Umstrittenes Höchstalter für Verbeamtungen kommt in Landtag

Die Linke fordert in einem Dringlichkeitsantrag für die Parlamentssitzung am Mittwoch und Donnerstag, die Höchstgrenze wieder auf 45 Jahre anzuheben, wie Fraktionschef Helmut Holter am Montag sagte. Sie war im vergangenen Jahr wegen der Verbeamtung der Lehrer auf 40 Jahre abgesenkt worden.
Die Karlsruher Richter hatten vorige Woche eine Regelung in Nordrhein-Westfalen zum Höchstalter von 40 Jahren aus formalen Gründen gekippt. Nach Angaben der Linksfraktion ist die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen SPD und CDU, Norbert Nieszery und Vincent Kokert, äußerten sich zurückhaltend. Die Karlsruher Entscheidung werde geprüft, sagte beide am Montag in Schwerin. Auch das Innenministerium prüft, wie ein Sprecher sagte.
Nach dem Karlsruher Urteil sind Altershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten zwar grundsätzlich möglich, müssen jedoch sorgfältig begründet werden. Die Konstruktion der NRW-Regelungen lasse nicht erkennen, dass sich das Landesparlament Gedanken über die Altersgrenze und deren Bedeutung für Grundrechte der betroffenen Bewerber gemacht habe, hieß es in dem Beschluss (Az.: 2 BvR 1322/12).
Auch der Vorsitzende des Beamtenbundes in Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v), Dietmar Knecht, sieht Parallelen, weil die Altersobergrenze von 40 Jahren im Nordosten per Verordnung und nicht per Gesetz geregelt ist. In Mecklenburg-Vorpommern seien mehr als 20 Lehrer vor Gericht gezogen, weil sie aus Altersgründen nicht verbeamtet wurden, sagte Knecht. Zwei Klagen habe das Verwaltungsgericht Greifswald abgelehnt, dagegen sei Berufung eingelegt worden. Das Oberverwaltungsgericht habe noch nicht entschieden. Seiner Ansicht nach haben die Klagen nach dem Karlsruher Urteil Aussicht auf Erfolg. «Ich rate weiteren betroffenen Lehrern, mit Hinweis auf das Urteil, Verbeamtungen zu beantragen», sagte Knecht.
Menschen ab 40 Jahren vom Beamtentum auszuschließen, sei ein Verstoß gegen Grundrechte, so Knecht weiter. Werden Altersgrenzen festgelegt, müssten diese in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Eintritt in den Ruhestand sein. «Geht man von den im Urteil genannten 19,5 Jahren Dienstzeit bis zum Erreichen der Mindestpension aus, dann landet man bei den vom dbb m-v schon ewig geforderten 45 Lebensjahren für die Verbeamtung.»
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