Vorschläge zum Bürokratieabbau an das BMJ

Das BMJ hat eine Befragung zum Bürokratieabbau durchgeführt. Der DStV adressiert Verbesserungsvorschläge und führt neun für die kleinen und mittleren Kanzleien zentrale Punkte aus.

Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen

So setzt sich der DStV dafür ein, auf die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen zu verzichten. Auch spricht er sich klar dagegen aus, die bereits eingeführte Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Gestaltungen auszuweiten. Die dadurch zu erwartenden massiven Berichtspflichten würden keinem erkennbaren praktischen Nutzen gegenüberstehen.

Anhebung der Buchführungsgrenzen und der Grenze für die Ist-Besteuerung

Ein weiterer Vorschlag des DStV zum Bürokratieabbau ist, die steuerlichen Buchführungsgrenzen anzuheben bei gleichlaufender Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze für die Ist-Besteuerung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) seien durch hohe Steuerbürokratiekosten belastet. Durch Ausweitung des Wahlrechts, die Einnahmenüberschussrechnung für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden, könnten für KMU der Zeitaufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Buchhaltung und der Erstellung der Steuererklärungen nach Ansicht des DStV deutlich reduziert werden.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Der DStV regt nachdrücklich eine Verkürzung und Harmonisierung der handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten an. Durch eine Begrenzung auf fünf Jahre könnten die Bürokratiekosten für die Wirtschaft, insbesondere für KMU, deutlich abgebaut werden.

Erleichterungen bei den Kug-Abschlussprüfungen

Auch beim Kurzarbeitergeld (Kug) bestehe dringender Handlungsbedarf: Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen bedeuten laut DStV eine große Belastung für die betroffenen Unternehmen und die involvierten Steuerberatungskanzleien. Insbesondere die Vielzahl von Korrekturarbeiten, die im Fall von festgestellten Nachforderungen oder Erstattungen zu erfolgen haben, würden einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand bringen. Daher fordert der DStV die Einführung einer konkreten Bagatellgrenze für geringe Nachforderungen. Zudem setzt er sich  für eine zielgerichtete Digitalisierung und medienbruchfreie Ausgestaltung des Verfahrens ein.

Weitere DStV-Anregungen zum Bürokratieabbau

Für folgende weitere Themen hat sich der DStV in der Befragung stark gemacht, um Erleichterungen für die Unternehmen und die steuerberatenden Berufe zu bewirken:

  • Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer hin zu einem Verrechnungsmodell
  • Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfachen – insbesondere durch Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Weiterentwicklung der "One in, one out"-Regelung hin zu einem "One in, two out"-Prinzip
  • Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren
  • Ablehnung des EU-Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung ("SAFE")
DStV, Meldung v. 23.2.2023
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