Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / 3 Anmerkung:

Nach dem Wortlaut von Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG entsteht die zusätzliche Gebühr, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl erledigt und durch die anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die Gesetzesfassung spricht somit gegen den Anfall der zusätzlichen Gebühr für den hier v...mehr

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zfs 4/2015, Buschbell (Hrsg.): Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 4. Auflage 2015, 1.333 Seiten, 149 EUR, ISBN 978-3-406-66294-2

Die Münchener Anwaltshandbücher sind bisher zu 19 verschiedenen Themen erschienen und decken damit nahezu die gesamte Bandbreite der Rechtsberatung ab, ohne dabei auf die verschiedenen Fachanwaltsgattungen fixiert zu sein. Das vorliegende Handbuch widmet sich ganz dem Straßenverkehrsrecht und fasst auf mehr als 1.330 Seiten inklusive Verzeichnissen die wesentlichen rechtlich...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / E. Weitergabe von vertraulichen Informationen an den Versicherer

In einem weiteren Fall, in dem der Rehabilitationsdienst grundsätzlich sehr gut gearbeitet hatte, wurden in dem Rehabilitationsbericht Angaben darüber gemacht, in welcher Höhe der Versicherer Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet hatte und in welcher Höhe diese an den Geschädigten weitergeleitet wurden. Da der Rechtsanwalt von den geleisteten Zahlungen zunächst seine Gebüh...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BayVGH, die praktische Bedeutung für die Anwaltstätigkeit in allen Gerichtsbarkeiten hat, entspricht der seit einigen Jahren im Vordringen befindlichen Auffassung in Rspr. und Literatur. I. Erledigung des früheren Auftrags Früher war die Auffassung weit verbreitet, den Auftrag dann als erledigt anzusehen, wenn die Anwaltsvergütung fällig i.S.v. § 8 Abs. 1 ...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / Leitsatz

Dem Verteidiger fällt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG nicht an, wenn er dem Mandanten rät, den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und hiergegen keinen Einspruch einzulegen und dieser dem Rat folgt. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Protokollierung eines Mehrwertvergleichs

Mehrwertvergleiche dienen allen Beteiligten. Ein solcher Vergleich dient insbesondere dem Mandanten, da er in einem Verfahren weitere nicht anhängige Gegenstände erledigen kann und damit oftmals eine Gesamtbereinigung seiner rechtlichen Probleme mit dem jeweiligen Gegner erreichen kann, was letztlich auch dem Rechtsfrieden dient. Zudem ist diese Gesamtbereinigung aufgrund der...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist die Prozessvollmacht der Klägerin, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Klägerin ist jedoch wegen der Inanspruchnahme der Beklagten keiner Honorarforderung ihrer Pr...mehr

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AGS 3/2015, Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten

Es ist schon erstaunlich, wie sorglos Anwälte in eigenen Angelegenheiten sind. Dies gilt nicht nur bei der Abrechnung der Vergütung, sondern insbesondere bei der Abfassung von Vergütungsvereinbarungen. Es dürfte doch inzwischen hinreichend bekannt sein, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant bestimmten Formvorschriften genügen müssen, dass Erfolgshonorare u...mehr

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 4 Anmerkung

Geiz ist nicht geil … sondern dumm! Wer sich mit dem Recht der Vergütungsvereinbarung beschäftigt und oftmals herangezogen wird, derartige Vereinbarungen auf ihre Rechtswirksamkeit bzw. auf ihre Berechtigung zu überprüfen, höhere als die gesetzliche Vergütung einzufordern, wird immer wieder mit dem Phänomen konfrontiert, dass der relativ einfache und überschaubare Gesetzestex...mehr

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AGS 3/2015, Beschwerde auf ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde, die auf die Erhöhung des vom VG festgesetzten Gegenstandswerts von 10.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR zielt, ist von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1) eingelegt. Nach § 33 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 RVG ist der Rechtsanwalt zu einer Beschwerde in eigenem Namen berechtigt. Ob der Rechtsanwalt in eigenem Namen oder namens seines Mandanten Bes...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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FF 3/2015, Tretminen im Recht der Wiedereinsetzung

Dr. Mathias Grandel Nicht selten kann ein Mandant die Kosten eines Beschwerdeverfahrens in Familiensachen nicht selbst stemmen. Vielmehr kann das Beschwerdeverfahren nur durchgeführt werden, wenn Verfahrenskostenhilfe hierfür bewilligt wird. Die Mittellosigkeit eines Beteiligten ist ein unverschuldetes Hindernis an der Einhaltung der Rechtsmittelfristen. Es kann Verfahrenskos...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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FF 3/2015, Handbuch der Justiz 2014/2015

