Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 02/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2023 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2024, 5 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2023 ergangenen Rspr. Der Stand des Beitrags ist Mitte Februar 2024. Hinweismehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / II. 2,5-Gebühr ist nicht unbillig

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch i.H.v. weiteren 1.642,32 EUR aus §§ 611 Abs. 1, 675 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsanwaltsvertrag zu. Der Kläger hat mit Kostennote v. 15.11.2021 eine 2,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 9.487,71 EUR berechnet. Die Rechtsschutzversicherung de...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / I. Rangverhältnis

Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe werden nur gewährt, wenn der Mandant die Kosten für eine anwaltliche Vertretung oder eine Prozessführung aus eigenem Einkommen nicht zahlen kann und wenn er kein Vermögen hat bzw. der Einsatz seines Vermögens ihm nicht zugemutet werden kann, s. § 1 BerHG für die Beratungshilfe, §§ 76, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114 Abs. 1, 115 A...mehr

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ZErb 02/2024, Der bedenkliche Erbe

Es gibt viele Fragen, an die der Berater in der Situation der Testamentsgestaltung bei der Sachverhaltsaufklärung denken muss. Die Frage nach den vorehelich gezeugten Kindern ist ebenso zu nennen wie die Frage nach dem möglicherweise noch bestehenden Immobiliendarlehen, welches mancher Mandant in der Erwartung unerwähnt lässt, dass es ja bei seinem späteren Versterben längst...mehr

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AGS 02/2024, Voraussetzunge... / II. Allgemeines zur Erhöhungsgebühr Nr. 1008 VV

Der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller stehe die geltend gemachte Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV nicht zu. Nach dieser Vorschrift erhöhe sich, sofern eine Vertretung von mehreren Personen in derselben Angelegenheit vorliege, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3. Vertrete ein Rechtsanwalt in demselben Verfahren mehrere Auftraggeber, ent...mehr

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AGS 02/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Ab- und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern, NJW-Spezial 2023, 667 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, erhöht sich nach Nr. 1008 VV die Geschäfts- oder die Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um den Gebührensatz von 0,3. Bei der Abrechnung ergeben si...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / XII. Fazit – praktische Hinweise

Bei erkennbarer Bedürftigkeit des Mandanten, aufgrund dessen dieser zur Zahlung der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten nicht in der Lage ist, hat der beratende Anwalt nicht nur auf die staatlichen Hilfen in Form der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Er ist auch gehalten, auf die vorrangigen Ansprüche auf Einforderung eines Verfahrenskostenvorschusses hinz...mehr

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AGS 02/2024, Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO

Herausgegeben von Dr. Dag Weyland, Rechtsanwalt. 11. Aufl., 2024. Verlag Franz Vahlen, München. XXI, 2.407 S., 199,00 EUR Seit vielen Jahrzehnten gehört der Feuerich/Weyland, nunmehr Weyland, zu den führenden Standardwerken des anwaltlichen Berufsrechts. Die 10 Autoren stammen sämtlich aus der Praxis und haben schon von Berufs wegen mit dem anwaltlichen Berufsrecht zu tun. Sei...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / Leitsatz

Entfaltet der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten Tätigkeiten, die über Neben- und Abwicklungstätigkeiten i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG hinausgehen, fällt diesem eine Verfahrensgebühr an. Sie entsteht insbesondere, wenn der Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten anzeigt und beantragt, die gegnerische Berufung zu verwerfen bzw. zurückzuweisen. Nach dem auch im...mehr

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AGS 02/2024, Bezifferter Ko... / II. Kein zulässiger Kostenfestsetzungsantrag

Nach Auffassung des OLG Brandenburg haben die Beklagten am 2.9.2022 keinen zulässigen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Mehrere obsiegende Streitgenossen, die durch einen einzigen Prozessbevollmächtigten vertreten worden sind, stünden nämlich im Kostenfestsetzungsverfahren dem Erstattungspflichtigen grds. als Anteils- bzw. Einzel- und nicht als Gesamtgläubiger gegenüber. Di...mehr

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zfs 02/2024, Überfällige Gebührenerhöhung

Noch bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bezahlen. Angesichts der hohen Inflation in der letzten Zeit handelt es sich um ein gutes Instrument, den Arbeitnehmern etwas den zunehmenden Preisdruck zu nehmen. Aber wer zahlt eigentlich den meist selbstständigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ...mehr

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Die Urteilsbegründungspflic... / IV. Fazit

