Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1 Untersuchungspflicht nach Abs. 1

2.1.1 Untersuchung der Regelungen §§ 10, 10b nach Satz 1 Rz. 5 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet und untersucht die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen für die Einführung der Verfahrenslosen im Sinne des § 10b (ab 1.1.2024) und zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die konkrete Ausgestaltung des Bundesgesetzes nach § 10 Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.2 Untersuchungspflicht nach Abs. 2

2.2.1 Untersuchungszeitraum und Berichtspflicht nach Satz 1 Rz. 14 Satz 1 legt den Untersuchungszeitraum fest; so ist das BMFSFJ verpflichtet, die rechtlichen Wirkungen von § 10 Abs. 4 in den Jahren 2022 bis 2024 zu untersuchen. Rz. 15 Damit sollen die Inhalte des Bundesgesetzes passgenau bestimmt werden; ausdrückliches gesetzgeberisches Ziel ist, dass weder Verschlechterungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2 Belehrungspflichten des Jugendamtes

2.2.1 Anlass zur Belehrung Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt im Ersetzungsverfahren die nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Belehrung vorzunehmen. Nach letzterer Vorschrift darf wegen Gleichgültigkeit (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB), die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) darstellt, die Einwilligu...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1 Anspruchsinhaber

2.1.1.1 Personensorgeberechtigte Rz. 15 Anspruchsinhaber der Hilfe ist nach Abs. 1 ausdrücklich der Personensorgeberechtigte; also der Inhaber der Personensorge über das Kind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.1.2020, 12 E 656/19). Anspruch auf Pflegegeld kann daher auch die Pflegemutter haben, wenn sie im Pflegezeitraum personensorgeberechtigt für das Pflegekind war (...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4 Leistungsvoraussetzungen nach Abs. 1

2.1.4.1 Erziehungsgefährdung – erzieherischer Bedarf – Mangellage Rz. 23 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2 Rechtspraxis

2.1 Weitergabebefugnis nach Abs. 1 2.1.1 Grundsätze nach Satz 1 Rz. 6 Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 werden Sozialdaten, die zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, besonders geschützt (Salgo/Kepert, ZKJ 2020, 333, 338) und dürften nur unter den weiteren Voraussetzungen der Nr. 1 bis 6 weitergegeben oder übermittelt werden. § 65 normiert damit einen b...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beruflich bedingter ständiger Ortswechsel des Personensorgeberechtigten Rz. 3 Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Personensorgeberechtigten wegen beruflich bedingter ständiger Ortswechsel die Erfüllung der Schulpflicht des Kindes oder Jugendlichen nicht sicherstellen können und dass eine anderweitige Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen notwendig ist (Wiesner/Wapler/...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beratung durch eine erfahrene Fachkraft Rz. 2 Abs. 1 regelt einen Anspruch auf Beratung, wobei der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten wohl bewusst weit gefasst und grob umrissen hat. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Gemeint sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6256...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4 Beratung des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vaters

2.4.1 Der zu beratende Vater Rz. 18 Gemäß Abs. 3 hat das Jugendamt den nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vater zu beraten, wenn den nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam zusteht. Damit ist zum einen der nicht sorgeberechtigte Vater gemeint, der nach § 1592 BGB zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war (Nr. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2 Rechtspraxis

2.1 Hilfegrundentscheidung nach Abs. 1 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1 Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der au...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1 Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhab...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7 Beteiligung nicht personensorgeberechtigter Personen nach Abs. 5

2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1 Rz. 60 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden....mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.7 Verhältnis zwischen Hilfe zur Erziehung (§ 27) zu anderen Leistungen

2.7.1 Anspruch auf Hilfe in Notsituationen (§ 20) Rz. 65a Die Hilfe in Notsituationen gemäß § 20 kann grundsätzlich nur zur Überbrückung einer vorübergehenden, ihrer Dauer nach absehbaren Mangelsituation geleistet werden, nicht aber bei einem behinderungsbedingten dauerhaften (zeitweisen) Ausfall des alleinerziehenden Elternteils. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 kann dagegen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1 Weitergabebefugnis nach Abs. 1

2.1.1 Grundsätze nach Satz 1 Rz. 6 Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 werden Sozialdaten, die zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, besonders geschützt (Salgo/Kepert, ZKJ 2020, 333, 338) und dürften nur unter den weiteren Voraussetzungen der Nr. 1 bis 6 weitergegeben oder übermittelt werden. § 65 normiert damit einen besonderen Vertrauensschutz (LG Kob...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2 Rechtspraxis