Deutscher Richterbund (Hrsg.)32. Auflage 2014, 811 Seiten, 74,99 EUR, Verlag C.F. Müller Das bewährte Handbuch der Justiz ist inzwischen in der 32. Auflage erschienen. Alle zwei Jahre wird das Werk vom Deutschen Richterbund in aktualisierter Fassung herausgegeben. Es ist unerlässlich für diejenigen, die sich mit Gerichten zu befassen haben; dies betrifft nicht nur die Justiza...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / Leitsatz

Lehnt das zunächst angerufene Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit ab und wird daraufhin die Klage vor dem zuständigen Gericht neu eingereicht, so ist nicht mehr dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2 RVG gegeben; vielmehr bildet das neue Verfahren vor dem zuständigen Gericht eine neue Angelegenheit. Eine Anrechnung der ...mehr

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 2 Aus den Gründen

A. Das geltend gemachte Verlangen ist zulässig; insbesondere hat das LG – auf dessen Ausführungen insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird – zu Recht erkannt, dass die Klage im Urkundenprozess statthaft ist. B. Der Klage kann jedoch deshalb nicht entsprochen werden, weil der Klägerin gegen die Beklagte – bezogen auf die Zeitspanne vom 1.8. – 30.9.2013 – weder...mehr

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FF 3/2015, FF 3/2015 / Kosten und Gebühren

Eine Erhöhung des als Festbetrag vorgegebenen Verfahrenswertes in Sorge- und Umgangssachen nach § 45 Abs. 3 FamGKG ist nur geboten, wenn der Arbeitsaufwand des Gerichts und der Verfahrensbevollmächtigten aufgrund besonderer Umstände – beispielsweise wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache – so stark von einem durchschnittlichen Verfahren abwe...mehr

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zfs 3/2015, Verwertungsverb... / 3 Anmerkung:

Zwei Punkte aus dieser Entscheidung sind für den Verteidiger erinnerungswürdig: Eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolge in der Hauptverhandlung ist nicht von einer Zustimmung der Staatsanwaltschaft abhängig, wenn diese nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt (NK-GVR/Krenberger, 1. Aufl. 2014, § 75 OWiG, Rn 6). Zudem gilt – auch für die Überliegefrist – der Grundsatz:...mehr

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zfs 3/2015, Darlegungs- und... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… II. Das hält rechtlicher Nachprüfung in einem entscheidenden Punkt nicht stand." [11] 1. Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des BG, dass hinsichtlich der zum Schadensersatzanspruch führenden Pflichtverletzung Bindungswirkung an das Haftpflichturteil und die dort getroffenen Feststellungen besteht. Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtproze...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 3 Der Praxistipp

Finanzielle Auswirkungen nicht im Blick Die Entscheidung des OLG ist einseitig an der Bestätigung der Vorinstanzen orientiert und nimmt wesentliche Aspekte nicht auf. Die persönliche Zustellung verursacht nach Nrn. 100, 711, 716 KVGvKostG einen finanziellen Aufwand von 16,25 bis 29,25 EUR (10,00 + 3,25 – 16,25 + 3,00). Demgegenüber führt die Zustellung durch die Post nach Nrn...mehr

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AGS 2/2015, Keine Berücksic... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung hat auch Bedeutung für die Abrechnung des Anwalts. Auch hier stellt sich das Problem, inwieweit die Kosten einer Bahncard abrechnungsfähig und erstattungsfähig sind. Insoweit ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Anwalt zur Anschaffung einer Bahncard nicht verpflichtet ist.[1] Benutzt er eine Bahndacrd, so kann er grundsätzlich nur den ermäßigten, tatsäch...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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FF 2/2015, AnwaltFormulare Mandanteninformationen

Michael Sattler (Hrsg.)2015, 320 Seiten, 49 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kompakt und übersichtlich – so lassen sich in zwei Worten die vielseitigen Muster, Erläuterungen und Checklisten in "AnwaltFormulare Mandanteninformationen", herausgegeben von Michael Sattler, zusammenfassen. Mustertexte für "Standardsituationen" helfen dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin bei der täglichen...mehr

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AGS 2/2015, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen

Da der Revisionsbeklagte trotz rechtzeitiger Ladung im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, musste auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil entschieden werden. Das Urteil beruht jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013...mehr

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / E. Fazit

Auch wenn die Höhe der Geldbuße in Verkehrsordnungswidrigkeiten durch den BKat scheinbar fix vorgegeben ist, bieten sich bei der Bemessung der Rechtsfolge zahlreiche Problemfelder für das Gericht, die der Verteidiger spätestens im Rahmen der Rechtsbeschwerde für sich und den Mandanten nutzen kann. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Entwicklung der Notwendigkeit von F...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / I. Einleitung

Bei einer Vielzahl von Mandaten zeigt sich, dass Probleme, die sich nach dem Tod des Erblassers ergeben und oft zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, durch eine aktive Nachlassplanung vermieden worden wären. Um Mandanten bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen umfassend zu beraten, sollten die Besonderheiten des Bankvermögens entsprechend und rechtzeitig ber...mehr

