Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vorgängervorschrift des § 21 ist § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JWG, der die Pflege und Erziehung von schulpflichtigen Kindern außerhalb der Schule regelte. § 21 wurde durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 sowie das 2. ÄndG von 1995 neu gefasst. Die Kostenregelung in den Sätzen 2 und 3 wurde durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tagese...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber für den Bereich der persönlichen und erzieherischen Hilfen einen besonderen Vertrauensschutz geschaffen. Im Rahmen der Gewährung dieser Hilfen anvertraute Daten genießen einen besonderen Schutz. Dies ist vor dem Hintergrund der in diesen Zusammenhängen anfallenden besonders sensiblen Daten und der Bedeutung des Vertrauensverhältni...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 32 Das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 überlagert für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten u. a. aus § 25 SGB X (vgl. BayVGH, Beschluss v. 1.6.2011, 12 C 10.1510 Rz. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.3.2008, 12 E 115/08 Rz. 11 ff.; VG Bremen, Beschlus...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift unterstützt Personensorgeberechtigte, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ständig Ortswechsel vornehmen müssen und hierdurch die Schulpflicht ihrer Kinder nicht sicherstellen können. Zunächst als sog. Schaustellerparagraph eingeführt, sind inzwischen auch andere Berufsgruppen denkbar, die hierunter fallen, wie z. B. Montagearbeiter, Reisegewerbetreiben...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.2 Anvertraute Sozialdaten

Rz. 9 Die Vorschrift ist dann einschlägig, wenn es sich um Sozialdaten handelt, die zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfen anvertraut worden sind. Damit werden nur solche Daten erfasst, die im Kontext der Leistungsgewährung anfallen, nicht solche, die im Rahmen "anderer Aufgaben" beschafft worden sind (so auch Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB, 01/2020, Werkstand: 2023...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.5 Adoptionsvermittlung in der DDR nach Nr. 6

Rz. 20 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung entspricht der ebenfalls durch das KJSG eingefügten Regelung in § 64 Abs. 2b und regelt die Befugnis zur Weitergabe und Übermittlung anvertrauter Sozialdaten, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivier...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 6 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Mit der Änderung durch das Kinderförderungsgesetz wurde die Bedingung, dass dies dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern aus ihren Einkommen u...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 76 Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO, mit dem ausdrücklich längstens bis zum Ende des Schuljahres die (vorläufige) Bewilligung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Taxikosten (vgl. zu den Taxikosten auch Rz. 42) für die Beförderung zur Sekundarschule I begehrt wird, wird mangels eines Rechtsschu...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.3 Träger der freien Jugendhilfe nach Abs. 3

Rz. 32 Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so ist sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten bei ihrer Erhebung und Verwendung in entsprechender Weise gewährleistet ist. Eine analoge Geltung des Sozialdatenschutzes für die freie Jugendhilfe ist damit nicht normiert worden. Es ist sicherzustellen, dass der Soz...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8 Kombination und Integration nach Abs. 4

Rz. 73 § 35a greift den Primat der Kombination- und Integrationsperspektive auf und erschöpft sich zugleich darin. 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1 Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl d...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Während der Schutzauftrag nach § 8a an das Jugendamt gerichtet ist, erweitert § 8b den Adressatenkreis und bezieht alle Personen ein, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Die Vorschrift regelt in Abs. 1 einen Anspruch dieser Personen auf Beratung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Abs. 2 regelt einen Anspruch der Einrichtungsträger a...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.2.2 Untersuchungsgegenstände nach Satz 2

Rz. 17 Die Untersuchungsgegenstände betreffen nach Satz 2 genau die Gegenstände, die auch im § 10 Abs. 4 Satz 3 vorgesehen sind – also leistungsberechtigte Personenkreis, Art und Umfang der Leistung, Kostenbeteiligung und Verfahren; wobei Satz 2 HS 2 etliche Konkretisierungen hierzu vornimmt.mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 3 Literatur

Rz. 10 Gleser, Bildung für Kinder von Schaustellern, Circus-Angehörigen und fahrenden Händlern – Schulkarrieren auf Reisen, 2012. Oertel/Treichel, Schule unterwegs. Bundesweit einheitliches Schultagebuch und individuelle Lernpläne für Kinder beruflich Reisender, SchulVerwaltung NRW 2005, 306. Treichel, Schule für Kinder beruflich reisender Familien. Erfahrungen und Perspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.3 Länderbeteiligung nach Abs. 3

