Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 10 Zu den Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen i.S.d. Nr. 2 zählen insbesondere: Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Beschwerdeverfahren nach dem GKG

Rz. 167 Das Beschwerdeverfahren wird durch einen Abänderungsantrag eingeleitet. Terminologisch kommt es nicht auf die richtige Wortwahl an. Um eine Streitwertbeschwerde handelt es sich auch dann, wenn der Rechtsanwalt "Erinnerung" gegen eine gerichtliche Wertfestsetzung einlegt.[64] Es gilt der Auslegungsgrundsatz, dass bei Unklarheit über die Art des eingelegten Rechtsmitte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) § 11 RPflG – Erinnerung und sofortige Beschwerde

Rz. 186 Entscheidungen des Rechtspflegers in der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 11 Abs. 1 RPflG mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 ZPO anzufechten. Entscheidungen des Rechtspflegers sind gemäß § 11 Abs. 2 RPflG nur dann mit der Erinnerung anfechtbar, wenn gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Problemaufriss

Rz. 132 Die Reichweite des bisherigen § 87 S. 2 BRAGO war im Einzelnen umstritten. Dieser Streit setzt sich in Nr. 10, 1. Hs. fort. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begrenzung bei einem Einzelauftrag (2. Var.)

Rz. 308 Eine weitere Begrenzung ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingefügt worden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. An sich war diese Regelung überflüssig, weil die wohl ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sind grundsätzlich zu erstatten. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist nur eine 1,0-Gebühr (VV 3505) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[1] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Berufung ist begründet und anschließend zurückgenommen worden

Rz. 64 War die Berufung bereits begründet worden, bevor sie zurückgenommen wurde, ist wiederum zu differenzieren. Es kommt darauf an, welche Tätigkeit der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 65 Hatte der Anwalt des Berufungsbeklagten noch keinen Zurückweisungsantrag gestellt, ist nur die Gebühr nach VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entstanden und somit auch nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rücknahme ohne Begründung

Rz. 47 Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist für den Gegner nur die 1,1-Gebühr (VV 3507) bzw. die 1,8-Gebühr (VV 3509) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[22] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ihrer Begründung zurückgenommen, so gil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Soweit der Anwalt Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter bzw. Verteidiger ist, erhält er für die Rüge oder für die Abwehr der Rüge keine gesonderte Vergütung. Seine Tätigkeit wird nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 vielmehr durch die Gebühren der Hauptsache abgegolten.[1] Weder das Verfahren über die Rüge selbst noch das weitere Verfahren nach erfolgreicher Rüge lösen eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Frist

aa) Zwei Wochen Rz. 36 In allen Verfahren nach VV Teil 3 bis 6 kann die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung angefochten werden (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3).[101] Es handelt sich nicht um eine sofortige Beschwerde, sondern um eine einfache fristgebundene Beschwerde, die innerhalb von zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fehlende Anhängigkeit und Anhängigkeit in höherer Instanz

Rz. 45 Sind die Gegenstände in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren, in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, entsteht die Einigungsgebühr nach VV 1004 zu 1,3. Das gilt nach Anm. Abs. 1 zu VV 1004 auch in den in VV Vorb. 3.2....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber

Rz. 91 Für den Anwalt, der sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz beauftragt ist, enthält die Norm eine abschließende Abgrenzung derjenigen Tätigkeiten, die mit der erstinstanzlichen Vergütung abgegolten sind. Der Rechtsanwalt, der für das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren beauftragt wird, kann dementsprechend eine Gebühr gemäß VV Nr. 3201 nur dann ve...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Erinnerung

Rz. 138 Bei einem Wert des Beschwerdegegenstands bis 200 EUR ist Erinnerung gegeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 47 Umstritten ist, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. Hartung [30] ist der Auffassung, dass für eine Rechtsmittelprüfung Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könne. Die ganz überwiegende Rechtsprechung hat von Anfang an die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 32 Beim ersten Kriterium des Abs. 1 ist im Wesentlichen der mit der Ausführung des Mandats verbundene zeitliche Aufwand zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf die tatsächlich erbrachte, nicht auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit des Anwalts.[24] Relevant sind dabei nicht nur die effektiven Bearbeitungszeiträume für die Aktenbearbeitung, die Wahrnehmung von außerger...mehr

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AGS 06/2021, Abhilfebefugni... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. In der gerichtlichen Praxis ist immer wieder festzustellen, dass Rechtspfleger in Beschwerdeverfahren gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Straf- und Bußgeldsachen Abhilfeentscheidungen treffen. In den der Entscheidung des LG Aachen sowie der Entscheidung des OLG Rostock (AGS 2018, 330) zugrunde liegenden Fällen wurde die jeweilige Nichtabh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtszug

