Rz. 1

Die Gebührentatbestände der VV 4302 regeln die Vergütung für

die Einlegung eines Rechtsmittels (Nr. 1),
die Anfertigung oder Unterzeichnung anderer Anträge, Gesuche oder Erklärungen (Nr. 2) oder
eine andere nicht in VV 4300 oder 4301 erwähnte Beistandsleistung (Nr. 3).

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