen Krankheiten. Hier handelt es sich um Akuterkrankungen, die der sofortigen ärztlichen Behandlung bedürfen. In die...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1.2 Einschränkung der Zulässigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Mit Wirkung zum 26.7.2012 wurde Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, der eine nach Satz 1 zulässige Übermittlung untersagt, soweit diese den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätze entgegenstehen würde. Im Wesentlichen handelt es sich bei den dort niedergelegten Grundsätzen um die Anerkennung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.6 Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 6)

Rz. 20 Die Vorschrift regelt die Befugnis zur Datenübermittlung in Fällen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die in den einzelnen Büchern des SGB insbesondere im SGB III dazu getroffenen Regelungen finden sich seit dem 1.8.2004 im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) v. ...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23). Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzg...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1 Übermittlung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihnen gleichgestellte Staaten (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 fungiert als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Sozialdaten durch die Stellen nach dem SGB I über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in gleichgestellte Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in die Schweiz nach § 35 Abs. 7 SGB I (vgl. die Komm. zu § 35 SGB I). Hinwe...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.4 Elementarereignisse (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 13 Die Regelung ist als Ausnahmevorschrift zu den Grundsätzen der allgemein wirkenden Gefahren anzusehen. Sie stellt Unfälle bei eigenwirtschaftlichen, sonst unversicherten Tätigkeiten unter Versicherungsschutz, die sich infolge Sturms, Hochwassers, Erd-/Seebebens und ähnlicher Naturgewalten an Bord oder in räumlicher Nähe zum Hafen ereignen, weil auf Schiffen tätige Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.3 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 6 Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Seeleute mit Ausnahme der Lotsen, die an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge beschäftigt sind, wobei der Aufenthalt in fremden Hoheitsgewässern nicht schadet, weil das Schiff als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gilt (Flaggenstaatsprinzip), § 13 Abs. 1 und 2 SGB IV (vgl. BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK ...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren für eine Datei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Abs. 1a)

Rz. 10 Zum 1.1.2013 wurde § 79 um Abs. 1a erweitert, der die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens für eine Datei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gegenüber bestimmten Stellen zulässt. Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau handelt es sich um einen Sozialleistungsträger i. S. v. § 35 SGB I (§§ 21, 22 u...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.3 Richterliche Anordnung (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind alle Übermittlungen, also sowohl die nach Abs. 1 als auch die nach Abs. 2, nur auf richterliche Anordnung zulässig. Ohne richterliche Anordnung ist § 35 Abs. 3 SGB I geltend zu machen (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Die Anordnung zur Übermittlung muss also ein Richter oder eine Richterin treffen. Die Staatsanwaltschaft ist beispielsweise nicht anordnungsb...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative)

Rz. 19 Art und Umfang der versicherten Leistungen ergeben sich aus § 35 i. V. m. § 33 SGB IX. Erfasst werden berufsvorbereitende Maßnahmen einschließlich der erforderlichen Grundausbildung und Maßnahmen der beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung (vgl. Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 9). Wie bei der Heilbehandlung ist eine Anordnung nicht erforderlich. Ledigl...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.1 Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 6 Mit Beschluss v. 15.7.1999 (B 2 U 117/98 B) hatte der 2. Senat des BSG im Anschluss an das BVerfG (Beschluss v. 30.7.1985,1 BvR 282/85) die bisherige ständige Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92) klargestellt, dass die Vorläufervorschrift des § 543 RVO a. F. eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 2.6 Entscheidung beim Leistungsträger (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 14 Die Entscheidung über ein Ersuchen obliegt bei der ersuchten Stelle ausschließlich dem Behördenleiter oder der Behördenleiterin oder dessen oder deren allgemeiner Stellvertreter oder allgemeine Stellvertreterin. Wer dies ist, richtet sich nach der Organisationsform des jeweiligen Sozialleistungsträgers. Bei den Stellen nach § 35 SGB I ist dies jeder Geschäftsführer od...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.2 Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 5 Das Beitrittsrecht erstreckt sich auch auf den mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 6 Die Mitarbeit setzt eine Tätigkeit von gewisser Dauer und ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.5 Im Unternehmen mitarbeitende Lebenspartner (LPartG)

