Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Lockerungen [Rdn 89]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Allgemeines [Rdn 1]

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Revision der Bekl." [19] Die Revision der Bekl. ist begründet und führt zur Wiederherstellung des klageabweisenden landgerichtlichen Urteils. Die Klage auf Freistellung von der Gebührenforderung der Prozessbevollmächtigten des Kl. für das Güteverfahren i.H.v. 1.094,80 EUR ist derzeit unbegründet. Die Bekl. hat den bezüglich dieser Forderung im Streitfall bestehende...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Auskunft, Selbstauskunft [Rdn 39]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Auskunft, Behördenauskunft [Rdn 28]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Registervergünstigungen [Rdn 104]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Fristen [Rdn 135]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, nachträgliche [Rdn 563]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Vorbewährung [Rdn 118]"Vorbewährung"

Rdn 119 Literaturhinweise: Eisenberg, Das Gesetz zur Erweiterung jugendgerichtlicher Handlungsmöglichkeiten vom 4.9.2012, StV 2013, 44 s.a. die Hinw. bei → Bewährung, Jugendliche, Allgemeines, Teil A Rdn 85. Rdn 120 1.a) Im Jugendstrafverfahren müssen Verurteilung zu einer Jugendstrafe und die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht gl...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Maßnahmen der Registerbehörden, Rechtsschutz [Rdn 269]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., 2014 Burhoff, Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren, RVGreport 2004, 458 ders., Die Gebühren in der Strafvollstreckung, RVGreport 2007, 8 ders., Der sogenannte Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG, StRR 2007, 54 ders., Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entsc...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Entlassung, Berufssoldaten [Rdn 1146]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Entschädigungsklage [Rdn 449]

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Querschnitts-Kommentar zur behandelten Thematik zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für die strafrechtliche Nachsorge sein. Deshalb ist i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. h.M. dargelegt, wie sie für die StPO insbesondere z.B. bei Meyer-Goßner/Schmitt bzw. den Standardkommentaren z...mehr

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AGS 1/2016, Keine Anrechnun... / 1 Sachverhalt

Die Kläger und das beklagte Jobcenter (im Folgenden: der Beklagte) streiten über die Höhe der Kostenerstattung nach einem abgeschlossenen Widerspruchsverfahren, § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X. Die 1986 geborene Klägerin zu 1) und ihr 2005 geborener Sohn, der Kläger zu 2) beziehen fortlaufend Leistungen nach dem SGB II. Mit Schreiben v. 26.11.2013 beantragten die zu diesem Zeitpunkt be...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Zahnarzt, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 1347]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 313]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütung in Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 345]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Opferentschädigung, Verfahrensrecht [Rdn 60]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Arzt, Humanmediziner, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 56]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Behördenführungszeugnis [Rdn 195]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 161]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 97]

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger habe gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarrechnung seiner Prozessbevollmächtigten in dem Umfang, in dem die Honorarforderung der Prozessbevollmächtigten begründet sei. Diesen Anspruch habe die Beklagte nicht dadurch erfüllt, dass sie dem Kläger Kostenschutz für eine Abwehr dieser anwaltlichen Geb...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Berufsrechtliche Verfahren/Überblick [Rdn 953]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Schaden [Rdn 537]

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / d) Der Mandant hat seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk

aa) Überblick Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rspr. des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. unter II.3.b)) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Die Rspr...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / b) Der Mandant hat seinen Sitz oder Wohnsitz am Ort der Kanzlei des Anwalts

Beauftragt eine Partei einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz niedergelassenen Anwalt, ist zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH[29] zu beachten, wonach eine nicht am Gerichtsort ansässige Partei grundsätzlich einen Anwalt an ihrem eigenen Sitz oder Wohnsitz beauftragen darf und dessen Reisekosten im Obsiegensfall in voller Höhe zu erstatten sind. Diesen Grundsatz hat der BG...mehr

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AGS 12/2015, Rückforderung ... / 3 Anmerkung

