Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck

Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahme zu erleichtern[1] (näher oben 5.2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.1 Zeitliche Unterbrechung

Die Kettenvertragsproblematik ist nicht nur betroffen, wenn befristete Arbeitsverhältnisse mit Sachgrund unmittelbar aneinandergereiht werden. Bei erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses rechnet die Rechtsprechung die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber mit an, "wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war und zwischen beiden Arbeitsve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.6 Erprobung des Mitarbeiters

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten im Normalfall die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, muss er kündigen. Für Schwangere verbietet jedoch § 17 MuSchG jegliche Kündigung, auch die während der ersten 6 Monate. Dies bedeutet, dass die Schwangere praktisch keine Probezeit hat. Bei verschiedenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.3.1.2.1 Schulausbildung (Nr. 2a)

Rz. 24 Der Begriff der Schulausbildung hat folgende Voraussetzungen: Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer Einrichtung, die sich, wenn auch nur in einem weitgefassten Sinn, überhaupt als Schule ansprechen lässt (BSG, Urteil v. 7.12.1977, 1 RA 107/76). Von der Norm nicht erfasst ist der Privatunterricht einzelner Schüler (BSG, Urteil v. 25.5.1972, 11 RA 26/72). Die Schule mus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.3.2 Pädagogen und Computerfachkräfte

Bisher gehen nur wenige Berufszweige das Thema Burnout offensiv an, evaluieren und dokumentieren Krankheitsfälle. So etwa der Bildungsbereich bzw. die IT-Branche. 2014 kommt der Aktionsrat Bildung bei einer Studie im Auftrag der bayerischen Wirtschaft zum Ergebnis, dass 30 % der Beschäftigten im Bildungswesen unter psychischen Problemen leiden.[1] Der Anteil krankheitsbedingte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.3.1 Branchenübergreifend, altersunbegrenzt, geschlechtsneutral

Zwar gibt es das Burnout-Syndrom schon seit Jahrzehnten, verändert hat sich jedoch der Kreis der Betroffenen. Während zunächst v. a. die helfenden Berufe wie Ärzte, Pflegepersonal oder Feuerwehr betroffen waren, machte sich das Krankheitsbild in den 1990er-Jahren in den Führungsetagen breit. Auch bei Lehrern und Pädagogen wurde die krank machende Erschöpfung schon lange beme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.5 Hauptamtlich beschäftigte Lehrer

Hauptamtlich beschäftigte Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Beamte[1] krankenversicherungsfrei. Von der Versicherungsfreiheit werden nur Lehrer, nicht hingegen Erzieher erfasst.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.3 Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen

Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie hauptamtlich beschäftigt sind und nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Die Versicherungsfreiheit gilt nicht für Erzieher.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Problematische Personen... / a) Der Fall

Rz. 157 Das klagende Land nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht (§ 72 LBG Rheinland-Pfalz) wegen der Verletzung der psychischen Gesundheit eines Polizeibeamten auf Schadensersatz in Anspruch. Rz. 158 Hintergrund des Rechtsstreits war ein Amoklauf des Beklagten am 18.2.2010 in einer Berufsbildenden Schule in L. Der Beklagte, ein ehemaliger Schüler dieser Schule, der an d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hospitant / 1 Ziel

Der Hospitant "läuft" quasi mit und erhält einen Einblick in Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen.[1] Zweck des freiwilligen Hospitierens kann damit zwar auch sein, für das Gastgeberunternehmen eine neue Arbeitskraft zu rekrutieren. In erster Linie dient der Aufenthalt im Betrieb aber vor allem dem Hospitanten selbst. Dieser soll neue Impulse gewinnen und besser abschätzen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.2.3 Selbstständige

Für Selbstständige, die kraft Gesetzes (z. B. Handwerker, Hebammen, Krankenpflegepersonen, Lehrer und Erzieher, Solo-Selbstständige) und auf Antrag (Antragspflichtversicherung) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gilt, sofern die Beiträge nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen gezahlt werden, eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage i. H. v. 556 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 1 Personenkreis

