Vorschläge zum Bürokratieabbau an das BMJ
Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen
So setzt sich der DStV dafür ein, auf die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen zu verzichten. Auch spricht er sich klar dagegen aus, die bereits eingeführte Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Gestaltungen auszuweiten. Die dadurch zu erwartenden massiven Berichtspflichten würden keinem erkennbaren praktischen Nutzen gegenüberstehen.
Anhebung der Buchführungsgrenzen und der Grenze für die Ist-Besteuerung
Ein weiterer Vorschlag des DStV zum Bürokratieabbau ist, die steuerlichen Buchführungsgrenzen anzuheben bei gleichlaufender Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze für die Ist-Besteuerung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) seien durch hohe Steuerbürokratiekosten belastet. Durch Ausweitung des Wahlrechts, die Einnahmenüberschussrechnung für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden, könnten für KMU der Zeitaufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Buchhaltung und der Erstellung der Steuererklärungen nach Ansicht des DStV deutlich reduziert werden.
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Der DStV regt nachdrücklich eine Verkürzung und Harmonisierung der handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten an. Durch eine Begrenzung auf fünf Jahre könnten die Bürokratiekosten für die Wirtschaft, insbesondere für KMU, deutlich abgebaut werden.
Erleichterungen bei den Kug-Abschlussprüfungen
Auch beim Kurzarbeitergeld (Kug) bestehe dringender Handlungsbedarf: Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen bedeuten laut DStV eine große Belastung für die betroffenen Unternehmen und die involvierten Steuerberatungskanzleien. Insbesondere die Vielzahl von Korrekturarbeiten, die im Fall von festgestellten Nachforderungen oder Erstattungen zu erfolgen haben, würden einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand bringen. Daher fordert der DStV die Einführung einer konkreten Bagatellgrenze für geringe Nachforderungen. Zudem setzt er sich für eine zielgerichtete Digitalisierung und medienbruchfreie Ausgestaltung des Verfahrens ein.
Weitere DStV-Anregungen zum Bürokratieabbau
Für folgende weitere Themen hat sich der DStV in der Befragung stark gemacht, um Erleichterungen für die Unternehmen und die steuerberatenden Berufe zu bewirken:
- Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer hin zu einem Verrechnungsmodell
- Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfachen – insbesondere durch Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung
- Weiterentwicklung der "One in, one out"-Regelung hin zu einem "One in, two out"-Prinzip
- Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren
- Ablehnung des EU-Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung ("SAFE")
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Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
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Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
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Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
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