Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 03/2024, Zusätzliche Ve... / II. Mitteilung vom Tod ist keine Mitwirkung

Das AG hat das Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen. In Lit. und Rspr. sei umstritten, ob eine Gebühr nach Nr. 4141 VV nach dem Tod eines Mandanten grds. noch anfallen könne. In von dem Verteidiger zitierten Entscheidung des LG Leipzig (Beschl. v. 19.6.2020 – 2 Qs 8/20, StraFo 2020, 395 = AGS 2020, 507 = RVGreport 2020, 389) werde die Ansicht vertreten, dass der Anfal...mehr

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AGS 03/2024, Absehen von Ma... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Zusätzlichen Gebühr Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der Rspr. der OLG und LG zum Entstehen der Nr. 4142 VV in den "Beratungsfällen". Stand der Rspr. insoweit ist, dass die Gebühr Nr. 4142 VV immer entsteht, wenn eine Beratung des Mandanten nahe gelegen hat. Und das kann sich nicht nur aus einem ggf. vorliegenden Einziehungsantrag der Staatsanwalts...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 1 Einleitung

Rz. 1 Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Vorstellungen vor Augen. Diese lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker[1] übertragen wird. In der Anordnung einer Testamentsvollstreckung offenbart sich das Bedürfnis des Erblassers noch nach seinem Tode Einfluss auf...mehr

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FF 03/2024, Psyche trifft auf Justitia: Wie kann man der Mandantschaft da noch helfen?!

27. Studienreise nach Griechenland 15. bis 22.5.2024 Argiris Balomatis Wir alle kennen die Situationen im familienrechtlichen Mandat. Eher früher als später werden wir gefragt: Und was kommt am Ende dabei raus? Beim munteren Zahlenspiel im Unterhalt oder bei der Zugewinnberechnung mögen wir uns in der Lage sehen, diese Frage einigermaßen konkret beantworten zu können. In Kinds...mehr

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AGS 03/2024, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

Die Mitteilung des Todes des beschuldigten Mandanten durch den Verteidiger führt nicht zum Anfall der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV. AG Cham, Beschl. v. 23.1.2024 – 2 Ls 506 Js 4996/23mehr

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AGS 03/2024, Zeitlicher Umf... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Die Entscheidung des LSG München gibt Anlass, auf einige Verfahrensmängel hinzuweisen. Ausweislich der Beschlussgründe hat das SG Landshut mit Beschl. v. 28.4.2020 die Erinnerung des Vertreters der Staatskasse, die gegen die Festsetzung der Dokumentenpauschale durch den UdG gerichtet war, zurückgewiesen und die aus der Staatskasse zu zahlenden Fotokop...mehr

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AGS 03/2024, Absehen von Ma... / Leitsatz

Auch wenn die Staatsanwaltschaft in ihrer Abschlussverfügung erklärt hat, von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung abzusehen, macht das eine Beratung des Mandanten im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung nicht überflüssig, sodass eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV entsteht. LG Chemnitz, Beschl. v. 5.1.2024 – 4 Qs 348/23mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / I. Wozu führt der Arbeitsunfall?

Der Arbeitsunfall führt für den Geschädigten dazu, dass zunächst einmal die Berufsgenossenschaft für sämtliche unfallrelevanten Leistungen zuständig ist. Daraus folgt beispielsweise die alleinige Zuständigkeit für:mehr

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AGS 03/2024, Entwurf eines ... / IV. Notwendigkeit der Neufassung

Die Neuregelung ist überfällig. Derzeit muss der Anwalt dem Mandanten nach § 10 Abs. 1 RVG noch eine eigenhändig unterschriebene Rechnung zukommen lassen, also in der Form des § 126 BGB. Alternativ ist die Übersendung per qualifizierter elektronischer Signatur möglich (§ 126a Abs. 1 BGB), wovon in der Praxis allerdings kaum Gebrauch gemacht wird. In Zeiten der Digitalisierung...mehr

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AGS 03/2024, Tagung der Geb... / 1. Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung

Im Rahmen der Tagung berichtete der Vorsitzende des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer über den aktuellen Stand der Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung in der laufenden, 20. Legislaturperiode.[2] Gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen Katalog mit Vorschlägen zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergüt...mehr

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AGS 03/2024, Fortführung de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Angesichts der vom KG mitgeteilten Verfahrensumstände liegt sicherlich ein in der Sache unbefriedigendes Ergebnis vor. An dem führt aber wegen der Regelung in § 402 StPO kein Weg vorbei. 2. Zutreffend ist auch die Auffassung des KG, wonach die Vertretungsvollmacht über den Tod des Mandanten hinaus fortwirkt. Das ist in der Vergangenheit in der Rspr. zum Teil anders gesehen...mehr

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AGS 03/2024, Die anwaltlich... / III. Beginn und Ende des Rechtsbeschwerdeverfahrens

Das Rechtsbeschwerdeverfahren beginnt mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde nach § 341 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG. Die Einlegung der Rechtsbeschwerde selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges.[6] Jede danach für den Mandanten erbrachte ...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / I. Einleitung

Neben der Ermittlung und Darstellung des korrekten materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstabs[1] stellt der Sachvortrag das Herzstück der anwaltlichen Tätigkeit in einem familienrechtlichen Verfahren dar. Inhaltlich hat sich der Sachvortrag nach den einschlägigen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsnormen zu richten. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens stellt das Ve...mehr

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AGS 03/2024, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des (inzwischen verstorbenen) Beschuldigten. Nach Einstellung des Verfahrens nach § 206a StPO wegen des Todes des Mandanten hat der Pflichtverteidiger gegenüber der Staatskasse seine Gebühren geltend gemacht. U.a. hat er auch die Festsetzung einer Zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV beantragt. Zur Begründung hatte er darauf verwiesen, dass...mehr

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zfs 03/2024, Fortwirkung de... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen eines fahrlässigen qualifizierten Rotlichtverstoßes in Tateinheit mit fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeldbescheid über 250 EUR mit Fahrverbot. Hiergegen hat der Betroffene form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Nach Aussetzung der Hauptverhandlung hat das zust...mehr

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zfs 03/2024, Anfall und Ers... / Leitsatz

1. Dem in der mündlichen Verhandlung vertretungsbereit anwesenden Verfahrensbevollmächtigten fällt eine Terminsgebühr auch dann an, wenn die Sache vom Gericht trotz zuvor erfolgter Antragsrücknahme aufgerufen worden ist, weil das Gericht von der Rücknahme keine Kenntnis hatte. 2. Ob sich diese Terminsgebühr nach dem Hauptsachewert oder nur nach dem Kostenwert berechnet, kann ...mehr

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zfs 03/2024, Anfall und Ers... / 2 Aus den Gründen: II. …

…“ Die gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 104 Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen gemäß §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ist eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG angefallen. Die Terminsgebühr in Zivilverfahren entsteht nach Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für die Vertretung i...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 10 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 10. 1.2024 – XII ZB 510/23 Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann unverschuldet an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt hat. Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunä...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr i... / II. Besonderer Umfang / besondere Schwierigkeit

Das OLG geht unter Hinweis auf seinen Beschl. v. 9.8.2022 (AGS 2022, 405) von einem "besonderen Umfang" des Verfahrens aus. Es bedürfe keiner näheren Ausführungen, dass vorliegend ein solcher Fall gegeben sei und die gesetzlichen Gebühren von 122.911,00 EUR nicht hinreichend seien: 253 Band Stehordner Ermittlungsakten und sieben Nachlieferungen mit 27 Band Akten, 38 Band Ger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Praxishinweise

Rz. 145 [Autor/Stand] Anzeichen für einen Verdacht, den der Prüfer hegt, können unvorhergesehene und nicht näher erklärbare Prüfungsunterbrechungen sein. Hier sollte sich der Stpfl. fragen, was zuletzt Prüfungsgegenstand war. Dann kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens unmittelbar bevorstehen, möglicherweise droht auch das Erscheinen der Steufa. Rz. 146 [Autor/Stand]...mehr

