Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 6/2014, Borgmann/Jungk/Schwaiger. Anwaltshaftung. Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit. Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 5. völlig neu bearb. Aufl. 2014. Verlag C. H. Beck. XIX. 624 S. 95,00 EUR.

Regressverfahren gegen Anwälte nehmen immer mehr zu. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Grund sind sicherlich auch mangelnde Kenntnisse des Anwalts und sein fehlendes Problembewusstsein im Umgang mit berufsrechtlichen Vorschriften. Aber auch Mandanten sind sensibler und kritischer geworden und neigen immer mehr dazu, auch bei jeder kleinen Unzufriedenheit sofort die Rechtsa...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Eine Anrechnung hat zu unterbleiben. Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass in Fällen, bei denen Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt sind, der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen muss, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind. Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimm...mehr

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FoVo 6/2014, Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie im B2B

Deutschland mit Richtlinienumsetzung in Verzug Nachdem die Umsetzungsfrist schon am 16.3.2013 abgelaufen ist und ein erster Versuch im Frühjahr 2013 scheiterte, legt die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (BR-Drucks 0154/14) erneut vor. Mit ihm soll die Richtlinie (2011/7/EU) des Europäischen Parlaments und...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, zugunsten des Beschwerdeführers die ihm aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung – auf dem Boden des bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrechts und rechnerisch, insoweit unbeanstandet, richtig – lediglich auf 635,58 EUR festzusetzen, gebilligt. Der einzig auf die Anwendbarkei...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / Leitsatz

Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrags und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrags an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Rests an den Mandanten ni...mehr

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FoVo 6/2014, Auskunftsumfan... / 3 III. Der Praxistipp

Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung Auskunftsansprüche gehören vollstreckungsrechtlich regelmäßig zu den unvertretbaren Handlungen, die durch Beugemittel in Form von Zwangsgeld und Zwangshaft vollstreckt werden müssen, weil kein anderer als der Schuldner die Auskunft – aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen – erteilen kann oder darf. Kann eine Handlung durch einen...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / Leitsatz

Eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mehrere Geschädigte in einer Sammelklage vertritt, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erteilt werden. Unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und verschiedene Gegenstände stehen dem nicht entgegen. Aus dem Anwaltsvertrag kann sich wegen der Gebühreninteres...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Anspruchsteller bat nach erfolglosen außergerichtlichen Verhandlungen um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage zur Durchsetzung seines Pflichtteils gegen die Anspruchsgegnerin, seine Schwester, die von der Mutter der Parteien testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt worden war. Eine Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung war nicht Gegenstand...mehr

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FF 6/2014, Zeitempfinden

Inge Saathoff Seit dem 1.9.2009 gilt in Sorge- und Umgangssachen das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG. Für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt ist dies bereits ein alter Hut. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens soll ein Anhörungstermin beim Familiengericht stattfinden. Wir kennen alle die Diskussion um die Frage, wie Richter die...mehr

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EuGH-Vorlage zur Hilfeleistungs-Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 5 der Richtlinie 2005/36/EG einer Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit für den Fall entgegen, dass eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründete Steuerberatungsgesellschaft im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung, in dem die steuerberatende Tätigkeit nicht reglementier...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Entscheidung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, den dem Erinnerungsgegner gegen die Erinnerungsführerin zustehenden Vergütungsanspruch festzusetzen, ist rechtmäßig und sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, da dem Erinnerungsgegner (mindestens) der festgesetzte Betrag zusteht. Rechtsgrundlage des Vergüt...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 3 Anmerkung

In einer als Weisung zu qualifizierenden Handreichung hat die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, vor der Auszahlung zu erstattender Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X und außergerichtlicher Kosten, die in sozialgerichtlichen Verfahren entstanden sind, zu prüfen, ob dieser Kostenerstattungsanspruch mit eigenen Ansprüchen aufgerechnet werden kann. Von die...mehr

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zfs 5/2014, Übergang vom Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch

Hinweis Es ist unerheblich, ob die Voraussetzungen der §§ 8, 10 RVG erfüllt sind. Der Kläger macht einen materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen Dritte geltend. Der Schädiger schuldet im Falle eines Unfalls die Erstattung des für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrags (Palandt/Grüneberg, 73. Auflage, § 249 Rn 11). Der Dritte kann...mehr

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FF 5/2014, Verstoß gegen de... / 1 Gründe:

Der beteiligte Rechtsanwalt hat als Verfahrensbevollmächtigter in dem Ausgangsverfahren die Kindesmutter vertreten. Diese war Antragsgegnerin in einem vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 29.9.2011 eingeleiteten Verfahren, mit dem dieser die alleinige elterliche Sorge auf dem Gebiet des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame, im Haushalt der Kindesmutter lebende Kind...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / Leitsatz