Rz. 19 Das BMFSFJ trifft im Übrigen die Verpflichtung zur Länderbeteiligung über die Untersuchungsgegenstände der Abs. 1 und 2, wenn Dritte in die Durchführung der Untersuchungen einbezogen werden. Dritte können mit der wissenschaftlichen Begleitung des Umsetzungsprozesses betraut werden. Die Länder sind dabei ausdrücklich vorab zu beteiligen.mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kriterien für die Bestimmung der Aufnahmequote bei der Verteilung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher. § 42b Abs. 2 und 5 stellen auf die Aufnahmequote nach § 42c ab. Eine ähnlich strukturierte Quotenregelung für volljährige Asylbegehrende enthält § 45 AsylG.mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2 Umfang und Art und Weise nach Halbsatz 2

Rz. 65 Zur Entscheidung, ob, wie und in welchem Umfang die Beteiligung nicht personensorgeberechtigter Eltern erfolgt, hat sich der Jugendhilfeträger der Fachkräfte zu bedienen und auch die Willensäußerung des Kindes, des Jugendlichen sowie des Personensorgeberechtigten zu berücksichtigen. 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Rz. 66 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte E...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.7.2 Jugendsozialarbeit (§ 13)

Rz. 65b Anstelle einer Hilfe zur Erziehung (§§ 27, 35) kann auch eine Unterbringung in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen nach § 13 Abs. 3 in Betracht kommen.mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.4 Datenschutz

Rz. 71 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Beteiligung nicht sorgeberechtigter Eltern an der Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.2 Kindeswohlgefährdung nach Nr. 2

Rz. 16 Wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne die Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden kann, dürfen auch anvertraute Sozialdaten weitergegeben werden. Rz. 17 Adressat der Übermittlung ist das Familiengericht.mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.2 Weitergabebefugnis des Empfängers nach Satz 2

Rz. 30 Nach Abs. 1 Satz 2 darf der Empfänger einer Datenweitergabe die Sozialdaten nur zu dem Zweck weitergeben, zu dem er sie befugt erhalten hat. Jede weitere Datenweitergabe setzt zu ihrer Zulässigkeit damit voraus, dass die Weitergabe i. S. d. Abs. 1 befugt erfolgte und das Zweckbindungsprinzip beachtet wird.mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.3 Berücksichtigungsgebot nach Satz 3

Rz. 13 Bei Untersuchung zur Ermittlung der Anforderungen an das Bundesgesetz nach § 10 Abs. 4 Satz 3 findet das Bundesgesetz ab dem Zeitpunkt seiner Verkündung, die als Bedingung für das Inkrafttreten von § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 spätestens bis zum 1.1.2027 erfolgen muss, besondere Berücksichtigung.mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.3 Ersetzungsverfahren

Rz. 7 Das Ersetzungsverfahren gehört gemäß § 186 Nr. 2 FamFG zu den Adoptionssachen. Das Familiengericht entscheidet über den Ersetzungsantrag unter Beteiligung des Jugendamtes und dessen Anhörung (§§ 188, 194 FamFG) in einem Zwischenverfahren. Es führt dazu die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durch und erhebt die geeignet erscheinenden Beweise.mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1 Anwendungsbereich des jugendhilferechtlichen Datenschutzes nach Abs. 1

2.1.1 Sozialdaten Rz. 12 Der von Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff der Sozialdaten bestimmt sich nach § 67 Abs. 2 SGB X i. V. m. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679 (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urteil v. 21.2.2013 6 U 21/12 Rz. 24); danach sind Sozialdaten personenbezogene Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre ...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1.2 Bundesgesetz – Inkrafttreten von § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 zum 1.1.2028 nach Nr. 2

Rz. 9 Sinn der Übergangsregelung in Nr. 2 ist es, die Maßgaben der konkreten Ausgestaltung des nach § 10 Abs. 3 Satz 4 erforderlichen Bundesgesetzes in der Übergangsphase zu ermitteln.mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.2.3 Finanzielle Auswirkungen nach Satz 3