Es wird deutlich, dass prozessuale Kenntnisse äußerst praxisrelevant und wichtig sind, wenn man als Berater im Bereich Steuerstreit tätig ist und Mandanten ebenfalls vor demFG vertritt. Dazu gehört es auch, die sich aus der Revisionsrechtsprechung herausgebildeten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Urteilsbegründung im Kontext der Erleichterungsmöglichkeit zu kennen. Nur s...mehr

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Die Urteilsbegründungspflic... / I. Einleitung

Gemäß § 105 Abs. 2 FGO gibt es diverse Mindestinhalte, die ein FG-Urteil aufweisen muss. Dazu gehören insb. auch die Entscheidungsgründe (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO). Daraus ergibt sich folglich eine Begründungspflicht des Urteils. Da eine fehlende Begründung einen absoluten Revisionsgrund i.S.d. § 119 Nr. 6 FGO darstellt und ein Fehlen deswegen verfahrensrechtlich folgenreich is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.4 Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 29 Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gegenüber Einkünften aus selbstständiger Arbeit subsidiär. Überschneidungen sind denkbar, soweit die Kapitalerträge aus Forderungen stammen, die zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören.[1] Allerdings sind Geldgeschäfte bei Angehörigen eines freien Berufs regelmäßig nicht betrieblich veranlasst, da sie nicht dem Berufsbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.3 Veräußerung eines Teilbetriebs

Rz. 119 Der Begriff des Teilbetriebs, der auch für andere steuerliche Vergünstigungen bedeutsam ist (z. B. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG), ist nur schwer zu definieren.[1] Die Rspr. unterscheidet 2 alternative Fallgruppen.[2] Der Freiberufler übt verschiedenartige Tätigkeiten aus: Eine Praxis besteht etwa organisatorisch aus mehreren selbstständigen Praxisteilen, in...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / b) Schenkungen

Auch für Schenkungen gilt, dass eine Mitteilungspflicht nur besteht, wenn ein nutzerbezogenes Kriterium (z.B. Summe der Einkünfte über 2 Mio. EUR) oder gestaltungsbezogenes Kriterium (Übertragung von Vermögen i.H.v. mindestens 4 Mio. EUR) erfüllt ist. Gerade bei Unternehmensnachfolgen, bei denen regelmäßig die Reduktion der steuerlichen Gesamtbelastung im Vordergrund steht, ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 4. Gestattungsvertrag (für öffentlich-rechtlichen Mandanten, bei teilweiser Inanspruchnahme von öffentlichem Grund)

a) Vorbemerkung Rz. 106 Wenn beispielsweise eine Baugrubenumschließung nach außen hin abgesichert, und dabei die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes erforderlich wird, kann das nachfolgende Muster als Vereinbarungsgrundlage mit dem Grundstückseigentümer verwendet werden. b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Rz. 107 Muster 8.7: Vertra...mehr

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zfs 01/2024, Keine Glaubhaf... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Bamberg ist zutreffend. Geht es um die Kosten aufgrund einer Tätigkeit eines Terminsvertreters, muss zwischen zwei unterschiedlichen Konstellationen unterschieden werden, was im Fall des OLG Bamberg der Rechtspfleger des LG Würzburg nicht getan hat. Der Mandant beauftragt den Terminsvertreter selbst Vertragsverhältnis In dieser Fallgestaltung beauftragt ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / c) Erstellung eines Due Diligence Reports

Rz. 59 Nach Abschluss der Due Diligence fassen die Berater des Interessenten ihre Prüfungsergebnisse regelmäßig in schriftlicher Form in einem Due Diligence Report zusammen. Bei kleineren Transaktionen kann dies auch in Form von zusammenfassenden E-Mails, mündlich oder in Form von kurzen Memoranden geschehen. In der Praxis variieren Stil, Umfang und Aufbau dieser Berichte st...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / C. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen des Vermögens

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens vorausschauend im Auge behalten. Ist beispielsweise absehbar, dass der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner die liquiden Barmittel zum Lebensunterhalt benötigt, sollten diese keinesfalls vorschnell an die Abkömmlinge abgeschichtet werden. Ist der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner jedoch durch entspre...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Bisherige letztwillige Verfügungen

Rz. 29 Von ganz entscheidender Bedeutung ist, dass sich der Berater alle bisher vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen vorlegen lässt. Nur so kann die Testierfreiheit des Mandanten festgestellt werden. Hat der Mandant nämlich bereits ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet und hierbei wechselbezügliche und bindende Verfügungen angeordnet (siehe § 3...mehr

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Mit postdigitalen Perspekti... / 2.2 Leistungsangebot der Kanzlei

