Themenseite

Lehrer















































Richterhammer, Schraegansicht
Richterhammer, Schraegansicht
Urteil

Lehrkräfte des Landes Berlin dürfen nach tariflicher Entgeltordnung vergütet werden

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin (GEW) kann vom Land Berlin nicht verlangen, auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte tarifliche Vorschriften zur Eingruppierung und Vergütung nicht anzuwenden, die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurden. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.