Rz. 18 Nach Satz 3 sind ausdrücklich Gegenstand der Untersuchung auch die möglichen finanziellen Auswirkungen (diese Regelung ist erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt worden, vgl. BT-Drs. 19/28870 S. 75). Zu einer umfassenden prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung gehört notwendig auch die...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.1 Pädagogische Leistungen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 48 Nach Abs. 3 Satz 1 umfasst die Hilfe zur Erziehung; insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen (vgl. hierzu instruktiv auch OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.3.2020, 10 LA 292/18 Rz. 12 ff.). Damit hat der Gesetzgeber nur einen allgemeinen Rahmen abgesteckt. Der Begriff "pädagogische Leistungen" in Abs. 3 ist nicht als weiter...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 4 Musterantrag ambulante Eingliederungshilfe

Rz. 80 Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Maßnahme/Therapie i. R.d. Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der zurzeit gültigen Fassung einschließlich Dyskalkulietherapie/Legasthenietherapie Angaben zur Person:mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 13 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 4 Praxishinweise

Rz. 67 Die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. haben erhebliche praktische Bedeutung. Im Jahr 2018 sind mehr als eine Million Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. durchgeführt worden (Beckmann/Berneiser, ZKJ 2021, 4, 8 unter Bezugnahme auf den ASD-Report 2020, 1). Ein möglicher Anstieg von Kinderschutzfällen durch die Corona-Pandemie ist noch nicht abschließend zu beantwort...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 65 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügte Norm war in der seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches (2. SGBÄndG) v...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.5 Eigene Elternschaft des Kindes oder des Jugendlichen nach Abs. 4

Rz. 62 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe – KICK (vgl. Rz. 1) – hat den neuen Abs. 4 geschaffen. Diese Vorschrift stellt klar, dass Hilfe zur Erziehung auch dann in Betracht kommt, wenn ein junges Mädchen, das selbst Leistungsempfängerin einer Hilfe zur Erziehung ist, Mutter eines Kindes wird. Ausgelöst wird dieser Anspruch allein durch die Geburt d...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 3 Musterschriftsatz Hilfeplanung

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.2 Auswahl der Hilfe nach Satz 2

Rz. 39 Die Auswahl der Hilfe hat bedarfsgerecht und am Einzelfall orientiert zu erfolgen, wie Abs. 2 Satz 2 klarstellt. Das engere soziale Umfeld und damit wichtige Bezugspersonen des Kindes sind einzubeziehen. Hilfe soll insbesondere pädagogisch und therapeutisch orientiert sein, Abs. 3 Satz 1. Die aufgelisteten Hilfstypen sind nicht abschließend. Es können also auch andere...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 27 ist die zentrale Norm der Hilfen zur Erziehung. In dieser Vorschrift werden die Tatbestandsvoraussetzungen geregelt, welche vorliegen müssen, damit ein Anspruch auf die einzelnen, in § 28 bis § 35 konkretisierten Hilfen besteht. Die Vorschrift spricht von einem Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung, gestaltet diese Hilfe also als ein Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1

Rz. 60 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden. Eine solche Regelung ist neu u...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.2 Verwandte

Rz. 19 Umstritten ist auch, ob der Anspruch auf Hilfe auch Verwandten oder einem Vormund zusteht, wenn diese die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen übernommen haben. Diese Problematik entzündet sich vornehmlich an der Vollzeitpflege, § 33, durch Verwandte des Kindes, etwa die Großeltern, sog. Verwandtenpflege. Da hierfür nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 keine Pflegeerlaubnis erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.3 Entfallen der Belehrungspflicht

Rz. 13 Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne seine neue Anschrift zu hinterlassen und der Aufenthaltsort vom Jugendamt innerhalb von 3 Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden kann. wenn der zu belehrende Elternteil unmissverständlich erklärt, dass er auf die Belehrung verzichtet. Ausgehend von Sinn...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.1 Gesetzliche Regelbeispiele nach Satz 1