Nachversichert werden in der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. Personen, die als Beamte oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit oder als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden (z. B. Krankenkassenverband) einschli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstständige (einkommensb... / 1 Personenkreis

Von den Sonderbestimmungen der einkommensbezogenen Beitragsbemessung zur gesetzlichen Rentenversicherung sind folgende in §§ 2 Satz 1 und 4 Abs. 2 SGB VI genannten Personengruppen betroffen: Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säugli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.6 Ruhegehaltsempfänger

Versicherungsfrei sind Beamte usw., Geistliche und Lehrer (Nr. 2, 4 und 5 der Vorschrift), denen bereits Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt worden sind und die im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe haben. Ruhegehälter sind das Ruhegehalt nach Erreichen einer Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit, auch vor Erreichen einer Altersgrenze sowie ähnliche Bezüge, die d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Land... / 1 Krankenversicherung

Die in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 bis 8 SGB V oder nach § 6 Abs. 3a SGB V krankenversicherungsfreien Personenkreise[1] sind auch in der Krankenversicherung für Landwirte versicherungsfrei.[2] Dazu zählen Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche der als öffentlich-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2 Anspruchsberechtigte

Zu den antragsberechtigten Selbstständigen gehören z. B. die Angehörigen der freien Berufe, sofern sie sich nicht von der Versicherungspflicht haben befreien lassen[1], Gewerbetreibende, Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, wenn sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, mitarbeitende Gesellschafter, soweit sie aufgrund ihrer Mitarbeit nicht als Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Ausnahme zum Beginn der Antragsfrist

Für Selbstständige, die gesetzlich versicherungspflichtig sind und deren Versicherungspflicht endet, beginnt die Antragsfrist mit dem Tag, der auf das Ende der Versicherungspflicht folgt. Praxis-Beispiel Antragsfristmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / C. Rentenrecht SGB VI

Rz. 6 Die beschriebenen drei Grundtypen erläutern das Münchener Modell augenfällig und plastisch. Das Modell ist aber nicht auf diese Grundtypen beschränkt, sondern bemerkenswert variabel. Es können andere Beginn- und Endzeiten gewählt werden, sodass ich andere Abschläge sowie Endrenten ergeben. Oder aber statt Weiterarbeit in Vollzeit zu wählen, sind auch Reduzierungen auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Künstler und Sportler[2] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 141 Der Ausschluss der Haftung des Beklagten für die Folgen des vorliegenden Schulunfalls ergab sich aus den §§ 104 Abs. 1, 105 Abs. 1 SGB VII i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII. Danach ist der Schüler einer allgemein bildenden Schule, der während des Schulbesuchs einen Schulunfall verursacht, indem er einen Mitschüler verletzt, zum Ersatz des Person...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision hatte keinen Erfolg. Rz. 150 Ohne Rechtsfehler hatte das Berufungsgericht einen gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangenen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB verneint. Dem Beklagten kam das Haftungsprivileg gemäß § 105 Abs. 1 SGB VII i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII zugute. Rz. 151 Das Beruf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1.2 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Die Bestimmung des § 940a Abs. 2 ZPO wurde im Rahmen der "kleinen Mietrechtsreform" durch das am 1.5.2013 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz geschaffen. Ein beliebtes Katz- und Mausspiel besonders findiger Mietbetrüger war der sich bei Räumung der Wohnung plötzlich als Mitbewohner entpuppende Dritte. Der Vermieter muss sich in diesem Zusammenhang stets vor Augen halte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 8.6 Vertragswidrige Nutzung

Der Mieter ist zur Nutzung des Mietobjekts stets nur im Rahmen des mietvertraglichen Zwecks berechtigt. Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.6 Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 77 Die Berücksichtigung eines Bedarfs für Lernförderung ist nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht neu. Die Möglichkeit der Lernförderung ist bis zum 31.12.2010 im Grundsatz in der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 enthalten gewesen. Ab dem 1.1.2011 kommt dies nicht mehr in Betracht, weil in § 28 Abs. 5 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Le...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.2 Schulausflüge, Ausflüge von Tageseinrichtungen und bei Kindertagespflege (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2)

