Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Ehegattentestament und Ehegattenerbvertrag

Rz. 23 Die Beratung von Ehegatten bei ihrer gemeinschaftlichen Errichtung einer Verfügung von Todes wegen kann einen Interessenwiderstreit begründen. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die Anordnung von Vermächtnissen, über eine mögliche Vor- und Nacherbschaft oder die Testamentsvollstreckung get...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Auch im Revisionsverfahren kann die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[57] Nach Anm. 3 zu Nr. 4142 VV entsteht die Gebühr nämlich in jedem Rechtszug, also auch für das Revisionsverfahren. Hinsichtlich des Entstehens der Gebühr Nr. 4142 VV gelten die allgemeinen Regeln.[58] E...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Testierfreiheit

Rz. 57 Von der Testierfähigkeit zu trennen ist die Testierfreiheit. Diese kann bspw. dadurch eingeschränkt sein, das der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder einer wechselbezüglichen und bindend gewordenen gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen testiert hat. Bei Vorliegen einer derartigen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen nichtig,...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Erbquote und Pflichtteilsanspruch

Rz. 24 Die wichtigste Wirkung des Erbverzichts ist die Veränderung der Erbquote. Auf sie wird unmittelbar durch den Erbverzicht eingewirkt. Eine enterbende letztwillige Verfügung ist nicht notwendig. Der Verzichtende entfällt als Erbe (sog. Vorversterbensfiktion). Die Quoten der anderen Erben erhöhen sich. Es können auch völlig neue Personen Erben werden. Beispiel Der unverhe...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Kosten der Staatskasse

Rz. 94 Die Kosten im Erbscheinsverfahren werden nach § 40 GNotKG, § 80 FamFG festgelegt. § 3 GNotKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 12210 KV regelt die Kosten für die Erteilung. Praxishinweis Es empfiehlt sich allein aus diesen Kostengründen, bei der Beantragung des Erbscheins unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts besonders gründlich das Erbrecht darzustellen und sämtliche Informationen u...mehr

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AGS 12/2023, Fälligkeit der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die in Betracht kommende Fälligkeitstatbestände Ein Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes ist gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst zulässig, wenn die Anwaltsvergütung des betreffenden Rechtsanwalts fällig geworden ist. Es muss somit zumindest einer der in § 8 Abs. 1 RVG aufgeführten Fälligkeitstatbestände erfüllt sein. Ob vorliegend einer der in § 8 Abs. 1 S. 1 RVG aufgef...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes, zu dem er allein durch den Willen des Erblassers berufen ist, auch wenn er von anderer Seite zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist.[86] Der Testamentsvollstrecker übt sein Amt aus eigenem Recht aus und hat eine weitgehend freie Stellung gegenüber den Erben. Auch...mehr

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AGS 12/2023, Übermittlung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Formerfordernisse des elektronischen Rechtsverkehrs beachten! Auch im Bereich der Anwaltsvergütung sind zunehmend Rechtsbehelfe deshalb unzulässig, weil sie unter Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument nicht als elektronisches Dokument eingereicht worden sind. Die...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Persönliche Verhältnisse

Rz. 3 Bei der Personenerfassung wird es zunächst in jedem Fall ratsam sein, einen Familienstammbaum des Mandanten zu erstellen. Der Stammbaum versetzt den Berater in jeder Phase des Mandats in die Lage, einen schnellen Überblick über die am Verfahren Beteiligten zu gewinnen. Außerdem können aus dem Stammbaum heraus sehr schnell die Erb- und Pflichtteilsquoten der Beteiligten...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Möglichkeit, den Vermögensfluss über den Zeitpunkt des eigenen Todes hinaus zu steuern, wird in unmittelbarer Weise durch das Institut der Vor- und Nacherbschaft gewährleistet – sei es durch die explizite Einsetzung von Vor- und Nacherben (§§ 2100 BGB ff.), sei es durch die Einsetzung des Erben unter aufschiebender und auflösender Bedingung (§§ 2074, 2075 BGB). Die...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Einleitung des Aufgebotsverfahrens gem. §§ 1970–1974 BGB