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ZErb 03/2024, Rezensionen

Praxiskommentar ErbStG und BewG Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) 4. Auflage 2022 1.896 Seiten, 179 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1 Die ersten steuerlichen Fragen der Mandanten rund um Schenkungen und Erbschaften betreffen regelmäßig die Besteuerung, deren Höhe aber ohne die Bewertung der zu übertragenden oder übergegangenen Vermögenswerte nicht ermittelt werden kann. Da...mehr

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zfs 03/2024, Strafrechtssch... / 2 Aus den Gründen: “…

a) Mit seinem Hinweisbeschluss vom 17.4.2023 hat der Senat ausgeführt: “Dem Kl. steht im Hinblick auf die streitgegenständliche Honorarforderung derzeit ("vorläufig") ein Anspruch auf Deckung zu. Es liegt ein Versicherungsfall vor (a), der geltend gemacht Anspruch ist nicht aufgrund des Vorliegens einer wissentlichen Pflichtverletzung (b) oder sonstigen Obliegenheitsverletzun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.3 Die Verprobung der Eingangsumsätze (Vorsteuerverprobung)

Neben der Verprobung der Umsatzsteuer für Ausgangsumsätze kommt der Verprobung der Vorsteuerbeträge ebenfalls eine große Bedeutung zu, obwohl diese in der Praxis häufig unterbleibt. Dies ist unverständlich, da ein falscher Vorsteuerabzug die gleichen Rechtsfolgen nach sich ziehen kann wie eine unrichtige Besteuerung der Ausgangsumsätze (Steuerverkürzung oder Steuerhinterzieh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.1 Vorgespräch mit dem Mandanten

Zunächst sollte der Mandant in einem Vorgespräch von der Notwendigkeit und der Bedeutung einer individuellen Nachfolgeregelung für den Fortbestand des Unternehmens überzeugt werden, indem er auf mögliche Konsequenzen einer fehlenden Regelung hingewiesen wird (z. B. Zerschlagung des Unternehmens mangels Nachfolger, erbrechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie, Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.3 Mandanten-Flyer

Die folgende Arbeitshilfe enthält einen Mustertext, mit dem der Steuerberater auf sein (neues) Beratungsangebot aufmerksam machen kann. Der Flyer kann individuell angepasst werden und enthält ein freies Feld für das Kanzleilogo. Auch wenn hier von einem Mandanten-Flyer die Rede ist, kann der Mustertext natürlich auch auf der Kanzlei-Homepage, als E-Mailing oder im Rahmen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.7 Notfallplan

Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.8 Honorargestaltung

Die steuerrechtliche Beratung anlässlich der Unternehmensnachfolge ist eine Vorbehaltsaufgabe i. S. d. StBerG, die nach der StBVV abzurechnen ist. Soweit daneben eine wirtschaftliche Beratung erfolgt, handelt es sich nicht um eine Vorbehaltsaufgabe i. S. d. StBerG. Honorare für wirtschaftliche Beratungen können daher frei vereinbart werden. Als Orientierungshilfe können Tage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

Zusätzliche Beratungsleistungen können als unselbstständiges Geschäftsfeld innerhalb der bestehenden Kanzlei oder durch Gründung einer rechtlich selbstständigen Beratungsgesellschaft angeboten werden. Wenn die Nachfolgeberatung innerhalb der bestehenden Kanzlei durchgeführt wird, verursacht dies die geringsten Zusatzkosten hinsichtlich Räumlichkeiten, Mitarbeitern und Versich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.4 Business Case

Die Frage, ob die Nachfolgeberatung für die Kanzlei wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich meist durch eine Schätzung des zukünftigen Honorarpotenzials beantworten. Praxis-Beispiel Honorarpotenzial abschätzen Eine Kanzlei betreut insgesamt 400 Mandanten. Bei 250 Mandanten handelt es sich um private Mandate. Damit verbleiben 150 betriebliche Mandanten, die potenziell für eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Die klassischen Tätigkeiten des Steuerberaters (Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung) verlieren durch die fortschreitende Digitalisierung teilweise deutlich an wirtschaftlicher Attraktivität. Die Erschließung neuer, lukrativer Beratungsfelder gewinnt aus Sicht vieler Kanzleien daher immer mehr an Bedeutung. Auch Mandanten erwarten von ihrem Steuerberater immer hä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3 Deliver: Marketing und Kommunikation

