Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsmittel (Abs. 4)

1. Gerichtliche Entscheidung (Abs. 4 S. 1) Rz. 26 Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz nach den Vorschriften des Abschnitts 8 (§§ 44 ff.), kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Abs. 4 soll nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln.[21] Abs. 4 erfasst alle Entscheidungen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Einlegung von Rechtsmitteln (Nr. 10)

1. Allgemeines Rz. 117 Die Vorschrift der Nr. 10, 1. Hs. entspricht dem früheren § 87 S. 2 BRAGO, wonach u.a. auch die Einlegung eines Rechtsmittels durch den vorinstanzlich tätigen Verteidiger zum Rechtszug gehörte. Entsprechend anwendbar war die Vorschrift über § 105 BRAGO in Bußgeldsachen (jetzt: VV Teil 5) und in sonstigen Verfahren, die ähnlich wie Strafverfahren gestalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsmittel des Rechtsanwalts

a) Entscheidungen gem. § 120a ZPO Rz. 24 Nicht nur das Interesse des beigeordneten Anwalts an der Ausführung einer vom Gericht getroffenen Zahlungsanordnung durch die Staatskasse ist geschützt, sondern auch sein Interesse an dem Fortbestand derselben. Allerdings ist umstritten, mit Hilfe welchen Rechtsbehelfs dem Schutzbedürfnis des Rechtsanwalts Genüge getan werden kann. Tei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Das Rechtsmittel der Beschwerde (Abs. 2 S. 1)

1. Zulässigkeit a) Überblick Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmittel gegen Entscheidung des Rechtspflegers

aa) § 11 RPflG – Erinnerung und sofortige Beschwerde Rz. 186 Entscheidungen des Rechtspflegers in der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 11 Abs. 1 RPflG mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 ZPO anzufechten. Entscheidungen des Rechtspflegers sind gemäß § 11 Abs. 2 RPflG nur dann mit der Erinnerung anfechtbar, wenn gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt rät insgesamt ab – Rechtsmittel wird nicht eingelegt

Rz. 28 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag, rät danach vom Rechtsmittel ab und wird dieses auch nicht mehr eingelegt, dann entsteht nur die jeweilige Verfahrensgebühr, die sich gegebenenfalls wegen vorzeitiger Erledigung ermäßigt, sofern dies vorgesehen ist. Beispiel: Der Mandant ist zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt worden. Der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, VV Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 98 Nach VV 2102 erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 36 EUR bis 384 EUR (Mittelgebühr 207 EUR). Die Gebühr ist aber auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Ist die Prüfun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsmittel gegen eingeschränkte Beiordnung

Rz. 20 Die eingeschränkte Beiordnung hat eine teilweise Ablehnung des Beiordnungsantrags zum Inhalt. Es ist deshalb über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu belehren (vgl. § 232 ZPO bzw. § 127 Abs. 2–4 ZPO). Beschwerdebefugt sind die Partei[31] und der Rechtsanwalt.[32]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Abraten von einem Rechtsmittel

Rz. 133 Nicht ausreichend ist ferner das Abraten, ein Rechtsmittel einzulegen.[152] Insoweit besteht auch keine Regelungslücke, die zu einer analogen Anwendung führen könnte. Siehe auch zum Abraten von einem Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rdn 111).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, VV Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 109 Nach VV 2100 erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine 0,5 bis 1,0 Wertgebühr (Mittelgebühr 0,75). Die Gebühr ist aber auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Ist die Prüfung der Erfolgsaussichten mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, so beträgt nach VV 2101 die Gebühr 1,3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels (Abs. 1)

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 ist im Zusammenhang mit den Regelungen der § 16 Nr. 11, § 17 Nr. 9 und § 19 Abs. 1 S. 1 zu sehen. Rz. 2 Die auf Zulassung eines Rechtsmittels gerichtete anwaltliche Tätigkeit vor dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll, wird stets durch die dort verdienten Gebühren abgegolten. Auch wenn die dahin gehende anwaltliche Tätigkeit a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Beratung über ein Rechtsmittel durch den nicht in der Vorinstanz tätigen Anwalt

Rz. 143 Wird ein Anwalt, der nicht in der Vorinstanz als Verteidiger tätig war, mit der Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren beauftragt und soll er zunächst nur über die Aussichten eines Rechtsmittels beraten, ohne es schon einzulegen, so erhält er gleichwohl die Vergütung nach VV 4124, 4130, VV 5113, VV 6207, 6211. Mit der Beauftragung als Verteidiger sind die VV 4124...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Zulassung des Rechtsmittels und Rechtsmittelverfahren (Nr. 11)

