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OVG NRW

Keine Versetzung einer Lehrerin nach Ostfriesland

Eine verbeamtete Grundschullehrerin aus Recklinghausen wollte mittels eines Eilantrags ihre Versetzung nach Niedersachsen erzwingen. Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht NRW wiesen das Begehren zurück: Wer seinen Lebensmittelpunkt weit vom Dienstort entfernt, kann vom Dienstherrn keine unverzügliche Freigabe zur Versetzung beanspruchen, insbesondere nicht, wenn am bisherigen Dienstort Personalmangel herrscht.  

Richterhammer, Schraegansicht
Richterhammer, Schraegansicht
Urteil

Lehrkräfte des Landes Berlin dürfen nach tariflicher Entgeltordnung vergütet werden

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin (GEW) kann vom Land Berlin nicht verlangen, auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte tarifliche Vorschriften zur Eingruppierung und Vergütung nicht anzuwenden, die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurden. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.