Mittelständische Unternehmen







Close-up of paper chain figures
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Freistellung vom Kartellverbot gem. § 3 GWB

Beteiligung von Großunternehmen an Mittelstandskartellen nur ausnahmsweise zulässig

Ein Großunternehmen kann nur Teilnehmer einer kartellrechtlich zulässigen Mittelstandskooperation sein, wenn seine Teilnahme unerlässlich ist, um die Kooperationsziele zu verwirklichen und mit dem Mittelstandskartell einen spürbaren Beitrag zu einer ausgewogenen Marktstruktur zu leisten und es selbst Defizite in seiner Marktstellung gegenüber anderen Großunternehmen aufweist, die mit der Kooperation abgemildert werden.























Autowerkstatt 1
Autowerkstatt 1
Kleine Unternehmen

Viele Geschäftsführer kennen das Arbeitsschutzgesetz nicht

Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe, also Unternehmen mit maximal 49 Mitarbeitern, sind auf jeden Einzelnen angewiesen. Fällt ein Kollege wegen eines Unfalls oder Krankheit längere Zeit aus oder verlässt er überraschend den Betrieb, wird der Engpass schnell zur Belastung für die anderen. Prävention im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kann da viel helfen. Doch das ist vielen nicht bewußt.






Kalenderblaetter auf Tisch
Kalenderblaetter auf Tisch
Verzugsrecht

Neuregelung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr beschlossen

Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden seit Langem an der schleppenden Zahlungsmoral größerer Geschäftspartner. Manchmal  sind  mehr oder weniger zähe Schuldner das Zünglein an der Waage, wenn es um die Abwendung einer Insolvenz geht. Hier soll eine überfällige Gesetzesänderung die KMU gegen säumige Zahler stärken. Im Verzug ist insoweit auch der deutsche Gesetzgeber gegenüber der EU.