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / V. Folgeproblem: Verteidigungstaktik

Für den Verteidiger besteht durchaus die Schwierigkeit, den Mandanten zur Angabe von Tatsachen und Daten zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu beraten: Soll er diese vornehmen oder soll er schweigen? Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind dabei primär durch das Gericht festzustellen, es besteht gerade keine Mitwirkungspflicht des Betroffenen. Dies gilt sogar dann,...mehr

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Zerb 2/2015, FamFG, kommentiertes Verfahrensformularbuch

Ludwig Kroiß/Christian Seiler (Hrsg.) Ein Werk von Praktikern für Praktiker Nomos Verlag 2013, 1.415 S., 128 EUR ISBN 978-3832973940 Die Herausgeber haben zusammen mit einem Team von erfahrenen Praktikern ein Werk geschaffen, das augenscheinlich sämtliche denkbare Verfahren und Anträge im Familienverfahren, Betreuungs-Unterbringungsverfahren, Nachlassverfahren, Grundbuchverfahre...mehr

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AGS 2/2015, Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht. Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 7. aktualisierte und überarbeitete Aufl. Verlag C.H. Beck München 2014. XXIX, 687 S. 49,00 EUR.

Das Standardwerk zu den Mietnebenkosten ist in 7. Aufl. erschienen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die weiter veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literatur. Zahlreiche Fallbeispiele wurden eingefügt. Eingehend bearbeitet und erweitert sind der Flächenschlüssel zum Umlageschlüssel und der Abschnitt zum Betriebskosten...mehr

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AGS 2/2015, Die Anwaltssozietät – Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht, Bewertung. Schriftenreihe “Die erfolgreiche Kanzlei”. Von Dr. Bernhard Dombek, Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche. Verlag Nomos, Baden-Baden. 2. Aufl. 2015. 498 S. 68,00 EUR.

Die Mehrzahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland arbeitet als Einzelanwälte. Allerdings geht der Trend weiterhin zum Zusammenschluss mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Insbesondere in Zeiten der zunehmenden Spezialisierung und Fachanwaltschaften bietet es sich an, dem rechtsuchenden Mandanten alles unter einem Dach zu liefe...mehr

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AGS 2/2015, Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Lange genug hat es gedauert, bis die Frage geklärt war, ob sich die Beiordnung in einer Ehesache bei Abschluss eines Vergleichs über die in § 48 Abs. 3 RVG genannten Gegenstände nur auf die Einigungsgebühr oder auch auf die Verfahrensdifferenz- und Terminsdifferenzgebühr erstreckt. Der Gesetzgeber hat mit dem 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass sich die Beiordnung au...mehr

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AGS 2/2015, Vertretung der ... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der von der Rechtspflegerin geteilten Auffassung des Drittwiderbeklagten stehen der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten nicht jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren nebst Auslagen und Mehrwertsteuer mit der Maßgabe zu, dass auf Seiten der Klägerin 75 % und auf Seiten des Drittwiderbeklagten 100 % der vollen Anwaltsgebühren als erstattungsfähig anzusehen wären. Der...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Diese Auffassung geht fehl. Die Antragsgegnerin übersieht die unterschiedlichen Kostengrundentscheidungen. Ein derartiger gänzlicher Ausschuss der Gebührenerstattung sieht das Gesetz nicht vor. § 15 Abs. 2 RVG bestimmt nur, dass die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal gefordert werden können. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass der bereits in das Verfa...mehr

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / I. Prüfungsumfang

Mandant und Rechtsanwalt sind durch den Anwaltsvertrag miteinander verbunden. Dieser kann auch stillschweigend zustande kommen.[7] Nach § 43 BRAO hat der Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Hieraus hat der BGH schon früh abgeleitet, dass der Rechtsanwalt zu einer allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung seines Mandanten verpflichtet ist.[8]...mehr

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AGS 1/2015, Pflicht zur Streitwertbeschwerde

Die Verpflichtung des Anwalts, eine Streitwertbeschwerde einzulegen, zumindest darüber zu belehren, war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. So hat das OLG Hamm (Urt. v. 31.3.2011 – 28 U 63/10, AGS 2012, 439 = BRAK-Mitt 2011, 196 = Info M 2011, 449 = RVGreport 2011, 478 = IBR 2012, 51) einen Anwalt zu Schadensersatz verurteilt, weil er eine gebotene Besch...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / I. Vergütung für Überprüfung