Rz. 110 Zahlreiche Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren haben in sämtlichen Prozess- und Verfahrensordnungen die Verfahren auf Annahme und Zulassung von Rechtsmitteln komplizierter gemacht, so etwa die Einführung der Zulassungsberufung und der Zulassungsrevision in der ZPO durch das ZPO-Reformgesetz, die Einführung der Zulassungsberufung in den §§ 124, 124a VwGO oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einlegung eines Rechtsmittels

Rz. 124 Zu den Rechtsmitteln i.S.d. Nr. 10, 1. Hs. zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil

Rz. 45 Wird gegen ein Zwischenurteil Berufung eingelegt, ist das Berufungsverfahren ein neuer Rechtszug und damit eine neue Angelegenheit. Zu beachten ist, dass die Berufung gegen ein Zwischenurteil im Sinne von § 303 ZPO für die Parteien in aller Regel nicht statthaft ist.[45] Ihre Nachprüfung kann nur durch ein Rechtsmittel gegen das verfahrensabschließende Endurteil errei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt rät teilweise ab – Rechtsmittel wird sodann eingelegt und mit eingeschränktem Antrag durchgeführt

Rz. 29 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag und rät er danach vom Rechtsmittel teilweise ab und wird dieses dann auch nur beschränkt durchgeführt, dann ist wiederum die Verfahrensgebühr des jeweiligen Rechtsmittelverfahrens entstanden. Sofern im VV vorgesehen, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr dann allerdings aus dem Wert, aus dem das R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren über Rechtsmittel und vorausgegangener Rechtszug (Nr. 1)

Rz. 2 Nr. 1 ist erst durch das 2. KostRMoG eingefügt worden. Diese Vorschrift stellt klar, dass das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug gesonderte Angelegenheiten bilden. Diese Regelung basiert auf der früheren Vorschrift des § 15 Abs. 2 S. 2, die mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG aufgehoben worden ist. Grund für die Verschiebung ist lediglich, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Einlegung eines Rechtsmittels als Einzeltätigkeit

Rz. 147 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt, ohne dass ihm auch schon der Auftrag zur Verteidigung des Angeklagten oder zur Vertretung des Privat- oder Nebenklägers übertragen ist, so ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beratung über ein Rechtsmittel durch den nicht in der Vorinstanz tätigen Anwalt

Rz. 47 Wird ein Anwalt, der nicht in der Vorinstanz als Verteidiger tätig war, mit der Verteidigung für das Berufungs- oder Revisionsverfahren beauftragt und soll er zunächst nur über die Aussichten eines Rechtsmittels beraten, ohne es schon einzulegen, so erhält er gleichwohl die Vergütung nach VV 4124, 4130. Mit der Beauftragung als Verteidiger sind die VV 4124, 4130 einsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels/Gutachten (VV 2100–2103)

Rz. 85 Die Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sowie die Gutachtengebühr nach VV 2100–2103 sind nach VV 1008 erhöhungsfähig (vgl. VV 2100 Rdn 36).[216] Die Gebühren sind anders als die vereinbarte Gebühr für die Beratung (§ 34) im VV geregelt, so dass VV 1008 nach VV Vorb. 1 grds. anwendbar ist (vgl. Rdn 82). Ferner schreiben die Anm. zu VV 2100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Einlegung eines Rechtsmittels als Einzeltätigkeit

Rz. 49 Ist ein vorinstanzlich nicht als Verteidiger tätiger Anwalt nur mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt, ohne dass ihm auch schon der Auftrag zur Verteidigung des Angeklagten oder zur Vertretung des Privat- oder Nebenklägers oder eines anderen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 übertragen ist, gilt VV 4302 Nr. 1. Diese Gebühr ist auf die Gebühren der VV 4124,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einlegung eines Rechtsmittels (Nr. 1)

Rz. 3 Nach Nr. 1 erhält der Anwalt die Gebühr nach VV 4302 für die Einlegung eines Rechtsmittels. Unter Einlegung eines Rechtsmittels ist die bloße Erklärung, dass das Rechtsmittel eingelegt werde, zu verstehen. Die Gebühr entsteht also auch dann, wenn keine Begründung eingereicht und auch kein konkreter Rechtsmittelantrag gestellt wird. Wird eine Berufung oder Revision glei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtsmittel gegen Endentscheidung

Rz. 17 Die Sache muss durch ein Rechtsmittel gegen eine Endentscheidung des zuvor befassten Gerichts in die nächste Instanz gelangt sein, also durch eine Berufung, Revision, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Ein Rechtsmittel gegen eine Zwischenentscheidung ist insoweit grundsätzlich nicht ausreichend. Beispiel 1: Vor dem LG verweigert ein Zeuge die Aussage. Das Gericht entsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 7 Hat sowohl der Angeklagte Berufung eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2 zweimal verdienen, wenn er sowohl die Berufung des Angeklagten begründet (Nr. 2, 1. Alt.) als auch zur Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2, 2. Alt.). Es liegen zw...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Rechtsmittel

