Rz. 1

§ 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.1.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23).

Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. EG L 281 v. 23.11.1995 S. 31), wurde § 74 nicht geändert.

Umfassende Änderungen und Ergänzungen erfuhr § 74 mit Wirkung zum 1.9.2009 durch Art. 19 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700); Satz 1 Nr. 2 Buchst. b wurde neu gefasst und Nr. 3 neu eingefügt.

§ 74 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wurde ebenfalls mit Wirkung zum 1.9.2009 neugefasst durch Art. 106 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) v. 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586).

Mit Art. 13 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts v. 23.5.2011 (BGBl. I S. 898) wurde die Vorschrift um einen Abs. 2 ergänzt und in Abs. 1 Satz 2 erfolgte eine Klarstellung. Diese Änderungen traten am 18.6.2011 in Kraft.

Zum 25.5.2018 wurde § 74 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ABl. L 119/1, redaktionell angepasst, insbesondere an die Begriffsbestimmungen des Art. 4 DSGVO.

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