Rz. 17 In der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurden die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 in den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsfreiheit einbezogen und den Ehegatten gleichgestellt. Voraussetzung ist daher eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG (vgl. die Komm. zu § 33b SGB I). Lebenspartner einer Partne...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Der erweiterte Versicherungsschutz des § 10 gilt für die Beschäftigten, deren Arbeitsbereich sich an Bord befindet, unabhängig davon, ob es sich um Seeleute oder andere an Bord Tätige handelt (Göttsch, in: Lauterbach, SGB VII, § 10 Rz. 18; Leube, in: Kater/Leube, SGB VII, § 10 Rz. 4; Schmitt, SGB VII, § 10 Rz. 4). Eine Ausdehnung auf Beschäftigte des Schifffahrtsuntern...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.7 Freie Rückbeförderung (Abs. 2)

Rz. 23 Abs. 2 erstreckt den Versicherungsschutz auch auf die freie Rückbeförderung. Eine besondere Einbeziehung der freien Rückbeförderung ist erforderlich, weil der Seemann keine Tätigkeit ausübt und ohne eine Gegenleistung in Geld oder Arbeit befördert wird und deshalb sonst eine Versicherungslücke bestünde (vgl. auch Rapp, in: LPK-SGB VII, § 10 Rz. 10). Versicherte Tätigke...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.5 Kein Widerspruchsrecht bei Kontrolle ärztlicher Leistungen

Rz. 37 Nach Abs. 3 ist das Widerspruchsrecht teilweise ausgeschlossen, und zwar dann, wenn die Krankenkasse durch ihren Medizinischen Dienst die Notwendigkeit ärztlicher/zahnärztlicher Leistungen nach § 275 Abs. 1 bis 3 SGB V prüft. Dies soll durch ein Widerspruchsrecht nicht verhindert oder beeinträchtigt werden (vgl. BT-Drs. 12/5187 S. 40). Durch die Neufassung der §§ 275 ...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.10 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 34 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist, soweit er eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit voraussetzt, mit Ausnahme der Ausstrahlung = Entsendung nach § 4 Abs. 1 SGB IV, auf das Staatsgebiet der BRD (den Geltungsbereich dieses Gesetzes) beschränkt (vgl. § 3 Nr. 1 SGB IV). Eine Ausnahme von § 3 Nr. 1 SGB IV bildet Art. 14a EWGV 1408/71 v. 14.6.1971, ...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.3 Ohne Einwilligung

Rz. 18 Ohne Einwilligung ist eine Übermittlung der besonders schutzwürdigen Sozialdaten nur zulässig, wenn gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen. Hierunter fallen alle gesetzlichen oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften geregelten Tatbestände wie etwa die Anzeigepflicht zur Abwendung geplanter Straftaten (§ 138 StGB), für Ärzte, Rechtsanwälte und Verteidiger, Psychother...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt einen besonderen Fall der gesetzlichen Zurechnung eines zweiten Unfalls als mittelbare Schadensfolge des Erstunfalls. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Zweitunfall bei den im Einzelnen aufgezählten Verrichtungen eingetreten ist (vgl. Rapp, in: LPK-SGB VII, § 11 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 3). Die Zurechnung zum ersten Versicherungs...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.2 Drittschuldnererklärung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 Abs. 1 Satz 2 schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO und § 316 AO). Die Zulässigkeit ist im Gesetz negativ formuliert, indem der Gesetzgeber pauschal darauf hinweist, dass die Erklärungspflichten als Drittschuldner durch das SGB nicht berührt werden. Die Drittschuldnererklärung hat somit Vorrang vor dem Sozial...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.5 Versicherungsfall während der Schwangerschaft