Rz. 33 Satz 1 regelt, dass die Hilfe zur Erziehung insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt wird; hierbei handelt es sich um (primär) sozialpädagogische, erzieherische Hilfen (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.3.2020, 10 LA 292/18 Rz. 15); Abs. 3 verdeutlicht dies für die im Zusammenhang mit der Hilfe zur Erziehung häufig wichtigen therapeutischen Leistungen bei Ausbil...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21a Zur Angleichung der Rechtskreise und zur geplanten Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab 1.1.2028 sind einige rechtliche Harmonisierungen notwendig. So sollte auch für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung nach § 35a ausdrücklich das Merkmal der "Wesentlichkeit der Behinderung" vorgesehen werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3.2 Wegfall der Beratungspflicht

Rz. 16 Absatz 2 Satz 2 umschreibt exemplarisch, nicht abschließend eine Situation, in der es einer Beratung des Elternteils nicht (mehr) bedarf. Es handelt sich um die Voraussetzungen, die in § 1632 Abs. 4 BGB deckungsgleich formuliert sind und die eine Verbleibeanordnung durch das Familiengericht rechtfertigen. Die gegenüber dem Wortlaut der letztgenannten Vorschrift präzis...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.1 Der zu beratende Vater

Rz. 18 Gemäß Abs. 3 hat das Jugendamt den nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vater zu beraten, wenn den nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam zusteht. Damit ist zum einen der nicht sorgeberechtigte Vater gemeint, der nach § 1592 BGB zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war (Nr. 1), der die Vaterschaft aner...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.5 Beteiligung bei Hilfen nach § 35a Abs. 1a nach Abs. 4

Rz. 57 Eine zusätzliche Erweiterung des zu beteiligenden Personenkreises sieht Abs. 4 vor. Die ursprünglich in Abs. 3 erfasste Regelung wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 4 verschoben; es handelte sich insoweit um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen Abs. 3 (vgl. BR-Drs. 5/...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.7.1 Anspruch auf Hilfe in Notsituationen (§ 20)

Rz. 65a Die Hilfe in Notsituationen gemäß § 20 kann grundsätzlich nur zur Überbrückung einer vorübergehenden, ihrer Dauer nach absehbaren Mangelsituation geleistet werden, nicht aber bei einem behinderungsbedingten dauerhaften (zeitweisen) Ausfall des alleinerziehenden Elternteils. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 kann dagegen nur dann geleistet werden, wenn bei einem erziehe...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.5 Verfahren

Rz. 22 Etwaige Mängel der zwingend vorgesehenen Belehrung oder Beratung können zwar mitunter eine Amtspflichtverletzung darstellen und im Einzelfall u. U. sogar Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen. Sie führen allerdings nicht allein schon deswegen ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit des Ersetzungsverfahrens. Ist nach Ersetzung der Einwilligung bereits der Beschluss des Fam...mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnah... / 2.2 Anrechnung auf die Aufnahmequote (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Anrechnung der Anzahl der in einem Land infolge des Verteilungsausschlusses verbleibenden Kinder und Jugendlichen oder infolge der Übernahme der Zuständigkeit eines örtlichen Trägers nach § 88a Abs. 2 von einem Land aufgenommenen Minderjährigen auf dessen Aufnahmequote nach Abs. 1. Nach Abs. 3 ist in einer Übergangsphase von 18 Monaten nach Inkrafttre...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

Rz. 66 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte Eltern beteiligt werden sollen, und, wenn ja, wie und in welchem Umfang deren Beteiligung im Einzelfall erfolgen soll, muss deshalb i. d. R. im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte geklärt werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Kindeswohls ist im Zweifel auf die Beteiligung zu verzichten, wenn Anhaltspunkte bei der Prognos...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 6 Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 werden Sozialdaten, die zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, besonders geschützt (Salgo/Kepert, ZKJ 2020, 333, 338) und dürften nur unter den weiteren Voraussetzungen der Nr. 1 bis 6 weitergegeben oder übermittelt werden. § 65 normiert damit einen besonderen Vertrauensschutz (LG Koblenz, Beschluss v. 15.9.2022...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, also in Verfahren zur Minderjährigenadoption, gehört gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 7 zu den "anderen" Aufgaben der Jugendhilfe. Abs. 1 regelt das in § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgesehene Erfordernis der Belehrung eines Elternteils über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung im Adoptionsverfahren und die dabei ...mehr