Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren

a) Keine Geltung von § 57, § 62 OWiG Rz. 28 Abs. 4 enthält keine Bestimmungen über die Ausgestaltung des Verfahrens über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (z.B. Form, Frist, Inhalt und Abhilfemöglichkeit). Aus der Gesetzbegründung ergibt sich lediglich, dass Abs. 4 nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln soll.[23] Wird d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Form

Rz. 47 Die Beschwerde bedarf ebenfalls keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich eingelegt, zu Protokoll erklärt oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Die Einlegung durch elektronisches Dokument setzt aber voraus, dass in dem Verfahren, in dem der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung erhält, die anwend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidigung

Rz. 7 Für den Pflichtverteidiger ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels von seiner Bestellung erfasst, so dass er seine Vergütung dafür aus der Staatskasse erhalten kann.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4302 regeln die Vergütung fürmehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 126 Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit kommt eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht (§§ 78, 72 ArbGG). Sie bedarf der Zulassung. Über sie entscheidet das BAG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 8 Die Gebühr für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert. Es gilt das Gleiche wie zu VV 2100.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr trotz fehlender Postulationsfähigkeit

Rz. 31 Ob der Anwalt auch dann eine Verfahrensgebühr verdienen kann, wenn er vor dem entsprechenden Gericht nicht postulationsfähig ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht[35] kann bei "sinnvoller Tätigkeit" des Anwalts das Fehlen der Postulationsfähigkeit unerheblich sein. Nach anderer Ansicht[36] wird die Postulationsfähigkeit für die Entstehung der Verfahrensgebühr unabhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner

Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a Abs. 1 S. 1 StPO) – und den "notwendigen Auslagen eines Beteiligten", wozu insbesondere die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zählt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Demgegenüber spricht die Vorschrift des § 464b StPO wiederum von "Kosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

a) Abgeltungsbereich der Pauschgebühren Rz. 119 Nach § 15 Abs. 1 werden durch die Gebühren der Vorinstanz bereits abgegolten: Ergänzend hierzu ordnet Nr. 10, 1. Hs. darüber hinaus an, dass auch die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung gemäß Anm. zu VV 2100

Rz. 19 Nach VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 ist die Gutachtengebühr auf die Verfahrensgebühr, die im Rechtsmittelverfahren entsteht, anzurechnen (siehe hierzu VV 2100 Rdn 40 ff.). Rz. 20 Ungeachtet der Anrechnung handelt es sich bei der Gutachtentätigkeit um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt auch bei vollständiger Anrechnung der Gebühr eine voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 8 Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren nach Abs. 1 eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 9 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach Anm. Nr. 1 zu VV 3201 liegt eine vo...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Beschwerde, Rechtsbeschwerde

Rz. 179 Eine Beschwerde ist nicht statthaft.[96] Eine Rechtsbeschwerde kennt das SGG nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 59 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr VV 3200 zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2.) Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Rz. 60 Das g...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 4. Rechtsbeschwerde

Rz. 141 Eine Rechtsbeschwerde ist nach der StPO nicht gegeben und folgt auch nicht aus der Verweisung des § 464b S. 3 StPO auf die Vorschriften der ZPO.[84]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Höhe dieses Erstattungsanspruchs in Anspruch nehmen. Auf welcher Grundlage der Erstattungsanspruch beruht, ist unerheblich. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 17 Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren nach Abs. 2 nach VV 3206 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Danach liegt eine vorzeitige Beendigung vor,...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Während keinerlei Rechtschutzmöglichkeiten auf der ersten Stufe des Bilanzkontrollverfahrens bestehen, da das zu prüfende Unternehmen zu jedem Zeitpunkt seine Mitwirkung beim Prüfverfahren bzw. sein Einverständnis zum Prüfungsergebnis gegenüber der DPR verweigern kann und es insofern keines förmlichen Rechtsschutzverfahrens bedarf, bestehen ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Rechtsprechungsreport

Tz. 136 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 36 Bei diesem Merkmal ist die Intensität der Arbeit des Anwalts zu berücksichtigen.[54] Objektiver Maßstab für die Beurteilung der Schwierigkeit ist die Sicht des Allgemeinanwalts.[55] Entscheidend ist dabei, ob es sich allgemein um eine schwierige Materie handelt. Auf die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse des Anwalts kommt es nicht an. Deshalb ist die Schwierigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form

Rz. 9 Die Erinnerung bedarf keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden, ist dann aber von diesem unverzüglich an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Die Schriftform erfordert gem. § 126 Abs. 1 BGB zwar die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftstücks durch den A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach §§ 33, 55 f.

