DIHK: Unternehmensumfrage zum Bürokratieabbau

Der DIHK hat in einer aktuellen Umfrage herausgefunden, dass ein weiterer Bürokratieabbau für Unternehmen höchste Priorität hat. Welche weiteren Themen wichtig sind, lesen Sie in unserem Beitrag.

Bürokratieabbau: Mittelständische Betriebe besonders interessiert

An der Umfrage haben 1.400 Personen teilgenommen, wobei knapp zwei Drittel (61 %) aus Unternehmen bis 250 Mitarbeitern kamen. Das Interesse an der Umfrage war demnach vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) groß, weshalb sich deren Meinungen besonders auf die Ergebnisse niederschlagen. Je ein Fünftel der Antworten kamen aus Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie aus Kammern, Vereinen und Verbänden.

Bürokratieabbau hat höchste Priorität

Die Bürokratie und die Vielzahl und Unübersichtlichkeit von Regelungen erschweren Unternehmen die Gründung, den Alltag, die Erweiterung und die Betriebsfortführung. Das hat die aktuelle Umfrage ergeben, wonach 60 % der Befragten den Bürokratieabbau als höchste Priorität einstufen, 40 % sehen die Bürokratiebelastung zudem als Risiko für ihre Geschäfte, und eine Mehrheit der Unternehmensgründer hält die Bürokratie für eine große Hürde auf dem Weg zum eigenen Unternehmen.

Praxisnahe DSGVO: wichtig für viele Unternehmen

Die Teilnehmer der Umfrage sind sich größtenteils (71,6 %) einig, dass eine praxisnahe Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oberste Priorität habe. Der Hintergrund ist der, dass die Umsetzung der DSGVO mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand einhergeht, wie etwa durch die Einführung eines neuen Datenschutzmanagements, die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses oder die Überprüfung aller Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen erhoffen sich hier Erleichterungen.

Kürzere Aufbewahrungspflichten notwendig

Für am zweitwichtigsten (41,3 %) halten die Befragten (insbesondere KMUs) eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen auf fünf, höchstens sieben Jahre sowie eine damit einhergehende Verkürzung der Verjährungsfristen. Aktuell liegt die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Aufzeichnungen bei zehn Jahren und verursacht bei Unternehmen erhebliche Kosten. Die verkürzten Aufbewahrungsfristen sollten dann auch für elektronische Unterlagen gelten, wobei hier das Augenmerk vor allem auf der vereinfachten und verständlichen Formulierung der GoBD-Vorschriften liegen sollte.

Einfachere Regulierung und Rechtssetzungspraxis

Prioritäten im Bürokratieabbau (Schäfer)

Weitere Forderungen, die bei den Umfrageteilnehmern recht hoch (ca. 30 %) bewertet wurden, waren die Vereinfachung von Statistikmeldungen sowie von Förderverfahren. Hier werden doppelte Abfragen als unnötige Belastung angesehen. Auch sollte das Angebot elektronischer Meldeverfahren verbessert sowie Fristen von und Anforderungen an Datenmeldungen angepasst werden. Darüber hinaus steht in der Umfrage die Forderung nach weniger und frühzeitigeren Gesetzen weit oben. Wichtigster Punkt ist hier neben einer insgesamten Beschleunigung und Vereinfachung von Regelungen vor allem, Gesetze mit Umstellungsbedarf nicht rückwirkend geltend zu machen und betroffenen Unternehmen einen gewissen zeitlichen Spielraum (von z.B. drei Monaten) zu geben, um auf neue Regelungen reagieren und Veränderungsprozesse anstoßen zu können. Etwa gleich gewichtig ist der Wunsch nach einfacheren Genehmigungsverfahren aus einer Hand (One-stop-shop), denn Genehmigungen für bspw. Plan- und Bauverfahren dauern in Deutschland viel zu lange. Dies kritisieren vor allem Umfrageteilnehmer aus größeren Unternehmen. Darüber hinaus fordern größere Unternehmen vor allem auch harmonisierte handels- und steuerrechtliche Vorschriften, denn die Vielzahl an Konflikten zwischen dem Sozial-, Steuer- und Handelsrecht werden als große Belastung empfunden.

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