2.1 Hilfe zur Erziehung nach Abs. 1 Rz. 14 Die zentrale Norm des § 27 Abs. 1 sieht vor, dass der Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung) hat, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwen...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anzeigepflicht und Reduzierung der Aufnahmequote Rz. 3 Wenn ein Land seine Aufnahmepflicht bei Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend der Quote nach § 42c nicht erfüllen kann, hat es nach Abs. 1 die Möglichkeit, dies gegenüber dem Bundesverwaltungsamt anzuzeigen. Das in der Vorschrift eingeräumte Ermessen ist dann auf Null reduziert, wenn die Ressourcen zur Unterbringung...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2 Rechtspraxis

2.1 Untersuchungspflicht nach Abs. 1 2.1.1 Untersuchung der Regelungen §§ 10, 10b nach Satz 1 Rz. 5 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet und untersucht die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen für die Einführung der Verfahrenslosen im Sinne des § 10b (ab 1.1.2024) und zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die konkrete Ausgestal...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich des jugendhilferechtlichen Datenschutzes nach Abs. 1 2.1.1 Sozialdaten Rz. 12 Der von Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff der Sozialdaten bestimmt sich nach § 67 Abs. 2 SGB X i. V. m. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679 (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urteil v. 21.2.2013 6 U 21/12 Rz. 24); danach sind Sozialdaten personenbezogene Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 20...mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnah... / 3 Literatur

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3 Beratungspflichten des Jugendamtes

2.3.1 Umfang der Beratung Rz. 15 Das Jugendamt soll den Elternteil zusammen mit der Belehrung beraten (§ 51 Abs. 2 Satz 1). Die frühere Fassung, die zwingend eine Beratung vorsah, wurde durch eine Soll-Bestimmung ersetzt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder, die zur Adoption vorgesehen sind, häufig bereits zuvor nicht mehr bei den Eltern in der Herkunftsfami...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.6.1 Sachliche Zuständigkeit – § 85

Rz. 63 Sachlich zuständig für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung sind nach § 85 die örtlichen Träger der Jugendhilfe.mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.2 Sozialdatenschutz im Rahmen der Vormund-, Pfleg- und Beistandschaft nach Abs. 2

Rz. 30 Gemäß § 61 Abs. 2 gilt für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung im Rahmen der Tätigkeit des Jugendamtes als Amtspfleger, Amtsvormund, und Beistand nur § 68; der Adressatenkreis ist abschließend geregelt. Der Gegenvormund hingegen ist als Adressat in Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2023 aus dem Gesetzestext entfernt worden. Durch das Gesetz zur Refor...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.1 Beratung durch eine erfahrene Fachkraft

Rz. 2 Abs. 1 regelt einen Anspruch auf Beratung, wobei der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten wohl bewusst weit gefasst und grob umrissen hat. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Gemeint sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6256 S. 39) auch die außerhalb des Systems der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die Vorschrift neu gefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.1 Zusammenwirkungsgebot – Beteiligung von Fachkräften nach Satz 1

Rz. 26 § 36 Abs. 2 regelt die Hilfeartentscheidung; sie ist sachlogisch eine Folgeentscheidung der Grundentscheidung über die Hilfegewährung. § 36 Abs. 2 Satz 1 sieht dabei die zwingende Beteiligung von Fachkräften vor und stellt ein Zusammenwirkungsgebot auf. Die Mitwirkung der Fachkräfte dient der Verbesserung der Qualität der Hilfe (i.E. Wiesner, § 36 SGB VIII, Rz. 46). D...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die in §§ 27 ff. geregelte Hilfe zur Erziehung gehörte zu den Schwerpunkten des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht. Es war zentrales Anliegen bei der Ablösung des Jugendwohlfahrtsges...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4 Beteiligung weiterer Personen nach Abs. 3

Rz. 44 Die ursprünglich in Abs. 2 Satz 3 allein enthaltene Regelung über die Beteiligung weiterer Personen ist durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 3 Satz 1 verschoben worden (vgl. auch: BT-Drs. 5/21 S. 81 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 85) u...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.2 Abweichung – Geltung des ICD-10 nach Satz 2

Rz. 30 Bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung findet gemäß § 35a Abs. 1a Satz 2 verbindlich das Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 der WHO Anwendung (dessen Anwendung wurde bereits vor Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes – KICK zum 1.10.2005 (BGBl. I S. 2729) praktiziert...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2.3 Kostenerstattung für Altfälle