Rz. 280 Es kann mit dem Mandanten besprochen werden, ob eventuell das Aufgebotsverfahren statt der Nachlassverwaltung ausreichend ist. Sachlich und örtlich zuständig für das Aufgebot der Nachlassgläubiger ist das Nachlassgericht (§ 990 ZPO, §§ 343, 344 Abs. 1 FamFG), nicht das Gericht der Fürsorge. Der Antrag ist unter dem Aktenzeichen des Nachlassverfahrens einzureichen. An...mehr

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Vorwort zur 2. Auflage

Die 2. Auflage behält das Konzept der ersten Auflage bei und bringt das Werk in Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand. Die Neuerungen durch das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG), da...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.2 Haftung des Parteianwalts in der Mediation

Der Rechtsanwalt schuldet seinem Mandanten Schadenersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anwaltsvertrag, wenn er seine anwaltlichen Pflichten verletzt. Diese ändern sich mit jedem Stadium der Mediation. Im Vorfeld einer Mediation muss er seinen Mandanten über die Chancen und Risiken eines Prozesses aufklären und diese mit den Vor- und Nachteilen einer Mediation abwägen. Spä...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.3 Vorbefassung des Mediators mit dem Fall in anderer Funktion

Besondere Bedeutung für den als Parteiberater tätigen Mediator hat § 3 des MediationsG. Dort wird dem Mediator zunächst die Pflicht auferlegt, den Parteien alle Umstände zu offenbaren, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnten. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen der Vorschrift für einen Schiedsrichter, die sich in § 1036 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.1 Haftung des anwaltlichen Mediators

Verletzt der Mediator seine Leistungspflichten, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Mediatorvertrag. Die konkreten Pflichten ergeben sich durch Auslegung des jeweiligen Vertrags. Vertragstypische Hauptpflichten sind die prozessorientierte Förderpflicht des Mediators, eine angemessene Kommunikation der Konfliktparteien zu ermöglichen (§ 2 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit eingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung noch Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Gründe für Einschränkungen der positiven Gesamtaussage i. R.e. eingeschränkten BV können sich grds. aus zwei verschiedenen Tatbeständen ergeben (vg...mehr

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Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 2 Vorteile von mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen

"Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.", schrieb Hermann Hesse. Andererseits lautet eine andere Redewendung: "Aller Anfang ist schwer." Doch was bringt es, sich nachhaltiger aufzustellen? Unabhängig davon, ob es sich um ein produzierendes Unternehmen oder einen Dienstleister handelt, werden zunehmend Aufgaben mithilfe der Digitalisierung teilautomatisiert. Damit gewinnen Theme...mehr

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zfs 11/2023, Anspruch auf A... / 1 Sachverhalt

Die Parteien, des Kl. als Mandant eines insolventen Rechtsanwalts und die Bekl. als dessen Haftpflichtversicherer streiten – um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Auskunftserteilung nach Art. 15 Abs. 1, 3 DSGVO. Der Kl. hat die Verurteilung der Bekl. zur Erteilung einer Datenauskunft durch Überlassung einer Kopie und zur Zahlung eines angemessenen "Schmerzensgeldes" wegen u...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne in ...mehr

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AGS 11/2023, Höhe der Gebüh... / II. Mittelgebühr nicht Untergrenze

Nach Auffassung des LG geht der Einwand des Verteidigers, dass das Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung und seine Beiordnung als Pflichtverteidiger die Festsetzung einer Mittelgebühr begründe, fehl. Aus der gesetzgeberischen Regelung, die unterschiedliche Festsetzungsgrundlagen hinsichtlich der Pflichtverteidigergebühren und der Wahlverteidigergebühren vorsehe...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Verfahrensgebühr

Für die Abrechnung der Rechtsbehelfe bleibt daher i.d.R. nur die Abrechnung über die Verfahrensgebühr, die für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsbehelf erhoben bzw. eingelegt wird. Das ergibt sich aus der allgemeinen Regelung für den Abgeltungsbereich der (jeweiligen) Verfahrensgebühr, wie sie in Vorbem. 4 Abs. 2 VV bzw. in Vorbem. 5 Abs. 2 VV enthalten ist. ...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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AGS 11/2023, Erstattung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Reisekosten des Anwalts am Sitz der Partei sind grundsätzlich erstattungsfähig Nach der Rspr. des BGH und gefestigter Instanzrspr. muss eine Partei für einen Rechtsstreit vor einem auswärtigen Gericht nicht einen dort ansässigen Anwalt mandatieren, sondern darf grds. einen Anwalt an ihrem Wohnsitz bzw. an ihrer Niederlassung beauftragen (NJW 2003, 898; NJW-RR 2004, 858). D...mehr