Bei den klassischen Dienstleistungen (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) muss der Mandant diese Leistungen zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Bei allen nichtsteuerlichen Beratungsleistungen besteht eine derartige Verpflichtung nicht. Die Nachfolgeberatung muss daher aktiv angeboten und "verkauft" werden. Als Einstiegsfragen z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.2 Benötigte Fähigkeiten

In der Kanzlei muss zunächst definiert werden, in welchem Umfang Mandanten bei Nachfolgeplanungen unterstützt werden sollen und welches Fachwissen dazu benötigt wird. Neben Kenntnissen über die steuerliche Behandlung von entgeltlichen und unentgeltlichen Unternehmensübertragungen sind insbesondere Kenntnisse des zivilrechtlichen Erbrechts und der Unternehmensbewertung erford...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.2 Dienstleistungsübersicht

Mit einer Dienstleistungsübersicht kann der Mandant das Beratungsangebot der Kanzlei auf einen Blick erkennen. Dienstleistungsübersichtmehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.3 Benötigte Ressourcen

Personelle Ressourcen Die Aneignung des erforderlichen Wissens und die Durchführung der betriebswirtschaftlichen Beratungen kann grundsätzlich durch den Kanzleiinhaber oder durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Es sollte jedoch eine Person dauerhaft und regelmäßig für diesen Aufgabenbereich zuständig sein, um die Routine zu entwickeln, die für eine rationelle Bearbeitung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.1 Analyse des Mandantenstamms

Der Steuerberater sollte zunächst anhand der Mandantenliste die beratungsrelevanten Mandate aus seinem Mandantenstamm ermitteln. Auswahlkriterien für eine Nachfolgeberatung sind insbesondere: Lebensalter des Mandanten Gesundheitszustand Vermögensverhältnisse Familiäre Verhältnisse Bankabhängigkeit des Mandantenbetriebs (Nachfolgeregelung = Ratingkriterium) Größe des Unternehmens u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.7 Haftung und Versicherung

Die Nachfolgeberatung eröffnet Steuerberatern nicht nur ein zusätzliches Tätigkeitsfeld, sondern vergrößert auch die zivilrechtlichen Haftungsrisiken. Daher ist es notwendig, mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung über Art und Umfang des Auftrags und über die Haftung für Beratungsfehler abzuschließen. Eine Haftungsbegrenzung kann durch vorformulierte Vertragsbeding...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.3 Auswahl des Nachfolgers

In vielen Fällen wird ein Familienangehöriger oder ein langjähriger Mitarbeiter des Mandanten als Nachfolger in Betracht kommen. In diesem Fällen ist die Gestaltung des Nachfolgekonzepts oft problemlos, da aufgrund des persönlichen Vertrauensverhältnisses Gestaltungen möglich sind, die unter fremden Dritten nicht gewählt würden. Wenn Familienangehörige oder bisherige Mitarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.2 Bestandsaufnahme im Mandantenbetrieb

Die Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts erfordert in den meisten Fällen zunächst eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der betrieblichen und persönlichen Verhältnisse des Mandanten. Die Daten der Bestandsaufnahme bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines individuellen Nachfolgekonzepts. Checkliste: Betriebliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse: Rechtsform Beteiligungsverhä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.3 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

Rz. 94 Wirtschaftsgüter (Gelder), die der Stpfl. mit der Verpflichtung erhält, sie an einen Dritten weiterzuleiten (durchlaufende Posten), gelangen wirtschaftlich nicht in das Vermögen des Stpfl. und sind daher nicht als Einnahmen zu erfassen[1], und zwar unabhängig davon, wann sie weitergeleitet werden (§ 4 EStG Rz. 300 und Rz. 502). Etwas anderes gilt nur, wenn noch nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beginn der sachlichen Gewer... / VII. Handlungsempfehlungen und Fazit