Rz. 420 Betroffen von der Regelung in Abs. 3 sind Rz. 421 Gem. § 80 AsylG können Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach dem As...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kostenentscheidung und -erstattung

Rz. 90 Ergeht eine Entscheidung über die Erinnerung, so muss gleichzeitig auch darüber entschieden werden, wer die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat (§ 308 Abs. 2 ZPO).[113] Aufgrund dieser Kostenentscheidung kann die Gebühr nach VV 3500 festgesetzt werden. Rz. 91 Über die Kosten des Erinnerungsverfahrens muss auch dann entschieden werden, wenn der Gegner keine Einwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festgebühren

Rz. 24 Anderweitige Bestimmungen i.S.d. § 3 Abs. 1 GKG sieht das GKG auch in denjenigen Fällen vor, in denen Festgebühren anstelle der Wertgebühren erhoben werden. Solche Festgebühren sind insbesondere vorgesehenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verwirkung des Erinnerungsrechts

Rz. 12 Nach h.M. soll dem Erinnerungsrecht in Ausnahmefällen ebenso wie dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 55 Rdn 86 f.) der Verwirkungseinwand entgegenstehen. Die wohl überwiegende Rechtsprechung wendet auch insoweit § 20 GKG analog an mit der Folge, dass eine Erinnerung unzulässig ist, wenn sie erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderja...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Fristversäumung wegen unterlassener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 84 Gem. § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Hat der Beschwerdeführer die Frist zur Einlegung der Beschwerde bzw. weiteren Beschwerde gegen die Erinnerungs- oder Beschwerdeentschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Seit dem 1.1.2005 gilt das Anhörungsrügengesetz. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Anhörungsrüge (bisher: "Gehörsrüge") nach § 321a ZPO innerhalb des Zivilverfahrens und die Einführung der Anhörungsrüge als außerordentlichem Rechtsbehelf in anderen Verfahrensordnungen. So wurde auch mit § 12a eine entsprechende Vorschr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtssache

Rz. 7 Seit der Änderung des § 24 BRAGO durch die Novelle im Jahre 1975 ist durch die Verwendung des Begriffs "Rechtssache" statt "Rechtsstreit" klargestellt, dass der Regelungsbereich des § 24 BRAGO und der diesem nunmehr entsprechenden VV 1002 den gesamten Bereich der Verwaltungsangelegenheiten betrifft, also sowohl die Verfahren vor den Verwaltungsbehörden als auch die ger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 28 Gem. § 11c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung gem. § 56 Abs. 1 über eine Erinnerung gegen die Festsetzung gem. § 55 ist eine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Beantwortung einer von dem Staatsanwalt, dem Privatkläger oder Nebenkläger eingelegten Berufung (Nr. 2, 2. Alt.)

Rz. 6 Legt nicht der Angeklagte selbst, sondern die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger oder Privatkläger oder ein anderer Beteiligter (VV Vorb. 4 Abs. 1) Rechtsmittel ein und ist der Anwalt dann damit beauftragt, hierzu Stellung zu nehmen, also die Berufungsbegründung zu beantworten und hierauf zu erwidern, erhält er ebenfalls eine Gebühr nach Nr. 2. Auch hier ist nur erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2103

Gesetzestext Rz. 1 Bei dieser Vorschrift handelt es sich um die Entsprechung der VV 2101 für Angelegenheiten, in denen im Rechtsmittelverfahren ni...mehr

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zfs 06/2021, Schätzung der ... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Herstellerin des in ihrem Fahrzeug eingebauten Dieselmotors auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung in Anspruch. Die Kl. erwarb am 13.4.2011 von einem Autohaus einen neuen Skoda Yeti Greenline 1.6 TDI zum Kaufpreis von 23.000 EUR. Das Fahrzeug war mit einem von der Bekl. hergestellten Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit den Verfahrensgebühren nach VV 3317, 3318 ist nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts bis zur Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens abgegolten. In der bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung anhaltenden Wohlverhaltensphase kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) gestellt werden, wenn einer der Versagungsgründe der §§ 29...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rücknahme

Rz. 77 Der Verteidiger erhält nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl mitgewirkt hat. Rz. 78 Nicht ausreichend ist das Abraten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.[89] Insoweit besteht auch keine Regelungslücke, die zu einer analogen Anwendung führen könnte. Rz. 79 Eine Teilrüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 91 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 92 Das gilt auch dann, wenn der Hauptgegenstand eine Endentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache betrifft. Rz. 93 Wird der Auftrag vorzeitig b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 2 Beschwerdeverfahren in Verfahren nach VV Teil 3 sind stets gesonderte Angelegenheiten i.S.d. § 15.[2] Soweit man die Beschwerde als Rechtsmittel auffasst, folgt dies bereits aus § 17 Nr. 1. Die Anwendungsbereiche beider Vorschriften überschneiden sich also. Wegen der identischen Rechtsfolgen kommt es hier auf eine Abgrenzung jedoch nicht an. Rz. 3 Die Regelung des Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (8) Anzeige der Aufnahme eines durch Insolvenz unterbrochenen Verfahrens

Rz. 49 Gemäß § 240 ZPO wird ein Klageverfahren unterbrochen, wenn über das Vermögen einer der Prozessparteien das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nimmt nunmehr der Insolvenzverwalter das Verfahren wieder auf und lässt er dies durch seinen Prozessbevollmächtigten dem Gericht gegenüber erklären, stellt sich die Frage, wie diese Mitteilung des Rechtsanwalts gebührenrechtlich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abhilfebeschluss