Rz. 6 Bis zum 31.10.2015 sah § 89d Abs. 3 a. F. einen bundesweiten Belastungsausgleich zwischen allen Bundesländern vor. Das Bundesverwaltungsamt bestimmte den für die Erstattung zuständigen überörtlichen Träger. Nach Abs. 4 Satz 1 ist ab 1.8.2016 ist die Geltendmachung von Kostenerstattung für die vor dem 1.11.2015 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbring...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1.1 Verfahrenslotsen – Inkrafttreten von § 10b zum 1.1.2024 nach Nr. 1

Rz. 8 Sinn der Übergangsregelung in Nr. 1 ist es zu klären, ob die Einführung von Verfahrenslotsen beim Jugendamt im Jahr 2024 das Ziel der Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen im SGB VIII befördert (BR-Drs. 5/21 S. 121 = BT-Drs. 19/26107 S. 119). Sinn des Anspruchs auf einen Verfahrenslotsen ist die Verwirklichung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.3 Unverhältnismäßiger Nachteil

Rz. 11 Die Gleichgültigkeit führt nur dann zur Ersetzung, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB). Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der voll gerichtlich überprüfbar ist. Dabei ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kinderinteressen erforderlich. Der Nachteil, den das Unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.1 Gleichgültiges Verhalten

Rz. 9 Gleichgültig verhält sich ein Elternteil dann, wenn er gegenüber dem Kind und seiner Entwicklung gänzlich teilnahmslos ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (B...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.5 Verhältnis jugendhilferechtlichen Datenschutzes zur DSGVO

Rz. 20 Das Verhältnis der Datenschutzgrundverordnung zu nationalstaatlichen Regelungen über Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten regelt die Datenschutzgrundverordnung ausdrücklich selbst, und zwar in Art. 6 Abs. 2 und 3 VO (EU) 2016/679 ; danach behalten die EU-Mitgliedstaaten ihre Sozialdatenschutzregelungen. In Deutschland bleiben daher die Regelungswerke im SGB I, X und V...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.9 Sonstige Normadressaten nach Satz 3

Rz. 28 Sofern kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtliche Träger sind, Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen, unterliegen auch sie dem bereichsspezifischen Sozialdatenschutz (Abs. 1 Satz 3). Diese Anknüpfung an die Aufgabenwahrnehmung – unabhängig von der Eigenschaft als örtlicher Träger – ist i. S. eines umfassenden Schutzes konsequent. Die Träger der...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.6.2 Örtliche Zuständigkeit – §§ 69, 86

Rz. 64 Nach § 69 Abs. 1 regeln die Länder, wer örtlicher Träger ist. Die örtliche Zuständigkeit für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung richtet sich nach § 86 Abs. 1 Satz 1. Dies ist i. d. R. der Jugendhilfeträger, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben (vgl. insoweit grundlegend BVerwG, Urteil v. 15.12.2016, 5 C 35/15; und hierzu das DIJuF-Rechtsgu...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.3 Allgemeines Kombinationsgebot nach Satz 3

Rz. 40 § 27 Abs. 2 Satz 3 i. d. F. des KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) regelt mit Wirkung zum 10.6.2021 nunmehr, dass unterschiedliche Hilfearten miteinander kombiniert werden können, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht. Mit der Neuregelung geht keine Veränderung der bisherigen Rechtslage bzw. Rechtspraxis einher. Zi...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3.1 Umfang der Beratung

Rz. 15 Das Jugendamt soll den Elternteil zusammen mit der Belehrung beraten (§ 51 Abs. 2 Satz 1). Die frühere Fassung, die zwingend eine Beratung vorsah, wurde durch eine Soll-Bestimmung ersetzt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder, die zur Adoption vorgesehen sind, häufig bereits zuvor nicht mehr bei den Eltern in der Herkunftsfamilie, sondern in einer Ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 45 Satz 1 erweitert den Kreis der bei der Aufstellung des Hilfeplans beteiligten Personen um die Mitarbeiter, in deren Einrichtung die Hilfe durchgeführt werden soll. Die Mitwirkung der in Satz 3 genannten Personen dient der Verbesserung der Qualität der Hilfe. Die hier genannten Personen und Stellen, auch die Pflegepersonen, haben keinen Anspruch auf Beteiligung. Die Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnah... / 2.1 Verteilungsschlüssel (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Länder, die Aufnahmequote durch Vereinbarung zu bestimmen. Die Länder sind somit ermächtigt, die Kriterien für die Berechnung der Quote festzulegen. Die Vorschrift gibt selbst keine Kriterien dafür vor, wie eine solche Vereinbarung inhaltlich beschaffen sein soll. Bis zum Zustandekommen einer solchen Vereinbarung richtet sich die Aufnahmequ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2.2 Verlängerung der Monatsfrist