Jede Kanzlei, die den Weg durch die Digitalisierung bis heute gegangen ist, hat das eigene Angebotsprofil geschärft – durch eine kontinuierliche, aber konsequente Anpassung (weiter verbreitet) oder ein planvolles Anstreben einer zuvor entwickelten Vision (weniger verbreitet). Während "vor der Digitalisierung" der "Gemischtwarenladen" noch das gängige und plausible Geschäftsm...mehr

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Mit postdigitalen Perspekti... / 2.1 Blick auf die Mandantschaft

Mit Blick auf die Mandantenunternehmen und die Gestaltung der Wertschöpfung und Beziehungen zu diesen ist die Erkenntnis aus den Workshops wie der Umsetzung einfach und klar: Kanzleien, die den Weg der Digitalisierung beschreiten, gestalten in unterschiedlicher Ausprägung die Mandantendimension entlang folgender Ideen: Gemeinsame Wege mit Mandanten finden: Es geht darum, Wege...mehr

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Mit postdigitalen Perspekti... / 2.4 Technik und Innovation

Die Herausforderung, neue IT-Lösungen und Software für die Leistungserbringung der Kanzlei zu nutzen, sind die meisten Kanzleien proaktiv angegangen. Spitzenkanzleien haben schon immer auf Richtung und Ausprobieren neuer technischer Lösungen gesetzt; andere Kanzleien haben in den letzten fünf Jahren verstärkt ein Augenmerk darauf gesetzt, wenn das vorher nicht der Fall war. T...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.5 Baustein 5: Einnahmequellen

Die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Kanzlei – Vorhalten des Personals, der relevanten Qualifikationen und Kompetenzen, der Arbeitsprozesse und der IT-Infrastruktur – erfordert laufende Einnahmen. Die unternehmerisch intelligente Gestaltung der Einnahmequellen ist sowohl für das strategische Überleben als auch die operative Arbeitsfähigkeit der Kanzlei hoch relev...mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Mandatsvereinbarung

Rz. 8 Vor Annahme des Mandats wird, insb. bei überregional bzw. international tätigen Sozietäten, routinemäßig überprüft, ob die Sozietät wegen eines Interessenkonfliktes daran gehindert ist, das Mandat zu übernehmen (Conflict Check).[5] Interessenkonflikte können sich insb. dadurch ergeben, dass die Kanzlei bereits einen an der Transaktion Beteiligten (z.B. einen Mitbieter ...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.3 Baustein 3: Kanäle (Marketing & Vertrieb)

Für die unternehmerische Effektivität Ihres Kanzlei-Geschäftsmodells ist neben der inhaltlichen Frage, welche Werte Sie für welche Zielgruppen schaffen, auch ausgesprochen erfolgsrelevant, welche Kommunikationskanäle Sie einsetzen wollen, um Ihre Zielgruppen zu erreichen und ihre Wertebotschaft zu vermitteln. Die Entscheidung für die Kanäle ist eine grundlegende, die Sie für...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.2 Baustein 2: Wertangebote (Value Proposition)

Für den Erfolg des Geschäftsmodells Ihrer Kanzlei ist im Kern relevant, welchen Wert Sie und Ihr Team mit der Arbeit in Ihrer Kanzlei Ihren Mandanten schaffen. Entscheidend dabei ist der Wert aus der Sicht der Mandanten. Dieser unterscheidet sich häufig von dem Wert, den man der eigenen Arbeit aus der internen oder der Expertensicht des Faches beimisst. Mit der Beschäftigung ...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Verwertung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1392 Bei der Verwertung des Gesellschaftsvermögens ergeben sich für die Insolvenz der Partnerschaft erhebliche Unterschiede zu den Insolvenzverfahren bei den anderen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten ergeben sich weniger aus der Gesellschaftsstruktur als vielmehr daraus, dass bei sehr vielen Freien Berufen besondere Verschwiegenheitsverpflichtu...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche auf Zahlung von "Lizenzgebühren", wobei der eigentliche Leistungsgegenstand streitig ist. Die Klägerin betreibt die Website "xxx.de" und bietet über die von ihr entwickelte Software Dienstleistungen für Betroffene an, die einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid zu einem behaupteten Verstoß gegen Vorschriften bei der Teilnahme am Straßenver...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 53 Gerade im Hinblick auf die Frage, welche Verfügungen wechselbezüglich sein sollen oder nicht (siehe auch § 3 Rdn 34 ff.), kommt der Belehrungspflicht des Beraters immense Bedeutung zu. Der Mandant, als juristischer Laie, ist in aller Regel nicht in der Lage, wechselbezügliche von nicht wechselbezüglichen testamentarischen Anordnungen zu unterscheiden. Die Belehrung ha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Haftungskonzentration

