Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Künstler und Sportler[2] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 1.7 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Ausbilder, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.[6] Auch andere zwische...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schulskileiterlizenz

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 > Bildungsaufwendungen Rz 70 Lehrer.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen

Rn. 2621 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Übersicht über sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen: s BMF vom 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 (s H 3.0 EStH 2021). Vgl im Übrigen nachfolgendes ABC: Dolmetscher Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, sind nicht steuerfrei (BFH BStBl II 1998, 732; BFH vom 16.03....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das Fulbright-Abkommen

Rn. 1601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Fulbright-Abkommen vom 20.11.1962 (BGBl II 1964, 27 und 215, s H 3.42 EStH 2021) sieht nach Art 1 Zuwendungen vor für die Finanzierung von Buchst a: Studien-, Forschungs-, Lehr- und anderen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bildungswesens von Deutschen oder für Deutsche an amerikanischen Hochschulen und Bildungsanstalten innerhalb oder auß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Der StPfl übt mehrere Tätigkeiten aus

Rn. 1016 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hier ist zu unterscheiden (BFH BStBl II 1990, 854; H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 2 S 3, 4 LStR 2023:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trainer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Trainer (Übungsleiter, Sportlehrer usw.), die bei Sportvereinen oder anderen Anbietern wie Schulen tätig werden, können Arbeitnehmer der Einrichtung sein, wenn sie in einem Dienstverhältnis stehen. Sofern Trainer (Übungsleiter) in gemeinnützigen Vereinen Einnahmen erzielen, sind diese nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bis zu 3.300 EUR/Jahr steuerfre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schulfahrten

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Von ihm selbst getragene Aufwendungen für Schulfahrten können bei dem Schüler > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sein; > Bildungsaufwendungen Rz 43 ff [54]. Bei einem Berufsschüler, der als Auszubildender in einem Ausbildungsdienstverhältnis steht, sind Aufwendungen für eine als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführte Klassenfahrt > We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die befreiten Auslandsdienstbezüge

Rn. 2227 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu den steuerfreien Auslandsdienstbezügen iSd § 3 Nr 64 S 1 EStG gehören:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 4 Lehrkräfte und Dozenten

Für Lehrkräfte, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen der Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV definiert Beschäftigung als die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Dies erfordert in der Praxis die Abgrenzung zu einer selbstständigen Tätigkeit. Diese Abgrenzung ist in jedem Einz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsausübung in der Wohnung / 1.1 Zulässige Berufstätigkeiten in der Wohnung

Es gibt keine gesetzliche Regelung. Fehlen besondere vertragliche Vereinbarungen, ist davon auszugehen, dass der Mieter in seiner Wohnung diejenigen Tätigkeiten ausüben darf, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden. Das ist zunächst das Wohnen und keine gewerbliche Tätigkeit. Entscheidend ist, dass das Vertragsverhältnis der Wohnraumnutzung nicht geändert wird. Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordmazedonien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren, Lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischensta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 1.7 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und Lehrer[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Republik Moldau / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Studenten, Auszubildende, Hochschullehrer und Lehrer[4], Künstler und Sportler[5]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinbarungen können Sonderregelungen enthalten, die neb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Portugal / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler,[2] Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer,[5] Studenten und Auszubildende,[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwischenstaat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Island / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen[1], Bordpersonal von Luftfahrzeugen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Diplomaten und Konsularbeamte[7]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) v. 10.12.2008 (BGBl. I S. 2403) mit Wirkung zum 16.12.2008. Die Vorschrift unterstützt Personensorgeberec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5 Rechtsmissbräuchliche Kündigung

Rz. 40 Wichtig Rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf Es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, in denen eine Eigenbedarfskündigung vom BGH als rechtsmissbräuchlich eingestuft worden ist. Dies gilt zunächst für den Fall, dass der Eigenbedarf des Vermieters noch vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt. Ein Festhalten an der rechtmäßig ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung ist dann re...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.4 Ziele der Angebote des erzieherischen Jugendschutzes (Abs. 2)

Rz. 5 Die erzieherischen Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.Aufgabe der erzieherischen Angebote ist es, dazu beizutragen, das Können, das Verhalten, die Einstellungen und die Fertigkeite...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.3 Erziehungsberechtigter

Rz. 7 Der Personensorgeberechtigte ist auch Erziehungsberechtigter. Er muss nicht volljährig sein. Soweit wie das Personensorgerecht im Einzelfall eingeschränkt ist, ist auch die Erziehungsberechtigung eingeschränkt. Der Personensorgeberechtigte kann die Erziehungsberechtigung durch Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. Die Erziehungsberechtigung erfordert in jedem Fall ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.1 Adressaten (Abs. 1)

Rz. 2 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtigte, Erzieher in Kinderg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO bzw. § 112 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.6 Jugendberatung (Abs. 3 Nr. 6)

Rz. 39 Jugendberatung hat den Anspruch, als – im Verhältnis zu Eltern, Lehrern oder anderen Jugendlichen – neutraler Ansprechpartner bei persönlichen Problemen von Jugendlichen zu dienen. Während früher i. d. R. Jugendberatungsstellen Anlaufstelle für diese Form der Jugendarbeit waren, geht die Jugendberatung inzwischen im Rahmen mobiler Jungendarbeit und Streetworking gezie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.2 Schulbezogene Maßnahmen

Rz. 34 Schulbezogene Jugendarbeit ist nicht Schulsozialarbeit i.S.v. § 13 SGB VIII, weil Adressaten dieser Angebote nicht sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf sind, sondern im Fokus vielmehr die alltägliche Begleitung junger Menschen in ihrem Erleben von Schule an Orten der Jugendarbeit steht. Damit kommt der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Bildhauerei

Bildhauerei, z. B. als selbstständige Nebentätigkeit eines Lehrers, ist Liebhaberei.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbliche Nutzung von Woh... / 2.2 Nachhilfe/Tagesmutter

Wenn die Tätigkeit mit Parteiverkehr verbunden ist (z. B. Nachhilfeunterricht durch einen Lehrer in der Wohnung, Aufnahme von Kindern durch eine sog. Tagesmutter), ist es von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig, ob diese Tätigkeit noch unter den vertragsgemäßen Wohngebrauch fällt oder ob eine erlaubnispflichtige gewerbliche Nutzung vorliegt. Achtung Außenwirkung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dozenten

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 > Ausländische Lehrkräfte, > Auslandslehrer, > Doppelbesteuerung Rz 51/1, > Gastlehrkräfte, > Hochschullehrer, > Lehrbeauftragte, > Lehrer, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, > Volkshochschule.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl 1997 I, 938) un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr