Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Voraussetzungen

Rz. 160 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[358] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[359] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblic...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 51 Unter Beachtung der Regelungen in §§ 3a ff. RVG ist gerade bei erbrechtlichen Mandaten zu überlegen, inwieweit dem Mandanten der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorgeschlagen werden sollte. Praxishinweis Nach § 3a RVG wird nunmehr einheitlich für die Vergütungsvereinbarung die Textform gemäß § 126b BGB verlangt. Eine Ausnahme bildet nach § 3a Abs. 1 S. 4 RVG die...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 4. Besonderheiten bei Berufsausübungsgemeinschaften

Rz. 83 Soweit ein Anwalt aufgrund Vorbefassung in derselben Sache nicht tätig werden darf, gilt dies auch für die weiteren mit ihm in Berufsausübungsgemeinschaft tätigen Anwälte (§ 43a Abs. 4 S. 2 BRAO) und auch für individuell erteilte Mandate (§ 3 Abs. 3 S. 2 BORA).[82] Hierunter fallen unabhängig vom Innenverhältnis Sozien, Angestellte oder freie Mitarbeiter, nicht aber B...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Bis zur Teilung

Rz. 60 Bis zur Teilung (Auseinandersetzung) des Nachlasses haften die Erben als Gesamtschuldner grundsätzlich in voller Höhe, können aber die Befriedigung aus dem Eigenvermögen verweigern (und haften dann ausschließlich mit dem Nachlass), §§ 2058, 2059 Abs. 1 S. 1 BGB.[147] Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, ob er Gesamtschuld- oder Gesamthandsklage erhebt.[148] "Geteilt" ist ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Berücksichtigung möglicher Entwicklungen

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens im Auge behalten. In personeller Hinsicht ist darauf zu achten, dass das Vermögen nicht einseitig einem Ehegatten zugeordnet ist. Es besteht sonst die Gefahr, dass erbschaftsteuerliche Freibeträge verschenkt werden. Ferner sollte gerade bei größeren Vermögen darauf geachtet werden, dass Vermögen vorhanden ist...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VI. Mitwirkung bei Auseinandersetzung

Rz. 333 Praxishinweis Wirkt der Anwalt bei der Auseinandersetzung mit, muss er seinen Mandanten über die Gefahren einer Teilauseinandersetzung (s. Rdn 201) informieren. Unter Umständen wird dabei übersehen, dass noch Verbindlichkeiten bestehen, für die dann der eigene Mandant evtl. unbeschränkt haftet, während der "andere" Miterbe vermögenslos geworden ist und der Nachlass n...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Widerrufsbelehrung

Rz. 56 Erfolgt der Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB außerhalb der eigenen Kanzleiräume (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB), hat der Rechtsanwalt das gesetzliche Widerrufsrecht zu berücksichtigen, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind ein Verbraucher und ein Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Vertrags g...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 162 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Aufhebung gem. § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant "etwas ...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / a) Abgeltungsbereich

Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Beginn des Revisionsverfahrens (s. III., 1.). Auch die Ber...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 4. Ermittlung testamentarischer Verfügungen

Rz. 33 Bei der Beratung eines Mandanten vor dem Erbfall, und zwar in den Fällen der gestaltenden Beratung, bedarf es zwingend der Ermittlung des Vorliegens bereits vorhandener testamentarischer Verfügungen des Erblassers sowie der Beachtung der sich hieraus möglicherweise ergebenden Verfügungsbeschränkungen des Mandanten. Rz. 34 Während bereits im Rahmen der Erfassung der Ver...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Interessenkollision

