Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erneuter Auftrag nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 291 Bereits durch das KostRÄndG 1994 war die jetzt in Abs. 5 S. 2 enthaltene Regelung in die BRAGO eingeführt worden. Der in Abs. 5 S. 1 niedergelegte Grundsatz (vormals: § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO) war in vielen Fällen als unbillig angesehen worden. Bis zur Einführung der erweiterten Regelung nach S. 2 konnte der Anwalt bei erneuter Beauftragung nie neue Gebühren verlangen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenerstattung

Rz. 43 Die nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte Beratungsgebühr kann erstattungsfähig sein, auch wenn sie nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO zählt.[49] Auch ist die übliche Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB keine gesetzliche Gebühr, die einer Kostenerstattung grundsätzlich zugänglich ist.[50] Allerdings ist eine Beratungsge...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 44 Wechselt die Partei den Anwalt zwischen selbstständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren, gilt § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. Zu erstatten sind nur die Kosten eines Anwalts. Der Mandant muss sich also eine fiktive Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 5 entgegenhalten lassen.[19]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Trennung und Verbindung

Rz. 8 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Die Grundgebühr (VV 4100) kann allerdings nicht erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu VV 4100).[11] Auf di...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 250 Kündigt der Anwalt wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, so gilt § 628 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Vorschrift wird durch Abs. 4 ergänzt. Danach kann der Anwalt einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Insoweit ergibt sich aus Abs. 4, dass er sämtliche Gebühren, deren Tatbestände ausgelöst worden sind, in voller Höhe li...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussichtliche gesetzliche bzw. vertragliche Vergütung (Nr. 1)

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 muss die Vereinbarung die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung enthalten, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen. Anzugeben ist also die Vergütung, für die der Rechtsanwalt das konkrete Mandat übernehmen würde, wenn kein Erfolgshonorar vereinbart worden wäre.[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im erstinstanzlichen Verfahren

Rz. 112 Wird ein Anwalt während des erstinstanzlichen Verfahrens bestellt oder beigeordnet, hätte er grundsätzlich nur einen Anspruch gegen die Landeskasse auf diejenige Vergütung, die ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung oder Beiordnung entstanden ist. Beispiel: Im dritten Hauptverhandlungstermin wird der Anwalt als Pflichtverteidiger bestellt. Die Grundgebühr sowie die Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Voraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 3 bezweckt den Ausgleich der zumeist asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Anwalt und Mandant hinsichtlich der Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtssache. Zugleich soll die Vorschrift etwaigen Beweisschwierigkeiten bei einem Streit über die vereinbarte Vergütung vorbeugen (siehe Rdn 6).[37] 1. Bestimmende Gründe (S. 1) Rz. 39 In der Vereinbarung si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Anrechnung

Rz. 12 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein (Pauschal- oder Stunden-)Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung erhalten, greift die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 nicht ein.[4] Denn die Anrechnung wird in VV Vorb. 3 Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2" beschränkt. Schließt der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 22 Hinsichtlich der Kostenerstattung bei der Beauftragung mehrerer Anwälte gilt § 91 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 und 2 ZPO. Soweit der Mandant mehrere Anwälte in verschiedenen Funktionen beauftragt hat, also Prozessbevollmächtigter/Verkehrsanwalt, Prozessbevollmächtigter/Terminsvertreter o.Ä., wird auf die Kommentierung der entsprechenden Vergütungsvorschriften (VV 34...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 4. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 222 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der VV 2300 nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen. Rz. 223 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 21 Die Höhe der Grundgebühr beläuft sich für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 396 EUR, die Mittelgebühr beträgt 220 EUR. Rz. 22 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 176 EUR. Rz. 23 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 495 EUR; die Mittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 81 In folgenden Fallkonstellationen ist die Erstattung der Hebegebühr bejaht worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 40 Die Bedeutung der Angelegenheit ist als subjektives Merkmal aus der Sicht des Auftraggebers zu ermitteln.[89] Dabei ist neben der tatsächlichen und rechtlichen Bedeutung auch auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ideellen Auswirkungen des Ausgangs der Angelegenheit abzustellen. Es kommt auf die individuelle Bedeutung für den Auftraggeber an, da der Anwalt f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebührenbemessung bei verkehrsrechtlichen Mandaten

Rz. 154 Für die Praxis ist – soweit der Anwalt sich nicht an angebotene Abrechnungsgrundsätze der Versicherer gebunden hat – folgendes zu beachten: Soweit die Gerichte teilweise eine nicht näher begründete 1,3-Geschäftsgebühr unbeanstandet lassen, nur weil sich die Tätigkeit auf einen Verkehrsunfall bezog, wird dies im Wesentlichen damit begründet, dass Verkehrsunfälle ein M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hinweisgeber