1. Erinnerung Rz. 167 Gegen die Urkundsbeamten des Gerichts über den Festsetzungsantrag ist die Erinnerung an das Gericht gegeben (§ 149 Abs. 2 S. 1 FGO). Rz. 168 Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen (§ 149 Abs. 2 S. 2 FGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (§ 55 Abs. 2 FGO). ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Rechtsmittel

1. Erinnerung, Beschwerde Rz. 125 Es gilt das Gleiche wie in Zivilsachen (§§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ZPO), so dass also je nach Wert des Beschwerdegegenstands Erinnerung oder sofortige Beschwerde gegeben sind. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das LAG. 2. Rechtsbeschwerde Rz. 126 Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit kommt eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht (§§ ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 8 Hat sowohl der Angeklagte Revision eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 1 und Nr. 2 gesondert verdienen, wenn er sowohl die Revision des Angeklagten begründet (Nr. 1) als auch zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2). Er erhält allerdin...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / III. Rechtsmittel

1. Überblick Rz. 137 Auch insoweit gelten kraft der Verweisung in § 464b S. 3 StPO die Vorschriften der ZPO, so dass auf Rdn 65 verwiesen werden kann. 2. Erinnerung Rz. 138 Bei einem Wert des Beschwerdegegenstands bis 200 EUR ist Erinnerung gegeben. 3. Sofortige Beschwerde Rz. 139 Bei einem höheren Wert ist die sofortige Beschwerde gegeben. Insoweit gilt allerdings nicht die Woch...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Rechtsmittel

1. Erinnerung Rz. 177 Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über den Festsetzungsantrag ist die Erinnerung gegeben (§ 178 SGG). Diese muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids eingereicht werden (§ 197 Abs. 2 SGG). Bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ist die Anfechtung noch innerhalb eines Jahres zulässig (§ 66 Abs. 2 SGG). Rz. 178 Der U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 4 Da die VV 2501 ff. für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels[2] im Gegensatz zu den VV 2100 ff. keine besonderen Gebührentatbestände vorsehen, fällt diese Tätigkeit ebenfalls unter VV 2501.[3] Ebenso entsteht die Gebühr VV 2501 für die Beratung über die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt oder für die Beratung über eine Klageerhebung g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / o) Rechtsmittel

Rz. 101 Verzichtet der Beklagte auf eine weitere rechtliche Überprüfung der Klageforderung, indem er sein Rechtsmittel zurücknimmt, und verzichtet der Kläger im Gegenzug auf einen Teil der Forderung für den Fall pünktlicher Ratenzahlung, so löst dies eine Einigungsgebühr aus, auch dann, wenn die Parteien diese Vereinbarung nicht ausdrücklich als Einigung bezeichnen.[92] Gleic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Das ursprünglich beschränkte Rechtsmittel wird nachträglich erweitert

Rz. 8 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt Berufung ein und wendet sich nur gegen die Verurteilung, soweit sie einen Betrag in Höhe von 4.000 EUR übersteigt. Daraufhin beantragt der Kläger, das Urteil in Höhe von 4.000 EUR für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Anschließend erweitert der Beklagte jedoch sein Rechtsmittel und beantrag...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung

Rz. 31 Gegen die im Bußgeldbescheid enthaltene Kostenentscheidung ist ein isoliertes Rechtsmittel nicht gegeben. Die Kostenentscheidung kann nur zusammen mit der Hauptsache durch Einspruch angefochten werden. Rz. 32 Eine selbstständige Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde ist mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG anfechtbar (§ 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsmittel der Staatskasse erforderlich

Rz. 186 Der Vertreter der Staatskasse – für die Landeskasse ist das in der Regel der Bezirksrevisor – hat allerdings die Möglichkeit, gegen eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommene Festsetzung Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 oder Beschwerde einzulegen mit dem Ziel, eine Verringerung der Vergütung zu erreichen.[369] Dem muss der Urkundsbeamte der Geschäftsstel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Das ursprünglich unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel wird nachträglich beschränkt

Rz. 7 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt gegen das Urteil Berufung ein und beantragt, das Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. In der mündlichen Verhandlung nimmt er die Berufung teilweise zurück und wehrt sich nur noch gegen seine Verurteilung, soweit diese über 6.000 EUR hinausgeht. Der Kläger beantragt, die Berufung zurückz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Rechtsmittel (Abs. 4)

Rz. 75 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nach Abs. 4 die sofortige Beschwerde gemäß §§ 304 bis 311a StPO gegeben. Hat das OLG in der Hauptsache erstinstanzlich entschieden und damit auch über die Feststellung der Leistungsfähigkeit, so ist nach § 304 Abs. 4 StPO eine Beschwerde nicht zulässig. Eine weitere Beschwerde ist ebenfalls ausgeschlossen (§ 310 Abs. 2 StPO).[65...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Subsidiärer Rechtsbehelf

