Rz. 215

Die durch das OLG Saarbrücken (VersR 2012, 845) noch einmal genannten Kriterien für eine schlüssige Klage auf Leistung aus einer Krankentagegeldversicherung können auch auf die Geltendmachung eines außergerichtlichen Leistungsanspruchs übertragen werden.

 

Praxistipp

Begehrt der Mandant die Geltendmachung von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung, muss der Rechtsanwalt unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt ausgeübten konkreten Beruf in keiner Weise mehr ausüben kann.

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