Rz. 61 Die Erteilung des Hinweises obliegt dem Rechtsanwalt, der den Auftrag i.S.d. § 49b Abs. 5 BRAO übernimmt. Regelmäßig unproblematisch ist die Person des Hinweisgebers bei einer Einzelkanzlei. Rz. 62 Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten ist hingegen zu differenzieren. Ist der übernehmende Anwalt in einer bloßen Bürogemeinschaft tätig, trifft ihn...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / D. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 19 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 16 Bei den, dem Verteidiger abgetretenen Forderungen muss es sich um Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO handeln. Rz. 17 Zwar ist die frühere Klammerdefinition in § 96a BRAGO, die auf §§ 464b, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO hinwies, weggefallen. Eine inhaltliche Änderung ist damit jedoch nicht verbunden. Insbesondere wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsvertreter neben Hauptbevollmächtigtem

Rz. 101 In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH versucht die Erstattungsfähigkeit und damit Notwendigkeit der Kosten eines Terminsvertreters in den Griff zu bekommen. Hierzu hat der BGH entschieden, dass einerseitsmehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfasste Beschwerdeverfahren

Rz. 11 VV 3500, 3513 sind aber in folgenden Fällen (Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen) anzuwenden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 53 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung.[28] Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimileste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Recht auf Vorschuss

Rz. 25 Die Vorschrift des § 9 gewährt dem Anwalt ein Recht auf Vorschuss. Er ist dagegen nicht verpflichtet, Vorschuss zu verlangen. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss fordert, liegt vielmehr in seinem Ermessen. Grundsätzlich sollte der Anwalt von seinem Recht auf Vorschuss Gebrauch machen. Er sichert damit seine Gebührenansprüche sowohl gegen eine mögliche spätere Za...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nachweis der Abtretung

Rz. 31 Weitere Voraussetzung nach S. 2 ist, dass zum Zeitpunkt der Aufrechnung (gemeint also der Aufrechnungserklärung) in den Akten vorliegen muss. Wird eine nur vom Mandanten unterschriebene Abtretungserklärung vorgelegt, ist dies zwar keine "Urkunde über die Abtretung", aber auch dann ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigung des früheren Auftrags seit mehr als zwei Kalenderjahren – § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 32 Eine Ausnahme gilt nach § 15 Abs. 5 S. 2, wenn seit Erledigung des früheren Auftrags mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. Dann kann z.B. das der Hauptsache nachfolgende Überprüfungsverfahren gem. § 120a ZPO entgegen § 16 Nr. 2, 3 eine neue Angelegenheit bilden, wenn das Überprüfungsverfahren später als zwei Kalenderjahre nach Erledigung der Hauptsache beginnt.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Volle Verfahrensgebühr

Rz. 11 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nach VV 3206 zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Zum Anwendungs- und Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr siehe die Kommentierung zu VV Vorb. 3 Abs. 2. Rz. 12 Soweit sich die Parteien nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können, erhöht sich die Gebühr aus VV 3206 gemäß VV 3208 auf 2,3....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einheitlicher Auftrag

Rz. 25 Erste Voraussetzung, die Tätigkeit des Anwalts einer einzigen Angelegenheit zuzuordnen, ist, dass ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Das wiederum ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn der Anwalt von einem Mandanten einen konkreten Auftrag erhält, hinsichtlich eines bestimmten Gegenstandes tätig zu werden. Darüber hinaus kann aber auch dann noch ein einheitlicher Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 117 Gegenüber dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten ist § 10 nicht anzuwenden, es sei denn, es besteht ausnahmsweise ein Direktanspruch. Der Versicherer kann allerdings die Zahlung verweigern, solange ihm nicht nachgewiesen ist, dass dem Auftraggeber eine Berechnung vorgelegt worden ist,[111] es sei denn, dieser hat auf eine Rechnung verzichtet. Der Versicherer schul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Meldeamtskosten etc.

Rz. 57 Zuletzt stellt sich die Frage, wie es sich bei den Kosten für Meldeamts-, Gewerbeamtsanfragen oder Handelsregister- oder Grundbuchauszüge verhält. Meines Erachtens kommen hier beide Möglichkeiten in Betracht. Der Anwalt kann solche Auskünfte in eigenem Namen einfordern oder (ausdrücklich) im Namen des Auftraggebers. In der Praxis werden solche Auskünfte in der Regel v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 110 Zusätzlich zur Verfahrens- und Terminsgebühr kann auch noch eine Einigungsgebühr entstehen. Die Einigungsgebühr ist eine allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (VV Vorb. 1). Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob sich die Parteien nur über die anhängigen Ansprüche (1,0) einigen oder auch über weitergehende nicht anhängige Gegenstände (1,5)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 2 Social Media: Wie umsetzen?