Rz. 35 Mit Rechtszug i.S.d. § 16 Nr. 3 ist derjenige Rechtszug i.S.d. § 119 ZPO gemeint, für den die bewilligte PKH gilt. Soweit nach § 119 ZPO für eine neue Instanz ein neuer Antrag gestellt werden muss, löst dieser eine neue Angelegenheit aus, die allerdings nach § 16 Nr. 2 wiederum mit der Hauptsache eine Angelegenheit bildet. Bedeutsam wird dies etwa, wenn für ein Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Rechtsschutzversicherung

Rz. 26 Die Gebühr für ein Gutachten über die Aussichten eines Rechtsmittels ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, soweit derjenige Anwalt beauftragt wird, der später das Rechtsmittel durchführen soll. Der Rechtsschutzversicherer kann seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelverfahren auch zunächst auf eine Begutachtung über die Erfolgs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übersendung an einen Anwalt höherer Instanz

Rz. 123 Voraussetzung für die Anwendung der Anm. zu VV 3400 ist, dass der Anwalt die Handakten mit gutachterlichen Äußerungen an den Bevollmächtigten eines höheren Rechtszugs übersendet. Die Versendung an einen Anwalt gleicher Instanz ist nicht nach Anm. zu VV 3400 zu vergüten. Soweit der Anwalt hier die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen verbindet, ist seine Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr – vorzeitige Beendigung (VV 3301)

Rz. 11 Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags reduziert sich der Gebührensatz der Verfahrensgebühr von 1,6 auf 1,0. Eine vorzeitige Beendigung liegt nach dem Verweis in Anm. zu VV 3301 i.V.m. Anm. Abs. 1 zu VV 3201 vor,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Kostenerstattung

Rz. 22 Die Kosten für eine Begutachtung über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.[8] Rz. 23 Die Frage der Erstattungspflicht stellt sich ohnehin nicht, wenn der begutachtende Anwalt mit der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beauftragt worden ist, da dann infolge der Anrechnung – abgesehen von der zweiten Postentgeltpauschale...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streit oder Ungewissheit wird beseitigt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einigungsgebühr

Rz. 16 Soweit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren eine Einigung getroffen wird, entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003, da die Anhängigkeit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bereits für die Gebührenreduzierung ausreicht. Dies gilt auch, wenn das Streitverfahren mangels Einreichung der Klage noch nicht anhängig ist. Anhängig i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 1003 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Entscheidung

aa) Beschluss Rz. 61 Die Entscheidung über die Beschwerde erfolgt durch begründeten Beschluss.[156] In dem Beschluss muss die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung betragsmäßig festgesetzt werden.[157] Eine Entscheidung des Inhalts, dass dem Änderungsbegehren stattgegeben wird, reicht nicht aus.[158] Vor der Entscheidung ist dem Beschwerdegegner (Staatskasse oder Rechtsan...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Erinnerung, Beschwerde

Rz. 125 Es gilt das Gleiche wie in Zivilsachen (§§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ZPO), so dass also je nach Wert des Beschwerdegegenstands Erinnerung oder sofortige Beschwerde gegeben sind. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das LAG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zulässigkeit

a) Überblick Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufgabe des Verkehrsanwalts

Rz. 12 Der Auftrag an den Anwalt muss dahin gehen, den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten zu führen. Die Tätigkeit des Verkehrsanwalts besteht also darin, dem Verfahrensbevollmächtigten, der in der Regel keinen unmittelbaren Kontakt zur Partei hat, mit den zur Verfahrensführung erforderlichen Informationen zu versorgen. Dabei hat der Verkehrsanwalt in eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Revisionsverfahren

Rz. 12 Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Revision treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Revisionsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 13 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Pflichtverteidigung

Rz. 50 Für den Pflichtverteidiger ist Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels von seiner Bestellung erfasst, so dass seine Vergütung dafür aus der Staatskasse erhalten kann.[35]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung der Anm. Abs. 1 entspricht der Regelung in Anm. Nr. 1 und 2 zu VV 3101, sodass auf die dortige Kommentierung zur vorzeitigen Beendigung des Auftrags Bezug genommen werden kann. Rz. 2 Die Regelung der Anm. Abs. 2 Nr. 1 wiederum entspricht Anm. Nr. 3 zu VV 3101, sodass auch hier ergänzend auf die Kommentierung zu VV 3101 Bezug genommen werden kann. Rz. 3 Mit d...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Überblick