Rz. 10 Als zweites Merkmal verlangt § 12, dass der Versicherungsfall oder im Fall des § 11 "der mittelbare Schaden der Mutter" während der Schwangerschaft eingetreten ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zeugung und endet mit der Vollendung der Geburt, weshalb eine Schädigung während der Geburt noch eine Schädigung als Leibesfrucht ist (Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15....mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76 ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG zum 1.7.1994 novelliert. Es wurde in Abs. 2 Nr. 1 ein letzter Halbsatz angefügt, der klarstellt, dass der Betroffene nur in allgemeiner Form auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen ist. Im Zusammenhang mit der Neuf...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.3 Einzelregelungen

Rz. 9 Die Satzung kann angesichts des Normzwecks Unternehmer mit besonderem sozialen Schutzbedürfnis, insbesondere wirtschaftlich schwache Unternehmer und vor allem Kleinunternehmer, schützen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.7.1985, 1 BvR 282/85, SozR 2200 § 543 Nr. 6), unter Beachtung des sozialen Schutzbedürfnisses in typisierender Weise auch die Voraussetzungen des Versicher...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.6 Umfang der Versicherungsfreiheit

Rz. 41 Der Umfang der Versicherungsfreiheit umfasst alle Tätigkeiten, die der selbständigen beruflichen Existenz zugehören (vgl. Komm. zu § 6). Deshalb sind sowohl die polizeilich angeordnete Blutentnahme, die nur durch einen Arzt durchgeführt werden darf (vgl. BSG, Urteil v. 22.2.1973, 2 RU 110/71), als auch die Hilfe bei Unglücksfällen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13), unabhängig davon...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.1 Weiterübermittlung gerichtlicher Entscheidungen durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 4 dürfen Gerichte oder Staatsanwaltschaften Sozialdaten weiterübermitteln, die Eingang in gerichtliche Entscheidungen gefunden haben, wenn dies eine Stelle nach § 35 SGB I auch dürfte. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen also vor einer Weiterübermittlung von Sozialdaten in Gerichtsentscheidungen prüfen, ob die Übermittlungsvoraussetzungen der...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.2 Strafverfahren wegen einer anderen Straftat (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 sind alle anderen Straftaten gemeint, die nicht unter Abs. 1 fallen. Als Regelfall sind dies "Vergehen ohne erhebliche Bedeutung". Die Vergehen mit erheblicher Bedeutung fallen unter Abs. 1. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB). Rz....mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.1 Keine flächenbezogene Unfallversicherungspflichtgrenze landwirtschaftlicher Unternehmen

Rz. 4 Die Befreiungsmöglichkeit nach § 5 setzt die Versicherungspflicht und damit das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Unternehmens in Abgrenzung zu Kleingärten, privater Gartennutzung und Hobby voraus. Die Rechtsprechung zur RVO hatte bisher keine Mindestgröße landwirtschaftlicher Unternehmen anerkannt, aber eine Bagatellgrenze bejaht, wenn der Umfang der Bodenbewirtsch...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erlaubt die Übermittlung von Sozialdaten für die Erfüllung einer Reihe von besonderen gesetzlichen Mitteilungspflichten und zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber gegenüber dem Sozialgeheimnis als vorrangig ansieht. Im Gegensatz zu den weiteren gesetzlichen Übermittlungsvorschriften der §§ 68 bis 77, die für eine zulässige Da...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.1 Landwirtschaftliche Unternehmer i. S. d. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und ihre Ehegatten

Rz. 6 In sachlicher Hinsicht muss ein landwirtschaftliches Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen, wozu 3 Voraussetzungen erforderlich sind:mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 2.3 Aufgabenerfüllung

