Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
---|---|---|
2101 | Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden: Die Gebühr 2100 beträgt…… |
1,3 |
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