Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 129 Muster 22: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2017 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________ (Geschädigte), in Ihrer Unfallangelegenheit übersenden wir Ihnen in der Anlage eine Abfindungserkl...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / V. Anwaltliches Haftungsrisiko

Rz. 126 Leider ist es keine Seltenheit, dass Anwälte einzelne Schadensersatzpositionen vollkommen "vergessen", da sie ihnen schlicht nicht bekannt sind. Neben einer Vielzahl vermehrter Bedürfnisse des Mandanten wird auch heute immer noch der Haushaltsführungsschaden häufig übersehen oder aber falsch berechnet. Hier kann es leicht zu einem Schaden in sechsstelliger Höhe für d...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / A. Sachverhaltsermittlung

Rz. 1 Am Anfang des Mandates steht die gründliche und umfängliche Sachverhaltsermittlung. Um den Mandanten pflichtgemäß vor Schäden zu bewahren und ihn entsprechend zu beraten und zu belehren, bedarf es zuvor einer sorgfältigen Aufklärung des Sachverhaltes. Zu den grundlegenden Pflichten des Anwalts gehört es, den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt sorgfältig und vollstä...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / I. Einleitung

Rz. 2 Im Bereich der Personenschäden tritt zwangsläufig die Frage nach einer privaten Unfallversicherung auf. Jeder Anwalt, der Personenschäden bearbeitet, sollte daher seinen Mandanten fragen, ob dieser über Personenversicherungen, wie z.B. die private Unfallversicherung, verfügt. In größeren Kanzleien ist es manchmal üblich, dass ein Sachbearbeiter den Bereich des Versiche...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / III. Aufklärung über Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleiches und Prozessrisiko

Rz. 114 Weiterhin sind bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleiches neben rechtlichen auch wirtschaftliche und persönliche Interessen des Mandanten zu berücksichtigen. Rz. 115 Der Anwalt muss dem Mandanten auch das Prozessrisiko als Alternative zum Abschluss eines Abfindungsvergleiches aufzeigen und die Beweislage einschätzen. Rz. 116 Der Anwalt unterliegt beim Ab...mehr

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / D. Aufklärungspflichten des Anwalts über den Kapitalisierungszinsfuß und den wichtigen Grund

Rz. 40 Nicht nur vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung zum Anwaltsrecht (zuletzt OLG Celle v. 6.5.2009 – 3 U 294/08, OLGR Celle 2009, 661 H) halten die Verfasser es für zwingend notwendig, dass der Anwalt seinen Mandanten im Rahmen einer schriftlichen Aufklärung informiert, welche Zahlungen voraussichtlich gerichtlich ausgeurteilt werden könnten, wenn ein wichtige...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / IV. Aufklärung über Rechtsfolgen des Abfindungsvergleiches bzw. Rechtsfolgen vereinbarter Vorbehalte im Hinblick auf die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen und die Verjährung vorbehaltener Ansprüche

Rz. 118 Wenn der Versicherer keine Bereitschaft zeigt, einen Abfindungsvergleich mit Vorbehalt für Zukunftsschäden zu schließen, dann muss der Anwalt den Mandanten darüber besonders intensiv aufklären und ihm die Tragweite für die Zukunft aufzeigen und zugleich bei der Bezifferung der Abfindungssumme auf deren angemessene Erhöhung als Gegengewicht für den Verlust des Vorbeha...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / E. Besonderheiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 18 Das Recht der Rentenversicherung ist in SGB VI geregelt. Einige wenige Vorschriften daraus müssen im Zusammenhang mit der Personenschadensregulierung Berücksichtigung finden. In erster Linie werden Renten geleistet. Rz. 19 Darüber hinaus sind die Rentenversicherungsträger in erster Linie für den sog. Beitragsregress nach § 119 SGB X zuständig. Sobald der geschädigte Ma...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 6. Differenzgebühr

Rz. 145 Die Differenzgebühr ist kein isolierter Gebührentatbestand nach dem RVG, sondern betrifft die Gebührendifferenz, die sich aus dem Abrechnungswert im Innenverhältnis zum Mandanten zum Abrechnungswert im Außenverhältnis gegenüber dem Haftpflichtversicherer ergibt. Bei Unfallangelegenheiten hat der Geschädigte im außergerichtlichen Bereich einen Anspruch auf Erstattung ...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / VIII. Allgemeine Tipps zur Prüfung von medizinischen Gutachten