Rz. 7 Als Übermittlungsvoraussetzung kommt es auf die "gesetzliche Aufgabe Arbeitsschutz" an. Der Begriff "gesetzliche Aufgabe" in § 70 umfasst – anders als in § 69 Abs. 1 Nr. 1 – einen spezifischen Aufgabenbereich, nämlich den des Arbeitsschutzes. Im Unterschied zu § 69 Abs. 1 Nr. 1 ist diese Aufgabe in § 70 aber nicht einem bestimmten in § 35 SGB I genannten Leistungsträger...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.2 Form des Antrages

Rz. 14a Der Antrag bedarf angesichts des klaren Wortlauts des § 5 und des Umkehrschlusses aus § 6 Abs. 1 keiner Form. Der Antrag kann daher mündlich, telefonisch oder per Telefax gestellt werden (vgl. Riebel, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 5 Rz. 7 f.; Schmitt, SGB VII, § 5 Rz. 5). Die Satzungen der Unfallversicherungsträger sehen regelmäßig die Schriftform vor. Aus Gründen der ...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.5.2 Unwiderruflichkeit der Befreiung

Rz. 19 Der Antrag ist unwiderruflich, solange die tatsächlichen Verhältnisse unverändert bleiben. Ein Widerruf wird nach den entsprechend anwendbaren Regeln des bürgerlichen Rechts nur wirksam, wenn er vor dem Zugang des Antrags oder gleichzeitig mit dessen Zugang dem Unfallversicherungsträger zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. Schmitt, SGB VII, § 5 Rz. 6). Ein wirksam ges...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.4 Im Unternehmen mitarbeitende nichteheliche Lebenspartner

Rz. 16 Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet die Vorschrift keine entsprechende Anwendung, da weder Art. 6 Abs. 1 GG, der nur rechtsgültig geschlossene Ehen schützt, noch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ebenso wenig Art. 2 Abs. 1 GG die Gleichstellung eines (hinterbliebenen) Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Witwe...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.3 Mitarbeitende Lebenspartner

Rz. 7 Wie in der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und auch bei der Versicherungsfreiheit in § 4 Abs. 2 Nr. 2 wurden nun auch die Lebenspartner nach dem LPartG in die freiwillige Versicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ab dem 11.08.2010 einbezogen. Rz. 8 Wie bei den Ehegatten ist eine Mitarbeit im Unternehmen erforderlich. Mitarbeit setzt daher auch bei den Lebenspa...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.6 Beförderung vom Land zum Fahrzeug und umgekehrt (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Die Vorschrift hat einen engen Anwendungsbereich, der allein den Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Weg zwischen Schiff und Land bei privaten Verrichtungen betrifft. Typischerweise sind dies Fahrten mit einem Transportboot oder einer Hafenfähre (a. A.: Schauseil, Seeunfallversicherung, § 1053 Rz. 3 S. 106, mit RVA-Entscheidung v. 4.2.1903, PrL 110016/02). Der Ve...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.1 Abgrenzung zur Eigenforschung und -planung (§ 67c)

Rz. 11 Forschungs- und Planungsvorhaben, die die Stellen nach § 35 SGB I selbst durchführen, fallen nicht unter § 75. In diesen Fällen findet keine Übermittlung (an Dritte nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO, vgl. die Komm. zu § 67) statt. Die Verwendung der eigenen Sozialdaten für Forschungs- und Planungszwecke ist eine Zweckänderung, die nach § 67c Abs. 2 Nr. 2 zulässig ist (vgl. die...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.2 Unternehmer von Binnenfischereien und landwirtschaftlichen Kleinunternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 24 Durch die Zugehörigkeit der Unternehmen der Seen-, Bach- und Flussfischerei, der Imkerei nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und der Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird die Versicherungspflicht der Unternehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a begründet. Diese Unternehmer stellt § 4 Abs. 2 Nr. 2 versicherungsfrei, wenn die Unternehmen nicht ...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.2 Strafverfahren und dienstliche Maßnahmen gegen Beamte (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 5 ist eine Ausnahme bzw. Erweiterung des Satzes 4, der eine Weiterübermittlung von Sozialdaten in Gerichtsurteilen zulässt, wenn die Voraussetzungen der §§ 68 ff. SGB X vorliegen (vgl. Rz. 19). Das Gericht und die Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsbehörden dürfen nach Satz 5 in Strafverfahren gegen Beamte bestimmte Informationen, auch wenn diese die...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient dem besonderen Informationsbedürfnis der Sicherheitsbehörden zur rechtmäßigen Erfüllung bestimmter Aufgaben, für die diese Behörden zuständig sind. Übermittlungsberechtigt sind die Stellen nach § 35 Abs. 1 SGB I. Nicht direkt ersucht werden können somit die gleichgestellten Stellen nach § 69 Abs. 2; diese sind nur im Rahmen des § 69 gleichgestellt....mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherun...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.5 Ausgleichszahlungen und Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Nr. 5)