Die Behauptung der fehlenden Beauftragung eines Rechtsanwalts hat nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG grundsätzlich zur Folge, dass die Vergütungsfestsetzung abzulehnen und ein bereits ergangener Vergütungsfestsetzungsbeschluss aufzuheben ist. Dies gilt aber nicht, wenn die Einwendung offensichtlich aus der Luft gegriffen ist, weil sich aus den aktenkundigen Schreiben und Unterlagen z...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / V. Verstöße vor dem 1.5.2014, eingetragen nach dem 1.5.2014 im FaER

§ 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG regelt für Entscheidungen, die ab dem 1.5.2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, dass diese (unabhängig vom dem Datum der Rechtskraft) ausschließlich dem dann geltenden neuen Recht unterliegen. Die Vorschrift ist aus Praktikabilitätsgründen für die Handhabung der Umstellung im KBA erforderlich.[23] Eine Tilgungshemmung für Eintragungen ab dem...mehr

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zfs 5/2014, Reisert: Das neue Fahreignungsregister, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2014, 192 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1284-8

Das neue Fahreignungsregister trat zum 1.5.2014 in Kraft. Einfacher und konsequenter sollte es werden – so hatte es sich der Gesetzgeber jedenfalls vorgestellt. Reisert bringt kurz vor der Umsetzung der Reform einen kostengünstigen und insgesamt sehr übersichtlichen Leitfaden auf den Markt. Zu Recht weist Reisert aber im Vorwort auch darauf hin, dass ihr Buch gegenwärtig nur...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 2 Aus den Gründen

a) Zu Recht hat die Rechtspflegerin des AG eine Festsetzung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gebühren und Auslagen abgelehnt. Denn für die Verteidigung in eigener Sache erhält der Rechtsanwalt als Betroffener eines Bußgeldverfahrens, für das gem. §§ 46 Abs. 1, 105 Abs. 1 OWiG die Regelungen der StPO sinngemäß gelten, keine Gebühren erstattet. aa) Zwar gehören zu den...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / Leitsatz

Die Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenloser Erstberatung ist nicht wegen Verstoßes gegen berufsrechtliche Mindestpreisvorschriften (§ 49b Abs. 1 BRAO) wettbewerbswidrig; eine gesetzliche Gebühr für eine außergerichtliche Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die Werbung mit kostenloser Erstberatung ist nicht geeignet, andere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, wenn sie of...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Essen, der Beklagte Anwalt aus Hamburg. Beide Parteien sind im Filesharing-Abmahn-Geschäft tätig; die Klägerin überwiegend im Ruhrgebiet und Rheinland, der Beklagte ausdrücklich bundesweit. Der Beklagte warb mit Google-AdWord-Anzeigen und auf seinen Homepages ... und ... mit einer "kostenlosen Erstberatung" und einer "kostenlosen...mehr

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AGS 5/2014, Erhöhte Geschäf... / 2 Aus den Gründen

Zwischen den Parteien besteht zunächst Streit darüber, ob der Anwalt des Klägers berechtigt war, die Vertretung des Klägers und seiner Ehefrau in dieser Unfallsache jeweils als getrennte Angelegenheit abzurechnen oder ob er sie als gemeinsame Angelegenheit behandeln musste, weil so geringere Kosten entstanden wären. Letztere Auffassung der Beklagtenseite ist jedoch unzutreffe...mehr

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AGS 5/2014, Vergütung für Z... / 1 Sachverhalt

Der nach § 68b StPO für die ermittlungsrichterliche Vernehmung der Zeugin beigeordnete Zeugenbeistand wendet sich vorliegend mit seiner weiteren Beschwerde gegen seine Vergütung als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV und begehrt die Vergütung für seine Tätigkeit wie ein Verteidiger mit einer Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr nach Nrn. 4100, 4104, 4102, 7002 und 7008 VV. Die...mehr

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zfs 5/2014, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung:

Der BGH stellt in seiner Entscheidung die Grundsätze der – meist höchstrichterlichen – Rspr. zum Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen zusammen. Den Ausführungen des BGH zum Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen ist zuzustimmen. Die telefonische Besprechung am 25.7.2012 hätte jedoch dann zur Festsetzung einer Terminsgebühr für Besprechungen führen können, wenn der R...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Der Kostenbeamte hat zu Recht die Festsetzung der beantragten Termins- sowie Erledigungsgebühr abgelehnt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV unter anderem für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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zerb 5/2014, Pflichtteilsprozess

Walter Krug (Hrsg.) Nomos, 1. Aufl. 2014, gebunden, 888 Seiten, 118,– EUR ISBN 978-3-8529-7786-3 Der Pflichtteilsprozess stellt Anwälte und Mandanten vor große Herausforderungen. Kaum ein anderes Verfahren führt zu vergleichbar hohen emotionalen Belastungen der Beteiligten. Oft führen jahrelange Auseinandersetzungen trotz guter Erfolgsaussichten zur Resignation. Umfassende rech...mehr

