Steuerbefreiung von Unterrichtsleistungen eines Privatlehrers

Das Niedersächsische FG hat entschieden, wann eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL für Unterrichtsleistungen in Betracht kommt.

Das FG entschied, dass Leistungen eines Privatlehrers nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerbefreit werden von der Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer die Unterrichtsleistungen ausschließlich im Rahmen der von seinen Auftraggebern angebotenen Lehrveranstaltungen erbracht hat.

Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.12.2016, 5 K 35/15, Mitteilung v. 19.4.2017

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