Als offensichtliche Handlungsempfehlung wäre zu raten, Kosten erst nach Eröffnung des Betriebs zu produzieren; im Fall des BFH vom 30.8.2022 also den Imbiss zu übernehmen, zunächst weiterzubetreiben, dann zu schließen und zu sanieren und im Anschluss wiederzueröffnen. Beachten Sie: Dies ist allerdings in den meisten Fällen praktisch nicht möglich. Verweis auf Äquivalenzprinzi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 6.1 Wer eine Berufshaftpflichtversicherung braucht

Diese Personen benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung: Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt jeder, der aufgrund seiner Berufsausübung Gefahr läuft, durch einen Beratungsfehler beim Kunden oder Mandanten einen Vermögensschaden zu verursachen. Das trifft zu bei den gängigen Beratungsberufen wie Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Wirtschaftsprüfer, Architekt usw. We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.1 Einstiegsfragen an den Mandanten

Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung oder bei der BWA-Besprechung sollten dem Mandanten eine oder mehrere der folgenden Fragen gestellt werden, um die Bedeutung und Notwendigkeit eines individuellen Kostenrechnungssystems zu verdeutlichen: Kennen Sie die Selbstkosten Ihrer Produkte? Kennen Sie die Selbstkosten einer Arbeitsstunde in Ihrem Unternehmen? Kennen Sie die Produkt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 3.3 Mandanten-Flyer

Die folgende Arbeitshilfe enthält einen Mustertext, mit dem der Steuerberater auf sein (neues) Beratungsangebot aufmerksam machen kann. Der Flyer kann individuell angepasst werden und enthält ein freies Feld für das Kanzleilogo. Auch wenn hier von einem Mandanten-Flyer die Rede ist, kann der Mustertext natürlich auch auf der Kanzlei-Homepage, als E-Mailing oder im Rahmen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 3.1 Analyse des Mandantenstamms

Eine Analyse des Mandantenstamms zeigt, welche Mandanten für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen in Betracht kommen und welches Umsatzpotenzial sich daraus für die Kanzlei ergibt. Analyse des Mandantenstammsmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.1.3 Durchführung der Kurzanalyse

Die Durchführung der Kurzanalyse kann in 3 Varianten erfolgen: Variante 1: Analyse durch den Steuerberater (mit anschließender Besprechung der Analyseergebnisse mit dem Mandanten) Variante 2: Analyse durch den Mandanten (anhand der vom Steuerberater zur Verfügung gestellten Checklisten und Arbeitshilfen) mit anschließender Besprechung der Analyseergebnisse durch Steuerberater ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 1.8 Honorargestaltung

Die betriebswirtschaftliche Beratung fällt nicht unter die Vorbehaltsaufgaben von Steuerberatern und damit auch nicht unter die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Honorare für betriebswirtschaftliche Beratungen können daher frei vereinbart werden. Als Orientierungshilfe können Tages- und Stundensätze von Unternehmensberatern herangezogen werden, die jedoch sehr weite...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

Betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen können als unselbstständiges Geschäftsfeld innerhalb der bestehenden Kanzlei oder über eine rechtlich selbstständige Beratungsgesellschaft angeboten werden. Wenn die betriebswirtschaftliche Beratung innerhalb der bestehenden Kanzlei durchgeführt wird, verursacht dies die geringsten Zusatzkosten hinsichtlich Räumlichkeiten, Mitarbeit...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 1.4 Business Case

Die Frage, ob zusätzliche Beratungsangebote für die Kanzlei auch wirtschaftlich sinnvoll sind, lässt sich meist durch eine Schätzung des zukünftigen Honorarpotenzials beantworten. Praxis-Beispiel Honorarpotenzial abschätzen Eine Kanzlei betreut insgesamt 400 Mandanten. Bei 250 Mandanten handelt es sich um private Mandate. Damit verbleiben 150 betriebliche Mandanten, die potenz...mehr