Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbstständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer

Leitsatz Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, erteilte – über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent – an einem Fortbildungsinstitut Unterricht. Das For...§ 3 Nr. 13 GewStG FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 1130/22 Gmehr

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Musikschullehrer / 4.1 Eingruppierung

Die Eingruppierung der Musikschullehrer erfolgt ab dem 1.12.2012 nach Nr. 2 Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West). Diese Neueingruppierung hat eine Überleitungsregelung erforderlich gemacht. In Abschnitt E der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) ist dazu Folgendes geregelt: Für in den TV-L übergeleitete und ab dem 1. November 2006 neu ei...mehr

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Musikschullehrer / 3.3 Musikschullehrer

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Lehrkraft in der Protokollnotiz zu § 44 TV-L definiert. Prägend für die Tätigkeit als Lehrkraft ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Musikschullehrer sind nach Nr. 1 b) des Abschnitt D solche Beschäftigte, die:mehr

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Musikschullehrer / 3.1 Geltungsbereich

Soweit die Voraussetzungen des § 44 TV-L erfüllt sind, können Musikschullehrer unter dessen Geltungsbereich fallen. Sonderregelungen für Musikschullehrer existieren darüber hinaus im Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) (Bereinigte Fassung nach Maßgabe der Tarifeinigung vom 10. März 2011 gemäß Beschluss der 12./2011 Mitgliederversamm...mehr

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Musikschullehrer / 4 Abweichende Regelungen zum TV-L

Für angestellte Musikschullehrer enthalten Nr. 3 des Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) abweichende Bestimmungen zum TV-L hinsichtlich der Arbeitszeit und der Urlaubsgewährung. 4.1 Eingruppierung Die Eingruppierung der Musikschullehrer erfolgt ab dem 1.12.2012 nach Nr. 2 Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien...mehr

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Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 c) Abschnitt C (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) ist der Beschäftigte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TV-L bezieht, gilt sie entspr...mehr

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Musikschullehrer / 4.2 Arbeitszeit

Gemäß Nr. 3 a) Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minute...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige (Abs. 6 Nr. 1)

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 3.1 Regelungsinhalt

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TV-L hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 und 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (3. Abschnitt) In § 4 ist der erste Schritt der Überleitung in den TV-L geregelt. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Musikschullehrer / 3.1 Musikschule

Die Nr. 1 enthält auch eine Legaldefinition des Begriffs Musikschule. Danach sind Musikschulen Bildungseinrichtungen, die die Aufgabe haben, ihre Schüler an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern und ihnen bei entsprechender Begabung gegebenenfalls eine studienvorbereitende Ausbildung zu erteilen. Auf die rechtliche Ausges...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohsto...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand der "Verwendung" des Wirtschaftsguts

Rn. 114 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Erwirbt der StPfl ein WG, lässt sich aus der objektiven Beschaffenheit des WG regelmäßig nicht feststellen, ob die Anschaffung aus betrieblichen/beruflichen oder aus privaten Gründen erfolgt ist. Kauft sich beispielsweise ein Lehrer, der einen Ski-Kurs an seiner Schule leitet, eine neue Ski-Ausrüstung, so ist der Erwerb privat veranlasst, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "Verwendungszwecks" der erhaltenen Leistung

Rn. 109 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Ähnlich wie bei der Frage nach dem Anlass der Aufwendung kann das "auslösende Moment" auch dadurch konkretisiert werden, dass nach dem Verwendungszweck der erhaltenen Leistung gefragt wird. Ist der Verwendungszweck der erhaltenen Leistung betrieblicher oder beruflicher Art, handelt es sich grds um BA/WK. Ist der Verwendungszweck der erhalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bei gemischten Aufwendungen grundsätzlich Aufteilungsgebot

Rn. 148 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Betragen die betrieblichen/beruflichen oder privaten Veranlassungsbeiträge 10 % oder mehr, so sind die Aufwendungen grds entsprechend der Veranlassungsbeiträge aufzuteilen. Gegenüber der früheren Rspr, die eine Aufteilung nur ausnahmsweise zuließ, wenn die objektiven Umstände eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "Anlasses" der Aufwendungen

Rn. 103 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Besteht für die Aufwendungen ein unmittelbarer betrieblicher oder beruflicher Anlass, sind sie regelmäßig auch dann vollständig abzugsfähig, wenn sie sich für die private Lebensführung als vorteilhaft erweisen. Denn in diesen Fällen stellt die unmittelbare betriebliche oder berufliche Zweckrichtung das "auslösende Moment" für die Aufwendung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemischte Aufwendungen

Rn. 77 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Soweit die Aufwendungen auch die Erwerbssphäre berühren, sind sie steuersystematisch nicht mehr dem Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen zuzuordnen. Beispiele: Aufwendungen für einen Sprachkurs im Ausland, der auch dem beruflichen Fortkommen dienen soll (BFH v 09.01.2013, VI B 133/12, BFH/NV 2013, 552; BFH v 24.02.2011, VI R 12/10, BStB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.4 Zurverfügungstellung von Arbeitskräften (Nr. 4)

Rz. 21 § 58 Nr. 4 AO enthält eine weitere Ausnahme vom Erfordernis der Unmittelbarkeit.[1] Danach ist es steuerunschädlich, wenn eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt. Voraussetzung ist lediglich, dass die zur Verfügung gestellt...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019, 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016, 54; Cirullies, Neue Gese...mehr

