Rz. 23

Hinter dem Trennblatt "Haushaltsführungsschaden" werden zunächst die vom Mandanten ausgefüllten Fragebögen (hierzu siehe z.B. den Fragebogen in § 11 des Praxishandbuchs Haushaltsführungsschaden) zur Akte genommen. Ergänzt werden diese Fragebögen durch Fotos vom Haushalt des Mandanten, wobei jeder Raum aus zwei verschiedenen Perspektiven erfasst sein sollte. Auch Außenansichten des bewohnten Gebäudes und fotografierte Gärten (Vorgarten/Hausgarten/Pachtgarten) sollten zur Akte genommen werden. Oftmals verfügen Mandanten sogar noch über bauplanungsrechtliche Unterlagen, die in Kopie ebenfalls im Regulierungsgespräch hilfreich sein können. Anhand dieser Materialien kann der Haushaltsführungsschaden unter Berücksichtigung von § 287 ZPO zuverlässig geschätzt werden und die vom Mandanten zur Verfügung gestellten Fotodokumente können im Regulierungsgespräch herangezogen werden, um einen besonders hohen Haushaltsführungsaufwand oder eine hohe Anspruchstiefe zu dokumentieren.

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