Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.1 Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.[1] Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang aus zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden,...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

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Betriebsübergang / 1.1 Betrieb oder Betriebsteil

Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit handeln, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschrä...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 1.1 Mietrechtlicher Verbrauchervertrag

Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren ist ein Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB.[1] Wohnungsmietrechtliche Auseinandersetzungen gehören zu den Streitigkeiten, die die neue Schlichtungsmöglichkeit betreffen.[2] Beschlüsse von Wohnungseigentümern sind keine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag.[3] Grundsätzlich müssen deshalb auf Parteienseite ein Verbraucher ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.6 Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 77 Die Berücksichtigung eines Bedarfs für Lernförderung ist nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht neu. Die Möglichkeit der Lernförderung ist bis zum 31.12.2010 im Grundsatz in der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 enthalten gewesen. Ab dem 1.1.2011 kommt dies nicht mehr in Betracht, weil in § 28 Abs. 5 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Le...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.2 Schulausflüge, Ausflüge von Tageseinrichtungen und bei Kindertagespflege (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2)

Rz. 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bestimmt die Aufwendungen für Schulausflüge als Bedarf für die Bildung von Schülern und Abs. 2 Satz 2 für Kinder in einer Tageseinrichtung bzw. bei Kindertagespflege. Im Rahmen des Abs. 2 Satz 2 gilt der Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht. Bei den Ausflügen handelt es sich regelmäßig um eintägige Ausflüge. Darin liegt auch die Untersche...mehr

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Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 2.2 Pflichten der Personensorgeberechtigten und Betreuer

Rz. 4 Die (Soll-)Vorschrift verpflichtet Personensorgeberechtigte sowie Betreuer mit einem entsprechenden Aufgabenbereich, insbesondere der Gesundheitsfürsorge, die ihnen anvertrauten Menschen einer Beratungsstelle nach § 32 oder einer sonstigen Beratungsstelle der Rehabilitationsträger vorzustellen, wenn sie Behinderungen oder drohende Behinderungen wahrnehmen oder hierauf ...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 12 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung beantragt oder erhält. Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.7 Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 54, 55

Zu den Arbeitsmitteln gehören z. B. Aufwendungen für Fachbücher, Fachzeitschriften, beruflich verwendete Literatur, typische Berufskleidung oder Werkzeug, Computerhardware und Software. Der Kostenabzug erfolgt unter Umständen nicht im Zahlungsjahr, sondern über eine jährliche Abschreibung. Geben Sie im Erklärungsvordruck oder auf einem gesonderten Blatt die Arbeitsmittel ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.8 Häufig vorkommende Einzelfälle von Arbeitsmitteln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)

Arbeitskleidung/Berufskleidung Abzugsfähig sind nur Aufwendungen für typische Berufskleidung, die auch nicht zu privaten Anlässen getragen werden kann. Zur typischen Berufskleidung gehören Arbeitsschutzkleidung ("Blauer Anton", Schutzmantel, Ärztekittel, Ärzte-, Operationshose, Schornsteinfegerkleidung, Friseurmantel, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Mustertexte / V. Dauerwohnrecht

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.11: Bestellung eines Dauerwohnrechts Frankfurt am Main, den 1.8.2024 An das Amtsgericht – Grundbuchamt – in 60001 Frankfurt am Main Ich bin Eigentümer des in dem von dem Amtsgericht Frankfurt am Main geführten Grundbuch von Frankfurt am Main, Bezirk 1, Band 1, Blatt 3, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetra...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen und Apotheken

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[722] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[723] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.2 Unternehmerische Entscheidungen – Umsetzungsebene

Rz. 679 Der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen ist die unternehmerische Entscheidung auf der Ebene der Umsetzung. Das Gericht prüft in vollem Umfang, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine zur Verringerung des Arbeitsvolumens führende unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt hat, ob die Gründe, auf denen sie beruht, existieren und ob die getroffene Entscheidung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.6 Drittmittelfinanzierte Arbeitsplätze

Rz. 788 Baut die Finanzierung des Arbeitgebers auf Drittmitteln auf, rechtfertigt deren Kürzung oder Wegfall allein noch nicht die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.[1] Das Fehlen hinreichender finanzieller Mittel stellt keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar, denn es wirkt sich nicht unmittelbar auf Arbeitsmenge und Beschäftigungsbedarf aus. Im Hinblick auf eine Reduzie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.2 Personenbezogene Voraussetzungen