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Steuerliche Behandlung eine... / Hintergrund

Der Kläger war von 2006 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität und zusätzlich 2010 am Z-Institut. Nebenberuflich war er von 2012 bis 2014 Lehrer an der Universität A. Er schrieb von 2006 bis 2014 insgesamt acht Artikel, die in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, und erhielt 2016 die Habilitation. Im Jahr 2018 arbeitete er hauptberuflich als Professor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 505 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.1 Gratifikationen/Sonderzuwendungen

Sonderzuwendungen des Arbeitgebers wie etwa ein jährliches "Weihnachtsgeld" sind Teil der Arbeitsvergütung. Teilzeitbeschäftigte haben aufgrund des besonderen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf solche Sonderzuwendungen. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer "nur" in Teilzeit arbeitet, ist kein s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 2 Homeoffice-Pauschale

Mit dem am 18.12.2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt, die dann noch durch das sog. Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bis 31.12.2022 verlängert wurde. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, konnten die Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.2 Kinderhorte

Rz. 13 Kinderhorte sind Tageseinrichtungen für schulpflichtige Kinder im Altersbereich von 6 bis 14 Jahren. Sie werden meist von öffentlichen Trägern betrieben. Hier liegt die Gruppengröße bei durchschnittlich 20 Kindern. Meist sind die Gruppen altersgemischt. Die Betreuung erfolgt häufig in separaten Räumlichkeiten in der Schule oder angegliedert an einen Kindergarten. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.2 Hospitation

Ein Hospitant ist rechtlich nicht als Arbeitnehmer definiert und gilt arbeitsrechtlich als Außenstehender. Hospitanten halten sich in einem Unternehmen auf, um durch Beobachtung bestimmter Vorgänge, Berufsgruppen oder Branchen Kenntnisse und Einblicke zu erlangen. Ihr Hauptzweck ist es, die Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen kennenzulernen, wobei der Fokus primär auf dem ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Unterricht von Lehrern aus anderen Berufen

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei nebenberuflichen Lehrkräften, die im Hauptberuf keine Lehrtätigkeit ausüben, beurteilt sich die Einkunftsart der Bezüge nach allgemeinen Grundsätzen (> Rz 2). Bei den im Hauptberuf Selbständigen kann die Lehrtätigkeit eine Hilfstätigkeit zur selbständigen Tätigkeit sein (> Arbeitnehmer Rz 75 ff). Bei Handwerksmeistern lässt sich eine Lehr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abgrenzungsmerkmale

Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Zuordnung der > Einkünfte zu einer Einkunftsart ist grundsätzlich nicht von der Art der Haupttätigkeit abhängig (zum Grundsätzlichen > Arbeitnehmer Rz 65). Die Einkünfte aus einer als Hilfstätigkeit ausgeübten Tätigkeit können aber mit den Einkünften aus der Haupttätigkeit gleichartig sein; das kommt in Betracht, wenn eine Nebentätigkeit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zusätzlicher Unterricht an der eigenen Schule

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Haupttätigkeit (> Rz 2) ist regelmäßig gegeben, wenn ein Lehrer zusätzlichen Unterricht an der eigenen Schule gibt, der über die Pflichtstundenzahl hinausgeht (Mehrarbeit) und für den vom selben ArbG eine zusätzliche Vergütung gezahlt wird. Der zusätzliche Unterricht ist Teil der nichtselbständigen Tätig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unterricht an Schulen einer anderen Schulform

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gehört eine Lehrtätigkeit nicht zu den eigentlichen Dienstobliegenheiten aus dem Hauptberuf, so wird im Nebenberuf unterrichtet. Nebenberufliche Lehrtätigkeit idS ist auch die nebenamtliche Lehrtätigkeit, zB wenn ein Lehrer außerhalb der normalen Schulzeit zusätzlichen, aber anders gearteten Unterricht für > Menschen mit Behinderungen oder ni...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nebentätigkeit

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung von Nebentätigkeit und Haupttätigkeit > Arbeitnehmer Rz 75 ff, > Ärzte, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Bankgewerbe Rz 5 ff, > Beamte, > Ehrenamt, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Geistliche Rz 5, > Hausgewerbetreibende, > Hochschullehrer, > Journalisten, > Justizverwaltung, > Kassierer, > Lehrer, > Mehrere Die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Neuseeland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Neuseeland (Hauptstadt: Wellington; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat im Pazifik, südöstlich von > Australien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 20.10.1978 (BGBl 1980 II, 1223 = BStBl 1980 I, 655), in Kraft getreten am 21.12.1980 (BGBl 1980 II, 1485 = BStBl 1980 I, 787). Das Abkommen entspricht weitgehend ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konzert

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Musiker und > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 20. Aufwendungen für ein Konzert führen nur bei den Ausführenden zu > Werbungskosten. Eintrittsgelder zu einem Konzert gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen, weil sie nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Das gilt auch für Musiklehrer (BFH 101, 393 = BStBl 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsakademien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ausgaben für den Besuch von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind > Werbungskosten, wenn sie für die Berufsfortbildung aufgewandt werden; beim Erststudium an einer Berufsakademie können sie ausnahmsweise nicht abziehbar sein; im Einzelnen > Bildungsaufwendungen Rz 70 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. Zur Berücksichtigung von Mehraufwa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr