Rz. 1
Die Gebührentatbestände der VV 4302 regeln die Vergütung für
▪ | die Einlegung eines Rechtsmittels (Nr. 1), |
▪ | die Anfertigung oder Unterzeichnung anderer Anträge, Gesuche oder Erklärungen (Nr. 2) oder |
▪ | eine andere nicht in VV 4300 oder 4301 erwähnte Beistandsleistung (Nr. 3). |
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