Rz. 326 Wird eine Erbengemeinschaft vertreten, hat der Anwalt größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dass er nicht einmal in den Verdacht des Parteiverrats gerät. Das Risiko der Interessenkollision bei der Vertretung mehrerer Personen einer Erbengemeinschaft ist immens. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung vieler Rechtsanwälte ist der Gleichlauf der Interessen der Ausn...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das erbrechtliche Mandat unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Mehrzahl der sonst üblicherweise einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übertragenen Mandate. In der Regel steht nicht nur ein einzelner eng eingegrenzter Lebenssachverhalt, wie z.B. eine Forderung, ein Verkehrsunfall oder ein vertraglicher Anspruch im Streit. Vielmehr ist Grundlage der anwaltlichen T...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 90 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.H.v. 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,75.[24...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / III. Ausschlagung, §§ 2306, 2307 BGB

Rz. 166 Schlägt der Bedachte aus, verliert er grundsätzlich auch seinen Pflichtteil, außer es liegen Ausschlagungsgründe nach §§ 1371, 2306 oder 2307 BGB vor.[303] Rz. 167 Praxishinweis Der Anwalt begeht einen Beratungsfehler, wenn er dem Mandanten anrät, eine Ausschlagung zu erklären, weil dem Mandanten weniger als der Pflichtteil zugewandt wurde. Vielmehr ist der Mandant da...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Zeittaktklausel

Rz. 72 Der Rechtsanwalt muss für eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit festgelegen, nach der im Einzelfall abgerechnet werden soll. Bei einer Abrechnung nach Stunden sollte festgelegt werden, wie viele Minuten eine Stunde als Abrechnungseinheit besitzt und welche Zeiteinheit berechnet werden soll, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter einer Stu...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Fiktives Vermögen

Rz. 17 Unter fiktivem Vermögen sind sog. Vorempfänge zu verstehen. Der Berater muss unbedingt feststellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant und sein Ehegatte an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen haben. Zum einen spielen diese im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge zur Ausgleichung (§§ 205...mehr

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AGS 12/2023, Die Prüfung na... / 1. Einführungsbeispiel

Beispiel Rechtsanwalt R wurde vom Mandanten M beauftragt, einen Mahnbescheid i.H.v. 15.000,00 EUR zu beantragen. Bevor jedoch der Mahnbescheid beantragt werden konnte, zahlt der Gegner 5.000,00 EUR an M. Wegen des Restbetrages wird das Mahnverfahren eingeleitet. Durch die Beauftragung des Rechtsanwalts im Mahnverfahren entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV. Der Gegenstand...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / F. Aufbewahrung bzw. Registrierung

Rz. 34 Die Patientenverfügung sollte in Absprache mit den nächsten Angehörigen und dem Vorsorgebevollmächtigten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Personen sollten nicht nur von der Existenz der Patientenverfügung Kenntnis haben, sondern auch von deren Inhalt, da § 1828 Abs. 2 BGB bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB oder der Behandlun...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / E. Mandatsbeendigung

Das Mandat kann durch Erledigung oder aber durch Kündigung sein Ende finden. Wird das Mandat durch den Rechtsanwalt oder aber durch den Mandanten durch Kündigung beendet, bestehen Nachwirkungspflichten aus dem bestehenden Mandatsverhältnis.[32] In diesem Sinne muss der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Hinweis auf die beschränkte Erstattungspflicht

Rz. 55 Die Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, § 3a Abs. 1 S. 3 RVG. Durch die Hinweispflicht soll gewährleistet werden, dass dem Mandanten deutlich vor Augen geführt wird, dass e...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 289 Da durch die Anordnung der Nachlassverwaltung der Erbe die Verfügungsbefugnis über den Nachlass verliert, wird sich dieser i.d.R. gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung zur Wehr setzen, gerade dann, wenn er den Nachlass zur Eigenschuldentilgung benötigt. Sofortige Beschwerde eines Erben gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung kann nur darauf gestützt werden, d...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 6. Haftzuschlag

Befindet sich der Mandant des Rechtsanwalts im Revisionsverfahren oder während eines Teils des Revisionsverfahrens nicht auf freiem Fuß, werden auf die jeweiligen Gebühren Haftzuschläge gewährt, soweit diese vorgesehen sind (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Es gelten die allgemeinen Regeln.[69]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Einleitung der Nachlasspflegschaft