Bevor man sich fragt, welcher Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit anzusetzen ist, muss man sich zunächst einmal fragen, ob sich die Gebühren für die anwaltliche Tä tigkeit überhaupt nach dem Gegenstandswert berechnen. Dies ist zwar nach § 2 Abs. 1 RVG grundsätzlich der Fall, gilt aber nicht uneingeschränkt. Zunächst einmal ist also zu fragen, welche Gebühren der Anw...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Vergü... / Leitsatz

Hat die Mitteilung des Anwalts, er veräußere die Kanzlei, den Mandanten zu der Antwort veranlasst, der erteilte Auftrag werde nicht mit dem Erwerber weitergeführt, scheidet eine Vergütungsfestsetzung zu dessen Gunsten auch dann aus, wenn der Antrag mit einer Zession des bisherigen Kanzleiinhabers unterlegt ist, der Mandant jedoch schlüssig behauptet, der bisherige Inhaber de...mehr

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zfs 1/2015, "Halbe Vorfahrt"

Hinweis Ihre Versicherungsnehmerin trifft ein Mithaftungsanteil von 25 %. Zwar hatte sie gegenüber unserem Mandanten an der nicht durch Verkehrszeichen geregelten Kreuzung als von rechts Kommende die Vorfahrt. Der Unfall wurde jedoch durch einen Geschwindigkeitsverstoß Ihrer Versicherungsnehmerin mitverursacht. Denn sie war so schnell gefahren, dass sie einem ihrerseits von ...mehr

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AGS 08/09/2015, Terminsgebü... / 2 Aus den Gründen

Der Beschwerdeführer kann – neben der bereits festgesetzten Vergütung – als Pflichtverteidiger gem. § 55 Abs. 1 RVG die Erstattung einer Terminsgebühr im Berufungsverfahren (Nr. 4126 VV) i.H.v. 216,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV), insgesamt also die Zahlung eines Betrages von 257,04 EUR aus der Landeskasse verlangen. Denn er ist zu dem vom Berufungsgericht anbera...mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / I. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass er einerseits die maximale...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / II. Haftung des Rechtsanwalts

Versicherungsvertragsrechtliche Ansprüche verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren ab Kenntnis des Gläubigers (§ 199 Abs. 1 BGB) bzw. unabhängig von dieser Kenntnis nach zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB). Da – wie oben ausgeführt – (vgl. Fußnote 8 und 9) der Anwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Mandanten verpflichtet ist, wird der geschädigte Mand...mehr

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AGS 08/09/2015, Auslagensch... / 1 Sachverhalt

Der 10. Senat des BSG hatte eine vom Erinnerungsführer als prozessbevollmächtigtem Rechtsanwalt für den dortigen Kläger geführte Revision als unzulässig – weil nicht fristgemäß begründet – verworfen. Nach Zustellung des Beschlusses hat er Anhörungsrüge erhoben sowie Einsicht in die Gerichtsakten und alle Nebenakten beantragt. Daraufhin sind die vorinstanzlichen Akten erneut ...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zunächst statthaft, weil der Beschwerdeführer durch den Beschluss des SG mit mehr als 200,00 EUR beschwert ist (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 RVG). Dabei erfolgt die Berechnung der Beschwer schon aus Gründen der Rechtssicherheit rein formal nach der Differenz zwischen den Anträgen der Beteiligten und dem Tenor der Entscheidung des Gerichts. Von der grundsät...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 511 ZPO statthafte und gem. §§ 517 Abs. 1, 519, 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Klägerin ist zulässig, in der Sache hat sie teilweise Erfolg. Die Beklagte ist gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB verpflichtet, das an sie gezahlte Anwaltshonorar in Höhe von 5.655,11 EUR zurückzuzahlen. Ein Rechtsgrund für die von der Klägerin erb...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / III. Der Ausschluss einer Verzinsung

Im Rahmen der bisherigen Betrachtung in diesem Beitrag wurde festgestellt, dass ein Anspruch auf beschleunigte Bearbeitung bei der Vergütung des Verwalters besteht,[31] diese aber nicht immer umsetzbar sein wird, die Unterscheidung zwischen sachlicher und unsachgemäßer Verzögerung zudem schwer darzulegen sein wird. Während in Zivilverfahren – etwa im Rahmen der Bestimmungen ...mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / Leitsatz

Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im Schadensersatzprozess geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss sich nicht mit der Argumentation, der Schadensersatzgläubiger habe mangels entsprechender Rechnungsstellung die Anwaltsgebühren nicht zu entrichten und es fehle deshalb an einem ers...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist hinsichtlich ihres Leistungsantrages zulässig; hinsichtlich des Feststellungsantrages indes bereits unzulässig, da der Kläger kein hierauf bezogenes berechtigtes Interesse dargelegt hat (zu I). Soweit die Klage zulässig ist, ist sie überwiegend begründet (zu II.). Zwischen den Parteien bestand ein Anwaltsvertrag, in dessen Rahmen der Kläger nicht nur das Berufun...mehr