Rz. 137 Auch insoweit gelten kraft der Verweisung in § 464b S. 3 StPO die Vorschriften der ZPO, so dass auf Rdn 65 verwiesen werden kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Berufungsrücknahme

Rz. 83 Nähere Ausführungen im Absatz "Rechtsmittel" (siehe Rdn 101 f.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Beratungshilfe

Rz. 49 Wohl kann Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bewilligt werden.[34]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zulassung der Beschwerde

aa) Grundsätzliche Bedeutung Rz. 43 Der Wert des Beschwerdegegenstands (mind. 200,01 EUR) stellt allerdings keine starre Zulässigkeitsschranke dar, weil das Erinnerungsgericht die Beschwerde wertunabhängig zulassen kann, wenn der zur Entscheidung stehenden Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2; siehe dazu § 33 Rdn 96 ff.). Die Einlegung d...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Sofortige Beschwerde

Rz. 139 Bei einem höheren Wert ist die sofortige Beschwerde gegeben. Insoweit gilt allerdings nicht die Wochenfrist des § 311 StPO (§ 446b S. 4 StPO), sondern die Zwei-Wochen-Frist § 567 ZPO. Rz. 140 Zu beachten ist ferner, dass das Ausgangsgericht nach § 311 Abs. 3 S. 1 StPO zu einer Abänderung seiner durch Beschwerde angefochtenen Entscheidung nicht befugt ist (Ausnahme § 3...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg. 1. Dem Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 ist stattzugeben. Sie ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 10.10.1994 Alleinerbin nach dem Erblasser geworden. Der Beteiligte zu 2 ist infolge der auf ihn anzuwendenden Pflichtteilsstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wertgebühren im Berufungsverfahren, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 71 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt im Berufungsverfahren eine 1,6 Verfahrensgebühr und nach VV 3202 eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 72 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3201 eine 1,1 Verfahrensgebühr. Eine vorzeitige Beendigung liegt nach der Anmerkung zu VV 3201 vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel einge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gang des Beschwerdeverfahrens

a) Abhilfe Rz. 49 Die Beschwerde ist zum Zwecke der Selbstprüfung zunächst dem Spruchkörper vorzulegen, der die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Erachtet dieser die Beschwerde ganz oder teilweise für begründet, hat er ihr insoweit abzuhelfen (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1). Die Abhilfebefugnis im Beschwerdeverfahren versteht sich zugleich als Amtspflicht des "Eri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorrangige Vorschriften

Rz. 12 Die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Privatklage fällt nicht unter Nr. 2. Insoweit gilt die vorrangige Vorschrift der VV 4301 Nr. 1. Anträge und Rechtsmittel in Wiederaufnahmeverfahren (VV 4136), im Gnadenverfahren (VV 4303) oder in Zwangsvollstreckungsverfahren (VV Vorb. 4 Abs. 5) fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Nr. 2, sondern werden durch di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO

Rz. 4 Die Rechtsbeschwerde nach der ZPO ist in § 574 Abs. 1 ZPO geregelt. Im Verfahren ist die Vertretung durch einen am BGH zugelassenen Anwalt grundsätzlich vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Rz. 5 Die Rechtsbeschwerde ist gegeben, wenn dies in der ZPO vorgesehen ist oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug die Rechtsbeschwerde z...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Kostengrundentscheidung

Rz. 112 Auch in Familiensachen gilt, dass eine Kostenerstattung nur aufgrund eines zur Vollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden kann (§ 103 Abs. 1 ZPO). Erforderlich ist alsomehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Notwendigkeit einer weiteren Entscheidung vor dem untergeordneten Gericht

Rz. 22 Aus der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder dem dort geschlossenen Vergleich muss sich die Notwendigkeit einer weiteren Entscheidung des Erstgerichts ergeben. Hierzu zählt insbesondere der Fall, dass das Rechtsmittelgericht das vorinstanzliche Urteil aufhebt (§§ 538, 539, 565 ZPO, §§ 69 Abs. 1 S. 2, 74 Abs. 6 S. 2 FamFG) und die Sache zur erneuten Entscheidung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 12 Nach VV Vorb. 2 Abs. 3 besteht ggf. auch Anspruch auf die Gebühren nach VV 2102, 2103 (Gebühren für Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels) und bei Beratungshilfe nach VV 2500 und 2501. In Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung kann unter den Voraussetzungen von VV 2302 Nr. 2 eine Geschäftsgebühr anfallen.mehr