Oft ist der Entschluss, Social Media Kanäle für die Kanzlei anzulegen, schnell gefasst – und leider oft auch genauso schnell wieder verworfen, wenn man an das Thema ohne passende Strategie herangeht. Meist liegt das schnelle Scheitern an dem Fehlschluss, dass es reichen würde, sich ruckzuck in allen sozialen Medien einen Account anzulegen. Denn ja: So eine Anmeldung ist in d...mehr

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gegenstandswert der Anfechtung eines Leasingvertrages Die Entscheidung des Gerichts ist zutreffend. Bereits in den ersten Semestern weist die Lehre darauf hin, dass es sich bei Leasingverträgen um die mietähnliche Ausgestaltung der Gebrauchsüberlassung einer Sache handelt. An einem Leasingvertrag sind jedoch regelmäßig 3 Parteien beteiligt, der Leasingnehmer, der Leasinggeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Keine Hinweispflicht

Rz. 19 Ein Rechtsanwalt ist dagegen nicht verpflichtet, einen Mandanten, der ihn zu einer Beratung aufsucht, auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen, wenn er ohne Vorschuss tätig wird und bereit ist, seinen Vergütungsanspruch vom Eingang einer ihm als sicher hingestellten, die Hilfsbedürftigkeit des Mandanten beseitigenden Leistung eines Dritten an den Mandanten (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abtretung an Rechtsanwälte und Nicht-Rechtsanwälte

Rz. 27 Den Festsetzungsantrag kann nach Abtretung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse durch den beigeordneten oder bestellten bzw. den im Wege der Prozesskostenhilfe zugezogenen (§§ 397a Abs. 2, 406 Abs. 3 Nr. 2 StPO) Rechtsanwalt (Zedent) nur der neue Rechtsanwalt (Zessionar) stellen.[45] Der Rechtsanwalt, an den der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse abgetr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitteilung

Rz. 82 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten daher zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist dagegen nicht erforderlich.[67] Rz. 83 Die Übersendung per Telefax dürfte wohl ebenfalls nicht ausreichen.[68] Rz. 84 Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 10 Der Rat oder die Auskunft darf nicht in Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit stehen (Anm. Abs. 1 zu VV 2501). Die Abgrenzung der Beratung von der Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungsgebühr von einer Geschäftsgebühr VV 2503 ist im Einzelfall schwierig. Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorlage der Einwilligung und der Abtretungsunterlagen

Rz. 29 Auf ein Einverständnis bzw. die Einwilligung der Staatskasse in die Abtretung kommt es nicht an, sondern auf die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten in die Abtretung des gegen die Staatskasse gerichteten Vergütungsanspruchs.[52] Aus der Abtretung muss sich aber ergeben, dass der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch durch den beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kompletter oder teilweiser Ausdruck (Vorauswahl)

Rz. 90 Bei der Prüfung der Erforderlichkeit eines kompletten Ausdrucks einer elektronischen Akte ist zu berücksichtigen, dass es gerade in aus mehreren Zehntausend Seiten bestehenden Umfangsverfahren ausgeschlossen ist, mit dem vollständigen Ausdruck der Akte im Hauptverhandlungstermin oder bei den Besprechungen mit dem Mandanten zu arbeiten. Hier wird der Rechtsanwalt ohneh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Angelegenheit und Gegenstand (Abs. 1)

Rz. 3 Das Gesetz definiert die für den Anwalt im Mehrpersonenverhältnis typischerweise anfallende Mehrarbeit über die Begriffe "Angelegenheit" und "Gegenstand", mit denen das Auftragsvolumen erfasst werden soll. Hiernach lässt sich bei Wertgebühren (§ 13) eine dreistufige Vergütungsregelung aufzeigen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausübung und Begründung der Bestimmung

Rz. 77 Die Ausübung der Bestimmung nach Abs. 1 erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Mandanten, indem der nach Ansicht des Anwalts angemessene Gebührensatz (bei Satzrahmengebühren) oder Gebührenbetrag (bei Betragsrahmengebühren) gemäß § 10 abgerechnet wird. Tritt der Anwalt mit wirksamer Zustimmung seines Mandanten Vergütungsansprüche an einen Dritten ab, so kann er an diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Privilegierter Personenkreis

Rz. 16 Verfassungsrechtlich geboten ist mithin der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar für den mittellosen Auftraggeber, der von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen ist. Er ist auf die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung zwingend angewiesen, um seine Rechte überhaupt geltend machen zu können. Der unbemittelte Rechtsuchende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere Auftraggeber

Rz. 14 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich gemäß VV 1008 nur die Mahnverfahrensgebühr nach VV 3305 um je 0,3 pro weiteren Auftraggeber, nicht aber auch die Verfahrensgebühr der VV 3308 (Anm. S. 2 zu VV 3308). Dadurch wird deutlich, dass lediglich die Erhöhung bei zwei aufeinander aufbauenden Verfahrensschritten ausgeschlossen werden soll.[15] Eine dop...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Eigenes Rechtsmittel

Rz. 133 Einigkeit besteht nur insoweit, als die Einlegung des eigenen Rechtsmittels durch die Gebühren des vorangegangenen Rechtszugs abgegolten wird. Konsequenterweise zählt dann auch die Beratung über die Möglichkeit und die Zweckmäßigkeit eines eventuellen – also noch nicht eingelegten – Rechtsmittels ebenfalls zum vorangegangen Verfahren und wird durch die dortigen Gebüh...mehr