Rz. 222 In der Praxis ist es immer wieder zu beobachten, dass Anwälte lediglich das Fazit des Gutachters zur Kenntnis nehmen und dies zur Grundlage der weiteren Regulierung und ihrer Beurteilung machen. Dies ist zu kurz gegriffen. Es ist selbstverständlich die Pflicht des Anwalts, der Personenschäden bearbeitet, das Gutachten vollständig zu lesen und vollständig zur Kenntnis...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Im Bereich des Straßenverkehrs werden mehr als 90 % der Personenschäden außergerichtlich reguliert. Nicht ganz so hoch ist die Quote bei der Regulierung von Privathaftpflicht- sowie Tierhalterhaftpflichtschäden. Im Bereich des Arzthaftpflichtrechts ist das Verhältnis eher umgekehrt: Die wenigsten Fälle werden außergerichtlich reguliert, hingegen muss der Geschädigte se...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / VI. Formulierungsbeispiel zur außergerichtlichen Geltendmachung des zukünftigen Erwerbsschadens eines im Unfallzeitpunkt 16 Jahre alten ungelernten Mannes

Rz. 168 Muster 5.1: Außergerichtliche Geltendmachung des zukünftigen Erwerbsschadens Muster 5.1: Außergerichtliche Geltendmachung des zukünftigen Erwerbsschadens Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 12345 Musterstadt Per Fax/per E-Mail 2.1.2017 Mandant ./. Versicherer Unser Zeichen: _________________________ Schadennummer: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren,...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Bedeutung

Rz. 38 Wenn man das Nettoeinkommen errechnet hat, sind hiervon die fixen Kosten abzusetzen. Die Fixkosten stellen das A und O der Unterhaltsberechnungen dar. Die fixen Kosten sind alle Kosten, die unabhängig von dem Wegfall des Getöteten im Haushalt weiterlaufen, vgl. BGH NJW 1998, 985 und NJW 2007, 506. Rechnerisch müssen die fixen Kosten vom Nettoeinkommen abgezogen werden...mehr

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / I. Anwendungshilfen für die Rechtspraxis

Rz. 29 Anwälte müssen bei der Regulierung die Höhe des Zinssatzes zwingend mit aller Sorgfalt und Vorsicht beachten. Bei den einzelnen Schadenspositionen kann in Absprache mit den Mandanten "notfalls" nachgegeben werden, bei der Höhe des Zinssatzes sollte jedoch versucht werden, diesen so niedrig wie möglich festzusetzen, da das für den Mandanten die finanziell größte Auswir...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 2. Verjährungsschutz beachten

Rz. 46 Vorbehalte wirken sich grundsätzlich nicht auf die Dauer der Verjährung aus. Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verjährt wie der Anspruch gegen den Schädiger in drei Jahren (§ 115 Abs. 2 VVG, § 14 StVG, § 195 BGB, § 852 Abs. 1 BGB a.F.), gerechnet ab dem Zeitpunkt, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis ...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / A. Allgemeine Regelungen des Sozialversicherungsrechts

Rz. 2 Im Sozialversicherungsrecht gelten grundsätzlich andere Regelungen als in der zivilrechtlichen Schadensregulierung. Das schadensersatzrechtliche Haftungssystem und das Schadensersatzsystem sind eingebettet in eine Vielzahl von sozialversicherungsrechtlichen Aspekten und Regelungen. Der Geschädigte erhält nicht nur den Schadensersatz vom Schädiger, sondern hat eine Viel...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / I. Schwerbehindertenrecht

Rz. 49 Das Schwerbehindertenrecht ist in SGB IX geregelt. Es hat an mehreren Stellen Einfluss auf die Schadensregulierung. Zum einen geht es um die Frage des verbleibenden GdB. Je höher der GdB, desto größer ist sein Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Praxistipp Zur Schmerzensgeldregulierung sollte zumindest der GdB von der zuständigen Behörde (Versorgungsamt etc.) f...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 119 Die Prognose ist allgemein schlecht. Häufig tritt auch eine Hüftkopfnekrose (siehe Rdn 285 f. – Praxistipp) ein mit der Folge einer erneuten Operation und einer Totalendoprothese, d.h. es kommt zu einem frühzeitigen Gelenkersatz. Bekanntlich können Prothesenoperationen auch kompliziert sein, da ein erheblicher Blutverlust eintreten...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 5. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 143 Die Hebegebühr ist die sicherlich umstrittenste Gebühr überhaupt. Der Anwalt erhält sie, wenn der Versicherer des Unfallverursachers an den Rechtsanwalt des Geschädigten Zahlungen leistet und anschließend der Rechtsanwalt diese Gelder an seinen Mandanten weiterleitet. In der Regel haben Mandanten wenig Verständnis dafür, dass ihnen von der Entschädigungsleistung die ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / I. Einleitung