Rz. 1297 Nach § 8 Abs. 2 PartGG haften für berufliche Fehler nur der oder diejenigen Partner, die mit der Bearbeitung des konkreten Auftrags befasst waren. Vor der Gesetzesänderung[1669] war dies nur durch schuldrechtliche Vereinbarung möglich. Die Haftung der Partnerschaftsgesellschaft mit ihrem Vermögen wird durch die Haftungskonzentration des § 8 Abs. 2 PartGG nicht einge...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 2. Vorempfänge ("fiktives Vermögen")

Rz. 17 Es ist für den Berater unerlässlich, exakt festzustellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten bzw. Ex-Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Zum einen spielen diese Vorempfänge im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge möglicherweise unter Abkömmlingen auszugleichen (§§ 2050...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Sonderformen

Rz. 6 Die Zusammenarbeit in einer strategischen Allianz wird teilweise mit einem Joint Venture gleichgesetzt. Der Begriff ist aber nicht klar konturiert und kann auch lediglich eine lose oder punktuelle Form der Zusammenarbeit beschreiben.[5] Banken und Versicherungen bilden häufig Konsortien, um die Risiken aus Finanzierungs- oder Versicherungsverträgen auf mehrere Unternehm...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 6. Praktikabilität

Rz. 48 Des Weiteren hat der erbrechtliche Berater stets der einfachen Lösung den Vorzug vor einer komplizierten Lösung zu geben. Dies gründet zum einen darauf, dass der Mandant als Laie den Inhalt seiner eigenen Verfügung von Todes wegen noch nachvollziehen und verstehen kann. Zum anderen liegt natürlich die Gefahr in komplexen Lösungsvarianten, dass diese später nicht verst...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.4 Baustein 4: Mandantenbeziehung

Viele Kanzleien pflegen grundsätzlich eine sehr persönliche und dienstleistungsorientierte Beziehung zu ihren Mandanten. Wenn Sie sich differenzierter mit Ihren Zielgruppen und den besonderen Bedürfnissen verschiedener Zielgruppen auseinandersetzen, wird Ihnen auch ersichtlich, dass die Art der Beziehungsgestaltung eine wichtige Stellschraube in Ihrem Kanzlei-Geschäftsmodell...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.1 Baustein 1: Mandantensegmente

Kanzleien unterscheiden sich substanziell dadurch, auf welche Zielgruppen sie ihre Leistungen ausrichten. Nicht zuletzt durch die digitale Transformation besteht sowohl Notwendigkeit als auch Potenzial, eine schärfere Zielgruppenausrichtung zu etablieren. Bei genauerer Analyse bedient eine Kanzlei – mehr oder weniger bewusst – eine kleine Anzahl spezifischer Mandantensegment...mehr

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Mit postdigitalen Perspekti... / 2.5 Team, Kompetenzen & interne Kommunikation

Kompetenz- und Teamentwicklung ist wohl die komplexeste Zukunftsherausforderung. Hier gehen Kanzleien ganz innovative Wege, die jeweils eine Mischung aus Ansätzen auf verschiedenen Ebenen beinhalten, wie persönliche Kompetenz, interne Kommunikation zur Stärkung des Erfahrungsaustauschs, Aufbau neuer Strukturelemente (wie z.B. Innovationsteams oder Projektmanagement). Ganz wi...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Ermittlung der Gestaltungsziele des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Praxistipp Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten nachstehende Kriterien im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung:mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 41 Bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen ist sowohl der Notar als auch der Rechtsanwalt verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite und Bedeutung des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben. Für die Notare ergibt si...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Haftungsfallen

Rz. 14 Beim Beratungsgespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant gilt es zu berücksichtigen und darauf hinzuweisen, dass die Zustellung des Scheidungsantrags erforderlich ist, um die erbrechtliche Folgen herbeizuführen. Praxishinweis Um das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten im Rahmen des Scheidungsverfahrens auszuschließen, ist vorsorglich immer auch ein eigener Scheidungsant...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Widerruf früherer Testamente

Rz. 51 Immer dann, wenn der Mandant bereits eine Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist unbedingt zu klären und in die Verfügung aufzunehmen, ob und inwieweit frühere Verfügungen von Todes wegen bestehen bleiben sollen. Grundsätzlich empfiehlt sich, vorsorglich einen umfassenden Widerruf aller früheren Verfügungen von Todes wegen aufzunehmen, um damit Rechtsklarheit zu...mehr