Rz. 18

Eine stufenweise Abschichtung ist immer dann empfehlenswert, wenn ein Kanzleimitinhaber schwerpunktmäßig nur große Dauermandate betreut und dadurch der Jahresumsatz des Kanzleimitinhabers anhand dieser Großmandate kapitalisierbar ist. Hier empfiehlt es sich, die Übertragung des Sozietätsanteils in mehreren Stufen vorzunehmen. Die Vorgehensweise erfolgt dann ähnlich des in Rdn 19 dargestellten GbR-Modells. Freilich können die einzelnen Abschichtungsstufen individuell geplant und realisiert werden. Ausschlaggebendes Kriterium ist die Zeit, welche die Mandanten (Dauermandanten) zur "Gewöhnung" an den Nachfolger benötigen. Je rechtzeitiger damit begonnen wird, umso individueller kann auf die Belange einzelner Mandanten Rücksicht genommen werden.

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