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ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

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zfs 11/2023, Personenschaden, Teilschuld und Fahrerschutzversicherung

Hinweis Anschreiben an den Fahrerschutzversicherer Fahrerschutzversicherung AG Musterstraße 12 12345 Musterstadt Schadenstag: … Versicherungsscheinnummer: … Amtl. Kennzeichen: … Ihr Zeichen: Neue Sache Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir Ihnen höflich an, dass wir die rechtlichen Interessen Ihres Versicherungsnehmers vertreten. Wir dürfen auf die beigefügte Vollmacht ve...mehr

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AGS 11/2023, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe/Dr. Hans Jochem Mayer/Detlef Burhoff. 26. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.510 S., 169,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht ist kürzlich in 26. Aufl. erschienen. Dabei haben die Autoren die aktuellen Gesetzesänderungen und eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen...mehr

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AGS 11/2023, Berücksichtigu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht "Farbe bekannt", ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 [Hansens] = NJW-RR 2007, 422) folgen werde, wonach der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

Neben den klassischen Rechtsmitteln, wie Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde und Beschwerde, sehen StPO und OWiG für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren eine ganze Reihe förmlicher aber auch formloser Rechtsbehelfe vor, die der Verteidiger für seinen Mandanten erheben bzw. einlegen kann. In der Praxis besteht große Unsicherheit, wie diese abzurechnen sind. Die nachfolgenden Au...mehr

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ZErb 11/2023, ZErberus fragt ChatGPT

ZErberus: "Schreibe ein Editorial zu der Frage, warum Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland ChatGPT als Entwicklung in ihrem beruflichen Alltag ernst nehmen sollten. Gehe dabei besonders darauf ein, warum die Leser sich schon jetzt damit beschäftigen sollten." ChatGPT[1]: .Die Digitalisierung hält in allen Lebensbereichen Einzug […]. Künstliche Intelligenz (KI) und Maschine...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Bußgeldverfahren

Ist dem Rechtsanwalt im Bußgeldverfahren die Einlegung des Rechtsbehelfs nur als Einzeltätigkeit übertragen worden, gilt Nr. 5200 VV. Wird er darüber hinaus mit der Begründung des Rechtsbehelfs beauftragt, kann er dafür nach Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 5200 VV ggf. noch eine weitere Verfahrensgebühr nach Nr. 5200 VV abrechnen. Ist der Rechtsanwalt nur damit beauftragt, einen Rec...mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / II. Anwendbares Recht

Das LG nimmt zunächst zu der Frage Stellung, welches Recht der Vermögensabschöpfung anzuwenden. Nach Auffassung des LG ist das neue Recht der Vermögensabschöpfung anzuwenden, sodass es auf die Frage des Strafcharakters der Maßnahme für die Anwendung der Nr. 4142 VV nicht mehr ankomme. Unter Geltung der §§ 73 ff. StGB n.F. entspreche es der (derzeit) h.M., dass es auf den Str...mehr

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AGS 11/2023, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zumindest hinsichtlich der Ausführungen des LG zur Billigkeit (oben III.) falsch, Bedenken kann man auch wegen des (angeblich) fortbestehenden hinreichenden Tatverdachts haben. 1. Zum hinreichenden Tatverdacht kann man m.E. schon Bedenken haben, ob die von obergerichtlichen Rspr. geforderte "Schuldspruchreife" (vgl. dazu Burhoff, in: Burhoff (Hrsg.),...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 3. Gebühren nach Teil 3 VV

Für die Tätigkeit im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV i.V.m. Vorbem. 3.1 VV.[37] Diese Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3.2 VV für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Diese Formulierung entspricht der aus Teil 4 Abs. 2 VV, sodass auf die allgemeinen Regeln zur Verfahrensgebühr verwiesen werden ...mehr

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AGS 11/2023, Rechtsmittelbe... / II. Rechtsmittelbefugnis

Die Frage, ob der Verteidiger im Falle des Todes des Angeklagten weiterhin zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt sei, werde in der obergerichtlichen Rspr. inzwischen überwiegend bejaht (vgl. KG NStZ-RR 2008, 295; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.5.2011 – 2 Ws 1/11; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Nürnberg, Beschl....mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unte... / 1. Die Berechnung des Kindesunterhalts im sog. asymmetrischen Wechselmodell