Rz. 7 Als subsidiärer Rechtsbehelf kommt die Anhörungsrüge nur dann zum Zuge, wenn der Anhörungsverstoß nicht im Rahmen anderer zur Überprüfung der Entscheidung gegebener Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel behoben werden kann. Bei der Verletzung ist also zunächst das zulässige Rechtsmittel bzw. der zulässige Rechtsbehelf einzulegen. Gemeint ist mit der Formulierung "nicht gegeb...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / III. Rechtsbehelfe

Rz. 65 Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss stehen verschiedene Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zur Verfügung. 1. Sofortige Beschwerde Rz. 66 Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. a) Verfahren Rz. 67 Sie ist allerdings nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 104 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsbehelfe in Verfahren vor dem Familiengericht

Rz. 297 Die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss richten sich nach den Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung (Abs. 2 S. 2). Anwendbar sind also in Familiensachen die Vorschriften der ZPO, sei es über § 85 FamFG oder § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Zuständig für die Beschwerde ist das OLG.[267]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zu belehren ist über sämtliche Rechtsbehelfe, insbesondere also über die Da der Wortlaut der Vorschrift nur anfechtbare Entscheidungen erfasst, muss nicht belehrt werden, wenn kein R...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / III. Rechtsbehelfe

Rz. 117 Die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel richten sich nach den Vorschriften der ZPO, sei es über § 85 FamFG oder § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Insoweit kann auf die Ausführungen in Rdn 65 ff. Bezug genommen werden. Zuständig für die sofortige Beschwerde ist das OLG.[83]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsbehelfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Rz. 281 In der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in Strafsachen, § 464b S. 3 StPO, und in Bußgeldsachen, § 108a i.V.m. § 464b Abs. 3 StPO) ist nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist, also die sofortige Beschwerde. Rz. 282...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

1. Allgemeines Rz. 277 Die Entscheidung des Rechtspflegers oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann von jeder der Parteien angefochten werden, soweit sie beschwert ist. Der Auftraggeber kann einen Festsetzungsbeschluss sowohl mit der Begründung anfechten, dass der Festsetzungsantrag als unbegründet hätte zurückgewiesen werden müssen, als auch mit der Begründung, dass ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anfechtbare Entscheidungen und Rechtsbehelfe

I. Jede anfechtbare Entscheidung Rz. 3 Die Belehrungspflicht gilt umfassend für jede anfechtbare Entscheidung im RVG-Verfahren, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Entscheidung im Beschlusswege erfolgt oder in sonstiger Weise.[3] Die Belehrung ist durch dasjenige Gericht zu erteilen, das die Entscheidung erlässt. Auch Entscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren müssen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsbehelfe in Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 298 In arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt das Gleiche wie für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Auch hier kommt eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht (§§ 78, 72 ArbGG). Zuständig ist der Senat ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter. Eine funktionelle Zuständigkeit des zuständigen Berichterstatters als Einzelrichter ist nicht gegeben. Im Gegensatz zu § 33...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Der Rechtsbehelf der Erinnerung (Abs. 1)

1. Anfechtungsberechtigung a) Rechtsanwalt und Staatskasse Rz. 4 Erinnerungsberechtigt sind der gerichtlich beigeordnete oder gerichtlich bestellte und der im Wege von Beratungshilfe tätig gewesene Anwalt sowie dessen Rechtsnachfolger (siehe Rdn 6),[5] der als Antragsteller eine Zahlung aus der Staatskasse begehrt hat, sowie der Vertreter der Staatskasse,[6] gegen die sich der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsbehelfe des Anwalts

1. Übersicht Rz. 58 Berücksichtigt das Gericht die Abtretung nicht und verweigert es die Auszahlung des Kostenerstattungsanspruchs, so kann der Anwalt hiergegen aus eigenem Recht vorgehen, da er in seinen Rechten betroffen ist. Strittig ist, welcher Rechtsbehelf ihm zusteht. Die Auffassungen reichen dabei vom Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Art. XI § 1 KostenRÄndG 1...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / II. Die Rechtsbehelfe im Festsetzungsverfahren

1. Erinnerung Gegen die Entscheidung des UdG über den Festsetzungsantrag ist sowohl für den beigeordneten Rechtsanwalt als auch für die – im Regelfall durch den Bezirksrevisor vertretene – Staatskasse die unbefristete – Erinnerung gegeben. Hinsichtlich des Verfahrens über die Erinnerung verweist § 56 Abs. 2 S. 1 HS 1 RVG auf die dort im einzelnen erwähnten Verfahrensvorschrift...mehr