Rz. 18 Es geht hier um die Übermittlung von Sozialdaten von der Wohngeldstelle (Leistungsträger nach § 26 SGB I) an die für die Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) v. 22.12.1981 (BGBl. I S. 1523) i.d. Neufassung v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2414) (Fehlbelegungsabgaben) zuständige Stelle. Die Wohngeldstel...mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erlaubt den Stellen nach § 35 SGB I die Übermittlung von Sozialdaten für Zwecke der Durchführung des Arbeitsschutzes. Dieser wird wahrgenommen sowohl durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als auch durch staatliche Behörden. Rz. 3 § 70 musste eingeführt werden, um eine zulässige Datenübermittlung auch an die für den Arbeitsschutz zuständigen...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 36 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 7 Nr. 3 Buchst. a und b Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und nach Maßgabe v. Art. 67 mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Rz. 14 Die Befreiung erfordert einen Antrag des landwirtschaftlichen Unternehmers. Der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG haben kein eigenes Antragsrecht (hM.; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 5 Rz. 17; Schlegel, in: Schulin, Handbuch der gesetzlichen Unfallversicherung, § 21 Rz. 6; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 5 Rz. 2; a. A. Schwampe, Beiträge zur Sozialpolitik...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.3 Widerspruchsrecht der betroffenen Person

Rz. 29 Eine Übermittlung ist jedoch auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen, wenn die betroffene Person widerspricht. Der Widerspruch hat ein absolutes Verbot der Übermittlung zur Folge. Der Widerspruch kann zu jedem Zeitpunkt von der betroffenen Person erhoben werden, also auch noch während oder nach Abschluss des laufenden Verwaltungsverfahren...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.6 Erforderliches Mahnverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Zur Übermittlung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist eine Stelle nach § 35 SGB I nur befugt, wenn die betroffene Person ihrer Auskunftspflicht auch nach Hinweis auf § 74 innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nicht vollständig nachkommt. Der auskunftspflichtigen Person muss zum einen Gelegenheit und genügend Zeit gegeben werden, die benötigten Daten selbst zur Ve...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.5 Nicht zur Besatzung gehörige Reeder

Rz. 57 Gemäß Abs. 2 Nr. 4 können Reederinnen und Reeder, die nicht zur Besatzung des Schiffes oder Seeschiffes gehören, und ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht kraft Satzung versichert werden. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass die Reeder, die gemäß § 13 Abs. 1 SGB IV Eigentümer des Schiffes und gemäß § 136 Abs. 3 Nr. 4 Unternehmer sind, nur nach § 2...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.2 Umfang der Versicherungsfreiheit

Rz. 18 Ist der Verband gemeinnützig, so kommt es auf die einzelne Tätigkeit des Mitglieds nicht an. Die Versicherungsfreiheit der in § 4 Abs. 1 Nr. 3 genannten Personen erstreckt sich – im Gegensatz zu den Nr. 1 und 2 – auf die gesamte Unfallversicherung, d. h. alle in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 genannten Tatbestände (allg. Ansicht; Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, ...mehr