Rz. 4 Gemäß Abs. 3 Satz 1 konnte der Verteilungsausschluss nach § 42b Abs. 4 Nr. 4 bis zum 31.12.2016 von einem Monat auf 2 Monate verlängert werden. Damit sollte verhindert werden, dass das Erstscreening zu einer unsorgfältigen, nicht dem Kindeswohl entsprechenden "Schnellprüfung" wird oder die Begleitung und Übergabe an das zuständige Jugendamt durch ungeeignete Personen e...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 gilt seit dem 19.5.2013 i. d. F. des Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Die Vorschrift galt seit dem 1.9.2009 bis zum 18.5.2013 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.1 Einwilligungserfordernis

Rz. 3 Gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Annahme eines Kindes die Einwilligung der Eltern und gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 2 BGB nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Gemäß § 1750 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 3 Muster Schweigepflichtentbindung

Rz. 79 Erklärung der Frau/des Herrn: … zur Vorlage bei: … bezüglich des Kindes/Jugendlichen: … Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass sowohl das Lehrpersonal der o. a. Schule als auch die maßgebliche Schulaufsichtsbehörde, des Weiteren der o. a. behandelnde Arzt sowie das genannte Therapie-Institut und alle weiteren oben näher aufgeführten Personen bzw. Institut...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4 Grundregeln der Leistungserbringung bei Hilfe zur Erziehung nach Abs. 3

Rz. 47 Abs. 3 beinhaltet einige, aber nicht abschließende, Grundregeln zur Leistungserbringung bei Hilfe zur Erziehung und gliedert sich in den Grundsatz der Gewährung (ergänzender) pädagogischer und therapeutischer Leistungen nach Satz 1, dem Kombinationsgebot mit Leistungen nach § 13 Abs. 2 – nach Satz 2 - und dem Gruppenangebot – sog. Pooling – nach Satz 3. Die Regeln übe...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2.4 Kostenerstattung für Neufälle

Rz. 7 Abs. 5 regelt die Kostenerstattungsansprüche des örtlichen Trägers für Kosten, die nach Inkrafttreten des VerbaKJUVBG, also ab 1.10.2015, entstanden sind. Da für diesen Zeitraum das Verteilungsverfahren bereits gilt und eine gleichmäßige Kostenbelastung der Bundesländer gewährleistet, kommt nur noch die Kostenerstattung durch das "eigene" Land nach § 89d Abs. 1 in Betr...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.2 Spezielles Kombinationsgebot nach Abs. 3 Satz 2

Rz. 49 Satz 2 HS 1 stellt zum einen klar, dass Hilfe auch Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme i. S. d. Jugendsozialarbeit (§ 13 Abs. 2) bedeuten kann. Satz 2 HS 2 der Vorschrift sieht zum anderen eine gegenüber Abs. 2 Satz 3 speziellere Vorschrift eines Kombinationsgebotes von solchen Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen mit allen anderen Leistungen des SGB VIII vor....mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.4 Geheimnisoffenbarung § 203 StGB nach Nr. 5

Rz. 19 Sofern eine Geheimnisoffenbarung nach den strafrechtlichen Vorgaben des § 203 Abs. 1 und Abs. 4 StGB zulässig ist, dürfen anvertraute Sozialdaten ebenfalls weitergegeben werden (auf die Komm. zu § 203 StGB wird Bezug genommen). Rz. 19a Dabei dürfen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 203 Abs. 1, 4 StGB i. V. m. § 76 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auch im Kontext persönlicher ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 72 Gemäß § 50 Abs. 2 hat das Jugendamt in Kinderschutzverfahren (insbesondere § 1631b, § 1632 Abs. 4, § 1666, § 1696 BGB) dem Familiengericht stets den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zu überreichen (dies war im Gesetzgebungsverfahren noch umstritten; zu den Bedenken des Bundesrats gegen diese Regelung, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes, vgl. BT-Drs. 19/27481 S. ...mehr