Einigung bei Tarifverhandlungen für Lehrkräfte
Kernpunkte des Gesamtpakets sind ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit, Verbesserungen bei der Eingruppierung für viele Lehrkräfte sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs und zur Nachwuchsgewinnung.
Neue Regelungen zur Altersteilzeit und Eingruppierung
So sehen die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit (ATZ) unter anderem einen Rechtsanspruch zur Inanspruchnahme der ATZ für schwerbehinderte Lehrkräfte vor. Eine sogenannte „Kann-Regelung“ wurde für Lehrkräfte vereinbart, die entweder das 62. Lebensjahr vollendet oder das 60. Lebensjahr vollendet und eine Beschäftigungszeit von mindestens 40 Jahren erreicht haben.
Zur Eingruppierung wurde vereinbart, dass die Stellenobergrenze für Mittelschullehrer an den Oberschulen von derzeit 35 Prozent stufenweise bis 1. August 2017 auf 100 Prozent angehoben wird. Förderschullehrer mit Abschluss nach dem Recht der ehemaligen DDR, die über eine sonderpädagogische Hochschulausbildung verfügen, werden höhergruppiert, Stellenhebungen gibt es auch für Berufsschul- und Gymnasiallehrer. Angehoben wird zum 1. Januar 2015 zudem der monatliche Anwärtergrundbetrag für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.
Gewerkschaften fordern Eingruppierungsregelungen
Willi Russ, Fachvorstand Tarifpolitik und Verhandlungsführer des dbb erinnerte den Freistaat Sachsen an dessen Zusage, sich für eine Eingruppierung auf Ebene der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) stark zu machen. Er forderte eine bundesweit gültige Entgeltordnung für Lehrkräfte.
„Ohne vernünftige Eingruppierungsregelungen wird es aber keine Befriedung in den Lehrerzimmern geben, auch wenn wir jetzt einige wichtige Fortschritte erzielen konnten“, sagte Russ mit Blick auf den Dresdner Kompromiss.
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