Rz. 108 Der den Personenschaden regulierende Anwalt ist häufig das letzte Glied einer langen Kette von Menschen, die dem Geschädigten über einen langen Zeitraum zur Seite gestanden haben, bevor dieser mit seiner veränderten Lebenssituation aufgrund des Personenschadens alleine klarkommen muss. Insoweit muss der Anwalt neben dem Risiko eines Abfindungsvergleiches für seinen M...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Alleinverdiener

Rz. 47 Nachdem im vorherigen Kapitel das Nettoeinkommen berechnet wurde und davon die fixen Kosten abgezogen wurden, muss nunmehr dieser errechnete Betrag auf die einzelnen Unterhaltsberechtigten verteilt werden. Hierfür dient die Tabelle 1 (siehe Rdn 29). Diese Verteilung auf die Unterhaltsberechtigten erfolgt nach Unterhaltsquoten. Der BGH hat solche Quoten gebilligt (BGH ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 1. Erstattbarkeit der Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 131 Zunächst ist festzuhalten, dass der Anwalt einen Anspruch auf seine Vergütung in dem Moment erhält, in dem ein Vertrag zwischen ihm und seinem Mandanten geschlossen wird. Hierfür ist kein schriftlicher Vertrag notwendig, sondern es genügt auch ein mündlicher Abschluss. Allerdings wird der Mandant, der seinem Anwalt eine Unfallangelegenheit zur Regulierung überträgt, ...mehr

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / D. Wegeunfall des Geschädigten

Rz. 14 Neben der so definierten versicherten Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII sind auch die sog. Wegeunfälle versichert. Es handelt sich dabei in den häufigsten Fällen um das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Wegs nach und von dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Es handelt sich hierbei um die zentrale Vorschrift de...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / IX. Rechtsverfolgungskosten

Rz. 120 Bei den Rechtsverfolgungskosten ist es so, dass anders als im Haftpflichtrecht, wo der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die Anwaltskosten als adäquate Schadensfolge zu tragen hat, der private Unfallversicherer diese grundsätzlich nicht trägt. Begründet wird dies damit, dass der private Unfallversicherer die Leistungen noch zu überprüfen hat und von daher...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / B. Ansprüche gegen die Arbeitsverwaltung

Rz. 6 In der Schadensregulierung sind immer dann, wenn längere Arbeitsunfähigkeiten zu verzeichnen sind oder aber die bis zum Unfall ausgeübte Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausgeführt werden kann, Ansprüche gegen die Arbeitsverwaltung zu prüfen. Diese sind im SGB III geregelt. Rz. 7 Praxisrelevant für den Geschädigten ist vor allen Dingen der Vorrang der Reha vor der Rente. ...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 4. Individuelle Tätigkeit

Rz. 144 Ganz entscheidend bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ist, dass der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit oder seinen Beruf beschreiben muss. Es geht nicht allgemein um ein Berufsbild, sondern um den individuell konkret ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers. Praxistipp Verkehrt wäre, wenn der Anwalt allgemeine Betrachtungen zu dem Beruf des Malers machen würde, da ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / b) Ersatzfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen den eigenen Unfallversicherer

Rz. 151 Die Ersatzfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen den eigenen Unfallversicherer durch den Schädiger ist ein weitgehend unbekannter Gebührentatbestand. Er betrifft Fälle, in denen der Rechtsanwalt für den Geschädigten gegenüber seinem privaten Unfallversicherer tätig war. Der BGH hat entschieden, dass auch die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzun...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 4. Außergerichtliche Einigung trotz Klageauftrags

Rz. 142 Nicht selten entwickelt sich der Lebenssachverhalt so, dass ein Mandant mit dem Regulierungsverhalten des Haftpflichtversicherers nicht einverstanden ist und deshalb seinem Anwalt einen Klageauftrag erteilt. In einem letzten Telefonat oder aufgrund eines letzten Schreibens des Anwalts vor Rechtshängigkeit zeigt sich der Versicherer dann doch noch außergerichtlich reg...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / a) Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

