REACH - Tipps für KMU

Die dritte Registrierungsphase für die EU-Chemikalien-Verordnung REACH läuft. Bis 2018 müssen nun auch kleinere Stoffmengen registriert werden. Das ist eine Herausforderung besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von dieser Registrierungsphase betroffen sind.

Der TÜV SÜD bietet einen speziellen REACH-Service für mittelständische Unternehmen an. Dessen Experten betreuen die Unternehmen von extern und achten darauf, dass alle Daten korrekt sind und dass Fristen eingehalten werden. Ein Angebot, dass vor allem dann Sinn macht, wenn es sich für das Unternehmen selbst nicht lohnt, sich in die Datenbanksysteme einzuarbeiten oder wenn es nicht möglich ist, einen Verantwortlichen zu benennen, der die Termine koordiniert, überwacht und den Prozess begleitet.

Tipps vom TÜV für die 3. Registrierungsphase

Um den Registrierungsprozess einschätzen zu können, gibt der TÜV Süd Tipps, nicht nur für KMU:

  • Die Registrierung sollte schon jetzt vorbereitet werden, sprich: notwendige Analysen sollten frühzeitig durchgeführt werden.

  • Die Dossiers müssen vollständig sein, die ECHA überprüft das.

  • Auch bei einer Co-Registrierung muss ein eigenes Dossier mit firmenspezifischen Daten vorgelegt werden.

  • Nationale Behörden prüfen die Inhalte aller Dossiers zu einem Stoff.

  • Fünf Prozent aller Dossiers werden auf Datenqualität und Plausibilität überprüft.

  • Das Unternehmen sollte seine Größe korrekt angeben, da bei falschen Angaben die Registrierung entzogen werden kann.

  • Unternehmen, die sich mit anderen zu einem Konsortium zusammenschließen, um etwa Kosten für Studien zu sparen, sollten darauf achten, dass sie keine wettbewerbsrelevanten Daten herausgeben.

  • Für die Registrierung werden die Datenbanksysteme IUCLID sowie REACH-IT genutzt. Die Software wird immer wieder aktualisiert. Das Unternehmen muss darauf achten, dass es immer die aktuellste Version verwendet.

  • Bei den Registrierungsgebühren können KMU Vergünstigungen von 35 bis 95 Prozent erhalten.

  • Das Substance Information Exchange Forum (SIEF) findet in Englisch statt. Jedes Unternehmen muss daran teilnehmen.

  • Scheidet die für REACH verantwortliche Person aus dem Unternehmen aus, muss umgehend ein Nachfolger benannt werden.

Eine Checkliste der Anforderungen an Hersteller, Inverkehrbringer und sog. nachgeschaltete Anwender (Verwender) von chemischen Stoffen nach der REACH-Verordnung finden Sie hier.

Schlagworte zum Thema:  REACH, Mittelständische Unternehmen