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zerb 5/2014, Pflichtteilsan... / 5

Auf einen Blick Die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen, ob durch Auszahlung nach dem Tod oder durch Vereinbarungen vor dem Tod, etwa bei einem Pflichtteilsverzicht, nach dem Tod, etwa bei einer Abfindung für die Nichtgeltendmachung, ist stets insbesondere im ErbStG und EStG auf ihre Steuerfolgen zu prüfen. Bereits vor dem Handeln, also z. B. einer Geltendmachung des Anspr...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist – worauf der Beschwerdegegner zutreffend hinweist – trotz der entgegenstehenden Rechtsmittelbelehrung des SG nach § 1 Abs. 3 RVG i.d.F. ab 1.8.2013 (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.2.2014 – L 5 SF 436/13 B E) zulässig. Insbesondere hätte es auch ihrer Zulassung nicht bedurft, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt (§§ 56 Abs. 2 S. 1, § 3...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer ... / 2 Anmerkung

Der Bundesgerichtshof bestätigt in dieser Entscheidung seine frühere Rechtsprechung, wonach der Gewerbebetrieb eines selbstständigen Handelsvertreters grundsätzlich keinen über dem Substanzwert liegenden Geschäftswert, Goodwill, besitze,[1] und überträgt diese Rechtsprechung auf eine Versicherungsagentur und den damit verbundenen künftigen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. ...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 2 Anmerkung

Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten. In der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die Entscheidung des OLG Nürnberg einen der ersten veröffentlichten Beschlüsse[1] auf der neuen gesetzlichen Grundlage dar. § 1626a BGB in seiner nunmehr geltenden Fassung ist vorläufiger Endpunkt einer langjähr...mehr

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AGS 5/2014, Vergütung für Z... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des Beistands ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 u. 33 Abs. 3 S. 3 RVG zulässig. Die Beschwerdefrist von zwei Wochen wurde eingehalten (§ 33 Abs. 6 S. 4 und 3 S. 3 RVG). 2. Das Verfahren war gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat zur Entscheidung zu übertragen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Mit Verwunderung hat der...mehr

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AGS 5/2014, Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen …1

…[1] vor allem vor deutschen Gerichten, wenn es um die Kostenerstattung geht. In kaum einem anderen Land der Welt wird über die Erstattung von Reisekosten nach beendetem Rechtsstreit so vehement und kleinkariert gestritten wie in Deutschland. Weltanschauungen prallen hier aufeinander. Einerseits wird die Reisefreiheit den Kosten übergeordnet, während andererseits der Grundsat...mehr

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zfs 5/2014, Gute Nachbarn

Die wichtigsten Personen neben der eigenen Familie sind die unmittelbaren Nachbarn. Wenn Nachbarn ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, können sie ungestört nebeneinander leben und profitieren beide davon. In rechtlichen Fachbereichen gibt es kaum eine engere Nachbarschaft als diejenigen zwischen dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht. Betrachten wir zum Beispiel de...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / 3 Anmerkung:

Eine sachgerechte Entscheidung, die die möglichen Probleme mit rechtsschutzversicherten Mandanten belegt. Als der Bekl. hier am 19.9.2011 die zweite Vollmacht zur Vertretung in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit unterschrieben hatte und – was wohl zu unterstellen ist – mit dem Anwalt auch einen entsprechender Anwaltsvertrag geschlossen hatte, konnte der Bekl. mit Deckungssc...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / D. Die Vertretung mehrerer Unfallbeteiligter

Ein Verkehrsunfall kann zu einer Vielzahl von Mandaten führen: Halter, Fahrer und Fahrzeuginsassen beanspruchen Schadenersatz, der Fahrer möchte im Strafverfahren/Bußgeldverfahren verteidigt werden. Soweit kein tatsächlicher und präsenter Interessenkonflikt vorhanden ist, ist ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht daran gehindert, sämtliche Mandate zu übernehmen. Voraussetzung...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / Leitsatz

1. Aufgrund der Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen ist die Erteilung der Deckungszusage eine übliche Bedingung für den Abschluss eines Anwaltsvertrags. Deshalb liegt die Beweislast dafür, dass der anwaltliche Geschäftsbesorgungsvertrag unbedingt abgeschlossen worden ist, regelmäßig beim Rechtsanwalt, wenn sich der Mandant darauf beruft, der Anwalt habe erst nach Erte...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / G. Ergebnis