Bildungseinrichtung Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Leistungserbringer. Leistungen privater Einrichtungen sind aber nur befreit, wenn die Einrichtung die landesrechtlich erforderliche Bescheinigung (Doppelbuchst. bb) vorlegen kann oder eine Anerkennung/Genehmigung als Ersatzschule (Doppel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.1 Leistungsbezogene Voraussetzungen

Befreit sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen. Bildungsleistung Dies umfasst Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung sowie berufliche Umschulung und auch damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen.[1] Auf die Ziele der Personen, welche die Leistungen in Anspruch nehmen, kommt es nicht an. Entscheidend sind vie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Bevollmächtigung, Vertretung

Rz. 6 Es besteht kein Anwaltszwang. Der Beschwerdeführer kann die Verfassungsbeschwerde selbst erheben – ggf. ist der gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter bzw. Vorstand dazu berufen.[22] Er kann sich jedoch auch – und nur[23] – durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten las...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Mieter / 2.2.3 Vorzeitige Kündigung bei Versetzung des Mieters im öffentlichen Dienst

Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Fall der Versetzung nach einem anderen Ort das Mietverhältnis in Ansehung der Räume, welche sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnisons- oder Wohnort gemietet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) außerordentlich kündigen.[1] § 570 BGB a. F. ist dur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.3 Selbstständige

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen; Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen; Hebammen/Entbindungspfleger; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Seelotsen der Reviere; Hausgewerbetreibende; Küstenschiffer und Küstenfischer unter b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Liebe Renos & Pafas, liebe Kanzleimitarbeiter/innen, während manche Kanzlei vor 30 Jahren noch ganz gut ohne Englisch auskommen konnte, ist das heute (fast) undenkbar. Die Globalisierung fordert ihren Tribut. Auch ist das Sprachniveau heutzutage höher, wenn wir die Schule verlassen, und unser Medienkonsum ist deutlich "englischer" geworden. Immer mehr Chefs wünschen sich Unter...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandslehrer

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandslehrer sind aus Deutschland kommende > Lehrer, die an deutschen > Auslandsschulen wie zB der > Willy-Brandt-Schule in Warschau, an > Europäische Schulen oder an deutschen Bildungseinrichtungen im > Ausland, zB am > Goethe-Institut, tätig sind und im > Inland keinen > Wohnsitz sowie auch nicht ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben. Man ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Lehrkräfte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 An deutschen Schulen tätige ausländische Lehrkräfte unterliegen mit den Vergütungen für diese Tätigkeit der > Einkommensteuer (> Lohnsteuer). Dies gilt auch, wenn die Lehrkraft Konsulatsangehöriger ist, zB des British Council. Ist ein Arbeitsverhältnis gegeben, zB wenn sich ein ausländischer > Hochschullehrer zu einer Lehrtätigkeit für mindes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbilder

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bildungsaufwendungen Rz 70 Lehrer, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Hochschullehrer, > Lehrer und > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit. Wegen der Trainer > Fußballspieler Rz 19 und > Sportlehrer.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsreisen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Besteuerung des Arbeitslohns während einer beruflich veranlassten Reise > Doppelbesteuerung Rz 135 ff. Zu nicht nur beruflich veranlassten Reisen ins Ausland, die vom > Arbeitgeber finanziert werden, > Incentives Rz 2 ff, > Reisekosten Rz 50 ff, > Sachbezüge Rz 8/2, > Studienreisen Rz 9. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zu den bei Auslands...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im > Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (> Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internationale Schulen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Internationale Schulen werden zB von privaten Trägern oder Auslandsinstitutionen im > Inland (zB in Berlin, Bonn, München und Potsdam), aber auch im > Ausland Rz 1 unter Beteiligung aus Deutschland entsandter Lehrkräfte betrieben. Eine Übersicht aller deutschen Auslandsschulen findet sich unter www.auslandsschulwesen.de, einer Seite der Zentr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften einschließlich lokaler Zusammenschlüsse wie Ämter oder Kreise (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat oder der Gebietsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jamaika (Hauptstadt: Kingston; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Insel gehört zu den Großen Antillen und liegt südlich von > Kuba und westlich von > Haiti. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.12 Hinweise auf Bürogemeinschaften und Kooperationen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Bürogemeinschaften mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten oder Steuerberatungsgesellschaften bilden.[1] Diese Bürogemeinschaften sind zulässig. Bürogemeinschaften dürfen jedoch nicht den Anschein einer Sozietät erwecken. Auf gemeinsamen Geschäftspapieren oder Praxisschildern muss deshalb deutlich werden, dass keine Sozietät, sondern lediglich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender (unterrichtender) Art