Das BMJ stellt ein Berechnungsmodell für den Kindesunterhalt vor, wenn der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil eine substantielle Mitbetreuung des Kindes leistet. Ausgehend vom Kindesunterhalt, berechnet nach beiden Elterneinkommen, wird ein fester pauschaler Betrag von 15 % abgezogen, der den Aufwand des mitbetreuenden Elternteils für Nahrung, Freizeit, Bildung, Verke...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Strafverfahren

Ist der Rechtsanwalt nicht Vollverteidiger und hinsichtlich des Rechtsbehelfs (nur) im Rahmen einer Einzeltätigkeit beauftragt, gilt im Strafverfahren Teil 4 Abschnitt 3 VV. Im Einzelnen ist auf folgende Gebühren hinzuweisen:mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.6 Erledigungsgebühr

Rz. 56 Anstelle der Einigungsgebühr kann in Verfahren, deren Gegenstand ein begehrter oder ein mit einem Rechtsbehelf angefochtener oder abgelehnter Verwaltungsakt ist, d. h. in Verfahren nach § 54 Abs. 2 und 4, eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002, 1005, 1006 VV RVG) anfallen. Erledigt sich in einem solchen Fall die Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung d...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.6 Auslagen eines Rechtsanwalts

Rz. 83 Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG zählen: Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV RVG Schreibauslagen und Fotokopiekosten, die zur üblichen ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören, fallen unter die allgemeinen Geschäftskosten und sind als solche nach der Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.1 Anrechnung von Gebühren

Rz. 36 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass eine Gebühr ganz oder teilweise auf eine andere Gebühr anzurechnen ist (sog. Anrechnungslösung, z. B. Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV RVG, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG). Grund für die Anrechnung ist, dass die beiden Gebühren in einem bestimmten Umfang dieselbe Tätigkeit, wie z. B. die Informationsbeschaffung entgelten. Die Anrechnung will ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.7 Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 84 Durch die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO) wird ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Staatskasse (Justizfiskus) begründet, aufgrund dessen der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erhält (§ 45 RVG). Außer Rechtsanwälten können ab dem 1.1.2014 auch Steuerberater, Steuerbev...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.3 Geschäftsgebühr

Rz. 44 Für die Vertretung in einem außergerichtlichen Verfahren, wie z. B. in einem Verwaltungsverfahren oder Widerspruchsverfahren, erhält der Rechtsanwalt nach Teil 2 Abschnitt 4 VV RVG als Tätigkeitsgebühr eine Geschäftsgebühr. Die Gebühr gilt das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie das Mitwirken bei der Gestaltu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.2.2 Dieselbe Angelegenheit

Rz. 24 Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil v. 9.5.2000, 11 C 1/99; BGH, Urteil v. 21.6.2011, VI ZR 73/10; BVerfG, Beschluss v. 15.7.1997, 1 B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / 2. BMF = Großzügigeres Vorgehen bei Freiberuflerpraxen

Was die Begrifflichkeit des "häuslichen Arbeitszimmers" anbelangt, so verfährt aber nunmehr die Verwaltung großzügiger bei Praxen von Freiberuflern (Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten etc.). Offensichtliche Widmung für den Publikumsverkehr: So wird das Kriterium der offensichtlichen Widmung für den Publikumsverkehr, das die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Der Begriff Steuerberater-Haftung beinhaltet die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters für eine von ihm zu verantwortende Pflichtverletzung im Rahmen des Steuerberatungsvertrages. Daneben umfasst der Begriff auch die steuerrechtliche Haftung als Vertreter oder Vermögensverwalter des Mandanten. Es können daneben auch Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwertung der bei einer BP bei einem Berufsgeheimnisträger festgestellten Verhältnisse von dessen Mandanten

Es besteht ein Verwertungsverbot hinsichtlich der anlässlich einer Außenprüfung bei einem Berufsgeheimnisträger (hier: Rechtsanwalt) erlangten Kenntnisse über die Verhältnisse von dessen Mandanten, wenn der Prüfer den Geprüften nicht vorab über seine Absicht, Kontrollmaterial an die für die Besteuerung der betroffenen Mandanten zuständigen Finanzämter zu übersenden, in Kennt...mehr