Die gemeinsame Vertretung mehrerer Unfallbeteiligter ist grundsätzlich zulässig, da es der Parteiautonomie des Mandanten unterliegt, den beauftragten Rechtsanwalt anzuweisen, einen bestimmten Anspruchsgegner aufgrund einer klar definierten Anspruchsgrundlage in Anspruch zu nehmen. Dies ist beispielsweise beim Direktanspruch gem. § 115 VVG der Fall. Gleichwohl ist die Mehrfac...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Der Kl. hat gegen den Bekl. einen Honoraranspruch aus einem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i.V.m. § 611 BGB i.H.v. 603,93 EUR für die Wahrnehmung der Interessen des Bekl. in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Dass die Beauftragung des Kl. und seine Tätigkeit unter der aufschiebende Bedingung der Erteilung einer Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversiche...mehr

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AGS 4/2014, Beweislastverte... / 2 Aus den Gründen

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil zulässig. Er hat in der Sache aber überwiegend keinen Erfolg, die Klage ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Honoraranspruch aus einem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i.V.m. § 611 BGB in Höhe von 603,93 EUR für die Wahrnehmung der Interessen des Beklagten in der arbeitsrechtlichen An...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / V. Unterschriftszeitpunkt

In AGS 2013, 105 ff. berichtete ich über die oftmals unterschiedliche Einschätzung der Frage, wann der (nachträgliche) Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe unterzeichnet werden muss. Unbestritten (nach wie vor) ist, dass bereits vor Aufnahme der Tätigkeit klar sein muss, dass ein Mandat zu den Spezialkonditionen des BerHG zustande kommt und nicht nach den herkömmlichen ...mehr

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AGS 4/2014, Vergütungsanspr... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft München I hatte Anklage wegen versuchter Nötigung, wegen Raubs mit gefährlicher Körperverletzung zum AG – Schöffengericht – erhoben. Diese wurde mit Beschluss des AG zur Hauptverhandlung vor dem AG – Schöffengericht – zugelassen. Zugleich bestimmte das AG Termin zur Hauptverhandlung auf Dienstag, 4.6.2013, 9.00 Uhr. Der Termin war mit dem vormaligen Ve...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / III. Volenti non fit iniuria?

Ein objektiver und präsenter Interessenkonflikt gem. § 43a Abs. 4 BRAO widerspricht dem Interesse der Rechtspflege und stört das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtspflege.[18] Das Verbot, widerstreitende Interessen wahrzunehmen, ist nicht disponibel, es unterliegt somit nicht der Weisungsbefugnis des Mandanten.[19] Soweit daher bei der Vertretung mehrerer Mandanten ein...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / I. Das Urteil des BGH vom 23.4.2012

Der Anwaltssenat führt aus, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu überprüfen ist, ob eine Interessenkollision vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte eine Kollegin im Scheidungsverfahren und im Verfahren über Zugewinnausgleich den Ehemann vertreten und mit dessen Einverständnis Unterhaltsansprüche des volljährigen Sohnes gegen die Ehefrau gelten...mehr

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AGS 4/2014, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4106 VV für den ersten Rechtszug vor dem AG ist für den Pflichtverteidiger B angefallen. 1. Rechtsanwalt B ist dem Angeklagten mit Beschluss des AG als weiterer Pflichtverteidiger neben Rechtsanwalt A bestellt worden, da Letzterer an der Wahrnehmung des für den 4.6.2013 angesetzten Hauptverhandlungstermins gehindert war. In Rspr. und Lit. ist ums...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / E. Anschein der Interessenkollision

Der bloße Anschein der Vertretung widerstreitender Interessen reicht nicht aus. Die bis 1987 geltenden Standesrichtlinien (§ 46 Abs. 3 BRAO) enthielten folgende Regelung: "Der Rechtsanwalt hat schon den Anschein der Vertretung widerstreitender Interessen zu vermeiden." Diese Bestimmung ist unwirksam, gleichwohl ist jeder Rechtsanwalt gut beraten, auch diesen Anschein zu vermei...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / F. Unzulässige Mehrfachvertretung

Die Vertretung mehrerer Unfallbeteiligter ist stets dann unzulässig, wenn die Schadenregulierung eines Mandanten sich unmittelbar auf einen der anderen Mandanten auswirkt und diese Beeinträchtigung von Anfang an vorhanden oder erkennbar ist. Unzulässig ist die Mehrfachvertretung dann, wennmehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / II. Widerstreitende Interessen

Von einem widerstreitenden Interesse kann dann gesprochen werden, wenn mehrere Interessen sich in ihrer Unvereinbarkeit, Widersprüchlichkeit und Gegensätzlichkeit gegenüberstehen.[14] Ein Widerstreit liegt immer dann vor, wenn die Durchsetzung des einen Interesses zu einem Nachteil des anderen führt. Potenzielle oder künftige Interessenkonflikte führen noch nicht zu einem Tä...mehr