Rz. 98

Nach VV 2102 erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 36 EUR bis 384 EUR (Mittelgebühr 207 EUR). Die Gebühr ist aber auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Ist die Prüfung der Erfolgsaussichten mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, so beträgt nach VV 2103 die Gebühr 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR).

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