Rz. 252 Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165] Rz. 253 Muster 12.19: Antrag eines Nachlassgläubigers auf ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / f) Schadensersatzpflicht

Rz. 18 Der Mandant ist auf jeden Fall auf die Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO hinzuweisen. Danach ist die Partei, die die Anordnung erwirkt hat, die später nach §§ 926 Abs. 2 oder 942 Abs. 3 ZPO aufgehoben wurde, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel entsteht oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leis...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Vergütung bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 104 Der Rechtsanwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an die Errichtung...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Wünsche und Absichten des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten folgende Kriterien im Vordergrund:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 7. Sittenwidrigkeit und Angemessenheit

Rz. 62 Die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung im zivilrechtlichen Sinne nach § 138 BGB ist von der Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung im Sinne von § 3a Abs. 2 RVG abzugrenzen. Führt die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung zu deren Nichtigkeit, kommt es bei einer unangemessenen Vergütung lediglich zu deren Herabsetzung.[157] Die Abgrenzung kann anh...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Einleitung

Rz. 2 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. In der alltäglichen Praxis ist es vielen Rechtsanwälten gerade bei der Vertretung von erbrechtlichen Mandanten nicht bewusst, dass eine Interessenkollision vorliegt, welche den Rechtsanwalt dazu zwing...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / III. Auswirkungen im Alltag des Familienanwaltes

Nicht selten stehen wir vor der Situation, dass eine Mandantin/ein Mandant unmittelbar nach einer Trennung um Rechtsrat bittet, welche Rechte/Pflichten und/oder Ansprüche er/sie hat (Zitat: "Was steht mir zu?"). Entwickelt sich aus der umfassenden Beratung der Auftrag zur zunächst außergerichtlichen Vertretung, liegen nach der Rechtsprechung des BGH alle Kriterien für eine A...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Ermessensprüfung des Nachlassgerichts

Rz. 430 Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – In dem Nachlassverfahren des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________ Az.: _________________________ Namens und in Vollmacht des Miterben _________________________ nach dem ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / I. Testierfähigkeit

Rz. 36 Grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit eines jeden Testaments ist die Testierfähigkeit, die in § 2229 BGB geregelt ist. Hierunter ist die Fähigkeit zu verstehen, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.[12] Erforderlich ist hierfür die Einsicht des Erblassers in die Tragweite und Bedeutung seines Handelns. Er muss also zum einen verstehen...mehr

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AGS 12/2023, Keine Beschwer... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Frankfurt ist zuzustimmen. Es ist schon verwunderlich, warum hier die Prozessbevollmächtigte der Kläger die Streitwertbeschwerde im Namen ihrer Mandanten eingelegt hat. An sich hätte sie wissen müssen, dass nach allgemeiner Auffassung in Rspr. und Lit. die Erhebung einer Streitwertbeschwerde der Partei, mit der eine Erhöhung des Streitwertes begehrt ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 67 Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er beispielweise für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insgesamt 1.5...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 13 Die Vertretung von widerstreitenden Interessen kann für den Rechtsanwalt ein ganzes Bündel von Rechtsfolgen auslösen. Neben der Beendigung des Mandats können strafrechtliche, berufsrechtliche, verfahrensrechtliche und gebührenrechtliche Konsequenzen drohen. Rz. 14 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus d...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 78 Auch bei der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ist das Entstehen einer Interessenkollision nicht auszuschließen. Zwar besteht zwischen Pflichtteilsberechtigten, die jeweils durch eine testamentarische Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, regelmäßig Einvernehmen hinsichtlich des Vorgehens gegen den/die Erben, jedoch kann sich auch hier wegen nac...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Allgemeines

