Rz. 5

Die Bearbeitung von Unternehmensnachfolgemandaten ist nicht zuletzt deshalb juristisch so anspruchsvoll, weil sie verschieden gelagerte Aspekte unterschiedlicher Rechtsgebiete betrifft. So spielen nicht nur erbrechtliche Fragen bei der Strukturierung der Nachfolge eine Rolle, sondern vor allem gilt es, auch gesellschafts-, familien- und steuerrechtliche Problemkreise in die Vermögensübergabe mit einzubeziehen.

 

Rz. 6

Neben den juristischen Erwägungen müssen auch betriebswirtschaftliche, unternehmerische und familiär-psychologische Belange berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, genauso wie bei jedem Vermögensnachfolgemandat, dem Mandanten anzuraten, die eigene Unternehmensnachfolgeplanung fortwährend auf ihre noch bestehende Kompatibilität mit der individuellen persönlichen und finanziellen Lebenssituation hin zu überprüfen. Die Faustregel in diesem Zusammenhang lautet, dass eine Überprüfung mindestens immer dann zu erfolgen hat, wenn sich entweder die äußeren juristischen Umstände ändern (z.B., wenn eine neue Steuergesetzgebung in Kraft tritt) oder wenn sich die inneren (familiären) Umstände gewandelt haben (z.B., wenn neue Familienangehörige hinzugeboren werden oder andere durch Tod oder Scheidung wegfallen).

 

Rz. 7

Am Beginn eines jeden Unternehmensnachfolgeberatungsmandats steht eine umfassende Bestandsaufnahme der persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten und der Ziele, die für den Mandanten bei der Vermögensnachfolgeplanung eine Rolle spielen.

 

Rz. 8

Vorgegangen werden kann nach folgender Checkliste:

Personen

Hier sind Fragen zur Staatsangehörigkeit, zum Familienstand (inkl. Güterstand), zu Wohnsitz und Aufenthaltsort und zu allen Familienangehörigen (insbesondere zu allen pflichtteilsrechtlichen Personen) aufzunehmen. Wichtig ist, auch vorverstorbene Personen zu verzeichnen, weil sich nur so ein umfassendes Bild ergibt und andernfalls Ansprüche dritter Personen leicht übersehen werden. Es empfiehlt sich hier überdies die Anfertigung eines Stammbaums.

Vermögen

Die Bestandsaufnahme des Vermögens sollte nach Betriebs- und Privatvermögen einerseits und sodann nach Aktiva und Passiva untergliedert werden. Auch eine Unterscheidung zwischen Mobilien und Immobilien empfiehlt sich. Wichtig ist bei Eheleuten zudem, jeweils exakt die Eigentumsverhältnisse an den einzelnen Vermögensgegenständen zu vermerken.

Verfügungen

Unter der Rubrik "Verfügungen" erfolgt eine chronologische Auflistung aller früheren Verfügungen von Todes wegen, aller Vollmachten (Generalvollmachten, Bankvollmachten, Handlungsvollmachten etc.) und sonstiger Verträge (Schenkungen, Gesellschaftsverträge, Verzichtsverträge etc.). In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten, ob wegen früherer Verfügungen von Todes wegen eine Bindungswirkung eingetreten und der Mandant in der neuerlichen Vermögensnachfolge tatsächlich frei ist.

Besonderheiten

Wichtig sind zudem die individuellen Besonderheiten des Mandats. Zu erfassen ist deshalb jeweils, in welchen rechtlichen, tatsächlichen und persönlichen Beziehungen der Mandant zu dritten Personen steht, ob z.B. pflichtteilsberechtigte Kinder Zuwendungen unter Ausgleichungs- oder Anrechnungsbestimmungen erhalten haben, oder auch, ob internationale Bezüge bestehen oder sonstige persönliche Belange eine Rolle spielen.

Ziele und Lösungsgedanken

Zu guter Letzt ist auszuführen, welche Ziele der Mandant bei der Vermögensnachfolge verfolgt. Das kann zunächst untechnisch geschehen. Wie eingangs bereits erläutert, ist bei der Erstellung der Entwürfe vor dem Hintergrund juristischer Erwägungen immer wieder zu überprüfen, ob die Ziele des Mandanten mit den vorgeschlagenen Lösungsmodellen in Einklang zu bringen sind, wo Konfliktsituationen entstehen und welchen Aspekten der Mandant nach juristischer Empfehlung den Vorzug gibt.

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