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder oder (Teilnahme-)Entgelte für derartige Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen des § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b). Die Einnahmen sind dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb zuzuordnen. Tz. 14 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wird von den Einrichtungen auch Beherbergung und Beköstigung anlässlich solcher Veranstaltungen gewährt, sind di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sportkurs für Lehrer

Aufwendungen für den Erwerb einer Schulskileiter-Lizenz sind abziehbar, wenn der Lehrgang von der Schulverwaltung veranstaltet und der Teilnehmerkreis ausschließlich aus Lehrern besteht, die diese Lizenz für die Ausübung ihres Berufs benötigen. Außerdem muss feststehen, dass die Lehrer an dem gesamten Programm des Lehrgangs, der durch Prüfung abgeschlossen werden muss, teilg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Klassenfahrt

Aufwendungen von Lehrern für eine Klassenfahrt, auch ins Ausland, sind Werbungskosten[1]; kein Werbungskostenabzug, wenn sich eine Vorbereitungsreise nicht von einer regulären, allein touristisch geprägten Reise unterscheidet und konkrete Auswirkungen auf die spätere Klassenfahrt nicht erkennbar sind.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Lehrer

Die Aufwendungen für den Besuch von Fortbildungskursen sind, soweit eine berufliche Veranlassung vorliegt, als Werbungskosten abziehbar. Dies gilt auch für Berufsbildungsmaßnahmen von Lehrern im Ausland.[1] Aufwendungen eines Sportlehrers für die Ausbildung im Snowboard-Fahren sind als Fortbildungskosten zu berücksichtigen, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Fachbücher/Fachliteratur/Fachzeitschriften

Unter Fachliteratur fallen Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich oder fast ausschließlich berufsbezogene Informationen vermitteln. Die Anschaffungskosten für Fachliteratur sind als Aufwendungen für Arbeitsmittel[1] abziehbar. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die angeschafften Bücher/Zeitschriften ausschließlich oder weitaus überwiegend betrieblich bzw. beruflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Sportgeräte

Aufwendungen für die Anschaffung und Reinigung von Sportgeräten eines Lehrers (Trainers) werden bei ausschließlich oder fast ausschließlich beruflicher Nutzung als Werbungskosten anerkannt.[1] Aufwendungen für Sportgeräte, die ein Sportlehrer u. a. bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer im Fach Windsurfen einsetzte, wurden nicht anerkannt, weil die private Nutzung nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Jagdgerät, Jagdhund und Jagdwaffen

Aufwendungen des hauptamtlichen Forstpersonals und der Lehrer an Forstschulen für die Anschaffung von Jagdwaffen, Jagdgerät usw. sind Werbungskosten, wenn die Ausübung der Jagd zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört; nicht jedoch die Aufwendungen für eine Jagdprüfung bei einer angestellten Landschaftsökologin.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Musikinstrumente

Bei Instrumentalmusikern werden die Aufwendungen für Musikinstrumente i. d. R. anerkannt, z. B. für Orchester-Cellisten [1], für Violinisten[2], für Pianisten und Organisten.[3] Bei Dozenten an Musikhochschulen wird das Instrument des jeweiligen Lehrfachs regelmäßig als Arbeitsmittel anerkannt.[4] Ähnlich bei Lehrkräften an Konservatorien, hier soll selbst eine aus dem Rahmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Zum Schulgeld i. S. d. gesetzlichen Regelung gehören alle Beträge, die die Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlen. Aus diesem Schulgeld kann nicht ein Teil herausgerechnet werden, der als Spende abziehbar ist.[1] Aus dem gezahlten Schulgeld ist der Teil herauszurechnen, der auf die Beherbergung, Betreuung und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhaltensbedingte Kündigun... / 7.1 Im Regelfall: Kein Kündigungsgrund

Das außerdienstliche Verhalten eines Arbeitnehmers kann eine Kündigung im Regelfall nicht begründen, da die betriebliche Sphäre und das private Leben des Arbeitnehmers grundsätzlich streng voneinander zu trennen sind.[1] In Ausnahmefällen kann das außerdienstliche Verhalten jedoch die betriebliche Sphäre konkret beeinträchtigen und eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rec...mehr