Rz. 304 Es ist die “hohe Kunst der Testamentsgestaltung die vielfältigen Problembereiche der Erbengemeinschaft durch weitblickende Regelungen nach Möglichkeit vollständig zu "neutralisieren".[586] Hierfür muss der Anwalt sich zunächst ein genaues Bild über die familiären Beziehungen seines Mandanten machen. Dies bedeutet nicht lediglich die Feststellung der familienrechtlich...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 283 Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Zu beachten sind ggf. Formvorschriften, die sich bei der Übertragung einzelner Nachlassgegenstände im Rahmen der Auseinandersetzung ergeben.[554] Es liegt jedoch auf der Hand, dass in der Praxis schon aus Beweisgründen mindestens die Schriftform vorzu...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / C. Vor- und Nachteile der Ausschlagung

Rz. 21 Läuft die Ausschlagungsfrist noch und droht der Nachlass überschuldet oder zumindest wertlos zu sein, geht die Praxis in der Regel den Weg der Ausschlagung. Dies ist das Mittel, zu dem wohl die meisten Rechtsanwälte raten und den die meisten Mandanten wählen. Der Vorteil dieses Vorgehens ist nicht zu leugnen: Der Mandant hat mit der Abwicklung des Nachlasses und der H...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 34 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[78] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend zu ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 311 Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Sohn des Erblassers. Es ist derzeit ungeklärt, wer Erbe ist. Unser Mandant ist aufg...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / F. Zusammenfassung

Rz. 176 "Nach der Lektüre wird man freilich jedem Erblasser von der Verwendung dieses Rechtsinstituts noch dringender abraten als zuvor."[214] Die Problematik der Vor- und Nacherbschaft liegt in der Praxis weniger in der Gestaltungsberatung als im Umgang mit privatschriftlichen Testamenten, die oft – ohne dass die Erblasser es wussten – Vor- und Nacherbschaft mit Bedingungen ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Antrag des Erben auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 286 Wenn nach eingehender Beratung ein Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt werden soll (es empfiehlt sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Mindeststreitwert und zusätzlicher Stundenvergütung), sollte der Mandant (Antragsteller) nachweislich auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen werden, bevor der Antrag gestellt wird. Es ist darauf hi...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / B. Ausgangslage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[4] und der Instanzgerichte[5] ist der Rechtsanwalt grundsätzlich zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet. Unkundige muss er über die Folgen ihrer Erklärungen belehren und vor Irrtümern bewahren.[6] Anderes gilt nur, soweit der Mandant eindeutig zu erkennen gibt, "dass er d...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Siegelung

Rz. 310 Wenn mit einer schnellen Lösung der Erbfolge zu rechnen ist, sollte zur Kostenminimierung statt eines Antrags auf Anordnung der Nachlasspflegschaft die Siegelung beantragt werden. Muster 12.35: Antrag auf Siegelung Muster 12.35: Antrag auf Siegelung An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _____...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mit dieser Entscheidung liegt die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Problematik vor. Nicht nur das ist zu begrüßen, sondern auch die Auffassung des OLG in der Sache, die i.Ü. so oder ähnlich auch noch vom LG Duisburg (NZV 2018, 291) und LG Rostock (DAR 2017, 400; vgl. auch Niehaus, in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., 2021, Rn 2...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / a) Abgeltungsbereich

Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4132 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV).[36] Finden während des Revisionsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung, entsteht dafür neben der Te...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Miterbe ist Gläubiger

Rz. 190 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben: Rz. 191 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurt...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 183 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein.[430] Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wenn die Beschränkung seiner Haftu...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 80 Für den Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, mit dem Mandanten im Ausnahmefall unter den Voraussetzungen von § 4a RVG eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.[221] In erster Linie soll mittellosen Auftraggebern, die von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen sind, der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar ermöglicht werden....mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Beauftragung durch eine Erbengemeinschaft

Rz. 77 Nicht selten wird der Rechtsanwalt durch mehrere Erben beauftragt, sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu unterstützen. Eine gleiche Situation ergibt sich bei der Beauftragung des Rechtsanwalts zur Vertretung mehrerer Erben gegen einen Testamentsvollstrecker. Auch wenn in derartigen Situationen häufig gerade zu Beginn des Mandats durchaus Einvernehmen zwischen den...mehr