Rz. 147 Die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG und entsprechend gesondert zu vergüten (AG Hanau zfs 2003, 309). Wegen der Einzelheiten wird auf obige Ausführungen (siehe Rdn 25 ff.) verwiesen. Rz. 148 Über den Umstand der gesonderten Vergütungspflicht ist sowohl der Mandant als auch der Haftpflichtversic...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / F. Besonderheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 27 Hinweis Zur gesetzlichen Unfallversicherung und den entsprechenden Tatbeständen im Regress siehe oben § 3 Rdn 2 ff. Die Ausführungen an dieser Stelle beschäftigen sich ausschließlich mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 28 Bei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keinen Heil- und Hilfsmittelkatalog wie im Rahmen der gesetzli...mehr

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§ 4 Personenschadensmanagement / F. Aufgaben des Rechtsanwalts und seine Vergütung

Rz. 25 Häufig ist es der Rechtsanwalt des Geschädigten, der den dringenden Handlungsbedarf für ein professionelles Schadensmanagement aufgrund der Schwere der Ausgangsverletzungen feststellt. Der Anwalt, der ein Schadensmanagement initiiert, bürdet sich ein gutes Stück an Mehrarbeit gegenüber dem "Normalfall" der bloßen Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall, auf. Akti...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / II. Zweck der BUZ

Rz. 124 Zweck der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist es, für den Fall, dass der Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr imstande ist, seinen Beruf auszuüben, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten, um somit seinen bisherigen sozialen Status erhalten zu können. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine Summenversicherun...mehr

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / C. Arbeitsunfall des Geschädigten

Rz. 9 Der Arbeitsunfall des Geschädigten hat verschiedene gesetzliche Voraussetzungen: Zunächst muss der Geschädigte zum versicherten Personenkreis (1. Kapitel, 2. Abschnitt SGB VII) gehören. Wichtigste Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 2 SGB VII. Hier sind alle Personen erfasst, die kraft Gesetzes versichert sind. Der wichtigste Fall des kraft Gesetzes Versicherten ist...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / D. Erkennen des Personen(groß)schadens

Rz. 6 Die größte Schwierigkeit bei der Regulierung des Personenschadens liegt darin, aus der Fülle der Personenschäden den Großschaden herauszufinden. Dieses erfordert besondere Sachkenntnis und begründet ein erhebliches Haftungspotential. Jeder Anwalt ist also gut beraten, bei der Aufklärung des Sachverhalts Indizien aufzunehmen, die für das Vorliegen eines Großschadens spr...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 2. Gesetzentwurf zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 147 Am 22.3.2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld. Basierend auf der ständigen Rechtsprechung wird ein Schockschaden erst dann bejaht, wenn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung psychische Beeinträchtigungen wie Trauer und Schmerz medizinisch fassbar sind und über die gesundheitlichen Beeintr...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Besonderheiten bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten

Rz. 138 Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten muss der Schädiger alle Nachteile ausgleichen, die aus dem verzögerten oder verhinderten Berufseinstieg entstehen (BGH VersR 1985, 62). Die Prognose, welchen Beruf der verletzte junge Mensch ohne den Unfall ergriffen hätte, ist umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang des Ist-Verdienstes

Rz. 99 Der Ist-Verdienst ermittelt sich unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Zeitfenster aus den tatsächlichen Einnahmen des Geschädigten seit dem Verkehrsunfall bis zum Regulierungszeitpunkt. Rz. 100 Abhängig Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall ihr Arbeitseinkommen gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz noch vom Arbeitgeber. Ein Erwerbsschade...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / cc) Innerhalb von 15 Monaten Geltendmachung der Invalidität

Rz. 48 Bei der dritten Frist ist von Bedeutung, dass die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall geltend gemacht werden muss. Dies ist keine Anspruchsvoraussetzung, sondern eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, bei Versäumung der Frist diese zu entschuldigen. Rz. 49 Wichtig ist bei dieser dritten Frist, dass der Inv...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 134 Wenn der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag – entweder schriftlich oder mündlich – erteilt, ihn außergerichtlich in einer zivilrechtlichen Verkehrsangelegenheit zu vertreten, entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Dabei handelt es sich um eine Rahmengebühr von 0,5 bis 2,5. Der alte § 118 BRAGO sah maximal eine 10/10 Gebühr vor. Allerdings ist die außerg...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / 5. Phase 5: 21 Monate und 1 Woche nach dem Unfall

Rz. 108 In der folgenden Woche "ratifizieren" Herr R als Interessenvertreter von Frau G und der Versicherer das gefundene Ergebnis in einer Abfindungserklärung mit Zukunftsschadensregelung und materiellem Vorbehalt einschließlich Verjährungsverzicht. Rz. 109 Praxistipp Indem der Rechtsanwalt das in Phase 4 entwickelte Ergebnis in einen Vergleichstext einfließen lässt, verdien...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Invaliditätsleistung

Rz. 18 Die mit Abstand wichtigste Leistung in der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Der Versicherungsnehmer erhält vom Versicherer eine Geldsumme, deren Höhe sich nach den am Unfalltag vereinbarten AUB im Zusammenhang mit dem am Unfalltag den Vertragsstand dokumentierenden Versicherungsschein bestimmt. Denn auch in der Unfallversicherung kann vereinba...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / IV. Verweisungsrecht des Versicherers auf einen anderen Beruf

Rz. 160 Nachdem feststeht, dass der Mandant nicht mehr in der Lage ist, seinem bisher konkret ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, muss jedoch noch die zweite Hürde übersprungen werden. Dies ist die sog. Verweisklausel. Praxistipp Jeder Standardvertrag enthält zumindest die konkrete Verweisungsklausel. Ältere Bedingungen enthalten zudem auch häufig die Möglichkeit der abstrak...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / IX. Vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten

Rz. 24 Hinter dem Trennstreifen mit der Beschriftung "vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten" werden alle Belege gesammelt, die der Mandant im Laufe der Regulierung zur Akte reicht, weil er unfallbedingt Ausgaben für die Anschaffung von Hilfs-/Heilmitteln hatte. Hierhin gehören auch die Abrechnungen mit dem Pflegedienst bzw. eingeholte Pflegegutachten. Sämtliche Belege, die zur ...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 3. Darlegungslast

Rz. 215 Die durch das OLG Saarbrücken (VersR 2012, 845) noch einmal genannten Kriterien für eine schlüssige Klage auf Leistung aus einer Krankentagegeldversicherung können auch auf die Geltendmachung eines außergerichtlichen Leistungsanspruchs übertragen werden. Praxistipp Begehrt der Mandant die Geltendmachung von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung, muss der Rech...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / VIII. Haushaltsführungsschaden

Rz. 23 Hinter dem Trennblatt "Haushaltsführungsschaden" werden zunächst die vom Mandanten ausgefüllten Fragebögen (hierzu siehe z.B. den Fragebogen in § 11 des Praxishandbuchs Haushaltsführungsschaden) zur Akte genommen. Ergänzt werden diese Fragebögen durch Fotos vom Haushalt des Mandanten, wobei jeder Raum aus zwei verschiedenen Perspektiven erfasst sein sollte. Auch Außen...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / I. Einleitung

Rz. 2 Gerade bei Personenschäden spielt der Abfindungsvergleich eine entscheidende Rolle, da rund 95 % der Personen(groß)schäden außergerichtlich abgeschlossen werden. Dies gilt zumindest für den Verkehrsunfallbereich; im Arzthaftpflichtbereich sind es deutlich weniger Fälle, die außergerichtlich abgeschlossen werden. Vielfach haben sich die Gerichte dort bereits mit der Fra...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / c) Fiktive Schadensberechnung auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse

Rz. 156 Die Schadensbezifferung erfolgt anhand der Betriebsergebnisse der Vorjahre. Der Schaden ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem hypothetischen Gewinn, den der Unternehmer ohne den Unfall erzielt hätte und demjenigen, der nach dem Unfall tatsächlich erzielt worden ist. Maßgeblicher Vergleichszeitraum vor dem Unfall sind die letzten 3–5 Jahre (BGH NJW 1999, 136)....mehr

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§ 12 Personenversicherungen / bb) Innerhalb von 15 Monaten ärztliche Feststellung der Invalidität

Rz. 37 Wenn die Invalidität eingetreten ist, muss diese spätestens 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden. Auch dies ist eine formelle Anspruchsvoraussetzung. Innerhalb der ärztlichen Feststellung der Invalidität entstehen immer wieder Probleme hinsichtlich der einzelnen Formulierungen. Obwohl es sich hierbei in der Praxis nur um eine sehr kurze Bescheinigung...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Schmerzensgeld

Rz. 10 Wenn der Anwalt die Komplikationen/Spätfolgen/Risiken in Bezug auf die einzelnen Verletzungsfolgen seines Mandanten kennt, kann dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes erheblichen Einfluss haben. In diesem Zusammenhang ist auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.2.2006 (VI ZR 322/04, zfs 2006, 381) hinzuweisen. Nach dieser Rechtsprechung gebietet es "der Grundsatz...mehr