Der Mandant von heute ist der Feind von morgen! Dieser bewusst höchst polemisch formulierte Satz dürfte inzwischen eigentlich jeder Rechtsanwalt in dieser oder in einer etwas abgeschwächteren Form gehört oder dessen Richtigkeit selbst schon einmal erfahren haben. Lässt man den Satz allerdings etwas selbstkritisch nachklingen, so gelangt man eigentlich als Volljurist unschwer z...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Guten Morgen, Amtsgericht Walsrode! Aufwachen und gut aufpassen! In dieser Zeitschrift hatte man leider des Öfteren Veranlassung, sich kritisch mit Urteilen des AG Walsrode auseinanderzusetzen, die sich schon seinerzeit mit bemerkenswerter Penetranz und Arroganz über Beurteilungen des eigenen Obergerichts hinwegsetzten und es verstanden, die vom Gesetzgeber so sinnvoll gestal...mehr

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AGS 12/2015, Rückforderung ... / Leitsatz

Hat der Mandant aufgrund einer nach § 4b RVG unverbindlichen Vergütungsvereinbarung gezahlt, so kann er den über die gesetzliche Vergütung hinaus gezahlten Betrag nach Bereicherungsrecht zurückverlangen. Die Rückforderung ist nach § 814 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Mandant wusste, dass er auf eine unverbindliche Forderung gezahlt hat und er insoweit nicht zur Zahlung...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / aa) Überblick

Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rspr. des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. unter II.3.b)) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Die Rspr. nimmt hier ...mehr

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AGS 12/2015, Bindung an Bew... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Staatskasse ist zwar zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das Beschwerdegericht folgt dabei den ausführlichen Begründungen der Urkundsbeamtin im Nichtabhilfebeschluss und der Richterin. Im Hinblick auf die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung erscheinen noch folgende Ausführungen veranlasst: I. Die Beschwerde der Staatskasse gegen den ...mehr

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zfs 12/2015, Verunsicherung bei jedem Personenschaden – Stichwort Schweigeverzichtserklärung

Aktuell tauchen in der Schadensregulierung von Personenschäden immer wieder Schreiben mit Schweigeverzichtserklärungen von Versicherern auf, welche zu erheblichen Verunsicherungen bei den Anwälten und den Mandanten führen. Betroffen sind nicht nur mittlere und große Personenschäden, sondern alle Personenschäden, auch schon jede HWS-Verletzung. In diesen Schreiben der Versich...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / bb) Notwendigkeit wird bejaht

War die Hinzuziehung des auswärtigen Anwalts notwendig, so sind dessen Reisekosten in voller Höhe zu erstatten.mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / a) Überblick

Hat der Anwalt seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirks und wohnt er auch nicht im Gerichtsbezirk, so ist eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Seine Reisekosten sind nur insoweit erstattungsfähig, als seine Hinzuziehung notwendig war. Dabei ist wiederum zu unterscheiden, wo der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz hat.mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Da der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn 6, insoweit nicht abgedr. in BGHZ ...mehr

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AGS 12/2015, Rückforderung ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision des Klägers hat Erfolg und führt zur weitgehenden Verurteilung der Beklagten (nachfolgend unter II.). Die Anschlussrevision der Beklagten ist unbegründet (unter III.). I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben die Parteien für das erste Wiederaufnahmeverfahren eine mündliche Vergütungsvereinbarung über einen Betrag von 25....mehr

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AGS 12/2015, Auftrag zu Kla... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. Die zu erstattenden Kosten wurden zutreffend auf 794,92 EUR festgesetzt. Für die Höhe der zu erstattenden Kosten ist das RVG in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung anzuwenden. In der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung des RVG beträgt eine 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV 648,00 EUR. Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG in der ab dem 1.8.2013 geltende...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / cc) Notwendigkeit wird verneint

Ergibt die Prüfung, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war, führt dies nach der ganz überwiegenden Rspr. allerdings nicht zum völligen Ausschluss der Kostenerstattung. Vielmehr sind die Kosten dieses Anwalts dann zu erstatten bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts. Dabei ist auf die höchstmögli...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 2. Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs

Fahrtkosten für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs erhält der Anwalt nach Nr. 7003 VV vergütet. Um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt, ist dabei unerheblich. Auch Motorräder und Mofas zählen hierzu,[5] nicht jedoch Fahrräder. Bei Benutzung eines fremden Fahrzeugs, etwa eines Mietwagens, scheidet Nr. 7003 VV aus, es ist vielmehr nach Nr. 7004 VV konkret abzu...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die begehrten Fotokopiekosten sind vollständig zu erstatten. In der Regel ist es zur wirksamen Verteidigung erforderlich, dass der Verteidiger über ein komplettes Aktendoppel verfügt (so bereits LG Kleve, Beschl. v. 11.8.2011 – 120 Qs 68/11 [= AGS 2012, 64]). Selbst bei bereits zugestellten Beschlüssen und eigenen Schriftsätzen kann es beispielsweise von Bedeutung sein, ob s...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / a) Festsetzungsantrag

In der Kostenfestsetzung bestehen jetzt zwei Möglichkeiten: Zum einen kann der Anwalt seine Rechnung vorlegen, in der er seine tatsächlichen Reisekosten ausweist, so, wie er sie mit seinem Mandanten abrechnet. Ergänzend dazu müsste dann im Kostenfestsetzungsantrag ausgeführt werden, in welcher Höhe die Erstattung beantragt wird. Es müssten also Ausführungen dazu gemacht werde...mehr

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AGS 12/2015, Aktenversendun... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, Rechtsanwältin K, hat den — inzwischen rechtskräftig – durch Urteil des Landgerichts Kleve vom 19.11.2014 Verurteilten in der Berufungsinstanz vertreten. Mit Schriftsatz vom 19.11.2014 legte sie namens und im Auftrag ihres Mandanten Revision ein. Zugleich beantragte sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Die beantragte Akteneinsicht wurde ihr vom L...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts (§ 1 Abs. 1 RVG) gehören neben den Gebühren auch seine Auslagen. Hierzu wiederum zählen neben den Dokumentenpauschalen (Nr. 7000 VV) sowie den Post- und Telekommunikationsentgelten (Nrn. 7000, 7001 VV) insbesondere auch die Reisekosten (Nrn. 7003–7006 VV). Voraussetzung dafür, dass ein Anwalt seinem Mandanten Reisekosten berechnen darf, ...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 5. Sonstige Auslagen anlässlich der Geschäftsreise

Darüber hinaus kann der Anwalt auch sonstige Auslagen anlässlich seiner Geschäftsreise abrechnen, insbesondere Übernachtungskosten, Parkgebühren, Maut, Kosten einer Fähre u.a. Diese Kosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen vom Mandanten zu tragen, soweit sie angemessen sind (Nr. 7006 VV). Kosten eines Frühstücks sind aus den Übernachtungskosten herauszunehmen.[17] A...mehr

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AGS 12/2015, Bestimmung der... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter (§§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 3 RVG), nachdem der Einzelrichter das Verfahren auf den Senat übertragen hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 2 RVG): Die Sache hat im Hinblick auf die Frage, ob die endgültige Festsetzung der von der Staa...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / D. Fazit

Der Verkehrsanwalt muss bei Abstandsverstößen ständig auf der Hut sein. Zum einen greifen die rechtlichen Grundlagen, Gebote und Verbote wechselseitig in die zivilrechtliche und bußgeldrechtliche Betrachtung mit ein, gerade wenn es um Verkehrsunfälle geht. Darüber hinaus sind prozessuale Kniffe, aber auch Fallstricke in großer Zahl vorhanden, so dass die Kenntnis "nur" des m...mehr

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AGS 12/2015, Editorial

Wieder liegt ein Jahr hinter uns. Nach den umfassenden Reformen in 2013 sind wir dieses Jahr ebenso wie im Vorjahr von spektakulären Gesetzesänderungen verschont geblieben. Eingeführt worden ist allerdings endlich die Anpassung der Nr. 5101 ff. VV an die bereits zum 1.4.2014 neu geregelte Punktegrenze in Verkehrsordnungswidrigkeiten. Besondere Bedeutung für die Praxis hatte ...mehr

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zfs 12/2015, Mithaftung aus Betriebsgefahr

Hinweis "Zumindest ergibt sich eine Mithaftung der Beklagten aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs. Denn der streitgegenständliche Verkehrsunfall war für den Fahrer des Beklagtenfahrzeugs kein unabwendbares Ereignis." Unabwendbar ist ein Ereignis, das bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handel...mehr