Rz. 19

Nach VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 ist die Gutachtengebühr auf die Verfahrensgebühr, die im Rechtsmittelverfahren entsteht, anzurechnen (siehe hierzu VV 2100 Rdn 40 ff.).

 

Rz. 20

Ungeachtet der Anrechnung handelt es sich bei der Gutachtentätigkeit um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt auch bei vollständiger Anrechnung der Gebühr eine volle Postentgeltpauschale nach VV 7002 erhält.

 

Beispiel: Der am BGH zugelassene Anwalt erhält den Auftrag, ein Gutachten über die Erfolgsaussicht einer Revision gegen das Urteil des OLG zu erstellen (Beschwer 70.000 EUR). Er verfasst das Gutachten und rät zu einer Revision, die er dann auch auftragsgemäß einlegt und über die verhandelt wird. Der Anwalt erhält:

I. Gutachten (Wert: 70.000 EUR)

 
1. 1,3-Gutachtengebühr, VV 2100, 2101   1.907,10 EUR
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.927,10 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   366,15 EUR
Gesamt   2.293,25 EUR

II. Revisionsverfahren (Wert: 70.000 EUR)

 
1. 2,3-Verfahrensgebühr, VV 3206, 3208   3.351,10 EUR
2.

gem. VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 anzurechnen,

1,3-Gebühr aus 70.000 EUR
  – 1.907,10 EUR
3. 1,5-Terminsgebühr, VV 3210   2.200,50 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 3.664,50 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   696,26 EUR
Gesamt   4.360,76 EUR
 

Rz. 21

War der Anwalt beauftragt, die Aussichten eines unbeschränkten Rechtsmittels zu prüfen, und wird er entsprechend seiner Empfehlung anschließend beauftragt, das Rechtsmittelverfahren teilweise durchzuführen, so ist die Gutachtengebühr analog VV Vorb. 3 Abs. 4 nur nach demjenigen Streitwert anzurechnen, nach dem das Rechtsmittel durchgeführt wird.

 

Beispiel: Der am BGH zugelassene Anwalt erhält den Auftrag, ein Gutachten über die Erfolgsaussicht einer Revision gegen das Urteil des OLG zu erstellen (Beschwer 70.000 EUR). Er verfasst das Gutachten und rät zu einer Revision in Höhe von 40.000 EUR, die er dann auch auftragsgemäß einlegt und über die verhandelt wird. Der Anwalt erhält:

I. Gutachten (Wert: 70.000 EUR)

 
1. 1,3-Gutachtengebühr, VV 2100, 2101   1.907,10 EUR
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.927,10 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   366,15 EUR
Gesamt   2.293,25 EUR

II. Revisionsverfahren (Wert: 40.000 EUR)

 
1. 2,3-Verfahrensgebühr, VV 3206, 3208   2.569,10 EUR
2.

gem. VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 anzurechnen,

1,3-Gebühr aus 40.000 EUR
  – 1.452,10 EUR
3. 1,5-Terminsgebühr, VV 3210   1.675,15 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 2.812,15 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   534,31 EUR
Gesamt   3.346,46 EUR

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