Rz. 50 Über das Ergebnis seiner Selbstprüfung entscheidet das Erinnerungsgericht durch Beschluss. Erachtet es die Beschwerde insgesamt für begründet, so ergeht ein Abhilfebeschluss, der das Beschwerdeverfahren beendet und begründet werden muss, weil er als neue Entscheidung des Erinnerungsgerichts abermals mit der Beschwerde anfechtbar ist, allerdings nur noch für den Gegner...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abhilfe

Rz. 49 Die Beschwerde ist zum Zwecke der Selbstprüfung zunächst dem Spruchkörper vorzulegen, der die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Erachtet dieser die Beschwerde ganz oder teilweise für begründet, hat er ihr insoweit abzuhelfen (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1). Die Abhilfebefugnis im Beschwerdeverfahren versteht sich zugleich als Amtspflicht des "Erinnerungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 222 Die kostenrechtlichen Regelungen des § 15 Abs. 1 und 3 SpruchG sind inhaltlich an die sonstigen Verfahren des Teil 1 Hauptabschnitt 3 GNotKG-KostVerz. angepasst in das GNotKG übernommen worden. Sie wurden daher durch das 2. KostRMoG aufgehoben. Die bestehenbleibende Haftung des Antragsgegners auch für den Fall, dass die Gerichtskosten dem Antragsteller auferlegt werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Gesetzestext (1) 1Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 368–1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl I S. 390), und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufhebungsverfahren nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 6 Im Verfahren über die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert.[4] Gemeint ist auch hier die Hauptsache, soweit sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darauf bezieht. Rz. 7 Bei einer Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde gegen die Prozesskostenhilfe versage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenverteilung

Rz. 72 In Familiensachen ist bei der Kostenerstattung und der Kostenverteilung zu unterscheiden zwischen Ehe- und Familienstreitsachen einerseits und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit andererseits. Handelt es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so sind die §§ 80 ff. und 183 FamFG maßgeblich; in Ehesachen sind die §§ 132 und 150 FamFG e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Rücknahme der Privatklage

Rz. 134 Entsprechend anzuwenden ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, wenn der Privatkläger seine Klage zurücknimmt (§ 391 Abs. 1 StPO). Das ist jetzt durch den neuen S. 2 der Anm. Abs. 1 klargestellt. Bislang wurde aber schon die analoge Anwendung befürwortet.[153] Voraussetzung ist, dass der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter des Privatklägers hat daran mitgewirkt, etwa der Verte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensablauf

Rz. 3 Bei der Festsetzung einer Vergütung aus der Staatskasse nach § 55 muss bei der Anfechtung der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle stets ein Erinnerungsverfahren durchlaufen werden, bevor gegen die Erinnerungsentscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.[3] Das entspricht zwar der Regelung des § 573 ZPO, erscheint jedoch wie diese w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Legitimation nach letzter mündlicher Verhandlung

Rz. 67 Wird der Prozessbevollmächtigte erst nach der letzten mündlichen Verhandlung beauftragt und beschränkt sich seine Tätigkeit auf die Einreichung eines Schriftsatzes, in dem er den Rechtsmittelverzicht erklärt und die Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses anfordert, so erwächst ihm nur die reduzierte 0,8-Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1.[77] Der Rechtsanwalt hat zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschlechterungsverbot bei Abhilfeentscheidung

Rz. 52 Das Erinnerungsgericht darf auf die Beschwerde nur zugunsten des Antragstellers abhelfen, weil es auf dessen Veranlassung hin tätig wird und die Dispositionsmaxime gilt (vgl. zum Verschlechterungsverbot bei Entscheidung des Beschwerdegerichts Rdn 63).[140] Eine Verschlechterung des Antragstellers kommt allerdings in Betracht, wenn anlässlich des Antragsverfahrens eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Beschwerde (VV 2102)

Rz. 29 Erhält der Anwalt nach Entgegennahme des Beschlusses, mit dem der Antrag als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, lediglich den Auftrag, die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu prüfen, ohne dass ihm insoweit Verteidigungsauftrag erteilt wird, gilt VV 2102. War dem Anwalt dagegen bereits Beschwerdeauftrag (gegebenenfalls auch bedingt mit dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beratung

Rz. 13 Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag zur Vertretung im Rechtszug oder im Verfahren erteilt, so gehört die Beratung, Auskunft oder ein schriftliches Gutachten zur Vorbereitung der Klage, des Antrags oder der Rechtsverteidigung. Sie ist dann nach Abs. 1 S. 2 Nr. 1 keine gesondert zu vergütende Tätigkeit. So kann es beispielsweise liegen, wenn der Auftraggeber den Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerde

Rz. 485 Wie sich aus der Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 11 ergibt, gehört die Eintragung einer Zwangshypothek gebührenrechtlich zur Zwangsvollstreckung (vgl. auch VV Vorb. 3.3.3 S. 2). Aus diesem Grund findet bei einem Rechtsmittel gegen die Eintragung oder deren Ablehnung (Grundbuchbeschwerde gemäß § 71 GBO) daher VV 3500 Anwendung.[500]mehr