Rz. 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bestimmt die Aufwendungen für Schulausflüge als Bedarf für die Bildung von Schülern und Abs. 2 Satz 2 für Kinder in einer Tageseinrichtung bzw. bei Kindertagespflege. Im Rahmen des Abs. 2 Satz 2 gilt der Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht. Bei den Ausflügen handelt es sich regelmäßig um eintägige Ausflüge. Darin liegt auch die Untersche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werbungskosten / 2.5 Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab dem VZ 2023 nur noch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Abzug ist in diesen Fällen der Höhe nach nicht beschränkt. Anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Aufwendungen können Arbeitnehmer einen pauschale...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.5 Kulturelle, künstlerische u. ä. Leistungen

Bestimmte kulturelle, künstlerische und ähnliche Leistungen, sowie auch Leistungen in Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die weder an einen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person ausgeführt werden, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, werden von einem Unternehmer dort erbracht, wo er diese Leistung tatsächlich ausführt.[1] Praxi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung:... / 10 Ehrenamt/Politische Betätigung

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen mit karitativer, religiöser, künstlerischer oder sportlicher Zielsetzung kann eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich nicht rechtfertigen. Gleiches gilt für die politische Betätigung des Arbeitnehmers. Zudem werden Parlamentarier nach Art. 48 Abs. 2 GG und Bundes-[1] bzw. Landesgesetzen[2] besonders gegen Kündigungen geschützt. En...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung:... / 12 Freiheitsstrafe/Straftat

Die Arbeitsverhinderung aufgrund der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Bei Straftaten im Arbeitsverhältnis, d. h. bei Ausübung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeit, wird allerdings grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung (ggf. fristlose Kündigung) auszusprechen sein. Wurde die Straftat vom Arbeitnehmer außerdiens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Tagungen, Lehrgänge

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Reist der Stpfl zu Fachtagungen, Lehrgängen, Kongressen, Symposien, Workshops an einen Ort, der wegen schöner Lage oder wegen seines Kultur- und Erholungswerts regelmäßig auch Urlaubsreisende in großem Umfang anzieht, so deuten auf eine berufliche (oder private) Veranlassung solcher Reisen folgende Kriterien hin: Rz. 10/1 Stand: EL 140 – ET: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen

Rz. 228 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Teilabzug bis VZ 2022, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Rz. 45 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steht dem Stpfl für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann dieses aber nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden (> Rz 40 ff), können die Aufwendungen seit dem VZ 2023 nicht mehr als solche für ein Arbeitszimmer als WK berücksichtigt w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Ecuador (Hauptstadt: Quito; Amtssprache: Spanisch – vgl auch > Rz 17 – sowie für Teilbereiche die indigenen Sprachen Kichwa und Shuar) liegt im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien im Norden und > Peru im Süden respektive Osten sowie dem Pazifischen Ozean im Westen; zu Ecuador gehören auch die etwa 1 000 km westlich der Kü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran sowie die aserbaidschanische Exklave Nachitschewan im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indonesien (Hauptstadt: seit 17.08.2024 Nusantara, zuvor Jakarta; Amtssprache: Indonesisch) ist der weltgrößte Inselstaat und liegt in Südostasien. Indonesien grenzt auf der Insel Borneo an > Malaysia, auf der Insel Neuguinea an > Papua-Neuguinea sowie auf der Insel Timor an > Osttimor. Es gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Rz. 40 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine Praxis für > Architekten, > Steuerberater oder > Rechtsanwälte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 197 Die Revisionsgründe müssen in der Revisionsbegründung enthalten sein. Ein Verweis auf andere Schriftstücke, etwa außergerichtliche Korrespondenz oder Gutachten, reicht regelmäßig nicht aus. Wurde die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, genügt die Bezugnahme hierauf (§ 551 Abs. 3 S. 2 ZPO). Hat zunächst beim BAG ein Prozesskostenhilfeverfahren statt...mehr